321/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KUNST
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 349/J-NR/2003 betreffend Albertina, die die
Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen am 29. April 2003 an mich
richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Ziel und Absicht der Renovierung und
Erweiterung der Albertina war neben der dringend
erforderlichen baulichen Sanierung, Bestände der Museumssammlungen besser und
umfassender
als in der Vergangenheit zu präsentieren. Mit der Errichtung von zwei unabhängig
voneinander zu
bespielenden Ausstellungshallen ist dies nun möglich: Teile der Sammlungen
können in
wechselnden Ausstellungen gezeigt werden.
Weder kann die gesamte Sammlung mit über
einer Million Kunstwerke, noch auch nur ein kleiner
Teil davon permanent gezeigt werden. Die Lichtempfindlichkeit aller Kunstwerke
der Sammlungen
der Albertina erlaubt nur eine temporär befristete Ausstellung von etwa drei
Monaten. Nach dem
Umbau kann die Albertina unter konservatorisch optimalen Voraussetzungen ihrer
Verpflichtung
zur Präsentation jeweils wechselnder Ausschnitte nachkommen.
Zur Zeit werden drei Ausstellungen gezeigt
1. Edvard Munch: Thema und Variation
2. Auge und Apparat: Eine Geschichte der Fotografie
3. Robert Longo: Der Sigmund Freud Zyklus
20
Prozent aller in der jetzt laufenden Munch Ausstellung gezeigten Grafiken
stammen aus der
Albertina, die seit ihren Erwerbungen zu Beginn des vorigen Jahrhunderts auf
dem Gebiet der
Grafik weltweit zu den bedeutendsten Munch-Sammlungen zählt.
95
Prozent der Fotoausstellung stammen aus der Fotografie-Sammlung der Albertina.
Damit erlaubt
diese Ausstellung erstmals einen umfassenden Einblick in die Schwerpunkte
dieser Sammlung,
deren Bestände in der Albertina selbst auf die Erwerbungen seit den vierziger
Jahren des
19. Jahrhunderts zurückgehen, also unmittelbar nach der Erfindung der
Fotografie. 1999 wurde der
eigene Sammlungsbestand an künstlerisch wertvoller Fotografie durch die
Etablierung einer
eigenständigen Fotosammlung gewürdigt. Die bis dahin unzureichend
untergebrachten sowie
wissenschaftlich nicht erschlossenen historischen Sammlungen der Höheren
Graphischen Bundes-
Lehr- und Versuchsanstalt und des größten Kunstfotoarchivs der
Zwischenkriegszeit (das von der
Österreichischen Ludwig-Stiftung erworbene Langewiesche Archiv) wurden der
Albertina zur
Bewahrung, Erforschung und Präsentation übergeben.
Auch
die Ausstellung der 20 großformatigen Kohlezeichnungen Robert Longos vom
ehemaligen
Interieur der Wohnung und Ordination Sigmund Freuds beinhaltet mit drei
Hauptwerken
Kunstwerke aus den Sammlungen der Albertina.
Ad 4.:
Wie
zu den Fragen l bis 3 ausgeführt, werden jeweils Teile der drei Sammlungen der
Albertina
(Grafische Sammlung, Fotosammlung, Architektursammlung) regelmäßig, aber eben
nur im
Rahmen wechselnder Ausstellungen, der Öffentlichkeit präsentiert.
Ein
Teil der Wechselausstellungen ist der klassischen Moderne zu widmen, da - wie
aus den jüngst
publizierten sechs Bänden der Grafischen Sammlung ersichtlich - die internationale
und
österreichische klassische Moderne einen Schwerpunkt, ja Höhepunkt der
Albertina darstellt: mit
bedeutenden Werken zum französischen Impressionismus (Manet, Van Gogh, Cézanne
usw.), den
Sezessionsbewegungen in Berlin, München und Wien (allein über 2000 Werke zur
Wiener
Sezession, darunter 180 Handzeichnungen von Gustav Klimt), dem Kubismus, der
französischen
Moderne (mit der
größten österreichischen Sammlung an Handzeichnungen und Grafiken von
Picasso und Matisse), dem österreichischen Expressionismus (darunter 180 Werke
von Egon
Schiele, 700 Arbeiten von Oskar Kokoschka) und vieles mehr.
