56/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 23. Jänner 2003 unter der Nr. 44/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Bestellung von Dr. Christian Romanoski zum Leiter der Abteilung III/5 der
Rechtssektion des Innenministeriums" gerichtet.


Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1, 6 und 7:

In der damals für Entscheidungen über Berufungen in Asylverfahren zuständigen Abteilung
wurden keine entsprechenden Statistiken mit Bezug auf die jeweiligen Sachbearbeiter
geführt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass mir eine inhaltliche Beantwortung dieser
Fragen nicht möglich ist.


Zu den Fragen 2 bis 5:

Aufgrund der Ausführungen in der parlamentarischen Anfrage lassen sich die
dazugehörenden Akten nicht ausheben. Das Asylrecht ist seit jeher eine sehr komplexe
Materie. Die Klärung der Frage, ob jemandem Asyl gewährt wird, erfordert die
Auseinandersetzung mit dem jeweils konkreten, oft umfangreichen Sachverhalt. Eine
seriöse Beantwortung dieser Fragen ist daher leider nicht möglich.

Zu den Fragen 8 und 12:

Meinungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und unterliegen daher auch nicht
dem Interpellationsrecht. Ich ersuche daher auch hier um Verständnis, wenn ich von einer
inhaltlichen Antwort Abstand nehme.

Zu Frage 9:
Nein.

Zu den Fragen 10,11,13 und 14;

Dr. Romanoski war und ist - wie jeder andere Beamte auch - selbstverständlich an
Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden. Das Legalitätsprinzip und eine Berücksichtigung
der Spruchpraxis der Höchstgerichte fließen in jede Verfahrensentscheidung ein. Ob es zu
mündlichen Weisungen gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar.

Die mehrjährige Tätigkeit von Dr. Romanoski bei der Konzeption und später Genehmigung
von Berufungsbescheiden ist von seinen Vorgesetzten nicht beanstandet worden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bundesministerium für Inneres sind stets bemüht,
ihre Arbeit gründlich, sorgfältig und korrekt zu leisten.

Eine zusätzliche Qualitätskontrolle erfolgte dadurch, dass nicht alle Bediensteten
Approbationsbefugnis hatten. Weiters war es dem Abteilungsleiter und den Referatsleitern
unbenommen, sich besonders komplexe Sachverhalte zur Genehmigung vorzubehalten.


Bei dem in Rede stehenden Beamten handelt es sich um einen ausgezeichneten Mitarbeiter
des Bundesministeriums für Inneres, der über eine langjährige Praxis auf dem Gebiet des
Asylwesen verfügt und demnach profunde Kenntnisse dieses Rechtsbereiches aufweist.

Unter diesem Aspekt wurde Dr. Romanoski von der Auswahlkommission einstimmig als der
im höchsten Ausmaß qualifizierte Bewerber vorgeschlagen und demnach für die in Rede
stehende Funktion mit der Leitung der Abteilung III/5 im Bundesministerium für Inneres
betraut.