858/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 14.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend zusätzliche Mittel für die Blum-Förderung sowie Schutz vor Fördermissbrauch

 

Die Lehrstellenlücke (Differenz zwischen angebotenen Lehrstellen und Zahl der Jugendlichen ohne betrieblichen Ausbildungsplatz) ist von 2000 bis 2006 um fast 150 Prozent gestiegen. Fehlten im ersten Halbjahr 2000 im Monatsschnitt etwas mehr als 5.500 Lehrstellen, so waren es im ersten Halbjahr 2006 bereits mehr als 13.500. Trotz Einführung der Blum-Förderung 2005 ist auch im letzten Jahr die Lehrstellenlücke um weitere fünf Prozent gewachsen. Die Blum-Förderung konnte also nur das weitere Aufgehen der Lehrstellenlücke bremsen, die Lücke aber nicht verkleinern.

 

Im Rahmen der Blum-Förderung bekommt ein Lehrbetrieb vom Arbeitsmarktservice pro zusätzlich aufgenommenen Lehrling im 1. Lehrjahr 400 Euro monatlich, im 2. Lehrjahr 200 Euro und im 3. Lehrjahr 100 Euro (insgesamt 8.400 Euro für 3 Lehrjahre). Entscheidend für die Förderwürdigkeit ist, dass der geförderte Lehrplatz zusätzlich zu den bisher vom Betrieb geführten Lehrstellen hinzukommt. Aber gerade das wird in der Realität nicht eingehalten.

 

Eine Analyse der zum Stichtag Ende Mai bestehenden Lehrverträge hat ergeben, dass es zwar 3.743 zusätzliche Lehrplätze gibt (im Vergleich zum Vorjahresstichtag), dass aber die Blum-Förderung für 11.422 Lehrstellen ausgeschüttet wurde. Das entspricht einem Mitnahmeeffekt von über 200 Prozent. Das heißt: es wurden dreimal so viele Lehrplätze gefördert wie tatsächlich neu entstanden sind. In anderen Worten: Zwei Drittel des Geldes, das für die Blum-Förderung ausgegeben wird, werden in den Sand gesetzt.

 

Fließt ein zu hoher Anteil der Blum-Förderung an die Betriebe, ohne dass dort tatsächlich neue Lehrstellen entstehen, wird Geld verschwendet, mit dem z.B. Ausbildungsplätze für Lehrstellensuchende in überbetrieblichen Ausbildungen angeboten werden könnten.

 

Mit 31. August 2006 läuft nun auch die so genannte Blum-Förderung aus. Die jetzt budgetierten knapp 59 Millionen Euro reichen bestenfalls aus, das erste Lehrjahr in der jetzt laufenden Förderperiode auszufinanzieren. Schon für das 2. und 3. Lehrjahr der jetzt geförderten Lehrverträge gibt es keine Mittel, geschweige denn für neue Lehrstellen ab September 2006. Die für 2006 und 2007 budgetierten zusätzlichen 285 Millionen Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik sind bereits vollständig verplant, und im regulären AMS-Budget bestehen angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage ohnehin keine Spielräume mehr. Für eine zweite Periode der Blum-Förderung sind also unbedingt zusätzliche Mittel aus dem Bundesbudget erforderlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert unverzüglich die erforderlichen Mittel für die Fortführung der so genannten Blum-Förderung – sowohl für die Förderungen des 2. und 3. Lehrjahres bereits geförderter Lehrverträge sowie auch für neue Lehrverträge ab September 2006 – sicherzustellen.

 

Weiters wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert umgehend dafür Sorge zu tragen, dass

 

·                    jeder geförderte, weil zur bisherigen Lehrlingszahl angeblich zusätzliche Lehrvertrag an einem zweiten Stichtag daraufhin geprüft werden muss, ob die Zusätzlichkeit tatsächlich besteht und nicht nur für einen kurzen Alibizeitraum vorgetäuscht wurde, in dem der neue Vertrag überlappend kurz vor Auslaufen des alten geschlossen wurde;

 

·                    die Förderung nicht dazu verwendet wird, Auswahlverfahren zu finanzieren, an deren Ende enttäuschte Jugendliche stehen. Stellt ein Betrieb mehrere Lehrlinge ein, kündigt aber alle bis auf einen vor Ablauf der Probezeit, soll die Förderung nur für den einzigen aufrecht erhaltenen Lehrplatz zustehen. Das heißt: Keine Förderung für in der Probezeit bereits wieder aufgelöste Lehrverträge;

 

·                    der Betrieb vor Einstellung des zusätzlichen Lehrlings das Förderansuchen stellen soll und nicht wie bisher bis zu sechs Monate nachträglich;

 

·                    die monatliche Bekanntgabe der aktuellen Lehrvertragsstatistik durch die Lehrlingsstellen bei der Wirtschaftskammer die laufende Evaluierung und Anpassung der Förderung ermöglichen muss, um in Zukunft Missbrauch besser verhindern zu können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales