56/AB XXII. GP
Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister
für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits,
Freundinnen und Freunde haben
am 23. Jänner 2003 unter der Nr. 44/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Bestellung von Dr. Christian Romanoski zum Leiter der
Abteilung III/5 der
Rechtssektion des Innenministeriums" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 6 und 7:
In der damals für Entscheidungen über Berufungen in Asylverfahren
zuständigen Abteilung
wurden keine entsprechenden Statistiken mit Bezug auf die jeweiligen
Sachbearbeiter
geführt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine inhaltliche
Beantwortung dieser
Fragen nicht möglich ist.
Zu den Fragen
2 bis 5:
Aufgrund der Ausführungen in der parlamentarischen Anfrage
lassen sich die
dazugehörenden Akten nicht ausheben. Das Asylrecht ist seit jeher eine sehr
komplexe
Materie. Die Klärung der Frage, ob jemandem Asyl gewährt wird, erfordert die
Auseinandersetzung mit dem jeweils konkreten, oft umfangreichen Sachverhalt.
Eine
seriöse Beantwortung dieser Fragen ist daher leider nicht möglich.
Zu den Fragen
8 und 12:
Meinungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und
unterliegen daher auch nicht
dem Interpellationsrecht. Ich ersuche daher auch hier um Verständnis, wenn ich
von einer
inhaltlichen Antwort Abstand nehme.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu den Fragen
10,11,13 und 14;
Dr. Romanoski war und ist - wie jeder andere Beamte auch -
selbstverständlich an
Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden. Das Legalitätsprinzip und eine
Berücksichtigung
der Spruchpraxis der Höchstgerichte fließen in jede Verfahrensentscheidung ein.
Ob es zu
mündlichen Weisungen gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar.
Die mehrjährige Tätigkeit von Dr. Romanoski bei der
Konzeption und später Genehmigung
von Berufungsbescheiden ist von seinen Vorgesetzten nicht beanstandet worden.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bundesministerium
für Inneres sind stets bemüht,
ihre Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten.
Eine zusätzliche Qualitätskontrolle erfolgte dadurch, dass
nicht alle Bediensteten
Approbationsbefugnis hatten. Weiters war es dem Abteilungsleiter und den
Referatsleitern
unbenommen, sich besonders komplexe Sachverhalte zur Genehmigung vorzubehalten.
Bei dem in Rede stehenden Beamten handelt es sich um einen
ausgezeichneten Mitarbeiter
des Bundesministeriums für Inneres, der über eine langjährige Praxis auf dem
Gebiet des
Asylwesen verfügt und demnach profunde Kenntnisse dieses Rechtsbereiches
aufweist.
Unter diesem Aspekt wurde Dr. Romanoski von der
Auswahlkommission einstimmig als der
im höchsten Ausmaß qualifizierte Bewerber vorgeschlagen und demnach für die in
Rede
stehende Funktion mit der Leitung der Abteilung III/5 im Bundesministerium für
Inneres
betraut.