313/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 301/J-NR/2003 betreffend Einführung eines
Teilzeit-
studiums, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und
Kollegen am 10. April 2003
an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.bis 4.:
Das
Studienförderungsgesetz zielt hinsichtlich der Studienbeihilfe auf den Kreis
jener Studierenden
ab, die das Studium in den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen stellen
und jedenfalls nicht mehr als
halbbeschäftigt berufstätig sind. Für diesen Teil der Studierenden (rund die
Hälfte) sind die Verän-
derungen beim Anspruch auf Studienbeihilfe gedacht, während sich das
Studienförderungsgesetz
ausdrücklich auf Vollzeitstudierende bezieht.
Für Studierende, die
überwiegend berufstätig sind und diese Berufstätigkeit vorübergehend aufge-
ben, soll es durch die Novelle ein dauerhaftes Angebot für
Studienabschluss-Stipendien geben. Eine
Erweiterung erfolgt insoweit, als diese Förderungsmaßnahme, die sich
sehr bewährt hat, über den
Kreis der Diplomstudien an Universitäten grundsätzlich auf Studien an
allen postsekundären
Bildungseinrichtungen ausgeweitet wird. Überdies sieht das
Budgetbegleitgesetz die steuerliche
Absetzbarkeit der Studienbeiträge für berufstätige Studierende vor.
Ad 5. bis 7.:
Im Frühjahr 1999
wurde auf Grund eines Entschließungsantrages der Abg. Dr. Lukesch,
DDr. Niederwieser und Kollegen betreffend die Etablierung eines
Teilzeitstudiums zum Studien-
förderungsgesetz eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Diskussionen in
dieser Arbeitsgruppe und
deren Ergebnisse führten in studienrechtlicher Hinsicht schließlich zu
einer Änderung des Univer-
sitäts-Studiengesetzes (UniStG), welches seit der Änderung durch das
Bundesgesetz, BGB1. I.
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Nr. 167/1999, verschiedene
Bestimmungen zur Berücksichtigung berufstätiger Studierenden vor-
sieht.
Gemäß § 7 Abs. 2 UniStG sind berufstätige Studierende und
Studierende mit Kinderbetreuungs-
pfiichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht
Vollzeit studieren,
sondern nur einen Teil ihrer Zeit dem
Studium widmen können, berechtigt, zu melden, zu welchen
Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben.
Die Universi-
täten haben diesen besonderen Bedarf aufgrund der Meldeergebnisse bei der
Gestaltung ihres Lehr-
und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Meldung
dieses Bedarfes hat
anlässlich der Zulassung zum Studium bzw.
der Meldung der Fortsetzung zu erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 6 UniStG ist bei der
Gestaltung des Bakkalaureatsstudiums das geringere Ausmaß
der für das
Studium verfügbaren Zeit der Studierenden gemäß § 7 Abs. 2 besonders zu
berücksich-
tigen.
Gleichartige Bestimmungen befinden sich auch im Universitätsgesetz 2002.
Durch die Kenntnis der Präferenzen der berufstätigen Studierenden und
der Studierenden mit
Betreuungspflichten kann die Planung des Lehrangebotes an den Universitäten
nachfragegerechter
erfolgen.
Ad 8.:
Sämtliche Universitäten bieten eine
Vielzahl von Universitätslehrgängen und anderen Sonderlehr-
veranstaltungen wie beispielsweise
spezielle Seminare und Vortragsreihen an. Die Teilnahme an
Universitätslehrgängen ist nicht an die Entrichtung des Studienbeitrages
gebunden, wohl ist für
diese aber ein entsprechendes
Unterrichtsgeld zu entrichten.
Ad 9.:
Die Studienpläne für Doktoratsstudien sind so gestaltet, dass eine flexible Studiengestaltung - somit
auch eine Teilnahme von Berufstätigen - sehr wohl möglich ist.
Ad 10.:
Da die Betreuung von
Doktoratsstudierenden besonders intensiv ist und auch von Doktoratsstudie-
renden eine gewisse Anzahl an
Lehrveranstaltungen zu absolvieren ist, ist die Entrichtung des
Studienbeitrages gerechtfertigt. Im Übrigen ist es so, dass
Doktoratsstudierende besonders in
naturwissenschaftlichen, in technischen sowie in medizinischen Bereichen sehr
wohl Leistun-
gen der Universitäten (Labor,
EDV-Einrichtungen, Bibliotheken etc.) in Anspruch nehmen.
Ad 11.:
Diesbezügliche Zahlen liegen dem Ressort sehr wohl vor (siehe Beilage).
Ad 12.
Der Rückgang der
Anzahl der gemeldeten Personen für ein Doktorstudium war zu erwarten. Es ist
daher nicht die Anzahl der Doktoratsstudierenden, sondern die Anzahl der
Absolventinnen und
Absolventen der Doktoratsstudien nach Einführung der Studienbeiträge zu
vergleichen. Diese ist in
fast allen Doktoratsstudienrichtungen in
den letzten Jahren gestiegen.
Ad 13.:
Sowohl der FWF wie
auch die ÖAW haben spezifische Doktoratsstipendien die sich vor allem an
Absolventen der technischen und naturwissenschaftlichen
Studienrichtungen wenden. Als Beispiele
seien das Wissenschaftskolleg des FWF und das DOC-Stipendienprogramm der
ÖAW genannt.
