856/A XXII. GP
Eingebracht am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr.
Cap, Scheibner, Dr. Van der Bellen
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
die XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die XXII.
Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet
wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß
Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXII.
Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
In formeller Hinsicht wird
vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss
zuzuweisen.
Begründung
Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens
mit 20. Dezember 2006. Dies bedeutet, dass die nächste Nationalratswahl am
26. November 2006 stattfinden müsste. Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch
das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode durch einfaches Gesetz seine Auflösung zu
beschließen.
Um noch im Jahre 2006 eine neue Regierung
bilden zu können und einen kurzen und
sparsamen Wahlkampf zu ermöglichen,
soll die Nationalratswahl bereits am 1. Oktober 2006
stattfinden.
Dazu ist es
erforderlich, die XXII. Gesetzgebungsperiode geringfügig zu
verkürzen, wie dies
auch bei früheren Gesetzgebungsperioden
der Fall war.