333/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATION UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 369/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
wie folgt:

Frage 1:

Mein Ressort hat bereits im Jahr 2000 eine ressortinterne Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming mit Vertreterinnen aller Sektionen eingerichtet. Die Gender
Mainstreaming-Beauftragten der Sektionen haben die Aufgabe, die Aktivitäten der
Fachsektionen im Sinne des Gender Mainstreaming zu begleiten und zu unterstüt-
zen.

A) Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming im Bundessozialamt

In der Arbeit mit benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft sind zwei Mainstreams
zu beachten:

1) Der Zugang und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, im Sinne einer Teil-
habe an (Aus-)Bildung, Berufsleben, Freizeitgestaltung und sozialem Leben, muss
allen Gruppen von Menschen gleichermaßen zugänglich sein.

2) Die Zugangsmöglichkeit muss auch beiden Geschlechtern offen stehen.

Im Segment „Menschen mit Behinderung" gelangen seit 1. Jänner 2001 über die
bisher zur Verfügung stehenden nationalstaatlichen Mittel auch solche der „Beschäf-
tigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinde-
rung" zum Einsatz.


In dieser wurden folgende Schwerpunkte gesetzt:

·       Jugendliche

·       ältere Arbeitnehmerinnen

·        Personen mit spezifischen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt

·       Arbeitgeberinnen

·       Selbsthilfeorganisationen sowie

·       Maßnahmen im sozialen Umfeld

Besonders bei Jugendlichen war einer der Ansätze die Genderperspektive, weil ge-
rade hier eine sichtbare Diskrepanz zwischen der Beteiligung von männlichen und
weiblichen Jugendlichen an Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt festge-
stellt werden musste. Besonders auffällig war diese im Bereich der MigrantInnen, wo
durch den anderen kulturellen Hintergrund noch vermehrt traditionelle Muster zum
Tragen kommen. Als Ansatzpunkt zur Abhilfe wurden hier aus diesem Grund Clea-
ringmaßnahmen gewählt, die bereits in der Schule beginnen, da in dieser noch Jun-
gen wie Mädchen gleichermaßen vertreten sind.

Im Bereich Selbsthilfeorganisationen liegt das Hauptaugenmerk auf Empowerment
der betroffenen Menschen selbst und im sozialen Umfeld seien an dieser Stelle För-
derungen von Adaptierungen im Wohnbereich erwähnt.

Zur Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie:

Um den drei Ebenen der Entwicklung - Recht/Gleichberechtigung, gesellschaftliche
Stellung/Gleichbehandlung und Verhalten/Kommunikation/Gleichstellung - Rech-
nung zu tragen, wurde ein Konzept der Umsetzung entwickelt, das in mehreren Pha-
sen angelegt ist.

a) Wissenserwerb

Die erste dieser Phasen beinhaltete den Erwerb von Wissen über Gender
Mainstreaming in den Organisationen selbst. Dieses Wissen führte auch zur Konse-
quenz, Gender Mainstreaming-Beauftragte einzusetzen.

b) Beobachtung/Analyse

Seit drei Jahren sind die Träger von Maßnahmen aufgerufen, jährlich Checklisten
zum Geschlechterverhältnis in Bezug auf ihre Organisation selbst und auf die Teil-
nehmerinnen vorzulegen, um die Aufmerksamkeit auf diesem Gebiet zu verstärken
und so eine Sensibilisierung für das Thema zu erreichen. Auch durch die Auswer-
tung der Fragebögen konnte Erfahrung gesammelt und mehr Klarheit über den Sta-
tus quo geschaffen werden.

c) Auftrag

In der Folge wurde der Auftrag zur Be(ob-)achtung von Gender Mainstreaming in alle
Verträge mit Trägern zur Abwicklung von Maßnahmen aufgenommen und bei den
halbjährlichen Arbeitsgesprächen überprüft.


d) Angebot

Da sich aber herausstellte, dass Vorgaben alleine zu wenig sind, wurde über ein An-
gebot an die Träger nachgedacht und ein Konzept entwickelt, das nicht nur im Be-
reich Menschen mit Behinderung Anwendung finden kann, sondern vielmehr auf alle
Arbeitsfelder mit benachteiligten Gruppen übertragen werden kann.

B) Erstellung des zweiten Nationalen Aktionsplans für soziale Eingliederung
(NAP incl.) 2003 - 2005

Die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ist durch den Vertrag von Amsterdam in
die Bestimmungen über die Sozialpolitik der Europäischen Union aufgenommen
worden. Auf dieser rechtlichen Grundlage werden auf EU-Ebene mit der Methode
der offenen Koordinierung u.a. die nationalen Bemühungen zur Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung unterstützt.

