361/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 347/J-NR/2003 betreffend
Hubplattformen an den
Bahnhöfen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 29. April
2003 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein
Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1
B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art.
126b Abs. 2 B-VG)
ein Prüfungsrecht
hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings
„nur
auf die Rechte des Bundes (z.B.
Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe
der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt
wurden." (AB 1142 BlgNR 18.
GP, 4 f).
Diese
Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe,
sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen
Gegenstand der
Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2
B-VG.
Ich habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der
gegenständlichen Anfrage
befasst, die diese wie folgt beantwortet
haben:
Frage 1:
Wie
viele Bahnhöfe und Ausstiegsstellen gibt es im gesamten österreichischen Schienennetz?
(Detaillierte Auflistung aller österreichischen Bahnhöfe und Ausstiegsstellen)
Antwort:
Im Bereich der ÖBB gibt es aktuell rund
800 Bahnhöfe und Haltestellen (siehe Beilage 1).
Fragen 2 und 3:
An
wie vielen dieser Bahnhöfe steht neben den Hubplattformen auch das dafür
notwendige
Personal (zur Bedienung der Hubplattform) in welcher Zeit zur Verfügung?
(Detaillierte Auflistung
aller österreichischen Bahnhöfe und genauer Zeitraum, wann diese Hubplattformen
auch vom
notwendigen Personal bedient werden).
An
wie vielen dieser Ausstiegsstellen stehen Hubplattformen zur Verfügung?
(Detaillierte
Auflistung aller österreichischen Ausstiegsstellen mit Hubplattform)
Antwort:
Ich darf auf die Beilage 2 der österreichischen
Bundesbahnen verweisen.
Frage 4:
Was
ist der Grund dafür, warum die österreichischen Züge nicht mit wagengebundenen
Einstiegshilfen ausgestattet wurden?
Antwort:
Der Fahrzeugbestand des Nahverkehrs der ÖBB
setzt sich aus Fahrzeugen verschiedenster
Baujahre zusammen. Aus technischen Überlegungen wurden bei den bisherigen
Fahrzeugen
Türbreiten von etwa 800 mm angewendet, die den damals gültigen Normmaßen
entsprachen.
Frage 5:
Ist
beabsichtigt, diese unumgängliche Adaptierung der wagengebundenen
Einstiegshilfen in den
nächsten
Jahren endlich umzusetzen?
Wenn
ja: Bis wann werden wie viele Wagen mit wagengebundenen Einstiegshilfen
ausgestattet?
(Detaillierte
Auflistung bis wann welche Züge mit wagengebundenen Einstiegshilfen
ausgestattet
werden)
Wenn
nein, warum nicht?
Bis
wann werden dann alle Bahnhöfe mit Hubplattformen und dem dazugehörigen
Personal
ausgestattet?
(Detaillierte
Aufstellung, ab welchem Datum an welchem Bahnhof Hubplattformen die noch
fehlende
Hubplattform samt den dafür notwendigen Personal zur Verfügung steht)
Antwort:
Eine
nachträgliche Adaptierung des Fahrzeugparks der ÖBB mit wagengebundenen
Einstiegshilfen wird aus technischen und wirtschaftlichen Überlegungen nicht in
Erwägung
gezogen.
Die
ÖBB arbeiten derzeit an der Realisierung einer mobilen Leichtbaurampe sowie
Hebeeinrichtung zur Mitnahme in Fernverkehrszügen (Manipulation durch
Zugbegleiter).
Die diesbezüglichen Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Sommer d.J.
vorliegen.
Im
Bereich der ÖBB sind gegenwärtig insgesamt 62 Bahnhöfe (insbesondere Haupt-
sowie
wichtige Verkehrsknotenbahnhöfe) mit mobilen Rollstuhlhebeliften ausgestattet.
Die
Auswahl der Standorte erfolgt primär dem Bedarf entsprechend sowie im Rahmen
der
personellen und technischen Möglichkeiten (Voraussetzung für den Einsatz
derartiger Geräte sind
ausreichend dimensionierte, feste
Bahnsteige).
Frage 6:
Gibt
es im Bundesbudget 2003 bzw. 2004 fix veranschlagte Mittel, die ausschließlich
für die
behindertengerechte
Nutzung der ÖBB zur Verfügung stehen?
Wenn
ja: Wie hoch sind die Mittel für 2003 bzw. 2004?
Wenn
nein: Aus welchem anderen Titel des Bundesbudget werden diese längst
überfälligen
Maßnahmen
finanziert?
Antwort:
Für
die Jahre 2003 und 2004 wurden keine budgetären Vorkehrungen für Investitionen
explizit in
behindertengerechte Ausstattung getroffen, da zahlreiche Maßnahmen für
Behinderte in
Investitionsvorhaben integriert sind, z.B. Blindenleitsysteme bei
Bahnhofsumbauten.
