313/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 301/J-NR/2003 betreffend Einführung eines Teilzeit-
studiums, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 10. April 2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.bis 4.:

Das Studienförderungsgesetz zielt hinsichtlich der Studienbeihilfe auf den Kreis jener Studierenden
ab, die das Studium in den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen stellen und jedenfalls nicht mehr als
halbbeschäftigt berufstätig sind. Für diesen Teil der Studierenden (rund die Hälfte) sind die Verän-
derungen beim Anspruch auf Studienbeihilfe gedacht, während sich das Studienförderungsgesetz
ausdrücklich auf Vollzeitstudierende bezieht.

Für Studierende, die überwiegend berufstätig sind und diese Berufstätigkeit vorübergehend aufge-
ben, soll es durch die Novelle ein dauerhaftes Angebot für Studienabschluss-Stipendien geben. Eine
Erweiterung erfolgt insoweit, als diese Förderungsmaßnahme, die sich sehr bewährt hat, über den
Kreis der Diplomstudien an Universitäten grundsätzlich auf Studien an allen postsekundären
Bildungseinrichtungen ausgeweitet wird. Überdies sieht das Budgetbegleitgesetz die steuerliche
Absetzbarkeit der Studienbeiträge für berufstätige Studierende vor.

Ad 5. bis 7.:

Im Frühjahr 1999 wurde auf Grund eines Entschließungsantrages der Abg. Dr. Lukesch,
DDr. Niederwieser und Kollegen betreffend die Etablierung eines Teilzeitstudiums zum Studien-
förderungsgesetz eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe und
deren Ergebnisse führten in studienrechtlicher Hinsicht schließlich zu einer Änderung des Univer-
sitäts-Studiengesetzes (UniStG), welches seit der Änderung durch das Bundesgesetz, BGB1. I.


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Nr. 167/1999, verschiedene Bestimmungen zur Berücksichtigung berufstätiger Studierenden vor-
sieht.

Gemäß § 7 Abs. 2 UniStG sind berufstätige Studierende und Studierende mit Kinderbetreuungs-
pfiichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren,
sondern nur einen Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, berechtigt, zu melden, zu welchen
Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die Universi-
täten haben diesen besonderen Bedarf aufgrund der Meldeergebnisse bei der Gestaltung ihres Lehr-
und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Meldung dieses Bedarfes hat
anlässlich der Zulassung zum Studium bzw. der Meldung der Fortsetzung zu erfolgen.

Gemäß § 13 Abs. 6 UniStG ist bei der Gestaltung des Bakkalaureatsstudiums das geringere Ausmaß
der für das Studium verfügbaren Zeit der Studierenden gemäß § 7 Abs. 2 besonders zu berücksich-
tigen. Gleichartige Bestimmungen befinden sich auch im Universitätsgesetz 2002.

Durch die Kenntnis der Präferenzen der berufstätigen Studierenden und der Studierenden mit
Betreuungspflichten kann die Planung des Lehrangebotes an den Universitäten nachfragegerechter
erfolgen.

Ad 8.:

Sämtliche Universitäten bieten eine Vielzahl von Universitätslehrgängen und anderen Sonderlehr-
veranstaltungen wie beispielsweise spezielle Seminare und Vortragsreihen an. Die Teilnahme an
Universitätslehrgängen ist nicht an die Entrichtung des Studienbeitrages gebunden, wohl ist für
diese aber ein entsprechendes Unterrichtsgeld zu entrichten.

Ad 9.:

Die Studienpläne für Doktoratsstudien sind so gestaltet, dass eine flexible Studiengestaltung - somit

auch eine Teilnahme von Berufstätigen - sehr wohl möglich ist.

Ad 10.:

Da die Betreuung von Doktoratsstudierenden besonders intensiv ist und auch von Doktoratsstudie-
renden eine gewisse Anzahl an Lehrveranstaltungen zu absolvieren ist, ist die Entrichtung des
Studienbeitrages gerechtfertigt. Im Übrigen ist es so, dass Doktoratsstudierende besonders in
naturwissenschaftlichen, in technischen sowie in medizinischen Bereichen sehr wohl Leistun-
gen der Universitäten (Labor, EDV-Einrichtungen, Bibliotheken etc.) in Anspruch nehmen.


Ad 11.:

Diesbezügliche Zahlen liegen dem Ressort sehr wohl vor (siehe Beilage).

Ad 12.

Der Rückgang der Anzahl der gemeldeten Personen für ein Doktorstudium war zu erwarten. Es ist
daher nicht die Anzahl der Doktoratsstudierenden, sondern die Anzahl der Absolventinnen und
Absolventen der Doktoratsstudien nach Einführung der Studienbeiträge zu vergleichen. Diese ist in
fast allen Doktoratsstudienrichtungen in den letzten Jahren gestiegen.

