347/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

Bm für land- und forstwirschaft,

umwelt und wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom
2. Mai 2003, Nr. 368/J, betreffend der Umsetzung der „Gender Mainstreaming"-Anliegen, wie
sie im Regierungsprogramm formuliert sind, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat eine
eigene Arbeitsgruppe bereits eine Reihe von Projekten fixiert, deren Umsetzung teilweise
bereits erfolgt, teilweise in Angriff genommen ist (siehe auch beiliegende Aufstellung):

    das Audit "Familie und Beruf" zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit,

    Schulungen der Führungskräfte des Ressorts im Sinne des top-down-Ansatzes,

    die Einbeziehung in Förderungsrichtlinien und externe Ausschreibungen,

    die Integration in die interne Aus- und Weiterbildung,

    eine entsprechende Gestaltung von Personalausschreibungen,

    die Verankerung in bäuerlichen Betrieben und

    die Berücksichtigung in der land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung.

Das erste dieser Projekte wurde bereits abgeschlossen: die Zertifizierung des Ministeriums
im Dezember 2002 als familienfreundlicher Arbeitgeber. Kern des Projektes war es, die
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit für alle Bediensteten zu verbessern, um deren
Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit zu erhöhen.


In den vergangenen Monaten und Jahren wurden ferner eine Reihe von Maßnahmen
getroffen, um diese Vereinbarkeit besser zu gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise die
Einführung von Telearbeit und eine sehr flexible Arbeitszeitgestaltung. Außerdem wurden
zwei Seminare für weibliche Bedienstete zum Thema Power-Talking abgehalten. Auf
Personen mit Betreuungspflichten wird bezüglich der Sitzungszeiten Rücksicht genommen.

In den nächsten Monaten sind unter anderem Schulungen der Führungskräfte in Sachen
Sozial- und Führungskompetenz und eine ausgeweitete Information der Bediensteten über
die vorhandenen familienfreundlichen Maßnahmen geplant. Auch an eine weitere
Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle ist gedacht. So sollen auch Teilzeitbeschäftigte in
Leitungspositionen tätig sein können. In sämtlichen Arbeits- und Projektgruppen ist auf eine
geschlechtsspezifische Ausgewogenheit zu achten. Spätestens 2004 soll ein spezifisches
familienpolitisches Leitbild - auch unter Berücksichtigung der Grundsätze des Gender
Mainstreamings - des Ressorts vorliegen.

Selbstverständlich wird auch auf den geschlechterbezogenen Sprachgebrauch Rücksicht
genommen.

Zu Frage 3:

Die Personalabteilung stellt intern sowie unter strenger Berücksichtigung der Grundsätze des
Datenschutzes auf Anfrage die aktuellen Daten aus dem Personalinformationssystem des
Bundes (PIS) zur Verfügung.

Zu Frage 4:

Die Analyse dieser Daten erfolgt durch jene Personen, die diese Daten als Grundlage ihrer
Projekte brauchen; die Daten werden vom Ministerium zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 5:

Die Koordinierung und Zusammenarbeit der Ressorts in diesem Bereich erfolgt im Rahmen
der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG); siehe auch
www.qendermainstreaming.at.


Zu den Fragen 6 und 7:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen und
damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fairen Verteilung
der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maßnahmen zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen für spezifische
Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch
nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und
Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen, Aktivitäten und
Maßnahmen bewirkt werden.

Darüber hinaus darf ich auf die eingangs angeführten Projekte und Maßnahmen in meinem
Ressort verweisen.

Zu den Fragen 8 und 9:

Für Forschungsprojekte, die sich mit „Genderfragen" befassen, sind nachfolgend angeführte
Kosten (in Euro) zu nennen:

Projekt Nr. BBF 9900: Entwicklung und Erprobung innovativer Fortbildungsprogramme für

Frauen in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben in Führungspositionen als Beitrag

zur Europäisierung der Bildung

Projekt Nr. 1291: Bildungsarbeit und Frauen im ländlichen Raum

Projekt Nr. 2029: Humanisierungsmöglichkeiten der Waldarbeit bei Frauen, Teil 1

Projekt Nr. 2055: Humanisierungsmöglichkeiten der Waldarbeit bei Frauen, Teil 2


Eine detaillierte Angabe der Kosten der darüber hinausgehenden vielfältigen Maßnahmen ist
nicht möglich.

Generell wird bei jedem einzelnen Projekt im Vorhinein geprüft, ob die finanzielle Bedeckung
gegeben ist.