365/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2003
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möglich.
BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. April 2003 unter der Nr. 336/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Kauf von Abfangjägern" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zunächst möchte ich
festhalten, dass der Inhalt des der Anfrage zu Grunde liegenden
Briefes der äußerst diffizilen Thematik der militärischen
Luftraumüberwachung im
Zusammenhang mit gegenwärtigen und zukünftigen Bedrohungsszenarien nicht
gerecht
wird, zumal er sich unter Außerachtlassung des Wesentlichen auf einen
Detailbereich
bezieht, der für sich allein nicht geeignet ist, die Notwendigkeit
einer funktionierenden
Luftraumüberwachung zu erklären.
Nach den
Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes, das die verfassungsgesetzlichen
Aufgaben des österreichischen Bundesheeres auf einfachgesetzlicher
Ebene konkretisiert,
dient die militärische Luftraumüberwachung der ständigen Wahrung der
Lufthoheit der
Republik Österreich, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder
Wiederherstellung der
staatlichen Souveränität; dabei sind Motiv und Art der
Luftraumverletzung im Wesentlichen
irrelevant.
Die Auslösung eines
Einsatzes zur Identifizierung von Luftfahrzeugen durch Luftraumüber-
wachungsflugzeuge des Bundesheeres erfolgt auf Grund von Unklarheiten
bei Flugplan-
daten, auf Grund fehlenden Funkkontakts oder anderer
Unregelmäßigkeiten, wie beispiels-
weise Abweichungen zwischen den Flugplandaten und den Wahrnehmungen der
Radar-
überwachung.
Ein solcher Einsatz
kann - je nach Situation und Lage - Maßnahmen umfassen, die von
reiner Sichtidentifizierung und Kontaktaufhahme über Dokumentation bis
zum Wegführen
des identifizierten
Luftfahrzeuges in einen unsensibleren Luftraum oder zur Erzwingung der
Landung reichen. Nur durch Luftraumüberwachungsflugzeuge kann
rechtzeitig und
eindeutig festgestellt werden, ob von einem nichtidentifizierten
Luftfahrzeug eine Gefahr
ausgeht bzw. kann anfälligen Bedrohungen wirksam begegnet werden.
Allein im Zeitraum
l. Jänner bis 31. Mai 2003 waren 28 derartige Identifizierungseinsätze
erforderlich. In der Regel ist mit der Identifizierung und der damit
verbundenen Wahrung
der Lufthoheit der Auftrag der militärischen Luftraumüberwachung
erfüllt. Die Erforschung
allfälliger krimineller Hintergründe der Nutzung von Luftfahrzeugen
fällt jedoch nicht in
den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Dennoch steht außer
Zweifel, dass ein nicht ausreichend kontrollierter Luftraum seine
Nutzung für kriminelle
oder terroristische Aktivitäten begünstigt.
Im Hinblick auf meine
o.a. Ausführungen ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer
einzelweisen Beantwortung der vorliegenden Anfrage absehe.