348/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2003
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Anfragebeantwortung
BM FÜR
SOZIALE SICHERHEIT
GENERATION UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 381/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Amtstierärztinnen
nehmen Aufgaben aus dem Bereich der Landesverwaltung und
der mittelbaren Bundesverwaltung wahr. Soweit die Vollziehung der Länder ange-
sprochen ist, handelt es sich um keine Angelegenheiten der Geschäftsführung der
Bundesregierung. Hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung verweise ich auf
den Umstand, dass Angelegenheiten des Veterinärwesens und Angelegenheiten
der Nahrungsmittelkontrolle aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003,
BGBl. l Nr. 17/2003, in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen fallen.
Fragen 5 und 6:
Einleitend
ist auf das Regierungsprogramm zu verweisen, das hinsichtlich eines
Bundestierschutzgesetzes folgende Aussagen trifft:
„Künftig
soll es ein Bundestierschutzgesetz (Art. 11 B-VG) auf der Basis ein-
heitlicher EU-Standards geben für die Heimtierhaltung, die Haltung von Nutztie-
ren sowie die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks. Gleichzeitig wird die
bundeseinheitliche Umsetzung von EU-Recht sichergestellt. Hohe Standards
sichern und gleichzeitig Maßnahmen für faire Wettbewerbsbedingungen - z.B.
die verstärkte Investitionsförderung für besonders tierfreundliche Haltungsfor-
men - setzen;"
Da
nach dem Bundesministeriengesetz 1986 das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen, das Bundesministerium für Forst- und Landwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, mein Ministerium und federführend das Bundeskanzleramt im
Einvernehmen vorzugehen haben, ist auch hinsichtlich der Frage der Kontrolle
eine
Abstimmung
nötig, weshalb derzeit noch keine näheren inhaltlichen Aussagen ge-
troffen werden können.
Im
Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 der parlamentari-
schen Anfrage 380/J durch den führend zuständigen Bundeskanzler.