Das
Konzept, neben den Alten Meistern und der Gegenwartskunst auch die klassische
Moderne in
der Albertina zu präsentieren, findet daher meine ausdrückliche Zustimmung.
Ad 5.:
Die
Albertina ist ein bedeutender Leihgeber für Ausstellungen im In- und Ausland.
Jährlich werden
etwa
600 bis 900 Kunstwerke an in- und ausländische Museen verliehen.
Ad 6.:
§
2 der 92. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betrifft die
Museumsordnung der Albertina, verlautbart im 7. Stück des Verordnungs-Blattes
für den
Dienstbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom
1.Juli 2002.
Dort wurden die Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung der Albertina wie
folgt definiert:
"§ 2. (1) Die Albertina beinhaltet drei Sammlungen, die laufend erweitert werden:
a) Die Graphische Sammlung
b) Die Architektursammlung
c) Die Fotosammlung
(2) Identität und
Eigenständigkeit der Albertina werden einerseits durch die Sammlungen,
andererseits durch das Palais auf der Augustiner-Bastei unterstrichen.
Die Nutzung und
Bewirtschaftung hat unter Bedachtnahme auf den hohen Rang und Umfang der
Sammlungen, die
Geschichte des Hauses und die städtebaulich exponierte Lage des
kulturhistorisch wichtigen Areals
der Albertina zu erfolgen.
(3) Die Albertina ist
ein dienstleistungsorientiertes Kompetenzzentrum für das Sammeln, Erhalten
und Erforschen künstlerisch bedeutsamer Arbeiten auf Papier,
Fotografien und historischer
Fotoapparate sowie Architekturpläne, -Zeichnungen und -modelle.
(4) Angestrebt wird
zusätzlich, die Ressourcen der Albertina durch Kooperationen und strategische
Partnerschaften optimal zu nutzen. Mit neuen Formen institutionell
verankerter Zusammenarbeit
auch zwischen verschiedenen juristischen Personen oder Körperschaften
sollen Synergieeffekte
realisiert werden."
Aus
der Perspektive der Graphischen Sammlung werden in den nächsten drei Jahren
Ausstellungen
zu Albrecht Dürer, Michelangelo, Rembrandt, Rubens, Edvard Munch, Egon Schiele,
Gustav Klimt,
Oskar Kokoschka, Fritz Wotruba, Robert Longo, Florentina Pakosta, Georg
Baselitz, Alex Katz und
Anselm Kiefer gezeigt.
Dazu
kommen aus der Architektursammlung Ausstellungen zu Adolf Loos, Georg Lippert
und
Johann Bernhard Fischer von Erlach.
Die
Fotosammlung verdeutlicht das Profil der Albertina durch Präsentationen zur
Geschichte der
Fotografie sowie monografischen Ausstellungen zu Brassai, William Egglestone
und anderen
international bedeutenden Fotografen, von denen die Albertina Hauptwerke
besitzt.
Ad 7.:
Die
Direktion der Albertina hat keine Meldung vorliegen, wonach Besucher des
Museums,
enttäuscht vom Programm, ihr Eintrittsgeld zurückverlangen würden. Im
Gegenteil, von den mehr
als 190.000 Besuchern in den ersten beiden Monaten gibt es ein durchgehend
positives Echo auf die
wiedereröffnete neue Albertina.
Ad 8.:
Aus
historischen Gründen befinden sich Werke der klassischen Moderne in drei
Bundesmuseen
sowie, allein die österreichische klassische Moderne, im Leopoldmuseum;
Überschneidungen gibt
es auch auf anderen Sammlungsgebieten, etwa der Architektur. Eine
ausschließliche Zuordnung
einer Epoche oder von Sammlungsinhalten an ein einziges Bundesmuseum ist weder
aus
historischen noch Sammlungsgründen sinnvoll oder möglich.
