346/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

BM FÜR LAND-UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen vom
24. April 2003, Nr. 328/J, betreffend Ökologische und soziale Nachhaltigkeit der
Bewirtschaftung bei den Österreichischen Bundesforsten, beehre ich mich nach Befassung
der ÖBf AG Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Österreichischen Bundesforste in den letzten
Jahrzehnten vielfache Aktivitäten gesetzt haben, um die Zielsetzungen des § 33 Forstgesetz
1975 bestmöglich zu erfüllen. Gleiches gilt für den Bereich der Wildökologie, in dem einem
ausgewogenen Verhältnis von Wald-Wild große Bedeutung beigemessen wird.

Zur Grundverkaufsdebatte ist anzumerken, dass jeder Grundverkauf von Flächen der
Republik Österreich unter der Substanzerhaltungspflicht des § 1 Bundesforstegesetz 1996
zu erfolgen hat und dass bei allen Transaktionen diese Verpflichtung streng eingehalten
wird.

Bei allen Überlegungen für die bestmögliche Strukturierung der Österreichischen
Bundesforste kommt den Grundsätzen der nachhaltigen Waldpflege, Sicherung der Schutz-
und Wohlfahrtswirkung große Bedeutung zu. Diese Verantwortung hat die Österreichische
Bundesforste AG stets wahrgenommen und Gleiches gilt auch für die Zukunft.


Zu den Fragen 1 und 2:

Die Begründung von standortsgemäßen Waldbeständen dient der Erholungsfunktion des
Waldes, wobei bei den Nutzungsformen eine möglichst große Vielfalt angestrebt wird.
Dadurch entstehen einerseits mehrschichtige Wälder und andererseits auch Waldränder mit
den bekannten Effekten für die Erholungssuchenden. Die biologische Vielfalt wird durch eine
variable, der jeweiligen Situation angepasste Bewirtschaftung der Wälder angehoben.

Ziel der Bundesforste ist, negative Einflüsse auf die gesamte Umwelt möglichst gering zu
halten und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der
Erholungssuchenden (Wanderer, Mountainbiker, Reiter, u.a.) herzustellen. Als größter
Wald- und Ressourcenbesitzer sind die Bundesforste aktiv in Tourismusprojekte
eingebunden und gestalten in hohem Ausmaß die Voraussetzungen für eine ökologisch
intakte Umwelt als Basisanforderung einer erfolgreichen und nachhaltigen
Erholungslandschaft mit. Es wurden zahlreiche Aktivitäten und Kooperationen in den
Bereichen Wandern, Laufen, Radfahren, Tauchen, etc. gesetzt und so konnte Mitte Mai 2003
der 2000. Kilometer Radstrecke auf ÖBf-Flächen eröffnet werden.

In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist auch die Errichtung des ARBORETUM
(WALDERLEBNISWELT) am Wolfgangsee. Die Pflanzung und Errichtung einer
Gesamtschau sämtlicher Waldgesellschaften des Salzkammerguts als Erholungsraum für
Einheimische und Gäste in Kooperation mit den Gemeinden St. Gilgen und Strobl durch die
ÖBf AG ist eine in Österreich einmalige Natur- und Freizeitattraktion. Diese einmalige
„Walderholungs- und -erlebniswelt" wurde mit Investitionskosten von rund € 200.000,- zum
Info- und Edutainment der Erholungssuchenden errichtet und wird in einigen Wochen offiziell
eröffnet werden.

Den Bundesforsten kommt auch im Bereich der Seenbetreuung eine führende Rolle zu.
Natürlichkeit, Unberührtheit und Sicherstellung des freien Zugangs bilden die Eckpfeiler des
„Seeuferkonzepts" (2001), welches den wesentlichen Schwerpunkt auf Sicherung und
Steigerung der Erholungsfunktion der Seen setzt. Seit den 70er Jahren des letzten
Jahrhunderts werden Freibadeplätze und Erholungsanlagen gestaltet. Im Verlauf der letzten


Jahre hat sich die Anzahl der von der ÖBf AG für die Erholungssuchenden geöffneten
Erholungsanlagen an Österreichischen Seen auf 30 km und die Länge der zugänglich
gemachten Naturuferstreifen auf knapp 200 km erhöht.

