363/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM FÜR
FINANZEN
Auf
die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 363/J vom 2. Mai 2003 der
Abgeordneten Petra Mayr und Kollegen, betreffend Unisetzung der "Gender
Mainstreaming"-Anliegen , wie sie im
Regierungsprogramm formuliert sind,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Über mein Betreiben
wurde im Bundesministerium für Finanzen eine
Ressortarbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingesetzt, der hochrangige
Expertinnen und
Experten des Ressorts angehören.
Mit meiner
Zustimmung hat die Arbeitsgruppe das Projekt "Steuerreform" in
ihr
Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu wurde im Ressort die Studie "Ist
das österreichische Steuersystem tatsächlich
geschlechtsneutral?",
basierend auf dem Vergleich der Lohn- und Einkommensbesteuerung bei
Männern und Frauen erstellt und der
Öffentlichkeit im Juli 2002 in
Anwesenheit von Herrn Staatssekretär Alfred Finz zusammen mit einer
Checkliste zur Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im
Bundesministerium für Finanzen
vorgestellt. Ich möchte Sie darauf
hinweisen, dass sowohl die Studie als auch die Checkliste auf der Homepage
des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at
abrufbar sind.
Zu 2.:
Ergänzend zu den Ausführungen unter Pkt.
1. möchte ich darauf hinweisen,
dass die Erläuterungen "Allgemeiner Teil" zum Budgetbegleitgesetz
2003 -
steuerlicher Teil der Regierungsvorlage die
folgende Ausführung zur bisheri-
gen Umsetzung des Gender
Mainstreaming Projektes enthalten:
"Gender Mainstreaming - Auswirkungen auf Frauen und Männer
Im Zuge der Steuerreform soll es zu einer
begleitenden Überprüfung der
Auswirkungen der Reformmaßnahmen auf Frauen und Männer kommen.
Diese Überprüfung ergibt Folgendes:
Greifbare Effekte ergeben sich in dieser
Beziehung bei der Absenkung des
Einkommensteuertarifes. Die Tarif-
senkung in der Form einer Erhöhung des allgemeinen Absetzbetrages mit
geänderter Einschleifbestimmung sowie die
Erhöhung der Freigrenze für den
13. und 14. Monatsbezug kommen vor allem niedrigen Einkommen zugute.
Dementsprechend werden die Frauen davon
stärker profitieren als die
Männer. Vom Steuerausfall von insgesamt etwa 330 Mio. € entfallen etwa
175 - 180 Mio. € auf weibliche Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Dies
bedeutet eine jährliche Pro-Kopf-Entlastung von ca 55 - 60 € für Männer
und eine solche von etwa 70 € für Frauen."
Zu 3. und 4.:
Die Arbeitsgruppe
Gender Mainstreaming entwickelt Vorschläge für einzelne
Projekte und trägt dieses an mich heran. Nach der Genehmigung der
Umsetzung eines
derartigen Projektes sind die Expertinnen und Experten
des Bundesministeriums für Finanzen zur
Unterstützung verpflichtet und es
sind erforderlichenfalls nach
Geschlechtern getrennte Daten dafür zu
erheben und der Arbeitsgruppe zur Verfügung zu stellen.
So wird etwa im Steuerbereich bei den relevanten
Formularen darauf
geachtet, dass
eine geschlechtergetrennte Erfassung möglich ist. So sind
nun auch bei den Lohnzetteln Spalten
"männlich" und "weiblich"
vorgesehen.
Von der
Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming begleitet erfolgt die Analyse
der im Rahmen des
Projektes erhobenen Daten durch die Fachexpertinnen
und -experten des Bundesministeriums für
Finanzen.
Zu 5.:
Die Koordinierung
der Ressorts in ressortübergreifenden Bereichen erfolgt
durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG
GM), in der auch das Bundesministerium für Finanzen vertreten ist.
Zu 6. und
7.:
Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu
deren Umsetzung sich alle
Ministerien verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen und damit auf eine nachhaltige Veränderung der
Gesellschaft zu Gunsten einer fairen
Verteilung der Rollen zwischen
Männern und Frauen ab. Kurzfristige
Maßnahmen zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen bringen
rasche und zielgerichtete Lösungen
für spezifische Problemstellungen,
eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen kann jedoch
nur durch eine dauerhafte
Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen
beider Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen, Aktivitäten
und
Maßnahmen bewirkt werden.
Folgende Gender
Mainstreaming Maßnahmen des Bundesministeriums für
Finanzen zielen sowohl auf eine langfristige, wie auch auf eine
kurzfristige
Beseitigung der Ungleichheitsstrukturen:
- Projekt Steuerreform
Studie
"Ist das
österreichische
Steuersystem tatsächlich geschlechts-
neutral?"
- Einführung
eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens
- Gender Mainstreaming Schulung von Führungskräften
- Geschlechtergerechter Sprachgebrauch
Zu 8. und 9.:
Gender Mainstreaming wird als
verwaltungsinterne Maßnahme von den
Bediensteten im Rahmen ihrer
Dienstpflichten umgesetzt Sollten externe
Kosten anfallen, würden sie aus dem
laufenden Budget bedeckt.