362/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Reheis, Genossinnen und Genossen
haben am 23. Mai 2003 unter der Nr. 439/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kunstobjekte der österreichischen Galerie
Belvedere" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Der derzeitige Bestand an entliehenen Kunstwerken im Bundesministerium für
Inneres wurde anhand der Inventaraufzeichnungen erhoben, welcher als Basis für
die Beantwortung dienen.

Kunstwerke, die von Bediensteten persönlich ohne Einbindung der zuständigen
Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres entlehnt wurden, scheinen nicht
in den Inventaraufzeichnungen auf und können deshalb auch nicht berücksichtigt
werden.

Zu Frage 1:

Wie mir versichert wird, gibt es keine Aufzeichnungen wonach das
Bundesministerium für Inneres das Bild nachweislich übernommen hat.

Zu Frage 2:

Wie sich aus der Beantwortung zu Frage 1 ergibt, wurde das Bild vom
Bundesministerium für Inneres nie nachweislich übernommen. Ungeachtet dessen
erfolgte eine Inventur mit der österreichischen Galerie Belvedere.


Zu Frage 3:

Im Bundesministerium für Inneres ist noch kein Kunstwerk „verschwunden".
Die Amtsgebäude sind mit Portierdienst ausgestattet.

Inventargegenstände können nur mit eigenem durch die Wirtschaftsstelle ausge-
stellten Passierschein passieren.
Die Übergabe von entlehnten Kunstwerken wird nachweislich dokumentiert.

Zu Frage 4:

Derzeit sind - wie sich aus den Aufzeichnungen ergibt - 107 Kunstwerke (Bilder,
Plastiken, Keramiken) durch mein Ministerium entlehnt.

Generell wird auf die entsprechenden konservatorischen Voraussetzungen geachtet.
Wertvolle Kunstwerke werden nur durch Fachfirmen transportiert. Die Standortwahl
erfolgt nach konservatorischen Gesichtspunkten. Die fachgerechte Montage der
Hängung bzw. Aufstellung ist durch Fachpersonal sichergestellt.

Zu Frage 5:

Nein .

Die Entlehnung erfolgt von Bundesdienststelle zu Bundesdienststelle. Die Ver-
rechnung einer Nutzungsgebühr würde nur zusätzlichen administratorischen
Aufwand bedingen.

Zu Frage 6:

In den letzten fünf Jahren wurden 16 Kunstwerke an diverse Sammlungen zurück-
gestellt. Davon war kein Kunstwerk beschädigt.