Zum optimalen Interessensausgleich und zur Kanalisierung der Nutzungsansprüche der
Erholungssuchenden, der ortsansässigen Bevölkerung sowie der Gäste und
Sportbegeisterten (v.a. Taucher) und der Fischerei wurde - als Vorbild für alle von der ÖBf
AG bewirtschafteten Seen - das örtliche „Seen- und Maßnahmenkonzept Hallstättersee" im
Spätherbst 2001 entworfen. Eine detaillierte kartographische Dokumentation und Aufstellung
aller Parzellen ermöglicht die Einstufung diverser Vorrangflächen für bestimmte
Nutzungsformen wie Erholungsräume, Naturufer, an Privatpersonen verpachtete Flächen
und Zonen, bzw. solche die der Fischerei vorbehalten sind.

Eine betragsmäßige Bewertung der Erholungsfunktion der von der ÖBf AG verwalteten
Flächen ist nicht möglich. Für die Schaffung von frei zugänglichen Seeuferflächen wurden
mehr als 5,5 Mio. € aufgebracht.

Zu den Fragen 3 und 4:

Alle diesbezüglich bestehenden rechtlichen Vorschriften werden strikt eingehalten. Aufgrund
der Kleinflächigkeit und vor allem regionalen Relevanz sowie regelmäßig temporärer Dauer
werden hiezu keine Gesamtdaten geführt.

Zu Frage 5:

Bei der laufenden Waldbewirtschaftung wird vor allem darauf geachtet, die natürliche
Verjüngung der Schutzwälder zu initiieren oder zu fördern. Im Zusammenhang mit der
Erstellung eines Unternehmenskonzeptes „ÖBf-Horizont 2010" wird die Schutzwaldstrategie
der ÖBf AG formuliert. Diese stützt sich auf die „Gemeinsame Erklärung über eine Planungs-
und Maßnahmenkoordination zur Sicherung und Verbesserung der Schutzwirkung des
Waldes (Österreichische Schutzwaldstrategie)" vom 16. Jänner 2002 in Salzburg.


Darüber hinaus laufen derzeit 67 Schutzwaldprojekte. Diese werden entweder als
sogenannte Flächenwirtschaftliche Projekte gemeinsam mit den Landesforstdiensten oder
mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung umgesetzt oder
auch von der ÖBf AG allein betrieben. In diesen Projektgebieten erfolgt die Schwerpunkt-
setzung bei den Maßnahmen je nach gegebener Situation und daher sehr unterschiedlich.

Zu Frage 6:

Bei allen Maßnahmen im operativen Bereich der Bundesforste werden stets ökologische
Aspekte berücksichtigt; insoferne ist jeder im operativen Bereich tätige Mitarbeiter im
Rahmen seiner Gesamttätigkeit mit diesen Aufgaben beschäftigt.

In diesem Zusammenhang darf auch auf den ersten Umweltbericht der ÖBf AG hingewiesen
werden. Dieser Bericht ist unter der Internet-Adresse http://www.bundesforste.at abrufbar.
Ergänzend darf auch auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen werden.

Zu den Fragen 7 und 8:

Mit der Begründung von Mischwäldern, wobei insbesondere in den Tieflagen vermehrt
Wärme ertragende Baumarten verwendet werden, und der Erhaltung bzw. der Verbesserung
der Stabilität der Waldbestände gegen Wetterextreme (Sturm) soll einer Klimaerwärmung
entgegen getreten werden. Im Jahr 2002 wurden 20 verschiedene Baumarten, zusammen
rund 230.000 Stück Pflanzen, aufgeforstet, die als Wärme ertragend zu qualifizieren sind.
Für diese Maßnahmen wird selbstverständlich auch die finanzielle Vorsorge getroffen.