224/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2003
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen vom
26. März 2003, Nr. 248/J, betreffend Berücksichtigung des Fairen Handels im
öffentlichen
Beschaffungswesen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Selbstverständlich wird von mir und meinem
Ressort der Ankauf von ökologisch und fair
gehandelten Produkten unterstützt und gefördert.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Im Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
Kaffee und Tee nur im Rahmen von Sitzungen und Veranstaltungen in den zentral
zu
vergebenden Sitzungssälen verabreicht. Der hiezu bereitgestellte Kaffee bzw.
Tee wird
zentral beschafft.
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat in
diesem Zusammenhang eine Vereinbarung mit einem Kaffeelieferanten geschlossen,
der
bereits eine Partnerfirma des Vereines „Transfair" ist. Da Tee nur
geringfügig benötigt wird,
wird er nach Bedarf in kleineren Mengen beschafft.
Bei Bewirtungen durch Cateringfirmen
werden nur Speisen bestellt, da die Getränke aus
meinem Hause verwendet werden.
Orangensaft wird, wenn überhaupt, nur in
kleinen Mengen angekauft, da hauptsächlich
biologische Natursäfte heimischer Produktion (Apfel, Birne usw.) und
Mineralwasser für
Bewirtungen verwendet werden.
Zu Frage 6:
Jahr |
Kaffee |
Kosten |
Tee |
Kosten |
2000 |
185 kg |
ATS 19.000,-- |
262 Pkg. |
ATS 6.000,-- |
2001 |
126 kg |
€ 1.241,-- |
96 Pkg. |
€189,13 |
2002 |
175 kg |
€ 1.596,-- |
0 Pkg. |
€ 0,-- |
Ab
dem Jahre 2002 wurde ausschließlich Transfair-Kaffee angekauft.
Zu Frage 7:
Ja, die nachgeordneten Dienststellen
wurden bereits darüber informiert, dass in der
Zentralstelle Transfair-Produkte angekauft und verwendet werden. Die
Dienststellen wurden
aufgefordert, gleichfalls im verstärkten Ausmaße auf diese Produkte
zurückzugreifen.