121/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2003
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Anfragebeantwortung

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Snowboard- und Skidiebstähle in
Österreich" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Ich darf auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage durch den Bundesminister

für Inneres zur Zahl 113/J-NR/2003 verweisen.

Zu 2 bis 12:

Daten   über   die   Anzahl   gegen   Diebstahl   versicherter   oder   nicht Versicherter

Geschädigter sowie Informationen über ausgezahlte Schadenssummen bzw. die von
den Versicherern gezahlten Schadenssummen liegen dem BMJ nicht vor.

Snowboard- und Skidiebstähle in Österreich bzw. auf entsprechend
wahrheitswidrigen Angaben gegründete Versicherungsbetrügereien werden im
Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht gesondert erfasst. Da - soweit
bekannt gegeben wurde - auch die Staatsanwaltschaften keine statistischen
Aufzeichnungen zu diesen Kriminalitätsformen führen, würde eine seriöse
Beantwortung der Fragen eine Auswertung durch individuelle Einsichtnahme in eine
Vielzahl von Akten bei Strafgerichten und Staatsanwaltschaften erfordern. Dies wäre
mit einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb ich um
Verständnis ersuche, wenn ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand
nehme. Ganz allgemein kann ich aber bestätigen, dass zumindest in den Sprengeln


der Oberstaatsanwaltschaften Linz und Innsbruck teilweise auch professionell
agierende Personen aus Staaten des ehemaligen Ostblocks wiederholt wegen
Diebstahls von Wintersportgeräten angezeigt wurden.

Zu 13:

Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 idgF, Anlage zu § 2, Punkt E, fallen

Angelegenheiten des Sicherheitswesens in den Kompetenzbereich des Bundes-
ministeriums für Inneres. Die Aufklärung über Kriminalität und davon ausgehende
Risken ist daher Aufgabe des Bundesministers für Inneres, auf dessen Antwort zu
Anfrage ZI. 113/J-NR/2003 ich verweise.