359/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 29. April 2003, Nr. 346/J, betreffend Anstellung und Beschäftigung von Forstorganen
(Forstadjunkten, Förstern) im Bereich der Österreichischen Bundesforste AG, beehre ich
mich nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG Folgendes mitzuteilen:

Einleitend darf festgehalten werden, dass seit der Ausgliederung der Österreichischen
Bundesforste aus der Bundesverwaltung mit 1. Jänner 1997 die Entscheidung über die
erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen ausschließlich in der Kompetenz der in der
Gesellschaft hiefür zuständigen Organe liegt.

Zu Frage 1:


Zu Frage 2:

Die Bestimmungen des Sozialplanes wurden von der ÖBf AG erfüllt. Der Sozialplan
(Betriebsvereinbarung gemäß § 109 Arbeitsverfassungsgesetz) enthält keine Vereinbarun-
gen über die Durchführung von Personalaufnahmen.

Zu Frage 3:

Die ÖBf AG hat mit der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss am 4. Dezember 2000 einen
neuen Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter abgeschlossen, der am 1. Jänner
2001 in Kraft trat. Mit der Einführung des neuen Kollektivvertrages wurde für die Arbeiter ein
neues Berufsbild definiert, wo durch horizontale und vertikale Aufgabenerweiterung
insbesondere Arbeiter der Funktionsgruppen 3 und 4 den Revierleiter nicht ersetzen,
sondern diesen wesentlich unterstützen sollen. Mit Stand April 2003 beschäftigte die ÖBf AG
in allen Betrieben 452 Arbeiter der Funktionsgruppe 3 und 152 Arbeiter der Funktionsgruppe
4.

Zu Frage 4:

Insgesamt ist festzuhalten, dass die ÖBf AG jährlich mehrere tausend Personentage in die
Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter investiert. Die zur Ausübung der angesprochenen
Tätigkeiten erforderlichen Fähigkeiten erwirbt ein Forstfacharbeiter bereits mit seiner
Standardausbildung.

In Seminaren wie dem „Betriebsinnovationsprogramm", dem „Revierentwicklungsprogramm"
und „Erfolgreich im Revier mitgestalten" wurden alle Arbeiter und Führungskräfte auf die
neuen Berufsbilder und die neue Form der Zusammenarbeit vorbereitet.

Mit der Einführung des neuen Kollektivvertrages wurden alle Arbeiter und Arbeiterinnen im
Beisein ihrer Führungskräfte in Planung und Organisation im Forstrevier, Grundlagen der
Kostenrechnung und Verlohnung und Inhalten des neuen Kollektivvertrages durch
Forstmeister, Förster und Arbeiter geschult.


Praktische forstliche Tätigkeiten, wie Auszeige von Durchforstungen, Holzabmaß, Wild-
schadensaufnahmen und Schälschadenskontrollen, werden insbesondere von den Arbeitern
der Funktionsgruppen 3 und 4 in regelmäßigen Abständen unter Anleitung der Revierleiter
ausgeübt.

Neben den innerbetrieblichen Schulungen wird auch das Angebot der Forstlichen Aus-
bildungsstätten und anderer Seminaranbieter angenommen. Beispiele für diese Weiter-
bildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Forstwirtschaftsmeisterkurse, Holzmesskurse,
Rhetorik und Kommunikation, praktische Betriebswirtschaft, körperliche und mentale Fitness
sowie verschiedenste EDV-Kurse.

Die Arbeiterinnen und Arbeiter der ÖBf AG unterstützen ihre Revierleiter überwiegend im
Außendienst. Klassische Bürodienste stehen mit dem neuen Berufsbild nicht im Einklang.

Zu Frage 5:

Ein Vergleich entsprechend der Fragestellung ist nicht möglich, da die Tätigkeit des Arbeiters
gesamt erfasst ist und die in der Frage aufgeworfene Tätigkeit nur einen Teilaspekt erfasst.
Grundsätzlich belaufen sich die monatlichen Gehaltskosten für einen ganzjährig
beschäftigten Forstfacharbeiter auf 0 3.260 €, für einen Forstadjunkten auf 0 2.190 € (ohne
Kosten für eine allfällige Dienstwohnung).

Zu Frage 6:

Die ÖBf AG verweigert sich keineswegs der Ausbildung des forstlichen Nachwuchses.
Derzeit werden etwa im Rahmen eines Projekts mit dem steirischen Forstverein zwei
Forstadjunkten beschäftigt. Auch mit der Universität für Bodenkultur läuft aktuell ein
Ausbildungsprogramm.

Zu Frage 7:

Der derzeit laufende Prozess „ÖBf-Horizont 2010" wird zeigen, welcher Bedarf diesbezüglich
besteht. Die Position der ÖBf AG ist diesbezüglich eine aktive und positive.


Zu Frage 8:

Im Rahmen des Unternehmensentwicklungsprojekts „ÖBf-Horizont 2010" werden derzeit
Modelle zur optimalen Bewirtschaftung diskutiert. Bei allen Modellen steht sowohl eine
ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft als auch eine sinnvolle betriebswirtschaftliche
Perspektive im Mittelpunkt. Die ÖBf AG ist sich ihres öffentlichen Auftrags zum Naturschutz
und zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewusst und arbeitet aktiv an der entsprechenden
Umsetzung.

Sollte es im Rahmen des ÖBf-Horizonts 2010 zu Zusammenlegungen von Revieren
kommen, so wird auf die Erhaltung und Verbesserung des hohen Qualitätsstandards im
Bereich der Ökologie selbstverständlich ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Dies
wird neben der personellen und räumlichen Struktur durch den Einsatz moderner
Forstmanagement-Instrumente und Arbeitsverfahren gewährleistet.

Zu Frage 9:

Die Gesamtverantwortung des Revierleiters für eine territoriale Einheit bleibt auch in Zukunft
erhalten und bildet auch künftig einen Kern der forstlichen Strukturen bei der ÖBf AG.

Zu Frage 10:

Die Ausbildungskosten (exkl. Gehaltskosten) beliefen sich in diesem Zeitraum auf
durchschnittlich ca. 1 Mio. € pro Jahr.

Die Schwerpunkte der Ausbildung und Personalentwicklung lagen in diesem Zeitraum im
Bereich Führung und Selbstverantwortung, wie dem Betriebsinnovationsprogramm (BIP),
dem Revierentwicklungsprogramm (REP), dem 360°-Feedback, einem Förder-Assessment
Center, dem Trainee- und Nachwuchsführungskräfteprogramm, in der Ausbildungsreihe
"Führungskraft Revierleiter" und für die Arbeiter im Programm "Erfolgreich im Revier mit-
gestalten''; weiters im Bereich Persönlichkeit-, Zeit- und Selbstmanagement, Kommunikation,
Verkaufen, Präsentation, Moderation, Projektmanagement und in der Teamarbeit und


schließlich im Bereich Fachkompetenz in einem Controllingprogramm (OPC), in einem
Buchhaltungsprogramm (SAP), Kostenrechnung, Betriebswirtschaft und in EDV-Schulungen.

Über die Ausbildungskosten der Forstadjunkten liegen keine Daten vor.
Zu Frage 11:

Als Eigentümervertreter lasse ich mich laufend über den Geschäftsgang und aktuelle
Entwicklungen des Unternehmens ÖBf AG im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen
Instrumente informieren.