253/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
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Anfragebeantwortung

 

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde
haben am 26. März 2003 unter ZI. 242 /J - NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Berücksichtigung des Fairen Handels im
öffentlichen Beschaffungswesen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Ja. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden bereits seit einigen Jahren
Präsentationen von Produkten des Fairen Handels bei privaten und öffentlichen Stellen
unterstützt, so bei Publikumsveranstaltungen und gegenüber den Medien. Diese
Maßnahmen zielen insbesondere auf die Bekanntmachung der Angebote des Fairen
Handels hin. Ebenso wurde die diesbezügliche Zusammenarbeit mit öffentlichen und
privaten Stellen (andere Ressorts, Bundesländer, Kammern, Nichtregierungs-
organisationen, Firmen etc.) verstärkt und hat sich das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten auf internationaler Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, den Fairen Handel
(etwa im Cotonou-Abkommen) besser zu verankern.

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat die rechtlichen Möglichkeiten
zur Berücksichtigung des Kriteriums von Fairem Handel bei öffentlichen Ausschreibungen
prüfen lassen und dem Nationalrat darüber Bericht erstattet. Die anderen Ressorts wurden
vom positiven Ergebnis der rechtlichen Analyse in Kenntnis gesetzt.


Zu Fragen 4 und 5:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auch weiterhin fair
gehandelte Produkte bei der Beschaffung von Repräsentations- und Bewirtungsmitteln
unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
unterstützen.

Zu Frage 6:

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird ausschließlich fair
gehandelter Kaffee für dienstliche Bewirtung angekauft Jahr 2000 wurden 82 kg Kaffee
(€ 910,68), im folgenden Jahr 203 kg Kaffee (€ 1701,-) und 2002 insgesamt 282 kg Kaffee
(€ 2131,92) angekauft. Auf Grund der geringen Bestellmengen bzw. des noch relativ
hohen Preises wurde kein fair gehandelter Tee bzw. Orangensaft gekauft.

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird die österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland über  fair gehandelte Produkte informieren, wobei
allerdings neben den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck-
mäßigkeit auch die Verfügbarkeit solcher Produkte im Ausland zu berücksichtigen ist.