337/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

Die Abgeordneten zum Nationalrat Krainer und GenossInnen haben am
23. April 2003 unter der Nr. 321/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Pressefoyer vom 1.4.2003 und die Niederlassungsverordnung 2003 ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wenn ich auch üblicherweise nach jedem Ministerrat die Presse über die wichtigsten
Beschlüsse der Bundesregierung informiere, so fällt doch die in der Anfrage ange-
sprochene Thematik nicht in meinen Vollzugsbereich.