285/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Vehrkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 251/J-NR/2003 betreffend
Berücksichtigung des Fairen
Handels im öffentlichen Beschaffungswesen, die die Abgeordneten Lunacek,
Freundinnen und
Freunde am 26. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Befürworten
Sie die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das
öffentliche Beschaffungswesen?
Antwort
Grundsätzlich
befürworte ich die Förderung von "ökologisch und fair gehandelten"
Produkten durch
das öffentliche Beschaffungswesen.
Der
Bund hat sich jedoch verfassungsgesetzlich an den Prinzipien der Sparsamkeit,
Wirtschaft-
lichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren. Unter Berücksichtigung dieser
Grundsätze bin ich
gerne bereit, in meinem Ressort verstärkt "fair gehandelte" Produkte
anzukaufen.
Fragen 2, 3, 4 und 5:
Was
unternehmen Sie in Ihrem Ressort, um alle Möglichkeiten zur Förderung des
Fairen Handels
auszuschöpfen?
Inwiefern
berücksichtigen Sie fair gehandelte Produkte im Beschaffungswesen (z.B. bei
öffent-
lichen Ausschreibungen) Ihres Ressorts?
Inwiefern
unterstützen Sie bei der Beschaffung von Repräsentations- und Bewirtungsmitteln
(ein-
schließlich größere Veranstaltungen mit Repräsentationscharakter) fair
gehandelte Produkte?
Im
Falle der Bewirtung von Gästen durch Catering-Firmen besteht auch die
Möglichkeit, auf Ge-
tränken aus fairem Handel zu bestehen. Machen Sie von dieser Möglichkeit
Gebrauch bzw.
werden Sie künftig darauf hinwirken?
Antwort:
Die
Bewirtung bei Sitzungen der Zentralleitung erfolgt zum größten Teil durch eine
Cateringfirma
im Haus. Da diese Firma die Getränke möglichst billig liefern soll, kann nicht
auf Produkte aus
„fairem Handel" bestanden werden.
Bei
größeren Veranstaltungen mit Repräsentationscharakter hat mein Ressort -
aufgrund der der-
zeitigen Budgetlage - auch die Verpflichtung Cateringfirmen mit günstigen
Preisen zu engagieren.
Seitens des bmvit kann den Firmen der Ankauf von Produkten aus „fairem
Handel" nahegelegt
werden, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Frage 6:
Wieviel Kaffee, Tee und Orangensaft wurde
von Ihrem Ressort seit 2000 jährlich angekauft, wie-
viele Kosten wurden dafür aufgewendet und wieviel Prozent des Kaffee-, Tee- und
Orangensaft-
bezugs stammen aus fair gehandelter Produktion?
Antwort:
Aus
verrechnungstechnischen Gründen ist eine Trennung der Produkte bei der
Kostenaufstellung
nicht möglich. Die nachfolgenden Beträge sind daher Summen für Kaffee,
Orangensaft, Mineral-
wasser o.ä., die unter die Verrechnungspost „Lebensmittel" gebucht wurden.
2000: ATS
231.502,66
2001: ATS 296.938,83
2002: EUR 26.866,21
Frage 7:
Werden
Sie die gegenständliche Anfrage zum Anlass nehmen, die Beschaffungsstellen
nachge-
ordneter Dienststellen Ihres Ressorts über das Angebot an fair gehandelten
Produkten zu
informieren und diese Dienststellen zum vermehrten Ankauf solcher Produkte
anweisen ? Wenn
ja, welche Stellen und in welcher Form?
Antwort:
Ich
werde die nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts in geeigneter Weise über
das
Angebot an "fair gehandelten" Produkten informieren und anregen,
verstärkt Produkte aus „fairem
Handel" - im Rahmen der budgetären Möglichkeiten - zu beziehen.