78/AB XXII. GP
Eingelangt am: 27.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 65/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach
dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1996 und der Pflegegeld-
statistik meines Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 1996 nachstehende
Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:
Bereich |
Stufe
1 |
Stufe
2 |
Stufe
3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe
7 |
Gesamt |
PV |
25.797 |
120.777 |
47.975 |
21.300 |
16.320 |
3.407 |
2.256 |
237.832 |
UV |
70 |
244 |
225 |
534 |
192 |
46 |
49 |
1.360 |
Sonst. |
1.948 |
13.025 |
5.099 |
1.808 |
1.969 |
680 |
238 |
24.767 |
Gesamt |
27.815 |
134.046 |
53.299 |
23.642 |
18.481 |
4.133 |
2.543 |
263.959 |
PV:
Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige
Entschei-
dungsträger des
Bundes, Daten über Landeslehrer jedoch nur für
die Länder NÖ, OÖ, Stmk.,
Ktn. und Sbg.
Frage 2:
Im Jahr 1996 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.322 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1996 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
6.342 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben
die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1996 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
617 Mio. €, wobei davon ca. 83 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 534 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine
derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.