326/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.06.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaal,
Genossinnen und Genossen haben am
15. April 2003 unter der Nr. 316/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Frauen beim Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich festhalten, dass -
insbesondere unter dem Aspekt, dass die Gesamtzahl
der Soldatinnen im Bundesheer im Laufe der letzten beiden Jahre um rund 40 %
zugenommen hat (Anstieg von 135 Soldatinnen zum Stichtag 31. Dezember 2000 auf
204
Soldatinnen zum Stichtag 31. Dezember 2002) - das Projekt „Frauen im
Bundesheer" im
Wesentlichen ohne Probleme verläuft und die Integration von Soldatinnen im
Bundesheer
weitestgehend abgeschlossen ist. Die Erfahrungen mit dem Auswahlverfahren, der
Ausbildung und Verwendung weiblicher Soldaten im Bundesheer sowie dem
Dienstbetrieb
werden laufend evaluiert und bestätigen die Richtigkeit des eingeschlagenen
Weges.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Jahr 2002 wurden 153 Frauen nach einer
diesbezüglichen freiwilligen Meldung zur
Eignungsprüfung für den Ausbildungsdienst eingeladen, von denen 94 tatsächlich
an der
Eignungsprüfung teilgenommen haben.
Zu 3 und 4:
Im Jahr 2002 sind im Zuge der o.a.
Eignungsprüfungen 61 Frauen ausgeschieden. Die
Gründe dafür lagen vorwiegend im medizinischen und sportlichen Bereich. Für
diese
Frauen besteht die Möglichkeit, ein weiteres Mal zur Eignungsprüfung
anzutreten.
Zu 5.6.14. 16 und 17:
Im Jahr 2002 sind während des
Ausbildungsdienstes 33 Frauen ausgeschieden; 50 nach
Beendigung des Ausbildungsdienstes. Bei den internen Erhebungen wurden von den
Soldatinnen als Ausscheidungsgründe Probleme in der Familie, ein falsches
Berufsbild
(jeweils 23,1 %), ein besseres berufliches Angebot, das Betriebsklima,
gesundheitliche
Probleme (jeweils 15,4 %), Probleme in der Ausbildung, Probleme mit
Kommandanten,
Probleme mit Kameraden, die Körperbelastung, die psychische Belastung,
medizinische
Gründe und die Entfernung von der Heimat (jeweils 7,7 %) genannt.
Zu 7 und 8:
Die Gesamtzahl der Frauen, die im
Bundesheer verwendet werden, beläuft sich mit 1. April
2003 auf 209 Soldatinnen; dies entspricht ca. 1,4 % der Soldaten in einem
Dienstverhältnis.
Zu 9:
Nein. Das Ziel war, das Bundesheer für
Frauen zu öffnen und ihnen alle diesbezüglichen
Karrierechancen im Rahmen der verfassungsgesetzlich garantierten Freiwilligkeit
zu bieten.
Zu 10 bis 12:
Im Bundesdienst ist eine geschlechtsunabhängige
Entlohnung vorgesehen. So erhalten
weibliche und männliche Soldaten zu Beginn ihres Dienstverhältnisses als
Militärperson auf
Zeit (Chargendienstgrad) ein Grundgehalt von 1.145,20 € brutto pro Monat.
Zu 13:
Zu dieser Frage verweise ich auf die beiliegende Übersicht.
Zu 15:
Da die Fragestellung inhaltlich nicht
zuordenbar ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich,
um Missverständnisse zu vermeiden, von
einer Beantwortung absehe.
Zu 18 und 19:
Ja. In diesem Zusammenhang darf ich auf
den Frauenförderungsplan des Bundes-
ministeriums für Landesverteidigung hinweisen, der für den Zeitraum vom 1.
Jänner 2002
bis 31. Dezember 2007 mit BGBl. II Nr.
275/2002 erlassen wurde.
Zu 20:
Die ersten weiblichen
Truppenoffiziere werden im Flugmeldedienst (Luftraumüberwachung
in St. Johann in
Pongau), bei der Flugabwehr (F1AR 1 in Großenzersdorf und in Hamburg)
und im Pionierdienst (PiB2 in Wals-Siezenheim) verwendet.
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