366/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2003
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
29. April 2003
unter der Nr. 357/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "weltweites totales
USA-Überwachungsprojekt 'Information Awareness Office'
(IAO) - Auswirkungen auf Österreich
und Europa" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1:
Ja; das Thema ist aus den Medien bekannt.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4 bis 6 und 9 bis 11:
Ein „Überwachungsprojekt
der USA" betrifft grundsätzlich keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Ich ersuche
deshalb um
Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand
nehme.
Zu 7:
Nein.
Zu 8:
Entfällt.
Zu 12 und
13:
Hiezu verweise ich
zuständigkeitshalber auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundes-
ministers für Inneres in Beantwortung der Anfrage Nr. 318/J.
Zu 14:
Nein.
Zu 15:
Entfällt.
Zu 16 bis 19:
Das Bundesministerium für
Landesverteidigung ermittelt, verarbeitet und speichert in
seinem Wirkungsbereich Daten von
Dienstnehmern und Wehrpflichtigen im Rahmen der
allgemeinen Personalverwaltung und
-evidenz. Dabei handelt es sich nicht um ein
Informationsverbundsystem, sondern um
ein geschlossenes System, auf das ausschließlich
berechtigte Ressortangehörige Zugriff
haben. Nähere Informationen über Datenver-
arbeitungen meines Ressorts können
dem öffentlich zugänglichen Datenverarbeitungs-
register jederzeit entnommen werden.
Die diesbezügliche Registrierung erfolgte am
15. September 1980.
Zu 20 und
21:
Eine Übermittlung
von Daten ist nur auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen, die
sich aus dem Gemeinschaftsrecht oder aus völkerrechtlichen Verträgen
ergeben, zulässig.
Welche Daten übermittelt werden können, ist aus den Meldungen beim
Datenverarbeitungs-
register im Detail ersichtlich.
Zu 22 bis
25:
Datenübertragungen
sind in den Petersbergbeschlüssen nicht dezidiert vorgesehen, jedoch
für die Kooperation der EU-Mitgliedstaaten zur Erreichung der darin
vorgesehenen Ziele
erforderlich.
Personenbezogene Daten sind insofern davon betroffen, als diese für die
Meldung österreichischer Staatsbürger zu
Kursen, Ausbildungsgängen, Übungen und Ein-
sätzen notwendig sind. Die gleiche
Vorgangsweise kommt auch für ausländische Staats-
bürger zu tragen, die an Kursen, Ausbildungsgängen oder Übungen in
Österreich teil-
nehmen. Für Datenübertragungen im Rahmen der in den Fragen 23 bis 25
angeführten
Bereiche verweise ich auf meine vorstehenden
Ausführungen.