Speziell für die
Erhöhung des Anteils von Frauen in den technischen und naturwissenschaftlichen
Doktoratsstudien wurde das Programm DOC-FFORTE neu eingerichtet.
Ad 14.:
Zum Zeitpunkt der
Entscheidung über ein Doktoratsstudium haben sich die Interessenten für ein
solches Studium bereits längst für ihre Studienrichtung entschieden, es
besteht daher kein
Zusammmenhang
zwischen der Entscheidung ein Doktorat anzustreben und dem Ausmaß der
Unterrichtsstunden in
naturwissenschaftlichen Bereichen.
Das differenzierte österreichische
Bildungssystem bietet die besten Voraussetzungen um eine
naturwissenschaftliche Studienrichtung
einzuschlagen. Durch die Verbesserungen in den vergange-
nen Jahren, beispielsweise durch die
Einführung von Reifeprüfungsprojekten in den berufsbilden-
den höheren Schulen, allen voran die
Ingenieurprojekte der HTLs, werden die Jugendlichen nicht
nur frühzeitig an das
wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch an Forschung und Entwicklung
herangeführt. Die Erfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass dabei
sogar immer wieder
hervorragende Ergebnisse im Bereich der
wirtschaftlich relevanten Forschung bis hin zu neuen
Patenten erreicht werden. Der
Vollständigkeit halber weise ich auch auf zahlreiche andere Projekte,
Jugend innovativ, Chemieolympiade usw. hin, bei welchen die Schülerinnen und
Schüler frühzeitig
an wissenschaftliches Arbeiten und
die Auseinandersetzung mit Aufgabenstellungen aus dem
Bereich der Forschung herangeführt
werden.
Ad 15. und 16.:
Begleitend zur Einführung der
Studienbeiträge wurde eine breite analytische Begleitung der damit
verbundenen Veränderungen im Universitätssystem vorgenommen. Eine ausführliche
Darstellung
dazu findet sich im Hochschulbericht 2002.
Eine im Auftrag des BMBWK erstellte
retrospektive Schätzung der Studieninaktivität in den Jahren
1996/97 bis 2000/01 ergibt, dass diese Verringerung der Zulassungszahlen keinen
Rückgang in der
Studienaktivität widerspiegelt und die faktische Studienaktivität an
wissenschaftlichen Universitä-
ten sogar leicht angestiegen ist (2,5%). Die Zahl der aktiv Studierenden hat
sich somit seit Einfüh-
rung der Studienbeiträge nicht geändert.
Die Studienförderung wurde in Breite und
Höhe vergrößert. 32,7 Mio. Euro mehr bedeuten eine
Ausweitung des Studienbeihilfenbudgets auf insgesamt 145 Mio. Euro. Dadurch
konnte die Förde-
rungsquote von ca. 14% auf 20% gesteigert werden. Neben den Steigerungen der
Studienbeihilfen
haben die Universitäten mehr als 109 Mio. Euro zusätzlich zur Verbesserung des
Studien- und
Lehrangebots erhalten. Mit der Umsetzung des neuen Universitätsgesetzes
verbleiben die Studien-
beiträge den Universitäten. Die Zahl der Studienabschlüsse erreichte im
Studienjahr 2000/01 einen
bisherigen Höchststand: An den Universitäten und Universitäten der Künste waren
16.700 Studien-
abschlüsse zu verzeichnen. Dieser Trend wurde im Studienjahr 2001/02
fortgesetzt. Überdies ist die
Erfolgsquote von 63,7% gestiegen.
Ad 17.:
Soweit es sich bei der Studienförderung um
finanzielle Maßnahmen handelt, die an der Einkom-
menssituation der Familien der Studierenden orientiert sind, kann das
Instrumentarium der Studien-
förderung lediglich an die finanzielle Situation anknüpfen. Entscheidend ist in
diesem Zusammen-
hang daher weniger der Ausbildungsstandard der Eltern, sondern das
Familieneinkommen unter
Berücksichtigung der Familiensituation (Einkommen beider Elternteile, Zahl der
unversorgten
Geschwister der Studierenden unter Berücksichtigung von deren Alter, eigene
Kinder der Studien-
beihilfenbezieher). Wie sich aus der Untersuchung des Instituts für Höhere
Studien eindeutig ergibt,
sind die finanziellen Fördermaßnahmen nach dem Studienförderungsgesetz insoweit
außerordent-
lich wirksam, als Studierende aus bildungsfernen Schichten eine gezielte
finanzielle Förderung er-
halten.
Ad 18.:
Durch den Ausbau der Fachhochschulen sowie durch die auf
europäischer Ebene übliche
Berücksichtigung von Personen mit einem Abschluss einer Sozialakademie
oder einer Hochschule
für Pädagogische Berufe. Nachdem die Akademikerquote auf die Zahl der
Erwerbstätigkeiten
abstellt, ist
neben der Zahl der Absolventen der Bildungseinrichtungen auch die Zahl der
Akademikerarbeitsplätze in Österreich von
großer Bedeutung.
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