Ad 9.:
Mir
ist kein Fall bekannt, in dem es etwa in den letzten fünf Jahren im Rahmen von
"Blockbusterausstellungen" zu einer gegenseitigen Konkurrenzierung
der Bundesmuseen
gekommen wäre. Im Bereich der Bundesmuseen hat es in den letzten acht Jahren
etwa zur
internationalen und österreichischen klassischen Moderne folgende wesentliche
Ausstellungen
gegeben: in der Österreichischen Galerie 1996 Monet, zwei Jahre später Kokoschka
in Dresden,
wiederum zwei Jahre später Gustav Klimt und die Frauen sowie zuletzt die
Landschaften von
Gustav Klimt.
In
der Albertina wurde im provisorischen Ausweichquartier im Akademiehof die
Ausstellung
gezeigt: Ver Sacrum. Gustav Klimt und die Anfänge der Wiener Secession
(1998). Derzeit wird
Edvard Munch gezeigt; 2004 ist eine Ausstellung von Paul Klee
geplant.
Die
subjektive Wahrnehmung einer Überfülle an Ausstellungen zur klassischen Moderne
in den
Bundesmuseen ist daher von den Fakten in keiner Weise gedeckt, auch wenn die
öffentliche
Aufmerksamkeit in einem hohen Maße besonders diesen attraktiven Ausstellungen
gilt.
Im
Übrigen wird keine der so genannten "Blockbusterausstellungen"
lediglich „eingekauft",
sondern von der Albertina selbst wissenschaftlich konzipiert und organisiert.
Ad 10.:
Die
Ausstellungstätigkeit der Bundesmuseen wird nicht zentral koordiniert. Insbesondere
seit der
Ausgliederung der Bundesmuseen und deren rechtliche Umwandlung in
wissenschaftliche
Anstalten öffentlichen Rechts sind die Geschäftsführer und Direktoren der
jeweiligen Museen laut
Bundesmuseen-Gesetz für die Umsetzung der in den jeweiligen Museumsordnungen
definierten
Ziele und Aufgaben ihrer Häuser selbst verantwortlich, halten aber
selbstverständlich untereinander
zu Koordinierungszwecken Kontakt.
Ad 11.:
Es
gibt verschiedene Vereinigungen, in denen die rechtlichen, wirtschaftlichen und
museologischen
Interessen zwischen den Museen und Ausstellungshäusern besprochen und
abgestimmt werden:
Neben dem Museumsbund, in dem fast alle österreichischen Museen vertreten
sind, insbesondere die IMA (Interessensvereinigung österreichischer Museen und
Ausstellungshäuser). In der IMA sind die 36 größten österreichischen
Kunstmuseen und
Ausstellungshäuser vereint. Hier werden grundsätzlich gemeinsame Anliegen
abgesprochen und
aufeinander abgestimmt. Selbstverständlich sind in diesem Verein auch alle
großen Wiener
Kunstinstitutionen vertreten, nicht nur die Bundesmuseen. Der von allen 36
Museen und
Ausstellungshäusern gewählte Präsident der IMA ist übrigens der Direktor der
Albertina.
Ad 12. und 13.:
Bundesmittel
(in €)
für
Ausbau und infrastrukturelle Ausrüstung
49,500.000,--
(Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit)
für
Restaurierung Palais
2,300.000,--
(Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit)
für
Einrichtung
6,500.000,--
(Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
Ad 14.:
Die
Albertina verfugt über zwei neue moderne Ausstellungshallen von jeweils knapp
unter
1000 m2. Beide Hallen zusammen sind daher ebenso groß wie die
Ausstellungsfläche des
Akademiehofs, des provisorischen Ausweichquartiers der Albertina in den Jahren
der Schließung
des Palais' von 1995 bis 1999. Zwei Ausstellungshallen erlauben es, die
Albertina zwölf Monate
lang zu bespielen. Schließzeiten des Museums während des zeitaufwendigen Auf-
und Abbaus von
Ausstellungen können so vermieden werden.
