340/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 371/J betreffend die
Umsetzung der "Gender Mainstreaming"-Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm
formuliert sind, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am
2. Mai 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die bisherigen Projekte bzw. Maßnahmen im Bereich "Gender Mainstreaming"
betrafen vor allem die Arbeitsbedingungen erwerbstätiger Frauen, die Schaffung
einer entsprechenden Struktur für "Gender Mainstreaming"-Maßnahmen sowie die
Unterstützung der Gleichbehandlungs- bzw. Gender Mainstreaming-Beauftragten.
Diese Gender Mainstreaming-Anliegen bilden einen integrierenden Teil der
Personalentwicklungskonzepte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Konkrete Maßnahmen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind beispiels-
weise die Durchführung eines Audits zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Erhebung aller relevanten Daten für den
Gleichbehandlungsbericht sowie die Erlassung von Frauenförderungsplänen.


Weiters wurde eine "Gender Mainstreaming"-Koordinationsstelle für die Umsetzung
des "Gender Mainstreaming" im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) für
die ESF-Akteure/Akteurinnen eingerichtet.

Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 wurden im Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Arbeit Beauftragte für "Gender Mainstreaming" bestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist dadurch direkt in die Arbeit der
interministeriellen Arbeitsgruppe "Gender Mainstreaming" (IMAG GM) eingebunden.

"Gender Mainstreaming" soll als durchgängiges Prinzip jedoch nicht nur nach innen
wirken, sondern sich auch in einer Außenwirkung manifestieren. So ist beispiels-
weise bei sämtlichen Förderungen, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden,
der Förderungsnehmer verpflichtet, das Gleichbehandlungsgesetz einzuhalten. In
den Europäischen Strukturfonds ist "Gender Mainstreaming" beziehungsweise
Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern als Querschnittsmaterie ein ver-
pflichtendes Prinzip. "Gender Mainstreaming"-Anliegen sind daher auch in den ein-
zelnen Förderungsprogrammen verankert.

Im Zusammenspiel der aufgezählten Maßnahmen wird der Prozess der Umsetzung
der "Gender Mainstreaming"-Anliegen von innen nach außen durch das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Es werden insbesondere für die Gleichbehandlungs-Beauftragten regelmäßig um-
fangreiche geschlechtsspezifische Datenerhebungen durchgeführt.

Eine Analyse dieser Daten erfolgt durch diejenige Personen, die die Datenerhebung
im konkreten Fall in Auftrag geben, im Zusammenhang mit den Personen, die die
Daten erheben.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die Koordination von Maßnahmen und der Zusammenarbeit in diesem Bereich er-
folgt durch die interministerielle Arbeitsgruppe "Gender Mainstreaming" (IMAG GM).

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

Die Strategie des "Gender Mainstreaming", zu deren Umsetzung sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer
fairen Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maß-
nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielge-
richtete Lösungen für spezifische Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung
von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung
der Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen
politischen Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.

Die Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen soll durch ein Bündel von Maßnahmen
hergestellt werden. Die Beseitigung von gesellschaftlicher Ungleichheit lässt sich
nicht durch einzelne Maßnahmen verwirklichen und ist das Ergebnis eines länger-
dauernden gesellschaftlichen Prozesses.

Antwort zu den Punkt 8 und 9 der Anfrage:

Die exakte Angabe von Kosten der für die Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
erfolgten Maßnahmen ist nicht möglich. Die Finanzierung ist jedenfalls im Rahmen
des Haushaltsbudgets sichergestellt.