155/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 250/J der Abgeordneten Lunacek,
Freundinnen und Freunde wie
folgt:
Frage 1:
Die
Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten ist prinzipiell -
soweit
es im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich ist - zu befürworten.
Fragen 2 bis 5:
Auf
Initiative von Frau Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner wurde im Dezember
2001 für den Bereich meines Ministeriums ein Informationsschreiben verfasst, in
welchem ersucht wurde, beim Kauf von Kaffee und Tee darauf zu achten, dass aus-
schließlich fair gehandelte Produkte beschafft werden.
Nach
der derzeit stattfindenden Prüfung, ob zukünftig auch Orangensaft aus fair ge-
handelter Produktion beschafft werden soll, werden die zuständigen Stellen
neuer-
lich informiert werden bzw. wird auch ein aktuelles Bezugsquellenverzeichnis
über
Fairtrade-Produkte beigelegt werden.
Die
Beschaffung von Lebensmitteln wird fast ausschließlich per Handkauf durchge-
führt; eine öffentliche Ausschreibung war bis dato nicht erforderlich.
Bei
größeren Veranstaltungen meines Ressorts mit repräsentativem Charakter
kommen ausschließlich Catering-Unternehmen zum Einsatz. Da diese Unternehmen
sowohl Kaffee als auch Tee aus betriebstechnischen Gründen fertig gebrüht in
Kan-
nen liefern, ist in solchen Fällen die Nachvollziehbarkeit, ob die Erzeugnisse
auch
wirklich aus fairem Handel stammen, kaum gegeben. Deswegen wurde bislang auch
davon abgesehen, von Catering-Unternehmen Kaffee oder Tee aus fair gehandelter
Produktion
zu ordern. Derzeit werden Überlegungen angestellt, um praktikable Lö-
sungen für die Zukunft zu finden.
Frage 6:
Einleitend
verweise ich auf den Umstand, dass in den unten angeführten Beträgen
auch andere Lebensmittel, wie Fruchtsäfte,
Mineralwasser, Zucker, Milch, Mehlspei-
sen usw. inkludiert sind; es handelt sich dabei um die jeweiligen
Gesamtausgaben
der Post 4300, Lebensmittel. Aus verwaltungsökonomischen, insbesondere auch
buchhalterischen Gründen ist es nicht möglich, die auf die Beschaffung von
Kaffee,
Tee und Orangensaft entfallenden Ausgaben- und Mengenanteile aufzuschlüsseln:
2000: 13.866,27 €
2001: 15.000,00 €
2002: 13.240,00 €.
Genaue
Aussagen können lediglich für den bei der EZA Entwicklungszusammenar-
beit mit der Dritten Welt GmbH eingekauften Kaffee und Tee getroffen werden. So
wurden im Jahre 2002 allein bei diesem Unternehmen für den Einkauf der
betreffen-
den Lebensmittel 2.482,35 € ausgegeben.
Die
in den angeführten Beträgen enthaltenen Zahlungen für Kaffee und Tee wurden
beginnend mit dem Jahr 2002 zur Gänze für Produkte aus fair gehandelter
Produkti-
on ausgegeben. Orangensaft wurde bislang nicht aus fair gehandelter Produktion
eingekauft; allerdings werden schon seit einiger Zeit verschiedene
Möglichkeiten ge-
prüft, zukünftig auch „Fairtrade" Orangensaft zu beschaffen.
Frage 7:
Das
Bundesinstitut für Arzneimittel
(BIFA) bezieht nur sehr geringe Mengen an Kaf-
fee und Tee, die allerdings nicht aus fair gehandelter Produktion stammen.
Derzeit
wird ein Informationsschreiben ausgearbeitet, wonach künftig beim Einkauf
bestimm-
ter Lebensmittel durch das BIFA Waren mit dem Aufkleber oder der Aufschrift
„Fairtrade Transfair" verstärkt Berücksichtigung finden sollten.
Das
Bundssozialamt ist bereits derzeit bemüht, nach Möglichkeit fair gehandelte
Produkte zu verwenden, hat aber dabei zu beachten, dass bei den Entscheidungen
über Beschaffungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit und die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind.