355/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.06.2003
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Anfragebeantwortung
BM FÜR
FINANZEN
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage vom 29. April 2003, Nr. 332/J
der Abgeordneten Stefan Prähauser und Kollegen, betreffend die Beteiligung
des Bundes an der Verlegung der Schienentrasse der Salzburger Lokalbahn
angesichts der Hangrutschung am Haunsberg, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Aus Sicht des Bundesministeriums für
Finanzen ist festzuhalten, dass
hinsichtlich der Investitionen für Privatbahnen auf der Grundlage des
Privatbahngesetzes ein mittelfristiges Investitionsprogramm
für die
Finanzierung derartiger Projekte besteht. Die Beurteilung und
Entscheidung
der Bereitstellung von Mitteln aus diesem Investitionsprogramm für
konkrete Vorhaben sowie die verkehrspolitische Prioritätensetzung fallen in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie.
Angesichts der
gebotenen Budgetkonsolidierungsmaßnahmen ist es dem
Bundesministerium für Finanzen aber nicht möglich, im Falle der
Erschöpfung der im mittelfristigen Investitionsprogramm vorgesehenen
Mittel, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Zu 2. und 3.:
Meines Wissens ist
das gegenständliche Projekt im mittelfristigen
Investitionsprogramm nicht enthalten. Eine diesbezügliche Vereinbarung
einer Finanzierung
des Projektes zwischen dem Bund, Land Salzburg und
der Salzburger Lokalbahn gibt es daher
nicht.