344/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM für Inneres

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr und GenossInnen haben am 2. Mai 2003 unter
der Nr. 365/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Umsetzung
der „Gender Mainstreaming"-Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm formuliert sind,
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Zuge der Umstrukturierung meines Ressorts wird ein Kernprojektteam gebildet, das sich
umfassend mit der Grundsatzproblematik auseinandersetzt. Davon ausgehend wird dann
auf Einzelthemen eingegangen werden. Ziel ist, Gender Mainstreaming in allen relevanten
Bereichen des Ressorts zu verankern. Konkrete Projekte befassen sich derzeit mit den
Themen „Teleworking", „statistische Erfassung von Daten" und „Kinderbetreuung".

Zu Frage 2:

Der Gedanke des Gender Mainstreaming soll schrittweise mit dem täglichen dienstlichen
Leben verwoben werden. Das Bundesministerium für Inneres bevorzugt daher die Strategie,
durch Zusammensetzung gemischter Projektteams, allenfalls mit Begleitung durch eine(n)


Gender Mainstreaming Spezialistin/en, den Gender Mainstreaming Gedanken in alle
Sachthemen einfließen zu lassen.

Zu Frage 3:

Auch hier ist Ziel meines Ressorts, bei Datenerfassungen den geschlechtsspezifischen
Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Eine derartige Datenerfassung ist allerdings oft mit
erheblichen Mehrkosten verbunden. Durch das Zusammenwirken im gesamten öffentlichen
Bereich sollten sich dabei aber Vereinfachungen und Kostensenkungen ergeben.

Zu Frage 4:

Durch jene, die sie zur Grundlage von Projekten jeder Art brauchen.

Zu Frage 5:

Die Koordination von Maßnahmen zur Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der
Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming.

Zu den Fragen 6 bis 9:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen und
damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fairen Verteilung
der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maßnahmen zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen für spezifische
Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch
nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und
Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen, Aktivitäten und
Maßnahmen bewirkt werden.

Eine exakte Bezifferung der Kosten zur Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen ist bei der
Vielfalt der Maßnahmen nicht möglich. Selbstverständlich wird bei jedem Projekt abgeklärt,
ob es seine budgetäre Deckung findet.