367/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr 335/J vom 29.4.2003 der
Abgeordneten Anna Franz und Kollegen, betreffend Krankengeld eines
liechtensteinischen Arbeitgebers anlässlich der Mutterschaft seiner
österreichischen Arbeitnehmerin, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Ihre Anfrage möchte ich zum Anlass nehmen um auf die von der
Bundesregierung geplante Steuerreform Bezug zu nehmen. Ich habe in
meiner Budgetrede am 7. Mai 2003 im Parlament deutlich gemacht, dass es
für die Erreichung der Verbesserung der Standortattraktivität für
Investitionen, der Senkung der Kosten des Faktors Arbeit, der Bildung von
umweltschonenden Anreizen und der Verbesserung der Eigenkapitalbasis
der Betriebe sowie der Vereinfachung des Steuersystems und einer
Erhöhung des Wachstumspotentials einer Systemänderung bedarf. Kleine
kosmetische Eingriffe in ein bestehendes System tragen nicht zu einer
großen, nachhaltigen und leistbaren Entlastung bei. Es geht darum, dass
die Menschen in Österreich darauf vertrauen und sich verlassen können,


dass diese große Entlastung in mehreren Schritten konsequent erreicht
wird.

Daher sollen die Steuern und Abgaben in zwei Schritten um 3 Mrd. Euro
gesenkt werden. Dieser Weg wird von der Bundesregierung fortgesetzt bis
2010 eine Abgabenquote von 40 % des BIP erreicht wird. Der erste Schritt
wird in den Budgetbegleitgesetzen u.a. mit einer Entlastung kleiner und
mittlerer Einkommen gesetzt. Die große Tarifreform ist im zweiten Schritt
mit 1. Jänner 2005 geplant, bei der u.a. Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer
deutlich Entlastung für alle Erwerbstätigen, für die Beschäftigten, für die
Arbeitnehmer und für die Angestellten bringt. Mit diesem Hintergrund
komme ich nun zu der konkreten Beantwortung:

Zu 1. und 2.:

Nach derzeitiger Rechtslage befreit § 3 Abs. l Ziffer 4 lit.a EStG 1988 "... das
Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen
Sozialversicherung ...". Damit sind mutterschaftsbedingte Zahlungen des in-
oder ausländischen Arbeitgebers oder ausländischer öffentlicher Kassen
davon nicht erfasst.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt in Aussicht im Rahmen der
geplanten Steuerreform 2005 zu prüfen, ob die Steuererleichterung auf mit
dem österreichischen Wochengeld vergleichbare ausländische Bezüge
ausgedehnt werden kann.