Da
die Albertina-Sammlungen in ihrer Gesamtheit lichtempfindlich sind, können sie,
wie oben
erwähnt, nur temporär begrenzt in diesen Ausstellungshallen gezeigt werden
(vgl. Antwort zu den
Fragen l bis 3).
In
der Vergangenheit war die Albertina bis zu fünf Monate im Jahr geschlossen, was
nicht nur
unwirtschaftlich war, da die Fixkosten trotz der Schließung weiterlaufen,
sondern auch
unbefriedigend für das Publikum.
Darüber
hinaus verfügen die beiden neuen Ausstellungshallen erstmals über eine moderne
Vollklimatisierung, Beleuchtungstechnik und Sicherheitsausstattung.
Die
dritte Ausstellungshalle ist die wesentlich kleinere Pfeilerhalle: Sie wird
bereits seit der
Wiedereröffnung der Albertina nach dem Zweiten Weltkrieg als Veranstaltungsort
für
zeitgenössische Kunst genützt. Diese etwa 450 m2 große Pfeilerhalle wurde nun
ebenfalls
modernisiert und klimatisiert.
Diese
Errichtung und Ausstattung der drei Ausstellungshallen wurden von verschiedenen
Trägern
finanziert.
o
Die
Republik Österreich hat die unterirdische Ausstellungshalle in der Bastei
errichtet, wo
derzeit die Ausstellung „Die Geschichte der Fotografie" gezeigt
wird.
o
Die
Ausstellungshalle im Palais wurde um 5,3 Mio. € allein aus den Zuwendungen
eines
Sponsors, der Propter Homines
Stiftung Fürstentum Liechtenstein, finanziert.
o
Die
Modernisierung und Renovierung der Pfeilerhalle wurde um ca. l Mio. € ebenfalls
zur
Gänze von privaten Sponsoren finanziert.
Ad 15.:
Laut
Bundesmuseen-Gesetz 2002 müssen die Museen dem Kuratorium einen Arbeits- und
Vorhabensbericht vorlegen, der die Planung für drei Jahre vorsieht; dies
beinhaltet insbesondere
auch die besonderen Museumsaktivitäten in Form von Wechselausstellungen.
Kein
Museum, auch nicht die Albertina mit ihrem großen Bestand an Kunstwerken, kann
Wechselausstellungen allein aus den eigenen Sammlungen bestücken. Wie schon in
der
Vergangenheit und wie alle anderen Museen in Österreich und im Ausland ist
daher naturgemäß
auch die Albertina mit ihren Ausstellungen auf Leihgaben Dritter angewiesen.
Trotz der
erheblichen Kosten, die wegen der Leihe von Kunstwerken aus Transport-,
Versicherungs- und
Bearbeitungskosten resultieren, können jedoch große Ausstellungen wie die derzeit
laufende
Edvard Munch-Ausstellung kostendeckend durchgeführt werden: Die
Munch-Ausstellung mit
Einnahmen, die ca. 50% über den Kosten der Ausstellung liegen, erwirtschaftet
für die Albertina
einen wertvollen und unverzichtbaren Kostendeckungsbeitrag zur Gesamtgebarung
des Museums.
Ad 16.:
Für
die Errichtung der Ausstellungshalle, die in den Gebäudeteilen von
Augustinerkloster,
Verbindungsbau und eigentlichem Palais liegt, mussten eine funktionslose
Kaminwand und
historische Scheingewölbe des 19. Jahrhunderts abgebrochen werden, um eine
zusammenhängende
Ausstellungshalle herstellen zu können. Diese Gebäudetrakte waren seit der aus
Brandschutzgründen erfolgten Evakuierung der Sammlung leer und funktionslos.
