285/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Vehrkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 251/J-NR/2003 betreffend Berücksichtigung des Fairen
Handels im öffentlichen Beschaffungswesen, die die Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und
Freunde am 26. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Befürworten Sie die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das
öffentliche Beschaffungswesen?

Antwort

Grundsätzlich befürworte ich die Förderung von "ökologisch und fair gehandelten" Produkten durch
das öffentliche Beschaffungswesen.

Der Bund hat sich jedoch verfassungsgesetzlich an den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaft-
lichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze bin ich
gerne bereit, in meinem Ressort verstärkt "fair gehandelte" Produkte anzukaufen.

Fragen 2, 3, 4 und 5:

Was unternehmen Sie in Ihrem Ressort, um alle Möglichkeiten zur Förderung des Fairen Handels
auszuschöpfen?

Inwiefern berücksichtigen Sie fair gehandelte Produkte im Beschaffungswesen (z.B. bei öffent-
lichen Ausschreibungen) Ihres Ressorts?

Inwiefern unterstützen Sie bei der Beschaffung von Repräsentations- und Bewirtungsmitteln (ein-
schließlich größere Veranstaltungen mit Repräsentationscharakter) fair gehandelte Produkte?

Im Falle der Bewirtung von Gästen durch Catering-Firmen besteht auch die Möglichkeit, auf Ge-
tränken aus fairem Handel zu bestehen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch bzw.
werden Sie künftig darauf hinwirken?

Antwort:

Die Bewirtung bei Sitzungen der Zentralleitung erfolgt zum größten Teil durch eine Cateringfirma
im Haus. Da diese Firma die Getränke möglichst billig liefern soll, kann nicht auf Produkte aus
„fairem Handel" bestanden werden.


Bei größeren Veranstaltungen mit Repräsentationscharakter hat mein Ressort - aufgrund der der-
zeitigen Budgetlage - auch die Verpflichtung Cateringfirmen mit günstigen Preisen zu engagieren.
Seitens des bmvit kann den Firmen der Ankauf von Produkten aus „fairem Handel" nahegelegt
werden, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen.

 

 

Frage 6:

Wieviel Kaffee, Tee und Orangensaft wurde von Ihrem Ressort seit 2000 jährlich angekauft, wie-
viele Kosten wurden dafür aufgewendet und wieviel Prozent des Kaffee-, Tee- und Orangensaft-
bezugs stammen aus fair gehandelter Produktion?

Antwort:

Aus verrechnungstechnischen Gründen ist eine Trennung der Produkte bei der Kostenaufstellung
nicht möglich. Die nachfolgenden Beträge sind daher Summen für Kaffee, Orangensaft, Mineral-
wasser o.ä., die unter die Verrechnungspost „Lebensmittel" gebucht wurden.

2000: ATS 231.502,66
2001: ATS 296.938,83
2002: EUR 26.866,21

Frage 7:

Werden Sie die gegenständliche Anfrage zum Anlass nehmen, die Beschaffungsstellen nachge-
ordneter Dienststellen Ihres Ressorts über das Angebot an fair gehandelten Produkten zu
informieren und diese Dienststellen zum vermehrten Ankauf solcher Produkte anweisen ? Wenn
ja, welche Stellen und in welcher Form?

Antwort:

Ich werde die nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts in geeigneter Weise über das
Angebot an "fair gehandelten" Produkten informieren und anregen, verstärkt Produkte aus „fairem
Handel" - im Rahmen der budgetären Möglichkeiten - zu beziehen.