364/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM FÜR FINANZEN

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 372/J vom 2. Mai 2003 der
Abgeordneten Petra Bayr und Kollegen, betreffend Bundesbeschaffung
GmbH, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Bundesregierung hat als eine Maßnahme zur Budgetkonsolidierung und
forcierten Verwaltungsinnovation und als Teilaspekt ihres ambitionierten
Reformprogramms eine umfassende Reform des Beschaffungswesens des
Bundes beschlossen; als Kernelement wurde im Juni 2001 die
Bundesbeschaffung GmbH (BBG) gegründet. Vom heutigen Standpunkt
kann bereits gesagt werden, dass dieser Schritt sehr erfolgreich war, der
beträchtliche Nettoeinsparungen gebracht hat. Ausgehend von einem
Volumen von BBG-Beschaffungen in der Höhe von rund 290 Mio. Euro
konnten bislang Einsparungen auf Grund einer koordinierten ressortüber-
greifenden Bündelung durch günstigere Preise in der Höhe von rund
29 Mio. Euro erzielt werden. Durch eine Erweiterung der Gruppe der Güter
die durch die BBG ab August 2002 beschafft werden, ist mit einem
Beschaffungsvolumen von zusätzlich rund 250 Mio. Euro - davon


Einsparungen von 10 %, rund 25 Mio. Euro - zu rechnen. Nun zu den
konkreten Fragen:

Zu 1.:

Zum Stichtag 23. Mai 2003 zählt die BBG 29 MitarbeiterInnen.

Zu 2. bis 4.:

Verwiesen wird auf die einleitenden Bemerkungen, wobei nochmals
verdeutlicht wird, dass im Jahr 2002 von der Bundesverwaltung aus
Rahmenverträgen, die die BBG im Namen des Bundes abgeschlossen hat,
Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 290 Mio. Euro abgerufen
wurden. Evaluierungen haben ergeben, dass unter Zugrundelegung der von
der Bundesverwaltung getätigten Abrufe Einsparungspotentiale für das
Budget 2002 in der Höhe von rund 29 Mio. Euro erzielt werden konnten. Die
nach internationalen Erfahrungswerten durch Bündelung und Standardisie-
rung des Beschaffungsspektrums erzielbaren Einsparungen in Höhe von rd.
10 % von den Einkaufspreisen konnten somit erreicht werden. Durch die
erfolgte Erweiterung des durch die BBG zu beschaffenden Warenkreises ist
ein zusätzliches Einsparungsvolumen pro Jahr von rund 25 Mio. Euro zu
erwarten.

Zu 5  bis 8.:

Durch die BBG wurden keine Ausschreibungen "zurückgezogen". Sollte mit
der Fragestellung jedoch der vergaberechtliche Begriff des "Widerrufes"
angesprochen sein, so kam es nach Mitteilung der BBG diesbezüglich nur in
wenigen Fällen hinsichtlich einzelner Teillose dazu, da entweder nur ein oder
kein Angebot eingelangt war. Für diese Fälle sieht das Bundesvergabegesetz
§ 104 f den Widerruf einer Ausschreibung ausdrücklich vor. Im Anschluss
an den Widerruf wurde ein Verhandlungsverfahren durchgeführt, im
Rahmen derer die Bestbieter ermittelt werden konnten und entsprechende
Verträge auch abgeschlossen wurden. Damit ist es in jedem Fall einer


Ausschreibung auch zu einem Vertragsabschluss gekommen. Sollte ein
Bieter keinen Zuschlag erhalten haben, so ist darauf hinzuweisen, dass
seinem Angebot aus vergaberechtlichen Gründen nicht der Zuschlag erteilt
werden konnte. Dies ist ein im Rahmen der Teilnahme an einem Vergabe-
verfahren und auf Grund der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich
günstigsten Angebotes ("Bestbieter") übliches und auf Grund des Bundesver-
gabegesetzes auch durchaus gewolltes Risiko.

Zu 9.:

Rund 95 % der von der BBG ermittelten Zuschlagsempfänger waren kleinere
und mittlere Unternehmen, lediglich acht Großkonzerne, darunter die OMV.
Porsche AG und Siemens, befanden sich unter den Bestbietern.

Zu 10.:

Bis auf zwei Untenehmen haben alle von der BBG ermittelten Zuschlags-
empfänger einen österreichischen Firmensitz. Bei jenen zwei Unternehmun-
gen, die im Inland keinen Firmensitz haben (sie haben jedoch in Österreich
eine Vertretung bzw. ein Verkaufslokal) handelt es sich um Unternehmun-
gen aus der IT-Branche. Sie wurden für die Lieferung von Software und
Hardware herangezogen, da sie das beste Angebot gelegt hatten oder kein
österreichisches Unternehmen lieferfähig war .Es wurde keinem außer-
europäischen Unternehmen ein Auftrag erteilt.