Die
Unterschutzstellung wurde daher - insbesondere unter Berücksichtigung des
übergeordneten
öffentlichen Interesses an einer möglichst optimalen Zugänglichmachung von
Sammlungsteilen bei
den Wechselausstellungen - bescheidmäßig im Jahr 2000 aufgehoben. Historisch
wertvolle Teile,
wie Lamperien und Supraporten eines Zimmers, des so genannten „Gehobenen
Zimmers", wurden
in situ in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt bewahrt und geschützt.
Ad 17. und 18.:
Die
von der BHÖ 1999 und 2000 geschätzten Renovierungskosten für die gesamten
historischen
Prunkräume
betrugen 7,4 Mio. € (damals: ATS 99 Mio.). Aus Kostengründen hat die Republik
Österreich
dieses Projekt der Renovierung der historischen Prunkräume des 18. Jahrhunderts
zugunsten
ebenfalls dringend notwendiger Erweiterungsbauten für die Infrastruktur des
Museums
zurückgestellt.
Die
historischen Prunkräume - immerhin die von der Fachwelt als einzigartig
angesehenen
klassizistischen Räume im Stil Louis seize - konnten mit Hilfe von privaten
Sponsoren fachgerecht
von einem Team von über 60 Restauratoren aus unterschiedlich spezialisierten
Fachbereichen
renoviert werden.
Die
Renovierungsarbeiten sind zum Teil noch im Gang: Kachelöfen, Teile der
Intarsienböden,
Ornamentleisten und Konsoltische sowie einige historische Luster werden noch in
den nächsten
Wochen und Monaten restauriert, all diese Arbeiten werden ebenfalls zur Gänze
von privaten
Sponsoren bzw. der Stadt Wien, die für die Renovierung der historischen
Prunkräume eine
Subvention in Höhe von € 2,3 Millionen gewährt hat, finanziert. Die Leistungen,
die insgesamt von
Sponsoren erbracht wurden, ergeben mit ca. € 17 Millionen fast ein Drittel der
gesamten Baukosten
der Generalsanierung der Albertina.
Ad 19.:
Die
Kosten der Edvard Munch-Ausstellung betragen ca. € 1,2 Millionen, davon
entfallen auf die
Bearbeitung der Objekte, den Transport und die Versicherung 878.668 €. Der
Ertrag aus der Edvard
Munch-Ausstellung wird voraussichtlich ca. € 1,9 Millionen betragen.
Ad 20. und 21.:
Im
Jahr 2000 wurde von der Albertina ein Arbeits- und Budgetprogramm vorgelegt und
auch
genehmigt.
Das aktuelle Budgetprogramm für das Jahr 2003 wurde ebenfalls genehmigt.
Die
Genehmigung des Budgetprogramms für die beiden Folgejahre 2004 und 2005 konnte
bisher
aufgrund des prognostizierten jährlichen Fehlbetrags in der Höhe von € 7,2
Mio., der nicht durch
eine gesicherte Basisdotierung gedeckt ist, nicht erfolgen; es wird derzeit vom
Geschäftsführer
überarbeitet und in der nächsten Kuratoriumssitzung präsentiert und zur
Genehmigung vorgelegt.
Ad 22.:
2003:
Frühjahr
Edvard Munch
Auge und Apparat. Eine Geschichte der Fotografie
Robert Longo
Sommer Florentina
Pakosta
Von Raffael bis Goya
Herbst Albrecht
Dürer
Georg Baselitz
Wotruba und die Moderne in Österreich
Winter Günter
Brus
2004:
Frühjahr
Paul Klee
Rembrandt
Seiji Furuya
Sommer
William Egglestone
Michelangelo in seiner Zeit
Herbst Neo
Rauch
Piet Mondrian
Adolf Loos
Georg
Lippert
Winter Rudolf
von Alt
Ad 23.:
Siehe
Antwort zu den Fragen 20 und 21.
Ad 24.:
Eine
Zusage der zuständigen Sektionsleiterin auf Gewährung eines zusätzlichen
Betrages von
2,1
Mio. € für die Albertina ist nicht erfolgt und hätte auch aus Kompetenzgründen
nicht erfolgen
können.