338/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2003
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möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 348/J-NR/2003 betreffend fatale budgetäre
Situation
der österreichischen Universitäten mit beträchtlichen negativen
Auswirkungen auf Forschung, Leh-
re und Verwaltung, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen
und Kollegen am
29. April 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Budgetzuteilung
2003 erlaubt die Finanzierung des gesamten Personal Standes des Jahres 2002
einschließlich aller ab 1. Januar 2003 wirksamen Gehaltserhöhungen. Die
ab Juli 2003 wirksame
Erhöhung (Inflationsabgeltung) ist noch nicht im BVA 2004 vorgesehen und
wird vom Bundesmi-
nisterium für Finanzen für den gesamten Bundesbereich geregelt. Eine
Reduzierung der Zahl der
Beschäftigten ist nicht erforderlich. Überdies gibt es eine
Verwendungszusage von mir, dass nach
objektiver Prüfung im September 2003 ein nochmaliges Gespräch mit dem
Bundesminister für Fi-
nanzen zur Frage der Bewältigung der Implementierungskosten des UG 2002 im Jahr
2003 geführt
werden wird.
Ad 2. bis 4.:
Derzeit sind
annähernd 300 Professorenstellen vakant. Für den Bereich des sonstigen
wissenschaft-
lichen Personals und der allgemein Bediensteten liegen aufgrund der
hohen Fluktuation keine Daten
vor.
Die Besetzung von
Professorenstellen erfolgt zum überwiegenden Anteil jeweils zum Semesterbe-
ginn, alle für den Beginn des SS 2003 vorgesehenen Ernennungen wurden
vorgenommen, diejeni-
gen die für das WS 2003/2004 vorgesehen sind, wurden in die Wege geleitet,
sodass sich in diesem
Bereich keine Auswirkungen ergeben.
Es ist weiters
festzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt sämtliche Planstellen aller
Universitäten be-
setzt waren. Dies resultiert einerseits daraus, dass zur Besetzung von
Planstellen ein gewisser zeitli-
cher Ablauf vonnöten ist, andererseits daraus, dass durch die von den
Universitäten selbst vollzoge-
nen Schwerpunktsetzungen Planstellen nicht nachbesetzt wurden, um andere
zum Teil neuere oder
innovativere Bereiche zu stärken. Der Umstand, dass daher nie alle
Planstellen besetzt sind, ist
strukturbedingt.
Da der
Aufnahmestopp, der den Universitäten als Empfehlung zur sparsamen Besetzung nur
in
notwendigen Fällen mitgeteilt worden war, mit Juli 2003 voraussichtlich
enden wird, ergibt sich
keine nachhaltige Erhöhung der unbesetzten Stellen. Nachteilige
Auswirkungen auf Forschung,
Lehre, Verwaltung und Patientenbetreuung sind daher nicht gegeben.
Ad 5.:
Die Implementierung des UG 2002 erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Fristen.
Ad 6.:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ab dem Jahr 2004 sind
für die Implementierung Mittel in der Höhe von 15 Mio. € vorgesehen, wo-
bei sich dieser Betrag 2004 einmalig aus 11 Mio. € und jeweils weiteren
4 Mio. € für 2004 und die
Folgejahre zusammensetzt. Zusätzlich wird seitens des Bundesministeriums für
Bildung, Wissen-
schaft und Kultur seit Sommer 2001 die bereits laufende Einführung eines neuen
kaufmännischen
Rechnungswesens an den Universitäten zur Gänze finanziert (ca. 20 Mio.
€).
Die Universitäten
erhalten bereits mit dem Inkrafttreten des Budgets 2003 die volle Verfügungsau-
tonomie über ihr Budget, weshalb sie schon in diesem Jahr eigenständig
ihre Ausgaben zwischen
Personal- und Sachaufwand sowie Investitionsmitteln umschichten können.
Ad 7.:
Siehe Antwort zu
Frage 1. Bereits seit der Wirksamkeit des UOG 1993 bzw. des KUOG haben die
Universitäten unter anderem auch die budgetäre Autonomie; dies bedeutet,
dass sie über die ihnen
zugewiesenen Mittel frei disponieren können. Somit liegt es auch in der
Disposition der Universi-
tätsleitung Mittel für frei gewordene Planstellen zur Wiederbesetzung
oder für andere Zwecke zu
verwenden.
Ad 8.:
Laut Mitteilung des Dekans
der Medizinischen Fakultät und künftigen Rektors der Medizinischen
Universität Wien gibt es zur Zeit keine Einschränkungen bei der Besetzung
offener Stellen aus fi-
nanziellen Gründen. Eine im Spätherbst 2002 von ihm verfügte Sperre von
Neuaufnahmen wurde
mit Januar 2003 wieder zurückgenommen. Zur Zeit werden offene Stellen an
der Medizinischen
Fakultät der Universität Wien regelmäßig nicht vor Ablauf von 6 Monaten
nach Freiwerden nach-
besetzt.
Ad 9.:
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat im Rahmen der Universitätsmilliarde für den Antrag „Telema-
tische Lernformen zur Bewältigung von Einführungsveranstaltungen" im Jahr 2001 ATS 23,5 Mio.
und im Jahre 2002 € 1,707 Mio. erhalten. Mit diesen Mitteln wurde eine Lehr- und Lernplattform -
LEARN@WU - gebildet, um das neu gestaltete Lehrangebot der Studieneingangsphase an der
Wirtschaftsuniversität bewältigen zu können. Der Fortsetzungsantrag für dieses Projekt wird derzeit
geprüft.
Für die Jahre 2004
bis 2006 werden im Rahmen der „Bildungsinnovationsmilliarde“ € 72 Mio. zur
Steigerung der Bildungsqualität, unter anderem zur Entwicklung von
e-learning-Modellen, aufge-
wendet. Da die Universitäten bereits 2003 volle Verfügungsautonomie über
ihr Budget erhalten,
werden Umschichtungen wesentlich erleichtert.
Ad 10.:
Die Universität
Innsbruck beabsichtigt nicht, das Lehrangebot im kommenden Wintersemester ein-
zuschränken. Kürzungen werden vornehmlich im Bereich der Investitionen
vorgenommen.
Ad 11.:
Der Empfehlung zum
Sparen analog zum Aufnahmestopp, der von der Bundesregierung verfügt
wurde, wurde Rechnung getragen, wobei Rektoren in dringenden Fällen
davon abgegangen sind. In
die Dienstgeberzuständigkeit wurde somit nicht eingegriffen. Die damit
verbundene genaue Prü-
fung bei Besetzungen von Stellen hat jedoch die Flexibilität der
Universitäten im Hinblick auf
mögliche Budgetumschichtungen erhöht.