155/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIUM
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 250/J der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:

Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten ist prinzipiell - soweit
es im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich ist - zu befürworten.

Fragen 2 bis 5:

Auf Initiative von Frau Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner wurde im Dezember
2001 für den Bereich meines Ministeriums ein Informationsschreiben verfasst, in
welchem ersucht wurde, beim Kauf von Kaffee und Tee darauf zu achten, dass aus-
schließlich fair gehandelte Produkte beschafft werden.

Nach der derzeit stattfindenden Prüfung, ob zukünftig auch Orangensaft aus fair ge-
handelter Produktion beschafft werden soll, werden die zuständigen Stellen neuer-
lich informiert werden bzw. wird auch ein aktuelles Bezugsquellenverzeichnis über
Fairtrade-Produkte beigelegt werden.

Die Beschaffung von Lebensmitteln wird fast ausschließlich per Handkauf durchge-
führt; eine öffentliche Ausschreibung war bis dato nicht erforderlich.

Bei größeren Veranstaltungen meines Ressorts mit repräsentativem Charakter
kommen ausschließlich Catering-Unternehmen zum Einsatz. Da diese Unternehmen
sowohl Kaffee als auch Tee aus betriebstechnischen Gründen fertig gebrüht in Kan-
nen liefern, ist in solchen Fällen die Nachvollziehbarkeit, ob die Erzeugnisse auch
wirklich aus fairem Handel stammen, kaum gegeben. Deswegen wurde bislang auch
davon abgesehen, von Catering-Unternehmen Kaffee oder Tee aus fair gehandelter


Produktion zu ordern. Derzeit werden Überlegungen angestellt, um praktikable Lö-
sungen für die Zukunft zu finden.

Frage 6:

Einleitend verweise ich auf den Umstand, dass in den unten angeführten Beträgen
auch andere Lebensmittel, wie Fruchtsäfte, Mineralwasser, Zucker, Milch, Mehlspei-
sen usw. inkludiert sind; es handelt sich dabei um die jeweiligen Gesamtausgaben
der Post 4300, Lebensmittel. Aus verwaltungsökonomischen, insbesondere auch
buchhalterischen Gründen ist es nicht möglich, die auf die Beschaffung von Kaffee,
Tee und Orangensaft entfallenden Ausgaben- und Mengenanteile aufzuschlüsseln:

2000: 13.866,27 €

2001: 15.000,00 €

2002: 13.240,00 €.

Genaue Aussagen können lediglich für den bei der EZA Entwicklungszusammenar-
beit mit der Dritten Welt GmbH eingekauften Kaffee und Tee getroffen werden. So
wurden im Jahre 2002 allein bei diesem Unternehmen für den Einkauf der betreffen-
den Lebensmittel 2.482,35 € ausgegeben.

Die in den angeführten Beträgen enthaltenen Zahlungen für Kaffee und Tee wurden
beginnend mit dem Jahr 2002 zur Gänze für Produkte aus fair gehandelter Produkti-
on ausgegeben. Orangensaft wurde bislang nicht aus fair gehandelter Produktion
eingekauft; allerdings werden schon seit einiger Zeit verschiedene Möglichkeiten ge-
prüft, zukünftig auch „Fairtrade" Orangensaft zu beschaffen.

Frage 7:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BIFA) bezieht nur sehr geringe Mengen an Kaf-
fee und Tee, die allerdings nicht aus fair gehandelter Produktion stammen. Derzeit
wird ein Informationsschreiben ausgearbeitet, wonach künftig beim Einkauf bestimm-
ter Lebensmittel durch das BIFA Waren mit dem Aufkleber oder der Aufschrift
„Fairtrade Transfair" verstärkt Berücksichtigung finden sollten.

Das Bundssozialamt ist bereits derzeit bemüht, nach Möglichkeit fair gehandelte
Produkte zu verwenden, hat aber dabei zu beachten, dass bei den Entscheidungen
über Beschaffungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit und die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind.