315/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 297/J-NR/2003 betreffend Autobahnprojekte und
weitere Straßenprojekte in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde am 10. April 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Inwieweit ist Ihnen die Korridorstudie einer Autobahn Passau-Salzburg und des Anschlusses
Braunau-Straßwalchen bekannt?

An welche Trassenführung auf österreichischem Gebiet, an welche Errichtungszeiträume und an
welchen Kostenrahmen ist ihren Informationen zufolge gedacht?

Inwieweit ist Ihren Informationen zufolge eine Realisierung des seit vielen Jahren immer wieder
ventilierten Projekts einer "Mostviertel-Autobahn" etwa entlang der Linie Amstetten-Steyr-Wels
vorgesehen?

Wie ist die Haltung des Bundes zu den in Frage 1 bis 3 erwähnten hochrangigen Straßenprojekten?

Antwort:

Sowohl die Korridorstudie einer Autobahn Passau-Salzburg inklusive Anschluss Braunau-
Straßwalchen als auch die hochrangige Verbindung entlang der Linie Amstetten-Steyr-Wels im Zuge
einer "Mostviertel-Autobahn" sind ausschließlich Planungen des Landes Oberösterreich.
Grundsätzlich gilt bei Wünschen zur Netzerweiterung des Bundesstraßennetzes die Bedingung, dass
die Hochrangigkeit von Straßenzügen nachvollziehbar hinsichtlich Raum, Umwelt, Verkehr und
Kosten darzulegen ist, dies ist in den gegenständlichen Projekten gegenüber meinem Ressort noch
nicht geschehen.

Frage 5:

Besteht die Absicht, die erwähnten Projekte im Zuge der derzeit ressortinternen Überarbeitung des
Generalverkehrsplanes in diesem aufzunehmen?


Antwort:

Es besteht keinerlei Absicht, im Zuge der im Regierungsprogramm verankerten Evaluierung des
Generalverkehrsplans das diesem zugrunde liegende Korridornetz zu erweitern. Insbesondere ist
es auch nicht beabsichtigt, das hochrangige, derzeit der ASFINAG übertragene Autobahn- und
Schnellstraßennetz um weitere Straßenzüge aus der Kompetenz der Länder zu ergänzen.

Fragen 6 und 7:

Mit welchen Verkehrsstärken wird auf der geplanten Anschlussstelle Oberwang der A1 gerechnet und
aus welchen Strömen werden sich diese im einzelnen zusammensetzen?

Welche Verkehrsentlastung für die Ortsdurchfahrt von St. Georgen im Attergau wird aus der
Errichtung der Anschlussstelle Oberwang der A1 resultieren und auf welcher Grundlage beruhen Ihre
diesbezüglichen Aussagen?

Antwort:

Das Land Oberösterreich als Werkvertragspartner der ASFINAG versucht seit längerem, die
Notwendigkeit und Dringlichkeit der Anschlussstelle Oberwang an die A1 Westautobahn
nachzuweisen. Meinem Ressort liegen keine dem Standard eines Vorprojektes entsprechenden
Projektsunterlagen vor. Aussagen zu den verkehrlichen Be- und Entlastungseffekten für diesen Raum
können erst bei Vorlage dementsprechender Unterlagen durch die ASFINAG getroffen werden.

Fragen 8 und 9:

Können Sie ausschließen, dass im Wege des derzeitigen oder künftigen Finanzausgleiches
Bundesmittel in sonstige aufwendig ausgestaltete oberösterreichische Straßenprojekte wie
insbesondere in die Umfahrungsstraße von St.Georgen im Attergau fließen?

Können Sie ausschließen, dass oberösterreichische Straßenprojekte wie insbesondere die
Umfahrungsstraße von St. Georgen im Attergau aufgrund der sehr großzügigen Zweckzuschüsse des
Bundes an die Länder derart aufwendig wie geplant ausgestaltet werden?

Antwort:

Die Umfahrung von St. Georgen im Attergau betrifft keine Bundesstraße und fällt daher nicht in den
Kompetenzbereich meines Ressorts.