334/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 319/J vom 17.4.2003 der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen, betreffend
Behindertenfreibeträge, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung in
ihrem Regierungsprogramm zu einer umfassenden Förderung durch folgen-
de Maßnahmen bekannt hat:

    Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes

  Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze
 auf Diskriminierung behinderter Menschen

  Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im
gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und
der Verkehrsflächen

• Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und
 
e-learning

    Verbesserung   der  Voraussetzungen   für   Gebärden-   und   Lautsprache.


    Förderung des Behindertensports

• Verlängerung der Möglichkeit. Zuschüsse und Darlehen für durch-
 
geführte intensive Maßnahmen in förderungswürdigen Betrieben zu
 
gewähren

  Absicherung pflegender Angehöriger durch Fristerstreckung des Arbeits-
 
losengeldes

     Schaffung einer günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige

     Evaluierung und Weiterführung der Behindertenmilliarde

Zu 1.:

Einen besonderen Schwerpunkt hat die Bundesregierung mit der Behin-
dertenmilliarde gelegt. Dabei wurde seitens der Bundesregierung eine Be-
schäftigungsoffensive gestartet, um die Integration von Menschen mit Behin-
derung in den Arbeitsmarkt mit geeigneten Maßnahmen zu ermöglichen
bzw. gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass im Jahr 2002 für diese Maßnahmen
64,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurden. Zielgruppe dieser Beschäfti-
gungsoffensive sind behinderte Jugendliche unmittelbar oder beim Übergang
von der Schule ins Berufsleben; behinderte Menschen höheren Alters zur
Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze, die durch zunehmende
gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. chronische Erkrankungen) ge-
fährdet sind sowie psychisch, geistig und sinnbehinderte Menschen mit be-
sonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt.

Weiters wurden Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen behin-
derter Menschen, begleitende Maßnahmen, wie Unternehmer-Service als
Dienstleistung für Arbeitgeber und verstärkte Förderung der behinderten-
gerechten Umwelt gesetzt, sowie für investive Maßnahmen in Betrieben, die


der Verbesserung der Zugänglichkeit für zu beschäftigende Menschen mit
Behinderungen dienen, Mittel zur Verfügung gestellt. Damit stellt die Behin-
dertenmilliarde ein gesamtheitliches Paket für die betroffene Personengruppe
dar.

Für das Jahr 2003 stehen für die eben beschriebenen Aktivitäten
72 Mio. EUR zur Verfügung, zusätzlich sind 10 Mio. EUR für pflegebedürf-
tige Menschen ab der Pflegestufe IV, die zu Hause gepflegt werden, vorge-
sehen.

Zu 2.:

Die Absetzbarkeit von behinderungsbedingten Aufwendungen erscheint mir
als ausreichend, weil unterschiedlichste Aufwendungen ohne Nachweis als
außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können:
Besondere Pauschalbeträge für den Steuerpflichtigen selbst, seinen
(Ehe)Partner oder sein Kind, und zwar gestaffelt nach dem Grad der Behin-
derung, aber auch Pauschalbeträge für Diätverpflegungen und Aufwen-
dungen im Zusammenhang mit Gehbehinderungen (KFZ, Taxi) sowie Freibe-
träge für behinderte Kinder.

Darüber hinaus können zusätzlich zu diesen Pauschalbeträgen
Aufwendungen für Hilfsmittel wie zB Hörgerät, Rollstuhl, behinderten-
gerechte Adaptierungen, Heilbehandlungen wie zB Arztkosten, Kur- und
Therapiekosten und Schulgeld geltend gemacht werden; deren Höhe ist aller-
dings nachzuweisen.

Anstelle der Pauschalbeträge besteht auch die Möglichkeit die tatsächlich
getätigten Aufwendungen ungekürzt als außergewöhnliche Belastung in An-
spruch zu nehmen.


Zu 3.:

Die Freibeträge für Menschen mit Behinderung wurden in den letzten
Jahren nicht verschlechtert. In diesem Zusammenhang möchte ich einen
Schwerpunkt des Bundeshaushaltes nennen, der dieser Bundesregierung
ein besonderes Anliegen ist: Für die behinderten Menschen in Österreich
wird heuer im Jahr der Behinderten deutlich mehr ausgegeben als in den
letzten Jahren, nämlich 72 Mio. EUR; außerdem wird das Pflegegeld für
besonders pflegebedürftige Personen um 10 Mio. EUR erhöht.

Zu 4.:

Die  Behindertenfreibeträge  gemäß  §   35  EStG   1988   wurden  zuletzt  mit

1. Jänner 1987 angehoben. Die Freibeträge für Diätverpflegungen wurden

zuletzt   mit   der   Euro-Steuerumstellungsverordnung   angehoben   und   auf

weitere Anwendungsfälle ausgedehnt. Eine Erhöhung aller Freibeträge ist im

Hinblick  auf die  unter Punkt   l   angeführten  Überlegungen  derzeit  nicht

angedacht.

Zu 5.:

Auch wenn die Förderung behinderter Menschen ein erklärtes Ziel der Bun-
desregierung ist, soll eine solche Förderung nicht nur über das Steuerrecht
erfolgen, sondern verweise ich auch in diesem Zusammenhang auf das im
Jahr 1993 eingeführte Pflegegeld, das der pauschalen Abgeltung pflegebe-
dingter Mehraufwendungen dient, unabhängig von der Einkommenshöhe
ausbezahlt wird und einkommensteuerfrei ist.