351/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
364/J der Abgeordneten Petra Bayr und Genossinnen
wie folgt:

Frage 1:

Mit Projekten zu „Gender Mainstreaming" werden direkt die interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG GM), deren Vorsitz ich innehabe,
sowie die in Planung befindliche ressortinterne Arbeitsgruppe für Gender
Mainstreaming bedient.

Frage 2:

Da die Agenden des Gender Mainstreaming (GM) erst mit 1. Mai 2003 in den
Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
übergegangen sind, befinden sich konkrete GM-Projekte derzeit noch in Planung.
Als erster Schritt ist die Einrichtung einer ressortinternen Arbeitsgruppe für
Gender Mainstreaming vorgesehen, die sich mit der Planung und Durchführung
von Gender Mainstreaming-Projekten im Ressort befassen wird.

Frage 3:

Auf die Erhebung geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten wird in meinem
Ressort besonderer Wert gelegt werden. Ich habe bereits alle Ministerien,
Staatssekretariate und Sozialpartner in persönlichen Schreiben aufgefordert, auf
die geschlechtergetrennte Erhebung wichtiger Daten besonderes Augenmerk zu
legen.

Frage 4:

Die Analyse der geschlechtsspezifisch erhobenen Daten obliegt in erster Linie
jenen Personen, die Gender Mainstreaming-Projekte durchführen, also den
ressortinternen Arbeitsgruppen bzw. Ressortbeauftragten.


Frage 5:

Die Koordination von Gender Mainstreaming-Maßnahmen und die
Zusammenarbeit innerhalb der Ressorts erfolgt im Rahmen der IMAG GM.

Fragen 6 und 7:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle
Ministerien verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen und damit auf eine nachhaltige Veränderung der
Gesellschaft zu Gunsten einer fairen Verteilung der Rollen zwischen Männern und
Frauen ab. Kurzfristige Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von
Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen für spezifische
Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der Besonderheiten,
Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen politischen
Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.

Zur kurzfristigen Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen werden folgende
Maßnahmen gesetzt:

-     Derzeit wird im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die Förderung
von Frauen in neuen Berufsfeldern mit einem umfassenden „Frauen-
Technologie-Projekt Österreich",
das mit 1. Dezember 2001 gestartet ist
und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie bis Oktober 2003 durchgeführt wird, unterstützt.

Hauptziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung und Umsetzung von
Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils im Bereich der neuen
Technologien in Form von Pilotprojekten mit ausgewählten Unternehmen.
Dabei sollen Maßnahmenprogramme für Technologieunternehmen entwickelt
werden, die Anreize schaffen, mehr Frauen in anspruchsvollen
Technologieberufen einzustellen und ihnen in diesen Berufen
Aufstiegschancen zu ermöglichen. Qualifizierungsmaßnahmen in der
Berufseinstiegs- und Weiterbildungsphase sowie Mentoringprogramme in Zu-
sammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen sollen diese
Maßnahmen unterstützen.

Durch den Aufbau einer auch nach Abschluss des Projektes bestehenden
Datenbank soll die Netzwerkbildung für Frauen im Technologiebereich
sichergestellt und darüber hinaus eine zentrale Internetbörse für den
Technologiebereich geschaffen werden. All diese Projekte werden letztlich die
Netzwerkbildung von Frauen fördern und dazu beitragen, sie für die
Übernahme verantwortungsvoller Positionen zu stärken und zu motivieren.

-     Mit der Durchführung von ressortspezifischen GM-Schulungen wird dafür
Sorge getragen, dass das für die Umsetzung dieser Strategie auf
Verwaltungsebene nötige Fachwissen in den Ministerien vermittelt und
vertieft wird.

Im ersten Halbjahr 2002 wurden den Dienststellen Bundesministerium für Bil-
dung, Wissenschaft und Kultur, Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Justiz,
Bundesministerium für Finanzen, Bundeskanzleramt und Volksanwaltschaft


sieben Schulungshalbtage zum Thema Gender Mainstreaming zur Verfügung
gestellt mit dem Ziel, den interessierten Bediensteten den Begriff sowie die
Inhalte des GM näher zu bringen und ressortbezogen konkrete
Fragestellungen zu erörtern. Insbesondere wurden die theoretischen sowie
praktischen Konzepte sowie Methoden des GM dargestellt, die jeweiligen
ressortspezifisch einschlägigen Projekte besprochen und die Themenkreise
Rollenverständnis sowie Vernetzung erörtert. An den ressortspezifischen
Schulungen beteiligten sich jeweils 20 bis 25 TeilnehmerInnen.

-    Im März 2003 wurde ein Round Table zum Thema „Qualitätssicherung

von Gender Trainings" mit in- und ausländischen TrainerInnen
veranstaltet.

Die Qualitätssicherung von Gender Trainings soll sicherstellen, dass im Zuge
der Implementierung der GM-Strategie auf Bundesebene und in Folge in der
Privatwirtschaft auf DienstleisterInnen zurückgegriffen werden kann, deren
Qualifizierung auf einem öffentlich anerkannten Ausbildungssystem basiert
und damit den Vergleich der angebotenen Leistungen ermöglicht.

Das dahinterliegende Anliegen des Round Table war, in einem ersten Schritt
die erarbeiteten Qualitätskriterien den Personen innerhalb der Verwaltung,
die mit der Implementierung von GM befasst sind, zur Verfügung zu stellen.
Diese sollen damit befähigt werden, GM-TrainerInnen für die begleitende
Implementierungsarbeit hinsichtlich einer effizienten ziel- und
erfolgsorientierten Projektvergabe- bzw. Projektdurchführung auswählen zu
können.

-     Frauenpolitische Publikationen wie die Frauenratgeberin und die
Publikation zum Thema Mentoring und Netzwerke, die noch in diesem
Jahr erscheinen werden, tragen dazu bei, dass sich Frauen ein umfassendes
Bild über die vorhandenen frauenspezifischen Beratungseinrichtungen und
Frauenfördermaßnahmen machen können. In diesem Sinne werden Informationen zu
frauenspezifischen Themen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.

Die „Frauenratgeberin" ist ein praxisorientiertes Nachschlagewerk mit Infor-
mationen zu allen für Frauen relevanten Themenbereichen wie z.B.
Berufstätigkeit, Kindergeld, Gewalt, Unterhaltsanspruch, Scheidung und
Sozialhilfe. Sie bietet einen Überblick über gesetzliche Bestimmungen, eine
Auflistung von Anlaufstellen, Frauenberatungsstellen und Fraueninitiativen.

Da die 5. Auflage der Frauenratgeberin aus dem Jahr 1997 stammt und nicht
mehr aktuell ist, erfolgt eine umfassende Überarbeitung und Ergänzung. Neu
wird eine eigene Website „Frauenratgeberin" sein.

Die Publikation zum Thema „Mentoring und Frauennetzwerke" informiert über
Mentoring als Instrument der Frauenförderung und Personalentwicklung. Im
Weiteren werden Mentoringprogramme im öffentlichen Dienst und in der
Privatwirtschaft beschrieben. Damit sollen Informationen all jenen Personen
zur Verfügung gestellt werden, die selbst ein Mentoringprogramm initiieren
oder an einem Mentoringprogramm teilnehmen wollen und nach
Ansprechpersonen und Kontaktadressen suchen. Im zweiten Teil der


Broschüre wird die Funktion von Frauennetzwerken erklärt sowie zahlreiche
nationale und internationale Frauennetzwerke kurz beschrieben.

-     Seit 1. Mai 2002 ist die Website der IMAG GM mit einem umfassenden
Informationsangebot zu Gender Mainstreaming (GM) online. Sie bietet neben
einem allgemeinen Teil, wie GM-Definition, GM-Rechtsgrundlagen, GM-
Expertlnnen, GM-Publikationen einen Überblick über die Aktivitäten der IMAG
GM und der GM-Projekte auf Bundes- und Länderebene.

Mit der Website zu GM wurde die Informations- und Bewusstseinsarbeit
abgerundet und eine Basis für die Vernetzung von allen mit GM befassten
Stellen auf Bundes- und Länderebene, aber auch von NGOs geschaffen.

Frage 8:

Eine exakte Bezifferung von Kosten zur Beseitigung der Ungleichheitsstrukturen
ist bei der Durchführung von verwaltungsinternen Projekten nur schwer möglich,
die unter Frage 6 und 7 genannten kurzfristigen Maßnahmen beziffern sich wie
folgt:

Österreichisches Frauentechnologieprojekt:
Kosten für 2003:                        € 45.540,--
Kosten für 2004:                € 22.770,--

ressortspezifische Schulungen:
Kosten für 2002:                           6.342,--

Round Table:

Kosten für 2003:                               826,75

Frauenratgeberin:

Kosten für 2003:                        € 77.580,--

IMAG-GM Website:

Kosten für 2002:                           6.722,76

Kosten für 2003:                        € 10.896,--

Frage 9:

Es muss wie bei jedem anderen Vorhaben abgeklärt werden, ob eine budgetäre
Bedeckung vorhanden ist.