368/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 340/J vom 29. April 2003
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Kollegen, betreffend Besteuerung
der Unfallrenten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Bis    30.    Mai    2003    wurden    82.430    Einkommensteuerveranlagungen,

einerseits durch Aufrollen bestehender Bescheide, andererseits auf Grund

von     Anträgen,     für     Steuerpflichtige     mit     einem     Unfallrentenbezug

durchgeführt.

Zu 2. und 3.:

Die Steuergutschriften betragen für diese Fälle insgesamt
111.575.994,40 Euro. Diese Steuergutschriften entstehen nicht ausschließ-
lich durch die Nichterfassung einer bisher steuerlich erfassten Unfallrente,
sondern haben auch andere Ursachen, wie insbesondere Sonderausgaben,
Freibeträge auf Grund einer Behinderung oder nicht ganzjährig gleichblei-
bende Bezüge. Weiters besteht die Möglichkeit, dass eine Steuergutschrift


durch die Nichterfassung einer Unfallrente im Einzelfall durch die Erfassung
anderer Bezüge verringert wird.

In den Bundessozialämtern sind bislang insgesamt mehr als 46.000 Anträge
auf Zuwendung zur Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung eingelangt.
Mit Stand Ende März 2003 wurden bereits rd. 26,8 Mio. Euro an Bezieher
von Unfallrenten ausbezahlt. Sofern Steuerpflichtige Zahlungen aus dem
Unterstützungsfonds für behinderte Menschen - zum Ausgleich der
Steuerbelastungen bei niedrigen Einkommen - erhalten haben, vermindern
diese die Gutschrift bei der Veranlagung. Ich weise auch darauf hin, dass für
das Jahr 2002 und zum Teil für das Jahr 2001 bei Beziehern einer
Unfallrente, die gleichzeitig keine Pension, sondern einen Aktivbezug
erhalten haben, eine Steuerbelastung bisher mangels einer
Einkommensteuerveranlagung nicht erfolgte, sodass auch keine
entsprechenden Rückzahlungen anfallen.

Bis 31. Mai 2003 wurden für das Jahr 2001 57.180 Bescheide mit
Gutschriften in Höhe von insgesamt 73.230.995 Euro und für das Jahr 2002
25.250 Bescheide mit Gutschriften in Höhe von insgesamt 38.345.001 Euro
erlassen. Die Differenz ist dadurch begründet, dass für das Jahr 2002 noch
laufend Einreichungen von Erklärungen und somit Veranlagungen erfolgen.

Zu 4.:

Das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzämter, die
Unfallversicherungsträger und die Interessensvertretungen haben in ihren
bisherigen Aussendungen zum gegenständlichen Thema darauf hingewiesen,
dass eine Einkommensteuerveranlagung, sofern nicht bereits ein Bescheid
für die Jahre 2001 oder 2002 vorlag, nur auf Grund eines Antrages bzw.
einer Erklärungszusendung zweckmäßig bzw. möglich ist. In jenen Fällen, in
denen bisher kein Antrag gestellt wurde, wird eine Erklärungszusendung mit
entsprechenden Hinweisen erfolgen.


Zu 5. und 7.:

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof in
seinem aufhebenden Erkenntnis vom 7. Dezember 2002 (G 85/02) die
Steuerpflicht von Unfallrenten an sich als verfassungskonform erachtete,
verfassungsmäßig bedenklich erschien ihm lediglich die "erhebliche und
plötzliche" Verringerung des Nettoeinkommens, somit das Fehlen einer
angemessenen Übergangsregelung. Daher ist derzeit keine Neuregelung
vorgesehen.

Zu 6.:

Die Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung werden für das Jahr 2003
mit rd. 145 Mio. Euro geschätzt, dem gegenüber stehen Ausgaben für
Maßnahmen für Behinderte in Höhe von 72 Mio. Euro sowie für den
Unterstützungsfonds für behinderte Menschen in Höhe von 15 Mio. Euro.