368/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2003
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 340/J vom 29. April 2003
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Kollegen, betreffend
Besteuerung
der Unfallrenten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Bis 30. Mai 2003 wurden 82.430 Einkommensteuerveranlagungen,
einerseits durch Aufrollen bestehender Bescheide, andererseits auf Grund
von Anträgen, für Steuerpflichtige mit einem Unfallrentenbezug
durchgeführt.
Zu 2. und 3.:
Die
Steuergutschriften betragen für diese Fälle insgesamt
111.575.994,40 Euro. Diese Steuergutschriften entstehen nicht
ausschließ-
lich durch die
Nichterfassung einer bisher steuerlich erfassten Unfallrente,
sondern haben auch andere Ursachen, wie insbesondere Sonderausgaben,
Freibeträge auf Grund einer Behinderung
oder nicht ganzjährig gleichblei-
bende Bezüge. Weiters besteht die Möglichkeit, dass eine
Steuergutschrift
durch die
Nichterfassung einer Unfallrente im Einzelfall durch die Erfassung
anderer Bezüge verringert wird.
In den Bundessozialämtern sind bislang
insgesamt mehr als 46.000 Anträge
auf Zuwendung zur Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung eingelangt.
Mit Stand Ende März 2003 wurden bereits rd. 26,8 Mio. Euro an Bezieher
von Unfallrenten ausbezahlt. Sofern Steuerpflichtige Zahlungen aus dem
Unterstützungsfonds für behinderte Menschen - zum Ausgleich der
Steuerbelastungen bei niedrigen Einkommen - erhalten haben, vermindern
diese die Gutschrift bei der Veranlagung. Ich weise auch darauf hin, dass für
das Jahr 2002 und zum Teil für das Jahr 2001 bei Beziehern einer
Unfallrente, die gleichzeitig keine
Pension, sondern einen Aktivbezug
erhalten haben, eine Steuerbelastung bisher mangels einer
Einkommensteuerveranlagung nicht
erfolgte, sodass auch keine
entsprechenden Rückzahlungen anfallen.
Bis 31. Mai 2003
wurden für das Jahr 2001 57.180 Bescheide mit
Gutschriften in
Höhe von insgesamt 73.230.995 Euro und für das Jahr 2002
25.250 Bescheide mit Gutschriften in Höhe von insgesamt 38.345.001 Euro
erlassen. Die Differenz ist dadurch begründet, dass für das Jahr 2002 noch
laufend Einreichungen von Erklärungen und
somit Veranlagungen erfolgen.
Zu 4.:
Das Bundesministerium
für Finanzen, die Finanzämter, die
Unfallversicherungsträger
und die Interessensvertretungen haben in ihren
bisherigen Aussendungen zum
gegenständlichen Thema darauf hingewiesen,
dass eine Einkommensteuerveranlagung, sofern nicht bereits ein Bescheid
für die Jahre 2001 oder 2002 vorlag, nur auf Grund eines Antrages bzw.
einer Erklärungszusendung zweckmäßig bzw.
möglich ist. In jenen Fällen, in
denen bisher kein Antrag gestellt wurde, wird eine Erklärungszusendung mit
entsprechenden Hinweisen erfolgen.
Zu 5. und 7.:
Dazu
ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof in
seinem aufhebenden Erkenntnis vom 7.
Dezember 2002 (G 85/02) die
Steuerpflicht von Unfallrenten an sich als verfassungskonform erachtete,
verfassungsmäßig bedenklich erschien ihm
lediglich die "erhebliche und
plötzliche" Verringerung des
Nettoeinkommens, somit das Fehlen einer
angemessenen Übergangsregelung.
Daher ist derzeit keine Neuregelung
vorgesehen.
Zu 6.:
Die Einnahmen aus der
Unfallrentenbesteuerung werden für das Jahr 2003
mit rd. 145 Mio. Euro geschätzt, dem gegenüber stehen Ausgaben für
Maßnahmen für Behinderte in Höhe von 72 Mio.
Euro sowie für den
Unterstützungsfonds für behinderte
Menschen in Höhe von 15 Mio. Euro.