334/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER
FÜR FINANZEN
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 319/J vom 17.4.2003 der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Kollegen, betreffend
Behindertenfreibeträge, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen,
dass sich die Bundesregierung in
ihrem Regierungsprogramm zu einer
umfassenden Förderung durch folgen-
de Maßnahmen bekannt hat:
• Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes
• Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und
Zugangsgesetze
auf
Diskriminierung behinderter Menschen
• Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und
Neubauten im
gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und
der Verkehrsflächen
• Ermöglichung
eines barrierefreien Zugangs zum e-government und
e-learning
• Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.
• Förderung des Behindertensports
•
Verlängerung der Möglichkeit. Zuschüsse und Darlehen für durch-
geführte intensive
Maßnahmen in förderungswürdigen Betrieben zu
gewähren
• Absicherung pflegender Angehöriger
durch Fristerstreckung des Arbeits-
losengeldes
• Schaffung einer günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige
• Evaluierung und Weiterführung der Behindertenmilliarde
Zu 1.:
Einen besonderen Schwerpunkt hat die
Bundesregierung mit der Behin-
dertenmilliarde gelegt. Dabei wurde seitens der Bundesregierung eine Be-
schäftigungsoffensive gestartet, um die
Integration von Menschen mit Behin-
derung in den Arbeitsmarkt mit geeigneten Maßnahmen zu ermöglichen
bzw. gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass im Jahr
2002 für diese Maßnahmen
64,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurden. Zielgruppe dieser Beschäfti-
gungsoffensive sind behinderte Jugendliche unmittelbar oder beim Übergang
von der Schule ins Berufsleben; behinderte Menschen höheren Alters zur
Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze,
die durch zunehmende
gesundheitliche Beeinträchtigungen
(z.B. chronische Erkrankungen) ge-
fährdet sind sowie
psychisch, geistig und sinnbehinderte Menschen mit be-
sonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt.
Weiters wurden Maßnahmen zur
Sensibilisierung für die Anliegen behin-
derter Menschen, begleitende Maßnahmen, wie
Unternehmer-Service als
Dienstleistung für Arbeitgeber und verstärkte Förderung der behinderten-
gerechten Umwelt gesetzt, sowie für
investive Maßnahmen in Betrieben, die
der Verbesserung der Zugänglichkeit für zu
beschäftigende Menschen mit
Behinderungen dienen, Mittel zur Verfügung gestellt. Damit stellt die Behin-
dertenmilliarde ein gesamtheitliches Paket für die betroffene Personengruppe
dar.
Für das Jahr 2003 stehen für die eben
beschriebenen Aktivitäten
72 Mio. EUR zur Verfügung, zusätzlich sind 10 Mio. EUR für pflegebedürf-
tige Menschen ab der Pflegestufe IV, die zu Hause gepflegt werden, vorge-
sehen.
Zu 2.:
Die Absetzbarkeit
von behinderungsbedingten Aufwendungen erscheint mir
als ausreichend,
weil unterschiedlichste Aufwendungen ohne Nachweis als
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht
werden können:
Besondere Pauschalbeträge für den Steuerpflichtigen selbst, seinen
(Ehe)Partner oder sein Kind, und zwar
gestaffelt nach dem Grad der Behin-
derung, aber auch Pauschalbeträge für
Diätverpflegungen und Aufwen-
dungen im Zusammenhang mit
Gehbehinderungen (KFZ, Taxi) sowie Freibe-
träge für behinderte Kinder.
Darüber hinaus können
zusätzlich zu diesen Pauschalbeträgen
Aufwendungen für Hilfsmittel wie zB Hörgerät, Rollstuhl, behinderten-
gerechte
Adaptierungen, Heilbehandlungen wie zB Arztkosten, Kur- und
Therapiekosten und Schulgeld geltend gemacht
werden; deren Höhe ist aller-
dings nachzuweisen.
Anstelle der Pauschalbeträge besteht auch
die Möglichkeit die tatsächlich
getätigten Aufwendungen ungekürzt als
außergewöhnliche Belastung in An-
spruch zu nehmen.
Zu 3.:
Die Freibeträge für
Menschen mit Behinderung wurden in den letzten
Jahren nicht
verschlechtert. In diesem Zusammenhang möchte ich einen
Schwerpunkt des Bundeshaushaltes nennen, der dieser Bundesregierung
ein besonderes Anliegen ist: Für die behinderten Menschen in Österreich
wird heuer im Jahr der Behinderten deutlich mehr ausgegeben als in den
letzten Jahren, nämlich 72 Mio. EUR; außerdem wird das Pflegegeld für
besonders pflegebedürftige Personen um 10
Mio. EUR erhöht.
Zu 4.:
Die Behindertenfreibeträge gemäß § 35 EStG 1988 wurden zuletzt mit
1. Jänner 1987 angehoben. Die Freibeträge für Diätverpflegungen wurden
zuletzt mit der Euro-Steuerumstellungsverordnung angehoben und auf
weitere Anwendungsfälle ausgedehnt. Eine Erhöhung aller Freibeträge ist im
Hinblick auf die unter Punkt l angeführten Überlegungen derzeit nicht
angedacht.
Zu 5.:
Auch wenn die
Förderung behinderter Menschen ein erklärtes Ziel der Bun-
desregierung ist,
soll eine solche Förderung nicht nur über das Steuerrecht
erfolgen, sondern verweise ich auch in diesem Zusammenhang auf das im
Jahr 1993 eingeführte Pflegegeld, das der pauschalen Abgeltung pflegebe-
dingter Mehraufwendungen dient, unabhängig von der Einkommenshöhe
ausbezahlt wird und einkommensteuerfrei ist.