359/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen
vom 29. April 2003, Nr. 346/J, betreffend Anstellung und Beschäftigung von
Forstorganen
(Forstadjunkten, Förstern) im Bereich der Österreichischen Bundesforste AG,
beehre ich
mich nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG Folgendes mitzuteilen:
Einleitend
darf festgehalten werden, dass seit der Ausgliederung der Österreichischen
Bundesforste aus der Bundesverwaltung mit 1. Jänner 1997 die Entscheidung über
die
erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen ausschließlich in der Kompetenz
der in der
Gesellschaft hiefür zuständigen Organe liegt.
Zu Frage 1:
Zu Frage 2:
Die
Bestimmungen des Sozialplanes wurden von der ÖBf AG erfüllt. Der Sozialplan
(Betriebsvereinbarung gemäß § 109 Arbeitsverfassungsgesetz) enthält keine
Vereinbarun-
gen über die Durchführung von Personalaufnahmen.
Zu Frage 3:
Die
ÖBf AG hat mit der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss am 4. Dezember 2000 einen
neuen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter abgeschlossen, der am
1. Jänner
2001 in Kraft trat. Mit der Einführung des neuen Kollektivvertrages wurde für
die Arbeiter ein
neues Berufsbild definiert, wo durch horizontale und vertikale
Aufgabenerweiterung
insbesondere Arbeiter der Funktionsgruppen 3 und 4 den Revierleiter nicht
ersetzen,
sondern diesen wesentlich unterstützen sollen. Mit Stand April 2003
beschäftigte die ÖBf AG
in allen Betrieben 452 Arbeiter der Funktionsgruppe 3 und 152 Arbeiter der
Funktionsgruppe
4.
Zu Frage 4:
Insgesamt
ist festzuhalten, dass die ÖBf AG jährlich mehrere tausend Personentage in die
Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter investiert. Die zur Ausübung der
angesprochenen
Tätigkeiten erforderlichen Fähigkeiten erwirbt ein Forstfacharbeiter bereits
mit seiner
Standardausbildung.
In
Seminaren wie dem „Betriebsinnovationsprogramm", dem
„Revierentwicklungsprogramm"
und „Erfolgreich im Revier mitgestalten" wurden alle Arbeiter und
Führungskräfte auf die
neuen Berufsbilder und die neue Form der Zusammenarbeit vorbereitet.
Mit
der Einführung des neuen Kollektivvertrages wurden alle Arbeiter und
Arbeiterinnen im
Beisein ihrer Führungskräfte in Planung und Organisation im Forstrevier,
Grundlagen der
Kostenrechnung und Verlohnung und Inhalten des neuen Kollektivvertrages durch
Forstmeister, Förster und Arbeiter
geschult.
Praktische
forstliche Tätigkeiten, wie Auszeige von Durchforstungen, Holzabmaß, Wild-
schadensaufnahmen und Schälschadenskontrollen, werden insbesondere von den
Arbeitern
der Funktionsgruppen 3 und 4 in regelmäßigen Abständen unter Anleitung der
Revierleiter
ausgeübt.
Neben den
innerbetrieblichen Schulungen wird auch das Angebot der Forstlichen Aus-
bildungsstätten und anderer Seminaranbieter angenommen. Beispiele für diese
Weiter-
bildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Forstwirtschaftsmeisterkurse,
Holzmesskurse,
Rhetorik und Kommunikation, praktische Betriebswirtschaft, körperliche und
mentale Fitness
sowie verschiedenste EDV-Kurse.
Die
Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf AG unterstützen ihre Revierleiter
überwiegend im
Außendienst. Klassische Bürodienste stehen mit dem neuen Berufsbild nicht im
Einklang.
Zu Frage 5:
Ein Vergleich
entsprechend der Fragestellung ist nicht möglich, da die Tätigkeit des
Arbeiters
gesamt erfasst ist und die in der Frage aufgeworfene Tätigkeit nur einen
Teilaspekt erfasst.
Grundsätzlich belaufen sich die monatlichen Gehaltskosten für einen ganzjährig
beschäftigten Forstfacharbeiter auf 0 3.260 €, für einen Forstadjunkten auf 0
2.190 € (ohne
Kosten für eine allfällige Dienstwohnung).
Zu Frage 6:
Die ÖBf AG
verweigert sich keineswegs der Ausbildung des forstlichen Nachwuchses.
Derzeit werden etwa im Rahmen eines Projekts mit dem steirischen Forstverein
zwei
Forstadjunkten beschäftigt. Auch mit der Universität für Bodenkultur läuft
aktuell ein
Ausbildungsprogramm.
Zu Frage 7:
Der derzeit
laufende Prozess „ÖBf-Horizont 2010" wird zeigen, welcher Bedarf
diesbezüglich
besteht. Die Position der ÖBf AG ist diesbezüglich eine aktive und positive.
Zu Frage 8:
Im
Rahmen des Unternehmensentwicklungsprojekts „ÖBf-Horizont 2010" werden
derzeit
Modelle zur optimalen Bewirtschaftung diskutiert. Bei allen Modellen steht
sowohl eine
ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft als auch eine sinnvolle
betriebswirtschaftliche
Perspektive im Mittelpunkt. Die ÖBf AG ist sich ihres öffentlichen Auftrags zum
Naturschutz
und zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewusst und arbeitet aktiv an der
entsprechenden
Umsetzung.
Sollte
es im Rahmen des ÖBf-Horizonts 2010 zu Zusammenlegungen von Revieren
kommen, so wird auf die Erhaltung und Verbesserung des hohen Qualitätsstandards
im
Bereich der Ökologie selbstverständlich ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Dies
wird neben der personellen und räumlichen Struktur durch den Einsatz moderner
Forstmanagement-Instrumente und
Arbeitsverfahren gewährleistet.
Zu Frage 9:
Die
Gesamtverantwortung des Revierleiters für eine territoriale Einheit bleibt auch
in Zukunft
erhalten und bildet auch künftig einen Kern der forstlichen Strukturen bei der
ÖBf AG.
Zu Frage 10:
Die
Ausbildungskosten (exkl. Gehaltskosten) beliefen sich in diesem Zeitraum auf
durchschnittlich ca. 1 Mio. € pro Jahr.
Die
Schwerpunkte der Ausbildung und Personalentwicklung lagen in diesem Zeitraum im
Bereich Führung und Selbstverantwortung, wie dem Betriebsinnovationsprogramm
(BIP),
dem Revierentwicklungsprogramm (REP), dem 360°-Feedback, einem
Förder-Assessment
Center, dem Trainee- und Nachwuchsführungskräfteprogramm, in der
Ausbildungsreihe
"Führungskraft Revierleiter" und für die Arbeiter im Programm
"Erfolgreich im Revier mit-
gestalten''; weiters im Bereich Persönlichkeit-, Zeit- und Selbstmanagement,
Kommunikation,
Verkaufen, Präsentation, Moderation, Projektmanagement und in der Teamarbeit
und
schließlich im
Bereich Fachkompetenz in einem Controllingprogramm (OPC), in einem
Buchhaltungsprogramm (SAP), Kostenrechnung, Betriebswirtschaft und in
EDV-Schulungen.
Über die
Ausbildungskosten der Forstadjunkten liegen keine Daten vor.
Zu Frage 11:
Als Eigentümervertreter
lasse ich mich laufend über den Geschäftsgang und aktuelle
Entwicklungen des Unternehmens ÖBf AG im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen
Instrumente informieren.