366/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.06.2003
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
29. April 2003 unter der Nr. 357/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "weltweites totales USA-Überwachungsprojekt 'Information Awareness Office'
(IAO) - Auswirkungen auf Österreich und Europa" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:

Zu 1:

Ja; das Thema ist aus den Medien bekannt.

Zu 2:

Nein.

Zu 3:

Entfällt.

Zu 4 bis 6 und 9 bis 11:

Ein „Überwachungsprojekt der USA" betrifft grundsätzlich keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Ich ersuche deshalb um
Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 7:
Nein.
Zu 8:
Entfällt.


Zu 12 und 13:

Hiezu verweise ich zuständigkeitshalber auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundes-
ministers für Inneres in Beantwortung der Anfrage Nr. 318/J.

Zu 14:
Nein.
Zu 15:
Entfällt.
Zu 16 bis 19:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ermittelt, verarbeitet und speichert in
seinem Wirkungsbereich Daten von Dienstnehmern und Wehrpflichtigen im Rahmen der
allgemeinen Personalverwaltung und -evidenz. Dabei handelt es sich nicht um ein
Informationsverbundsystem, sondern um ein geschlossenes System, auf das ausschließlich
berechtigte Ressortangehörige Zugriff haben. Nähere Informationen über Datenver-
arbeitungen meines Ressorts können dem öffentlich zugänglichen Datenverarbeitungs-
register jederzeit entnommen werden. Die diesbezügliche Registrierung erfolgte am
15. September 1980.

Zu 20 und 21:

Eine Übermittlung von Daten ist nur auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen, die
sich aus dem Gemeinschaftsrecht oder aus völkerrechtlichen Verträgen ergeben, zulässig.
Welche Daten übermittelt werden können, ist aus den Meldungen beim Datenverarbeitungs-
register im Detail ersichtlich.

Zu 22 bis 25:

Datenübertragungen sind in den Petersbergbeschlüssen nicht dezidiert vorgesehen, jedoch
für die Kooperation der EU-Mitgliedstaaten zur Erreichung der darin vorgesehenen Ziele
erforderlich. Personenbezogene Daten sind insofern davon betroffen, als diese für die
Meldung österreichischer Staatsbürger zu Kursen, Ausbildungsgängen, Übungen und Ein-
sätzen notwendig sind. Die gleiche Vorgangsweise kommt auch für ausländische Staats-
bürger zu tragen, die an Kursen, Ausbildungsgängen oder Übungen in Österreich teil-
nehmen. Für Datenübertragungen im Rahmen der in den Fragen 23 bis 25 angeführten
Bereiche verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen.