354/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR FINANZEN

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.331/J vom 29. April 2003 der
Abgeordneten Franz Riepl und Kollegen, betreffend die Umsetzung der im Sep-
tember 2002 beschlossenen Lehrstellenförderung, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1.:

Da die Steuerveranlagung für das Jahr 2002 erst angelaufen ist, liegen derzeit
leider noch keine repräsentativen Daten zur Lehrlingsausbildungsprämie vor.
Bis 15. Mai 2003 wurden an 1.483 Dienstgeber für 4.826 Lehrlinge je 1.000 €
Prämie ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Eine abschließende Beurteilung über
die Inanspruchnahme der Lehrlingsausbildungsprämie ist erst nach dem Er-
halt bzw. der Verbuchung der Erklärungen für das Jahr 2002 - in etwa einem
Jahr - möglich.

Zu 2. und 3.:

Nach den vorliegenden Informationen hat das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit bereits mit der Erarbeitung der Kriterien für eine erhöhte


Prämie begonnen, doch sind diese Arbeiten derzeit noch nicht abgeschlossen.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sollte in diesem Zusam-
menhang aber auch eine Evaluierung der Ergebnisse der derzeitigen Regelung
erfolgen. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen lässt sich daher
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, ob und wann die betref-
fende Verordnungsermächtigung in Anspruch genommen wird.

Zu 4.:

Mach den mir vorliegenden Informationen haben alle Maßnahmen des Kon-
junkturbelebungspaketes (Sept. 2002) gegriffen. Ins Detail gehende Unterlagen
darüber liegen meinem Ressort allerdings nicht vor, da in diesem Rahmen kei-
ne primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen gegeben ist.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich auf die gestellten Fragen nicht
näher eingehen kann.