295/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.05.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. März 2003 unter der Nr. 249/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Berücksichtigung des Fairen Handels im öffentlichen
Beschaffungswesen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Grundsätzlich ja.

Zu den Fragen 2, 3, 4 und 5:

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport hat grundsätzlich eine
positive Haltung zur Beschaffung von fair gehandelten Produkten und hat in den
letzten Jahren beispielsweise die unterschiedlichsten Kaffeesorten aus fairem
Handel getestet und seit Anfang 2003 in Teilen des Ressorts für Repräsentationen
und Bewirtungen eingeführt.

Weiters hat die Firma, von der Orangensaft bezogen wurde, Mitte 2002 auf
Orangensaft aus fairem Handel umgestellt.

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport hat im Jahr 2000 Kaffee
und Orangensaft im Wert von € 513,24 und im Jahr 2001 im Wert von € 1573,93
angekauft. 2002 wurden insgesamt € 1787,86 für den Ankauf von Kaffee,
Orangensaft und Tee aufgewendet und im Jahr 2003 € 1041, 65. Im Jahr 2002
stammen ca. 21% und im Jahr 2003 53,5% der Produkte aus fairem Handel.

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport hat keine nachgeordneten

Dienststellen.