342/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
351/J
der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen,
wie folgt:
Frage 1:
Das Projekt ist
mir lediglich durch Medienberichte bekannt geworden.
Fragen 2 und 3:
Eine Information
seitens der amerikanischen Administration ist nicht erfolgt.
Fragen 4 und 5:
Da das Projekt
an die Bundesregierung noch nicht herangetragen wurde und
zusätzlich keine ausreichenden Informationen vorliegen, wurde im Gegenstand
noch keine Haltung fest gelegt.
Frage 6:
Ich verweise auf
die Beantwortung der Anfrage Nr. 323/J durch den Herrn
Bundeskanzler.
Fragen 7 bis 11:
Mein Ressort war
bisher in keinerlei Gespräche auf EU-Ebene eingebunden.
Fragen 12 und 13:
Das Internet
wird von allen Ressorts - wie auch von Privatpersonen - natürlich
zur Informationssuche verwendet. Dabei lässt es sich oft nicht verhindern, dass
auch personenbezogene Daten aufgefunden werden.
Frage 14:
Folgende Datenbanken werden in meinem Ministerium betrieben:
1. Führung von Adressdateien für
Aussendungen und Einladungen
(Verteiler), registriert am 1.9.1987;
2. Adressdatei zur Aussendung von
Broschürenreihen, registriert am
24.4.1990;
3. Kanzleiinformationssystem, registriert am 22.4.1990;
4. Überwachung des Verkehrs und der Gebarung mit Vorläuferstoffen, registriert am 6.12.1999;
5. Ärztedatei (Evidenthaltung der Ärzte), registriert am 5.8.1997;
6. Pharmazeutisches Informationssystem, registriert am 5.8.1997;
7. Führung des österreichischen Krankenanstaltenkatasters,
registriert
am5.8.1997;
8. Auswertung der Leistungsstatistik der Krankenanstalten, registriert am 15.1.1999;
9. Erstellung und Führung des
Arzneispezialitätenregisters, registriert am
5.8.1997;
10. Krankenanstaltenbezogene Diagnose- und Leistungsberichte sowie Intensivberichte, registriert am 15.1.1999;
11. Evidenz über unerwünschte Arzneimittelwirkungen,
registriert am
5.8.1997;
12. Führung der Liste klinischer Psychologen,
Gesundheitspsychologen und
Psychotherapeuten, registriert am 5.8.1997;
13. Evidenz von Gutachten, klinischen Prüfungen und
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, registriert am 5.8.1997;
14. Evidenz von Patienten in oraler Substitutionsbehandlung , registriert am 5.8.1997;
15. Schlüsselverwaltung, registriert am 16.2.1999;
16.
Auswertung der Krankenanstalten-Sammelkostennachweise, registriert
am 15.1.1999;
17. Raumprogramm, registriert am 16.2.1999;
18. Verwaltung von Ausbildungsdaten, registriert am 22.3.2000;
19.
Kardiotechnikerliste und Liste der anerkannten Ausbildungsstätten,
registriert
am 30.7.1999;
20.
Vollzug des Medizinproduktegesetzes, Vollzug des Arzneimittelgesetzes,
registriert am 14.9.1999;
21. Zutrittskontrollsysteme, registriert am 18.10.2000;
22. Auftragsvergabe, registriert am 8.5.2001;
23. Förderungsverwaltung, registriert am 8.5.2001;
24.
Adressdatei aller Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen
des Bundes für Zusendung von Informationsmaterial, registriert am
8.5.2001;
25. Adressdatenbanken (ADAB,DAFRA), Zusendung von
Informationsbroschüren,
Einladungen zu Veranstaltungen, registriert
am 8.5.2001;
26. Digitalisiertes Veterinärinformationssystem, registriert am 20.8.2001;
27.
Evidenz
der gemäß § 35 Strahlenschutzgesetz ermächtigten Ärzte und
Institutionen, registriert am 13.9.2001;
28. Evidenz der zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
ermächtigten Ärzte und Institutionen , registriert am 13.9.2001;
29.
Evidenz
der Zulassung von Bauarten gemäß §§ 19,20
Strahlenschutzgesetz, registriert am
13.9.2001;
30.
Evidenz
der Quartalsmeldungen gemäß VO 1493/93/Euratom über die
Verbringung radioaktiver Stoffe nach Österreich.
31. Gesund-und Krankmeldung von Bediensteten, registriert am 13.9.2001;
32.
Evidenz
der anerkannten Medizinphysik-Experten, registriert am
8.11.2001.
Als
Informationsverbundsystem geführt wird davon nur das digitalisierte
Veterinärinformationssystem.
Fragen 15 bis 19:
Ich verweise auf
die Beantwortung der Anfrage Nr. 323/J durch den Herrn
Bundeskanzler.