Derzeit wird der erste nationale Aktionsplan umgesetzt. Bis Ende Juli 2003 soll laut
Beschluss des Europäischen Rates von den Mitgliedstaaten ein zweiter Aktionsplan
mit einer Laufzeit von Mitte 2003 bis Mitte 2005 erstellt werden.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz hat bei der Erstellung und Umsetzung des nationalen Aktionsplanes gegen
Armut und soziale Ausgrenzung eine koordinierende Funktion und ist daher mit allen
relevanten Akteuren in Kontakt. Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Ge-
nerationen und Konsumentenschutz hat dabei einerseits alle Akteure ersucht, das
Prinzip des Gender Mainstreaming in den Beiträgen zu berücksichtigen, andererseits
hat es bei der Erstellung des zweiten NAP incl. seine Gender Mainstreaming-
Beauftragten voll in die Arbeit eingebunden, um den kompletten NAP incl. nach die-
sem Prinzip zu erstellen.

C) Entwicklungspartnerschaft zum Projekt „Schulden-Shredder":

Die für Konsumentenschutz zuständige Fachsektion ging über Initiative der ASB
Schuldnerberatungen GmbH eine Entwicklungspartnerschaft zum Projekt „Schulden-
Shredder" ein. Im Rahmen dieses Projektes will man sich mit dem Thema der Ge-
meinschaftsinitiative EQUAL - die die Bekämpfung von Diskriminierung und Un-
gleichheit im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zum Ziel hat - aus dem Blickwin-
kel der Verschuldung auseinandersetzen.

Die Erfahrung der Schuldnerberatung zeigt nämlich, dass der „Privatkonkurs" für be-
stimmte Personengruppen nicht greift. Arbeitslose, Personen in kurzzeitigen Arbeits-
verhältnissen bzw. mit geringem Einkommen (insbes. auch Alleinerzieherinnen bzw.
Karenzgeldbezieherinnen) haben de facto die Möglichkeit eines Schuldenregulie-
rungsverfahrens nicht. Weiters sind aufgrund des erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwan-
des für die ArbeitgeberInnen Personen, die von einer Exekution bedroht sind, vom
Verlust des sicheren Arbeitsplatzes bedroht bzw. haben geringere Chancen, wieder
in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden.


Geplant sind daher Maßnahmen für eine zielgruppenspezifische Unterstützung ver-
schuldeter bzw. überschuldeter Personen mit dem Ziel, schnellere und gezielte Ent-
schuldungsvarianten zu entwickeln und damit eine höhere Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt zu erreichen. Für die Betroffenen sollen spezielle Angebote entwickelt
werden; Arbeitgeberinnen sowie ArbeitsvermittlerInnen sollen für diese Personen-
gruppe und ihre Probleme sensibilisiert werden; aktiv selbständige Kleinunternehme-
rInnen sollen bei der ordnungsgemäßen Beendigung des Unternehmens und der
Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit (Arbeitsmarktintegration) unterstützt wer-
den.

Durch die geplanten Maßnahmen soll insbesondere auch die Qualität der Schuld-
nerberatungen wesentlich gesteigert werden. Derzeit ist Schwerpunkt der Schuld-
nerberatungen die Beratung bzw. Begleitung von Personen im Zusammenhang mit
dem „Privatkonkurs". Demgegenüber kann bestimmten Personengruppen - für die
der Privatkonkurs nicht greift - kaum Hilfe geboten werden. Unterstützende Maß-
nahmen wären aber gerade für diese Gruppen, nämlich die sozial Schwächsten,
notwendig. Maßnahmen könnten unter anderem in die Richtung gehen, dass Unter-
stützung bei der Erlangung von Förderungen gewährt wird, bzw. eine spezifische
Haushaltsberatung durchgeführt wird.

Im Rahmen des Projektes „Schulden-Shredder" werden auch spezifisch Frauen
betreffende Problemlagen behandelt: So wird die Situation von Alleinerzieherinnen
besonders behandelt bzw. auch der Schuldnerberatung von straffälligen Frauen be-
sonderes Augenmerk geschenkt. Weiters wurden Frauenberatungsstellen verstärkt
in die Konzeptionsphase miteinbezogen (Projekt Personen mit mehrfachen Problem-
lagen - Wohnungslose). Bei der Akquirierung von Teilnehmerinnen soll das Verhält-
nis von Männern und Frauen in der Zielgruppe eingehalten werden.

D) Gesundheitszirkel

Durchführung eines Gesundheitszirkels zum Thema „Geschlechtsspezifische Belas-
tungen der Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz".

E) Studien

In Studien und Forschungsarbeiten meines Ministeriums - z.B. bei Arbeiten der
männerpolitischen Grundsatzabteilung - wird der Ansatz des Gender Mainstreaming
berücksichtigt.

