241/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
26. März 2003 unter der Nr. 247/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Berücksichtigung des Fairen Handels im öffentlichen Beschaffungswesen"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu l und 3:

Grundsätzlich befürworte ich die Förderung von fair gehandelten Produkten durch das
öffentliche Beschaffungswesen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass eine solche Förderung
nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck-
mäßigkeit im Rahmen der für das öffentliche Beschaffungsverfahren geltenden Vorschriften
(insbesondere Bundesvergabegesetz, ÖNORM A 2050) möglich ist.

Zu 2, 4, 5 und 7:

Da die Beschaffung von Lebensmitteln in meinem Ressort dezentral erfolgt, wurden dem
Verein zur Förderung des fairen Handels mit den Ländern des Südens (TransFair) sämtliche
Dienststellen genannt, die Truppenküchen betreiben. Dies ermöglicht dem Verein und
seinen Vertreiberfirmen, fair gehandelte Produkte direkt den beschaffenden Stellen
anzubieten. Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 1997 alle Wirtschaftsdienststellen


meines Ressorts per Erlass angewiesen, nach Maßgabe der für das öffentliche
Beschaffungswesen geltenden Vorschriften Produkte mit dem Gütesigel für fair gehandelte
Waren (TransFair) anzukaufen.

Zu 6:

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Beschaffung derartiger Produkte in meinem Ressort
dezentral. Statistische Daten über Mengen und Kosten bzw. die Herkunft dieser Produkte
stehen nicht zur Verfügung.