346/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM FÜR LAND-UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen vom
24. April 2003, Nr. 328/J, betreffend Ökologische und soziale Nachhaltigkeit
der
Bewirtschaftung bei den Österreichischen Bundesforsten, beehre ich mich nach
Befassung
der ÖBf AG Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass die
Österreichischen Bundesforste in den letzten
Jahrzehnten vielfache Aktivitäten gesetzt haben, um die Zielsetzungen des § 33
Forstgesetz
1975 bestmöglich zu erfüllen. Gleiches gilt für den Bereich der Wildökologie,
in dem einem
ausgewogenen Verhältnis von Wald-Wild große Bedeutung beigemessen wird.
Zur Grundverkaufsdebatte ist anzumerken,
dass jeder Grundverkauf von Flächen der
Republik Österreich unter der Substanzerhaltungspflicht des § 1
Bundesforstegesetz 1996
zu erfolgen hat und dass bei allen Transaktionen diese Verpflichtung streng
eingehalten
wird.
Bei allen Überlegungen für die
bestmögliche Strukturierung der Österreichischen
Bundesforste kommt den Grundsätzen der nachhaltigen Waldpflege, Sicherung der
Schutz-
und Wohlfahrtswirkung große Bedeutung zu. Diese Verantwortung hat die
Österreichische
Bundesforste AG stets wahrgenommen und Gleiches gilt auch für die Zukunft.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Begründung von standortsgemäßen Waldbeständen dient der
Erholungsfunktion des
Waldes, wobei bei den Nutzungsformen eine möglichst große Vielfalt angestrebt
wird.
Dadurch entstehen einerseits mehrschichtige Wälder und andererseits auch
Waldränder mit
den bekannten Effekten für die Erholungssuchenden. Die biologische Vielfalt
wird durch eine
variable, der jeweiligen Situation angepasste Bewirtschaftung der Wälder angehoben.
Ziel der Bundesforste ist, negative Einflüsse auf die
gesamte Umwelt möglichst gering zu
halten und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen
der
Erholungssuchenden (Wanderer, Mountainbiker, Reiter, u.a.) herzustellen. Als größter
Wald- und Ressourcenbesitzer sind die Bundesforste aktiv in Tourismusprojekte
eingebunden und gestalten in hohem Ausmaß die Voraussetzungen für eine
ökologisch
intakte Umwelt als Basisanforderung einer erfolgreichen und nachhaltigen
Erholungslandschaft mit. Es wurden zahlreiche Aktivitäten und Kooperationen in
den
Bereichen Wandern, Laufen, Radfahren, Tauchen, etc. gesetzt und so konnte Mitte
Mai 2003
der 2000. Kilometer Radstrecke auf ÖBf-Flächen eröffnet werden.
In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist auch die
Errichtung des ARBORETUM
(WALDERLEBNISWELT) am Wolfgangsee. Die Pflanzung und Errichtung einer
Gesamtschau sämtlicher Waldgesellschaften des Salzkammerguts als Erholungsraum
für
Einheimische und Gäste in Kooperation mit den Gemeinden St. Gilgen und Strobl
durch die
ÖBf AG ist eine in Österreich einmalige Natur- und Freizeitattraktion. Diese
einmalige
„Walderholungs- und -erlebniswelt" wurde mit Investitionskosten von rund €
200.000,- zum
Info- und Edutainment der Erholungssuchenden errichtet und wird in einigen
Wochen offiziell
eröffnet werden.
Den Bundesforsten kommt auch im Bereich der Seenbetreuung
eine führende Rolle zu.
Natürlichkeit, Unberührtheit und Sicherstellung des freien Zugangs bilden die
Eckpfeiler des
„Seeuferkonzepts" (2001), welches den wesentlichen Schwerpunkt auf
Sicherung und
Steigerung der Erholungsfunktion der Seen setzt. Seit den 70er Jahren des
letzten
Jahrhunderts werden Freibadeplätze und Erholungsanlagen gestaltet. Im Verlauf
der letzten
Jahre hat sich die Anzahl der von der ÖBf AG für die
Erholungssuchenden geöffneten
Erholungsanlagen an Österreichischen Seen auf 30 km und die Länge der
zugänglich
gemachten Naturuferstreifen auf knapp 200 km
erhöht.
