211/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Berücksichtigung des Fairen
Handels im öffentlichen Beschaffungswesen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Prinzipiell befürworte ich die Förderung von ökologisch und fair gehandelten
Produkten durch das öffentliche Beschaffungswesen.
Zu 2 bis 4 und 7:
Ich bin grundsätzlich darum bemüht, die Beschaffung von Produkten aus fairem
Handel zu unterstützen. Mit Erlass vom 25. Jänner 2001, JMZ
285.10/2-III 2/01,
wurden die nachgeordneten Dienststellen ersucht, die Beschaffung fair
gehandelter
Produkte zu fördern. Freilich sind auch bei der Beschaffung von Kaffee, Tee und
Orangensaft die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Bestimmungen
sowie die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
einzuhalten.
Zu 5:
Beim Einsatz von Catering-Firmen werden die Getränke vom Bundesministerium für
Justiz bereitgestellt.
Zu 6:
Die Beschaffung von Kaffee, Tee und Orangensaft wird im Rechnungswesen nicht
gesondert
erfasst. Die hiefür aufgewendeten Beträge sowie der Anteil fair
gehandelter Produkte kann - angesichts der zahlreichen Dienststellen im Ressort
-
daher mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht
ermittelt
werden. Für den Bereich der Zentralstelle teilt die Amtwirtschaftsstelle mit,
dass
sukzessive mehr fair gehandelte Produkte verwendet werden.