344/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für
Inneres
Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr
und GenossInnen haben am 2. Mai 2003 unter
der Nr. 365/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der
Umsetzung
der „Gender Mainstreaming"-Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm
formuliert sind,
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zuge der Umstrukturierung meines
Ressorts wird ein Kernprojektteam gebildet, das sich
umfassend mit der Grundsatzproblematik auseinandersetzt. Davon ausgehend wird
dann
auf Einzelthemen eingegangen werden. Ziel ist, Gender Mainstreaming in allen
relevanten
Bereichen des Ressorts zu verankern. Konkrete Projekte befassen sich derzeit
mit den
Themen „Teleworking", „statistische Erfassung von Daten" und
„Kinderbetreuung".
Zu Frage 2:
Der Gedanke des Gender Mainstreaming soll
schrittweise mit dem täglichen dienstlichen
Leben verwoben werden. Das Bundesministerium für Inneres bevorzugt daher die
Strategie,
durch Zusammensetzung gemischter Projektteams, allenfalls mit Begleitung durch
eine(n)
Gender Mainstreaming Spezialistin/en, den Gender
Mainstreaming Gedanken in alle
Sachthemen einfließen zu lassen.
Zu Frage 3:
Auch hier ist Ziel meines Ressorts, bei Datenerfassungen
den geschlechtsspezifischen
Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Eine derartige Datenerfassung ist allerdings
oft mit
erheblichen Mehrkosten verbunden. Durch das Zusammenwirken im gesamten
öffentlichen
Bereich sollten sich dabei aber Vereinfachungen und Kostensenkungen ergeben.
Zu Frage 4:
Durch jene, die sie zur Grundlage von Projekten jeder Art brauchen.
Zu Frage 5:
Die Koordination von Maßnahmen zur Zusammenarbeit erfolgt
im Rahmen der
Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung
sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen und
damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fairen
Verteilung
der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maßnahmen zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen für
spezifische
Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
kann jedoch
nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und
Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen,
Aktivitäten und
Maßnahmen bewirkt werden.
Eine exakte Bezifferung der Kosten zur Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen ist bei der
Vielfalt der Maßnahmen nicht möglich. Selbstverständlich wird bei jedem Projekt
abgeklärt,
ob es seine budgetäre Deckung findet.