365/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. April 2003 unter der Nr. 336/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Kauf von Abfangjägern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst möchte ich festhalten, dass der Inhalt des der Anfrage zu Grunde liegenden
Briefes der äußerst diffizilen Thematik der militärischen Luftraumüberwachung im
Zusammenhang mit gegenwärtigen und zukünftigen Bedrohungsszenarien nicht gerecht
wird, zumal er sich unter Außerachtlassung des Wesentlichen auf einen Detailbereich
bezieht, der für sich allein nicht geeignet ist, die Notwendigkeit einer funktionierenden
Luftraumüberwachung zu erklären.

Nach den Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes, das die verfassungsgesetzlichen
Aufgaben des österreichischen Bundesheeres auf einfachgesetzlicher Ebene konkretisiert,
dient die militärische Luftraumüberwachung der ständigen Wahrung der Lufthoheit der
Republik Österreich, insbesondere zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der
staatlichen Souveränität; dabei sind Motiv und Art der Luftraumverletzung im Wesentlichen
irrelevant.

Die Auslösung eines Einsatzes zur Identifizierung von Luftfahrzeugen durch Luftraumüber-
wachungsflugzeuge des Bundesheeres erfolgt auf Grund von Unklarheiten bei Flugplan-
daten, auf Grund fehlenden Funkkontakts oder anderer Unregelmäßigkeiten, wie beispiels-
weise Abweichungen zwischen den Flugplandaten und den Wahrnehmungen der Radar-
überwachung.

Ein solcher Einsatz kann - je nach Situation und Lage - Maßnahmen umfassen, die von
reiner Sichtidentifizierung und Kontaktaufhahme über Dokumentation bis zum Wegführen


des identifizierten Luftfahrzeuges in einen unsensibleren Luftraum oder zur Erzwingung der
Landung reichen. Nur durch Luftraumüberwachungsflugzeuge kann rechtzeitig und
eindeutig festgestellt werden, ob von einem nichtidentifizierten Luftfahrzeug eine Gefahr
ausgeht bzw. kann anfälligen Bedrohungen wirksam begegnet werden.

Allein im Zeitraum l. Jänner bis 31. Mai 2003 waren 28 derartige Identifizierungseinsätze
erforderlich. In der Regel ist mit der Identifizierung und der damit verbundenen Wahrung
der Lufthoheit der Auftrag der militärischen Luftraumüberwachung erfüllt. Die Erforschung
allfälliger krimineller Hintergründe der Nutzung von Luftfahrzeugen fällt jedoch nicht in
den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dennoch steht außer
Zweifel, dass ein nicht ausreichend kontrollierter Luftraum seine Nutzung für kriminelle
oder terroristische Aktivitäten begünstigt.

Im Hinblick auf meine o.a. Ausführungen ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer
einzelweisen Beantwortung der vorliegenden Anfrage absehe.