Weitere Gender Mainstreaming-Projekte werden in die interministerielle Arbeitsgrup-
pe (IMAG) Gender Mainstreaming eingebracht werden.


Frage 2:

In meinem Ressort wurde im Jahr 2000 die ressortinterne Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming installiert.

Alle Sektionen haben Gender Mainstreaming-Beauftragte nominiert, die seit Beginn
2000 in dieser ressortinternen Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, Projekte initiieren,
Techniken und Methoden zur Analyse erarbeiten, die Führungskräfte und Mitarbei-
terinnen des Ressorts informieren, schulen und bei allfälligen Fragen unterstützen
und in der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming mitarbeiten. Er-
arbeitet werden weiters die genauen Aufgabenbereiche, Kompetenzen, Ressourcen
und Tätigkeitsfelder der Mitglieder der Arbeitsgruppe.

Das Ressort hat auch eine Gender Mainstreaming-Beauftragte sowie eine Stell-
vertreterin als Mitglieder der IMAG Gender Mainstreaming nominiert.

Frage 3:

Die Daten für den Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung
und Frauenförderung gemäß § 50 B-GBG werden, basierend auf Erhebungen der
Personalabteilungen im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Ge-
nerationen und Konsumentenschutz sowie auf Statistiken des Bundesrechenzent-
rums (Personalinformationssystem des Bundes), zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Ausbildungs-Controllings werden ausbildungs- und teilnehmerinnen-
spezifische Daten EDV-unterstützt erfasst und u.a. auch geschlechtsspezifisch aus-
gewertet.

In dem vom BMSG verfassten Bericht über die Soziale Lage samt den angeschlos-
senen Tabellen werden sämtliche Daten - soferne das möglich ist - immer nach Ge-
schlechtern getrennt dargestellt (z.B. die Leistungshöhen in der gesetzlichen Pensi-
onsversicherung oder auch das durchschnittliche Pensionszugangsalter).

Im Bereich der Pflegevorsorge werden von den Entscheidungsträgern nach dem
Bundespflegegeldgesetz (BPGG) hinsichtlich der Pflegegeldbezieherlnnen ge-
schlechtsspezifische Daten an den Hauptverband der österreichischen Sozialversi-
cherungsträger übermittelt, die in der Bundespflegegeld-Datenbank ausgewertet
werden. Die Pflegegeld-Statistik wird der Sektion IV des BMSG monatlich bekannt
gegeben.

Mit der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bun-
des und der Länder für pflegebedürftige Menschen wurde ein Arbeitskreis einge-
richtet, der jährlich einen Bericht über die Pflegevorsorge zu erstellen hat. In diesem
Bericht finden sich geschlechtsspezifische Daten der Pflegegeldbezieherlnnen, die
auf Angaben der Entscheidungsträger nach dem BPGG sowie Meldungen der Län-
der hinsichtlich der Landespflegegeldbezieherlnnen beruhen.


In der 2002 publizierten Studie „Qualitätssicherung in der Pflege/ Pilotprojekt" finden
sich geschlechtsspezifische Daten sowohl zu den Pflegegeldbezieherlnnen als auch
den Hauptpflegepersonen. Für diese Studie führten diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen Hausbesuche bei rund 950 Pflegegeldbezieherlnnen durch
und erfassten die konkrete Pflegesituation mittels standardisierten Fragebogens. Die
so erfassten Daten wurden vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswe-
sen erfasst und ausgewertet.

Darüber hinaus enthält der Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Ös-
terreich im Kapitel 6 „Frauen mit Behinderungen" geschlechtsspezifisch erfasste Da-
ten. Dieser Bericht kann von der Homepage des BMSG heruntergeladen werden und
erscheint demnächst in gedruckter Form.

Frage 4:

Die Analyse der Daten erfolgt durch die Personen, welche die Projekte beauftragen
bzw. durch die Projektdurchführenden.

Frage 5:

Die interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming koordiniert und begleitet
die Zusammenarbeit der einzelnen Ressorts bei der Umsetzung der Strategie des
Gender Mainstreaming.

Frage 6 und 7:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fai-
ren Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maßnah-
men zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerich-
tete Lösungen für spezifische Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der
Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen
politischen Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.

Zur Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen im Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wurden
folgende Maßnahmen gesetzt:

    Mit Schreiben vom 13.11.1998 wurde verfügt, dass die jeweils zuständige
Gleichbehandlungsbeauftragte als nicht stimmberechtigte Sachverständige zu
den Sitzungen der Begutachtungskommissionen beigezogen wird.