In
diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine Verknüpfung von Fördermitteln
mit
behindertengerechter barrierefreier Ausstattung im gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag
vereinbart wurden. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass die
österreichischen
Bundesbahnen
- speziell
konstruierte Hebelifte für Körperbehinderte, besonders für Rollstuhlfahrer,
auf mehr als 70 Bahnhöfen in ganz Österreich, sowie
- eisenbahngerechte
Fahr- und Tragesessel für Schwerstkörperbehinderte Menschen, um
das Heben in den Einstieg und die Durchfahrt durch enge Türen und Gänge im Zug
bis
zum Sitzplatz zu ermöglichen, auf insgesamt 20 Bahnhöfen in ganz Österreich
für diese Kundengruppen zur Verfügung
stellen und einsetzen.
Weiters
wurde vereinbart, dass die ÖBB zur Wahrung der Interessen von behinderten
Fahrgästen,
sowie als Ansprechpartner und Auskunftspersonen für Behinderte, insgesamt neun
regionale und
eine zentrale Behinderten-Servicesteile betreiben.
Frage 7:
Beabsichtigen
Sie alle Züge barrierefrei nutzbar zu machen?
Wenn
ja: Bis wann wird dieses Vorhaben umgesetzt sein?
(Detaillierte
Zeitplanung der Umsetzung welcher Maßnahmen)
Wenn
nein: Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung im
öffentlichen
Verkehr,
speziell bei der ÖBB noch immer eklatant diskriminiert werden?
Antwort:
Im
Nahverkehr der ÖBB steht derzeit bei 231 Doppelstockwagen - entsprechende
Bahnsteighöhe
vorausgesetzt - ein nahezu stufenloser Einstieg zur Verfügung. Mit Jahresbeginn
2004 werden die
behindertenfreundlichen E-Triebwagen "Talent" mit insgesamt 51
Garnituren sowie im 4. Quartal
2004 die Dieseltriebwagen "Desiro" mit 20 Garnituren (mit Option bis
140 Stück) in Verkehr
gesetzt.
Fragen 8 und 9:
Ist
Ihnen der Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung bekannt?
Wenn ja: Wie stehen Sie dazu?
Warum wurde er in Ihrem Ministerium noch
nicht umgesetzt?
Antwort:
Zur
Anführung des Artikels 7 der österreichischen Bundesverfassung, wonach niemand
wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden darf und die Republik (Bund, Länder und
Gemeinden)
sich dazu bekennt, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten, ist
festzuhalten, dass im Bereich der
Eisenbahnen der Mobilität behinderter Menschen seit Jahren Rechnung getragen
wird.
So
ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der behördlichen Genehmigungsverfahren bei
der
Prüfung der Einreichprojekte auf die behindertengerechte Ausgestaltung der
Anlagen und
Fahrzeuge Bedacht genommen wird, wobei die einschlägigen ÖNORMEN, die
Dienstvorschriften,
aber auch internationalen Vorgaben der UIC (des internat. Eisenbahnverbandes),
und der Stand
der Technik zur Anwendung kommen.
Auf
Grund einer EU-Richtlinie sind nunmehr auch Technische Spezifikationen der
Interoperabilität
im Zusammenhang mit Fragen des
barrierefreien Zuganges zu beachten.
Auch
die ÖBB sind bestrebt, ihre Fahrzeuge und Anlagen in Zusammenarbeit der
Interessensvertreter der Behinderten auf deren spezielle Bedürfnisse
auszurichten.
Auf
diesem Gebiet findet eine ständige Weiterentwicklung statt, wobei derzeit
vermehrt Fragen der
Berücksichtigung der Mobilität in Konzepten und generellen Vorschriften
behandelt werden.
Insbesondere wird damit erreicht, dass die Projekte bereits behindertengerecht
eingereicht
werden.
Dazu kann etwa auf folgende in letzter
Zeit erfolgte Schritte hingewiesen werden:
Ein von der Behörde bereits seit langem gefordertes umfassendes
Behindertenkonzept der ÖBB ist weitgehend fertiggestellt und wird dem bmvit in
absehbarer Zeit vorgelegt werden.
Haltestellenkonzept der ÖBB:
Neben
einem allgemeinen Betriebskonzept für Bahnsteige („Bahnsteigkonzept“) enthält
dieses Konzept einen zweiten Teil, der sich
mit behindertengerechten Maßnahmen
bezüglich des Zuganges zu den Eisenbahnanlagen befasst („Konzept für
barrierefreie
Infrastruktur").
Das
Konzept liegt bereits vor und wird derzeit geprüft.
- Im
Rahmen der Bahnhofsoffensive sollen insbesondere in den nächsten Jahren die
frequenzstärksten
Bahnhöfe Österreichs grundlegend modernisiert und mit einem
barrierefreien
Zugang ausgestattet werden.
- Entwicklung
und Einbau eines taktilen Blindenleitsystems für sehbehinderte und blinde
Menschen.
- Ausrüstung
von Bahnhöfen mit Rollstuhlhebeliften
In die neue Eisenbahnverordnung 2003, BGBI. II Nr.
209/2003, wurde eine Bestimmung
hinsichtlich
der baulichen Anforderungen an einen barrierefreien Zugang aufgenommen
(§ 4 Abs. 5 der genannten Verordnung).