363/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR FINANZEN

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 363/J vom 2. Mai 2003 der
Abgeordneten Petra Mayr und Kollegen, betreffend Unisetzung der "Gender
Mainstreaming"-Anliegen , wie sie im Regierungsprogramm formuliert sind,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Über mein Betreiben wurde im Bundesministerium für Finanzen eine
Ressortarbeitsgruppe Gender Mainstreaming eingesetzt, der hochrangige
Expertinnen und Experten des Ressorts angehören.

Mit meiner Zustimmung hat die Arbeitsgruppe das Projekt "Steuerreform" in
ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu wurde im Ressort die Studie "Ist
das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?",
basierend auf dem Vergleich der Lohn- und Einkommensbesteuerung bei
Männern und Frauen erstellt und der Öffentlichkeit im Juli 2002 in
Anwesenheit von Herrn Staatssekretär Alfred Finz zusammen mit einer
Checkliste zur Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im


Bundesministerium für Finanzen vorgestellt. Ich möchte Sie darauf
hinweisen, dass sowohl die Studie als auch die Checkliste auf der Homepage
des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at abrufbar sind.

Zu 2.:

Ergänzend zu den Ausführungen unter Pkt. 1. möchte ich darauf hinweisen,
dass die Erläuterungen "Allgemeiner Teil" zum Budgetbegleitgesetz 2003 -
steuerlicher Teil der Regierungsvorlage die folgende Ausführung zur bisheri-
gen Umsetzung des Gender Mainstreaming Projektes enthalten:

"Gender Mainstreaming - Auswirkungen auf Frauen und Männer

Im Zuge der Steuerreform soll es zu einer begleitenden Überprüfung der
Auswirkungen der Reformmaßnahmen auf Frauen und Männer kommen.
Diese Überprüfung ergibt Folgendes: Greifbare Effekte ergeben sich in dieser
Beziehung bei der Absenkung des Einkommensteuertarifes. Die Tarif-
senkung in der Form einer Erhöhung des allgemeinen Absetzbetrages mit
geänderter Einschleifbestimmung sowie die Erhöhung der Freigrenze für den
13. und 14. Monatsbezug kommen vor allem niedrigen Einkommen zugute.
Dementsprechend werden die Frauen davon stärker profitieren als die
Männer. Vom Steuerausfall von insgesamt etwa 330 Mio. € entfallen etwa
175 - 180 Mio. € auf weibliche Lohn- und Einkommensteuerpflichtige. Dies
bedeutet eine jährliche Pro-Kopf-Entlastung von ca 55 - 60 € für Männer
und eine solche von etwa 70 € für Frauen."

Zu 3. und 4.:

Die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming entwickelt Vorschläge für einzelne
Projekte und trägt dieses an mich heran. Nach der Genehmigung der
Umsetzung eines derartigen Projektes sind die Expertinnen und Experten
des Bundesministeriums für Finanzen zur Unterstützung verpflichtet und es
sind erforderlichenfalls nach Geschlechtern getrennte Daten dafür zu
erheben und der Arbeitsgruppe zur Verfügung zu stellen.


So wird etwa im Steuerbereich bei den relevanten Formularen darauf
geachtet, dass eine geschlechtergetrennte Erfassung möglich ist. So sind
nun auch bei den Lohnzetteln Spalten "männlich" und "weiblich"
vorgesehen.

Von der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming begleitet erfolgt die Analyse
der im Rahmen des Projektes erhobenen Daten durch die Fachexpertinnen
und -experten des Bundesministeriums für Finanzen.

Zu 5.:

Die Koordinierung der Ressorts in ressortübergreifenden Bereichen erfolgt
durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming (IMAG
GM), in der auch das Bundesministerium für Finanzen vertreten ist.

Zu 6. und 7.:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle
Ministerien verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen und damit auf eine nachhaltige Veränderung der
Gesellschaft zu Gunsten einer fairen Verteilung der Rollen zwischen
Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maßnahmen zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen
für spezifische Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte
Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen
beider Geschlechter bei allen politischen Entscheidungen, Aktivitäten und
Maßnahmen bewirkt werden.

Folgende Gender Mainstreaming Maßnahmen des Bundesministeriums für
Finanzen zielen sowohl auf eine langfristige, wie auch auf eine kurzfristige
Beseitigung der Ungleichheitsstrukturen:


-    Projekt Steuerreform

Studie  "Ist das  österreichische  Steuersystem  tatsächlich  geschlechts-
    
neutral?"
-   
Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens

-    Gender Mainstreaming Schulung von Führungskräften

-    Geschlechtergerechter Sprachgebrauch

Zu 8. und 9.:

Gender Mainstreaming wird als verwaltungsinterne Maßnahme von den
Bediensteten im Rahmen ihrer Dienstpflichten umgesetzt Sollten externe
Kosten anfallen, würden sie aus dem laufenden Budget bedeckt.