Ad 13.:

Sowohl der FWF wie auch die ÖAW haben spezifische Doktoratsstipendien die sich vor allem an
Absolventen der technischen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen wenden. Als Beispiele
seien das Wissenschaftskolleg des FWF und das DOC-Stipendienprogramm der ÖAW genannt.

Speziell für die Erhöhung des Anteils von Frauen in den technischen und naturwissenschaftlichen
Doktoratsstudien wurde das Programm DOC-FFORTE neu eingerichtet.

Ad 14.:

Zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Doktoratsstudium haben sich die Interessenten für ein
solches Studium bereits längst für ihre Studienrichtung entschieden, es besteht daher kein
Zusammmenhang zwischen der Entscheidung ein Doktorat anzustreben und dem Ausmaß der
Unterrichtsstunden in naturwissenschaftlichen Bereichen.

Das differenzierte österreichische Bildungssystem bietet die besten Voraussetzungen um eine
naturwissenschaftliche Studienrichtung einzuschlagen. Durch die Verbesserungen in den vergange-
nen Jahren, beispielsweise durch die Einführung von Reifeprüfungsprojekten in den berufsbilden-
den höheren Schulen, allen voran die Ingenieurprojekte der HTLs, werden die Jugendlichen nicht
nur frühzeitig an das wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch an Forschung und Entwicklung
herangeführt. Die Erfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass dabei sogar immer wieder
hervorragende Ergebnisse im Bereich der wirtschaftlich relevanten Forschung bis hin zu neuen
Patenten erreicht werden. Der Vollständigkeit halber weise ich auch auf zahlreiche andere Projekte,
Jugend innovativ, Chemieolympiade usw. hin, bei welchen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig
an wissenschaftliches Arbeiten und die Auseinandersetzung mit Aufgabenstellungen aus dem
Bereich der Forschung herangeführt werden.


Ad 15. und 16.:

Begleitend zur Einführung der Studienbeiträge wurde eine breite analytische Begleitung der damit
verbundenen Veränderungen im Universitätssystem vorgenommen. Eine ausführliche Darstellung
dazu findet sich im Hochschulbericht 2002.

Eine im Auftrag des BMBWK erstellte retrospektive Schätzung der Studieninaktivität in den Jahren
1996/97 bis 2000/01 ergibt, dass diese Verringerung der Zulassungszahlen keinen Rückgang in der
Studienaktivität widerspiegelt und die faktische Studienaktivität an wissenschaftlichen Universitä-
ten sogar leicht angestiegen ist (2,5%). Die Zahl der aktiv Studierenden hat sich somit seit Einfüh-
rung der Studienbeiträge nicht geändert.

Die Studienförderung wurde in Breite und Höhe vergrößert. 32,7 Mio. Euro mehr bedeuten eine
Ausweitung des Studienbeihilfenbudgets auf insgesamt 145 Mio. Euro. Dadurch konnte die Förde-
rungsquote von ca. 14% auf 20% gesteigert werden. Neben den Steigerungen der Studienbeihilfen
haben die Universitäten mehr als 109 Mio. Euro zusätzlich zur Verbesserung des Studien- und
Lehrangebots erhalten. Mit der Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes verbleiben die Studien-
beiträge den Universitäten. Die Zahl der Studienabschlüsse erreichte im Studienjahr 2000/01 einen
bisherigen Höchststand: An den Universitäten und Universitäten der Künste waren 16.700 Studien-
abschlüsse zu verzeichnen. Dieser Trend wurde im Studienjahr 2001/02 fortgesetzt. Überdies ist die
Erfolgsquote von 63,7% gestiegen.

Ad 17.:

Soweit es sich bei der Studienförderung um finanzielle Maßnahmen handelt, die an der Einkom-
menssituation der Familien der Studierenden orientiert sind, kann das Instrumentarium der Studien-
förderung lediglich an die finanzielle Situation anknüpfen. Entscheidend ist in diesem Zusammen-
hang daher weniger der Ausbildungsstandard der Eltern, sondern das Familieneinkommen unter
Berücksichtigung der Familiensituation (Einkommen beider Elternteile, Zahl der unversorgten
Geschwister der Studierenden unter Berücksichtigung von deren Alter, eigene Kinder der Studien-
beihilfenbezieher). Wie sich aus der Untersuchung des Instituts für Höhere Studien eindeutig ergibt,
sind die finanziellen Fördermaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz insoweit außerordent-
lich wirksam, als Studierende aus bildungsfernen Schichten eine gezielte finanzielle Förderung er-
halten.


Ad 18.:

Durch den Ausbau der Fachhochschulen sowie durch die auf europäischer Ebene übliche
Berücksichtigung von Personen mit einem Abschluss einer Sozialakademie oder einer Hochschule
für Pädagogische Berufe. Nachdem die Akademikerquote auf die Zahl der Erwerbstätigkeiten
abstellt, ist neben der Zahl der Absolventen der Bildungseinrichtungen auch die Zahl der
Akademikerarbeitsplätze in Österreich von großer Bedeutung.