845/A XXII. GP

Eingebracht am 22.06.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Johann Maier, Mag. Elmar Lichtenegger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) erlassen wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) erlassen wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung für die Olympischen Winterspiele 2014 (Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) erlassen wird.

 

§ 1 Die Bundesregierung wird ermächtigt, sich im erforderlichen Ausmaß zu Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen für Zwecke der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2014 in Salzburg gegenüber dem Internationalen Olympischen Comité (IOC) zu verpflichten, wobei auf die innerösterreichisch entsprechend vereinbarte Kostentragung abzustellen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen sind.

§ 2 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

§ 3 Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem Budgetausschuss zuzuweisen.

 


 

Begründung

Am 22. Juni 2006 ist die Stadt Salzburg vom IOC in die engere Wahl für die Entscheidung um die Olympischen Winterspiele 2014, die am 7. Juli 2007 in Guatemala-City beim IOC-Kongress getroffen wird, gezogen worden.

Zur Vorbereitung und Abwicklung der Olympischen Winterspiele 2014 ist es erforderlich, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, gegenüber dem Internationalen Olympischen Comité Verpflichtungen für Investitionsleistungen zu übernehmen. Mit einem Bundesgesetz soll - gleichlautend wie für die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2010 - die rechtliche Grundlage für die erforderliche Haftungserklärung geschaffen werden.

Mit diesem Bundesgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, die schon erwähnte Haftungserklärung abzugeben, damit die notwendigen Voraussetzungen für ein IOC-konformes Bewerbungsdokument geschaffen werden können.

Am 27. Juni 2005 wurde ein Vertrag zwischen Bund, Land, Stadt Salzburg und ÖOC unterzeichnet:

In diesem Vertrag wird zur Frage der Investitionsmaßnahmen Folgendes vereinbart:

·         Für die von ÖOC, Host City, Land und Bund gemeinsam festgestellten notwendigen Investitionsmaßnahmen in die Sportinfrastruktur der Eishalle Wals, Hallein, Liefering und Volksgarten sowie in die Sprungschanze Bischofshofen stellen der Bund und das Land Salzburg jeweils ein Drittel der benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung.

Weiters wird folgendes festgelegt:

·         Der Bund, das Land und die Stadt Salzburg beteiligen sich solidarisch an               der Haftung für den Fall, dass unvorhergesehene Ereignisse über das Stammkapital der Betriebsgesellschaft hinausgehende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich machen. Der Anteil an dieser über das Stammkapital hinausgehenden Haftung wird für die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden mit je 10%, für den Bund und das Land Salzburg mit je 40% der übersteigenden Haftungssumme festgelegt.

·         Im Anschluss an den Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014 werden der Bund im Ministerrat und Parlament und das Land in der Landesregierung und im Landtag die entsprechenden Umsetzungsbeschlüsse einleiten und unterstützen.

Dieser Vertrag wurde von

Dr. Wolfgang Schüssel, Bundesminister Günter Platter und Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer, Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller und Landeshauptmann-Stv. Dr. Wilfried Haslauer,
Präsident Dr. Leo Wallner
Bürgermeister Dr. Heinz Schaden und Bürgermeister-Stv. DI Harald Preuner

unterzeichnet.

Im gegenständlichen Bundesgesetz wird eine Regelung für die Bundesregierung normiert, die auf der Grundlage der oben zitierten vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeit eröffnet, gegenüber dem Internationalen Olympischen Comité eine schon mehrfach erwähnte Haftung für Investitionstätigkeiten des Bundes  im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen 2014 abzugeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Nach derzeitigen Schätzungen ist mit finanziellen Auswirkungen für den Bund von rund 40 Mio. Euro zu rechnen und zwar für die Eishockeyhalle Salzburg-Puch/Urstein, die Eishockeyhalle Salzburg Volksgarten, notwendige Ausbaumaßnahmen für die Schanzenanlagen in Bischofshofen sowie für die Snow-Village in Radstadt. Die angeführten Projekte entsprechen dem letzten Stand der Vorbereitungen und modifizieren den Vertrag vom 27. Juni 2005 in einigen Punkten (Standorte der Eishallen).

 

 


Erläuterungen

Allgemeines

Die Landeshauptstadt Salzburg hat sich nach der Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2010 mit Zustimmung des Bundes neuerlich um die Olympischen Winterspiele 2014 beworben.

Bezüglich der Bewerbung und Organisation und Durchführung der Olympischen Winterspiele wurde mit Datum vom 27. Juni 2005 ein Vertrag zwischen Bund, Land Salzburg, Stadt Salzburg und dem ÖOC abgeschlossen, der in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf Folgendes aussagt (wie auch schon vorher zitiert). 

 

·         Der Bund, das Land und die Stadt Salzburg beteiligen sich solidarisch an               der Haftung für den Fall, dass unvorhergesehene Ereignisse über das Stammkapital der Betriebsgesellschaft hinausgehende zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich machen. Der Anteil an dieser über das Stammkapital hinausgehenden Haftung wird für die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden mit  je 10%, für den Bund und das Land Salzburg mit je 40% der übersteigenden Haftungssumme festgelegt.

·         Für die von ÖOC, Host City, Land und Bund gemeinsam festgestellten notwendigen Investitionsmaßnahmen in die Sportinfrastruktur der Eishalle Wals, Hallein, Liefering und Volksgarten sowie in die Sprungschanze Bischofshofen stellen der Bund und das Land Salzburg jeweils ein Drittel der benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung.

·         Im Anschluss an den Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014 werden der Bund im Ministerrat und Parlament und das Land in der Landesregierung und im Landtag die entsprechenden Umsetzungsbeschlüsse einleiten und unterstützen.

Am 22. Juni 2006 ist Salzburg seitens des IOC in die engere Wahl der Kandidaten aufgenommen worden, die beim IOC-Kongress am 7. Juli 2007 in Guatemala-City in die Entscheidung für die Olympischen Winterspiele 2014 kommen.

Da dem IOC gegenüber eine Garantie der Bundesregierung für die Investitionsmaßnahmen im Bewerbungsdokument gegeben werden muss, ermächtigt das gegenständliche Gesetz die österreichische Bundesregierung, eine solche Haftungs- und Garantieerklärung auf der Grundlage der im Vertrag vom 27. Juni 2005 erfolgten Aufteilungsbestimmungen zwischen den Gebietskörperschaften dem IOC gegenüber abzugeben.

Zu den Bestimmungen im Einzelnen:

Zu den §§ 1-3:

§ 1 enthält die Ermächtigung der Bundesregierung, dem IOC gegenüber eine Haftungs- und Garantieerklärung, betr. die investiven Maßnahmen in Sportstätten abzugeben.

Im § 2 erfolgt die Betrauung der Bundesregierung mit der Vollziehung des Gesetzes.

§ 3 enthält den Geltungsbeginn des Bundesgesetzes.