839/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.06.2006
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend grenzüberschreitendes UVP-Verfahren AKW Paks

 

Die Betreiber des ungarischen AKW Paks beabsichtigen eine Betriebsverlängerung und Leistungserhöhung für die vier AKW Blöcke vom Typ WWER 440/213. Österreich ist zusammen mit Rumänien und Kroatien im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens am Bewilligungsverfahren beteiligt.

 

Gemäß den Bestimmungen des EU-UVP-Rechtes und der ESPOO-Konvention hätte Ungarn  die potentiell vom Vorhaben betroffenen Staaten vom Verfahren informieren müssen. Eine Notifikation Österreichs ist jedoch erst auf Anfrage Österreichs erfolgt. Andere Nachbarstaaten Ungarns, die potentiell vom gegenständlichen Vorhaben betroffen sein könnten, wurden bislang nicht direkt vom Vorhaben informiert. Insofern besteht ein Prüfbedarf, inwieweit diese bisherige Vorgangsweise Ungarns eine Vertragsverletzung gegenüber dem EU-UVP-Recht bzw. den Bestimmungen der ESPOO-Konvention darstellt.

 

Wie bereits der Fachstellungnahme des Umweltbundesamtes zum ersten Teil des UVP-Verfahrens deutlich gezeigt hat, stellt der Weiterbetrieb des AKW Paks zweifelsfrei eine potentielle Gefährdung Österreichs dar.

 

Im dem bis 20.Juni 2006 laufenden zweiten Verfahrensteil gelangte die Umweltverträglichkeitserklärung zur öffentlichen Auflage. Am 6.6.2006 fand in Mattersburg eine öffentliche Anhörung statt. Im Rahmen dieser Anhörung blieben eine Unzahl von Fragen österreichischer Experten, wie auch der anwesenden österreichischen Bevölkerung durch die ungarischen Vertreter von Betreiberfirma, Atomaufsichtsbehörde, den Vertretern des ungarischen Umweltministeriums und der regionalen Umweltbehörde für das Untere Donautal unbeantwortet.

 

Die vorliegende Umweltverträglichkeitserklärung beinhaltetet keine Darstellung von Projektalternativen. Insofern entspricht die vorlegte Umweltverträglichkeitserklärung nicht den Anforderungen gemäß dem geltenden EU-UVP-Recht.

 

Wichtige Dokumente, die bereits den ungarischen Behörden vorliegen, sind bislang nicht zur öffentlichen Auflage gekommen. Insbesondere der Sicherheitsbericht, welcher Angaben zu möglichen grenzüberschreitenden Unfallfolgen beinhaltet wurde nicht zur Einsicht zugänglich gemacht.

 

Wichtige Untersuchungen, die für die sicherheitstechnische Beurteilung von Leistungssteigerung und Betriebsverlängerung , sind ebenso nicht öffentlich zugänglich gemacht worden, bzw. werden erst zu einem späteren Zeitpunkt ausschließlich den ungarischen Behörden vorgelegt werden.

 

Aus den auch aus österreichischer Sicht wichtigen Fragenkomplex Atomkraftwerk und Terrorsicherheit wurde weder in den veröffentlichten unterlagen, noch bei der Anhörung am 6.6.2006 eingegangen.

 

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung und der Zuleitung der österreichischen Stellungnahmen können gemäß den geltenden EU-UVP-Bestimmungen Konsultationen auf Staatenebene beginnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in den Konsultationen mit Ungarn darauf zu drängen, dass die bislang nicht veröffentlichten Unterlagen (u.a. der Sicherheitsbericht zum AKW Paks) der betroffenen Öffentlichkeit in Ungarn und den am Verfahren beteiligten Nachbarstaaten öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

2.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, zu den Konsultationen mit Ungarn auch Vertreter der österreichischen Bundesländer und Vertreter der österreichischen Umweltschutzorganisationen beizuziehen.

 

3.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, den EU-Mitgliedstaaten, der Europ. Kommission und den Nachbarstaaten Ungarns, die der ESPOO-Konvention beigetreten sind, die Stellungnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen.

 

4.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, aufgrund der nicht nachgewiesenen Terrorsicherheit des AKW Paks die unmittelbare Schließung der AKW-Blöcke zu fordern. Zudem sind aufgrund der nicht vorgelegten Unterlagen und deren noch nicht erfolgten öffentlichen Einsichtsnahme die Voraussetzungen für eine allfällige Bewilligung von Leistungserhöhung und Betriebsverlängerung im UVP-Verfahren nicht gegeben.

 

5.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, über Zeitplan, Inhalte und Verlauf der Konsultationen dem Umweltausschusses des Nationalrates laufend zu berichten.

 

6.       Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, erst nach Diskussion der Ergebnisse des Konsultationsprozesses im Umweltausschuss des Nationalrates einem von ungarischer Seite vorzulegenden Bescheidentwurf zuzustimmen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.