274/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
26. März 2003 unter der Nr. 245/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Berücksichtigung des Fairen Handels im öffentlichen
Beschaffungswesen" gerichtet.

Einleitend bitte ich um Verständnis dafür, dass ich aufgrund des damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand von einer Erhebung der Daten im
gesamten Ressortbereich Abstand genommen habe und sich die angeführten Zahlen
hiemit nur auf den Bereich der Zentralleitung meines Ressorts beziehen.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, insbesondere unter Berücksichtigung
der in der Verfassung verankerten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit.

Zu Frage 2:

Bei der Durchführung von Vergabeverfahren wird geprüft, inwieweit auf Maßnahmen
zur Umsetzung sozialpolitischer Belange gemäß § 21 Abs. 7 Bundesvergabegesetz
2002 Bedacht genommen werden kann. Darüber hinaus werden die Dienststellen
des Ressorts durch spezifische Maßnahmen, wie beispielsweise die Leitlinien für
eine Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die allgemeinen
Bedingungen des BM.I, wonach sich die Auftragnehmer verpflichten, die
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten sowie eine


Information an die nachgeordneten Dienststellen über das Angebot an fair
gehandelten Produkten angehalten, Grundsätze des fairen Handels bei
Beschaffungsvorgängen zu berücksichtigen, etwa hinsichtlich ökologischer oder
arbeitsrechtlicher Aspekte.

Zu Frage 3:

Fair gehandelte Produkte werden jeweils im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
berücksichtigt.

Zu Frage 4:

Bei der Beschaffung von Repräsentations- und Bewirtungsmitteln werden
Lieferfirmen als Anbieter in Betracht gezogen, welche fair gehandelte Produkte
anbieten.

Zu Frage 5:

Die Interessen des Ressorts nach fair gehandelten Produkten werden regelmäßig bei
den Lieferanten zum Ausdruck gebracht.

Zu Frage 6 :

Folgende Produkte wurden von 2000 bis 2002 angekauft:
Kaffee: im Wert von rund € 12.700 (davon fair Produktion ca 9%)

In Hinkunft sollen fair gehandelte Produkte wieder verstärkt Berücksichtigung finden.

Orangensaft im Wert von rund € 9.800 (nur aus herkömmlich gehandelter
Produktion)

Tee wurde lediglich in geringfügigen Mengen angekauft, eine gesonderte Erfassung
der Belege wird erst seit 2003 vorgenommen. Als Vergleichswert ist anzuführen,
dass im Jahre 2003 bisher um rund € 60 Tee angekauft wurde.

Zu Frage 7 :

Die nachgeordneten Dienststellen des BM.I werden schon bisher durch geeignete
Maßnahmen, wie die allgemeine Beschaffungsrichtlinie auf die Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes 2002 hingewiesen und im Speziellen angehalten, durch die
Leitlinien für eine ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die
allgemeinen Bedingungen (Abkommen der ILO) und ein Informationsschreiben über
das Angebot an fair gehandelten Produkte, Elemente des fairen Handels bei
Beschaffungen zu berücksichtigen.

Auch die vorliegende Anfrage wurde zum Anlass genommen, die nachgeordneten
Behörden und Dienststellen mit Schreiben vom 11. April 2003 erneut über das
Angebot an fair gehandelten Produkten zu informieren.