Zum optimalen Interessensausgleich und zur Kanalisierung
der Nutzungsansprüche der
Erholungssuchenden, der ortsansässigen Bevölkerung sowie der Gäste und
Sportbegeisterten (v.a. Taucher) und der Fischerei wurde - als Vorbild für alle
von der ÖBf
AG bewirtschafteten Seen - das örtliche „Seen- und Maßnahmenkonzept
Hallstättersee" im
Spätherbst 2001 entworfen. Eine detaillierte kartographische Dokumentation und
Aufstellung
aller Parzellen ermöglicht die Einstufung diverser Vorrangflächen für bestimmte
Nutzungsformen wie Erholungsräume, Naturufer, an Privatpersonen verpachtete
Flächen
und Zonen, bzw. solche die der Fischerei vorbehalten sind.
Eine betragsmäßige Bewertung der Erholungsfunktion der von
der ÖBf AG verwalteten
Flächen ist nicht möglich. Für die Schaffung von frei zugänglichen
Seeuferflächen wurden
mehr als 5,5 Mio. € aufgebracht.
Zu den Fragen 3 und 4:
Alle diesbezüglich bestehenden rechtlichen Vorschriften
werden strikt eingehalten. Aufgrund
der Kleinflächigkeit und vor allem regionalen Relevanz sowie regelmäßig
temporärer Dauer
werden hiezu keine Gesamtdaten geführt.
Zu Frage 5:
Bei der laufenden Waldbewirtschaftung wird vor allem darauf
geachtet, die natürliche
Verjüngung der Schutzwälder zu initiieren oder zu fördern. Im Zusammenhang mit
der
Erstellung eines Unternehmenskonzeptes „ÖBf-Horizont 2010" wird die
Schutzwaldstrategie
der ÖBf AG formuliert. Diese stützt sich auf die „Gemeinsame Erklärung über
eine Planungs-
und Maßnahmenkoordination zur Sicherung und Verbesserung der Schutzwirkung des
Waldes (Österreichische Schutzwaldstrategie)" vom 16. Jänner 2002 in
Salzburg.
Darüber hinaus laufen derzeit 67 Schutzwaldprojekte. Diese
werden entweder als
sogenannte Flächenwirtschaftliche Projekte gemeinsam mit den
Landesforstdiensten oder
mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung umgesetzt
oder
auch von der ÖBf AG allein betrieben. In diesen Projektgebieten erfolgt die
Schwerpunkt-
setzung bei den Maßnahmen je nach gegebener Situation und daher sehr
unterschiedlich.
Zu Frage 6:
Bei allen Maßnahmen im operativen Bereich der Bundesforste
werden stets ökologische
Aspekte berücksichtigt; insoferne ist jeder im operativen Bereich tätige
Mitarbeiter im
Rahmen seiner Gesamttätigkeit mit diesen Aufgaben beschäftigt.
In diesem Zusammenhang darf auch auf den ersten
Umweltbericht der ÖBf AG hingewiesen
werden. Dieser Bericht ist unter der Internet-Adresse http://www.bundesforste.at
abrufbar.
Ergänzend darf auch auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Mit der Begründung von Mischwäldern, wobei insbesondere in
den Tieflagen vermehrt
Wärme ertragende Baumarten verwendet werden, und der Erhaltung bzw. der
Verbesserung
der Stabilität der Waldbestände gegen Wetterextreme (Sturm) soll einer
Klimaerwärmung
entgegen getreten werden. Im Jahr 2002 wurden 20 verschiedene Baumarten,
zusammen
rund 230.000 Stück Pflanzen, aufgeforstet, die als Wärme ertragend zu
qualifizieren sind.
Für diese Maßnahmen wird selbstverständlich auch die finanzielle Vorsorge
getroffen.