  Gemäß Schreiben vom 29.7.1998 sind Wiedereinsteigerlnnen besonders zu
unterstützen (Information von Karenzurlauberinnen sowie besondere Ausbil-
dungsmaßnahmen)

  Mit Schreiben vom 8.4.1999 wurde festgelegt, dass im Hinblick auf die Förde-
rung der Teilzeitbeschäftigung im Ressort Anträgen von Bediensteten auf Än-
derung des Beschäftigungsausmaßes grundsätzlich stattzugeben ist, sofern
dies aufgrund des Stellenplanes und der mit Ersatzkräften abgeschlossenen
Dienstverträge zulässig ist.

   In Zusammenhang mit der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
wurde eine flexible Arbeitszeitregelung eingeführt.

    Im Rahmen des Frauenförderungsplanes des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz werden der zuständigen
Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen Informationsrechte eingeräumt. Diese umfassen
schriftliche Informationen bei Funktionsausschreibungen, Informationen über
geplante Organisationsänderungen, über geplante Neubesetzungen von
ständigen Kommissionen, etc.

    Für die Besetzung von Stellvertretungen erfolgt, basierend auf dem Frauen-
förderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz, eine Ausschreibung, auch wenn dies im Ausschrei-
bungsgesetz nicht zwingend vorgesehen ist.

    Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung werden im Bundesministerium für so-
ziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz seit dem Jahr 1998
verschiedene Seminare - zum Teil auch mit Kinderbetreuung - organisiert,
die sich mit frauenspezifischen Themen auseinandersetzen bzw. speziell für
Frauen konzipiert sind. Unter den Teilnehmerinnen sind Mitarbeiterinnen aller
Verwendungsgruppen vertreten. Zusätzlich werden Maßnahmen zur weiteren
Erhöhung des Frauenanteils an Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt.

   Eine mittelfristige Maßnahme kann die im Rahmen der Pensionssicherungsre-
form 2003 geplante verstärkte Berücksichtigung der Zeiten der Kindererzie-
hung bei der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sein. Zeiten der
Kindererziehung sollen künftig die Durchrechnung zur Ermittlung der Bemes-
sungsgrundlagen im Ausmaß von drei Jahren pro Kind reduzieren.

    Als eine langfristige Maßnahme kann die Verbesserung der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten gesehen werden, die ebenfalls in der Regierungsvor-
lage zur Pensionssicherungsreform 2003 vorgesehen ist. In Hinkunft sollen
die ersten 24 Monate ab der Geburt des Kindes, also sechs Monate mehr als
nach geltendem Recht, pensionsbegründende Beitragszeiten sein, wenn in
dieser Zeit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht. Dadurch wird sicher-
gestellt, dass auch Erziehungsberechtigte, die noch nicht 15 Beitragsjahre er-


werben haben und erziehungsbedingt größere Versicherungslücken aufwei-
sen, eine Eigenpension beanspruchen können.

  Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die sprachliche Gleichbehandlung
im Rahmen der angestrebten Neubeschlussfassung des ASVG jedenfalls be-
rücksichtigt werden wird.

    Im Bereich der Pflegevorsorge wäre zum einen insbesondere der Zweck des
Pflegegeldes hervorzuheben, wonach den pflegebedürftigen Menschen, die in
etwa zu zwei Drittel weiblich sind, pflegebedingte Mehraufwendungen pau-
schaliert abgegolten werden und ihnen soweit wie möglich die notwendige
Betreuung und Hilfe gesichert und eine selbstbestimmte und bedürfnisorien-
tierte Lebensführung ermöglicht werden soll.

Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass rund 80 - 85 % der
pflegebedürftigen Menschen zu Hause von ihren Angehörigen oder im Rah-
men der Nachbarschaftshilfe gepflegt werden und in diesem Bereich der pri-
vaten Pflege rund 80 % der Hauptpflegepersonen weiblich sind.
Somit kann auch davon ausgegangen werden, dass das Pflegegeld dazu bei-
trägt, deren Situation zu verbessern.

    Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Position der mehrheitlich weibli-
chen pflegenden Angehörigen ist die Möglichkeit der begünstigten Weiterver-
sicherung in der Pensionsversicherung für jene Personen, die einen nahen
Angehörigen der Pflegegeldstufe 3 bis 7 betreuen und aus diesem Grunde ih-
re Erwerbstätigkeit aufgeben mussten, zu erwähnen. Diese Pflegepersonen
werden insoferne begünstigt, als der Bund den fiktiven Dienstgeberbeitrag
übernimmt und die Pflegeperson daher nicht 22,8 % sondern nur 10,25 % der
Bemessungsgrundlage als Beitrag zu leisten hat.

Frage 8 und 9:

Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich. Aufgrund der Bundesvoranschläge
2003 und 2004 ist die budgetäre Bedeckung gegeben.