370/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Lapp und GenossInnen
betreffend Pilotprojekt zur Sicherung der
Pflegequalität, Nr. 448/J, wie folgt:
Fragen 1, 2 und 6:
Mit der Novelle zum
Bundespflegegeldgesetz, BGBI. l Nr. 69/2001, wurde durch
§ 33a eine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
Bereich
der Pflegevorsorge geschaffen. Vor diesem Hintergrund wurde von der ehemaligen
Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und der
Sozialversicherungsanstalt
der Bauern im Zeitraum von Juli bis Dezember 2001 ein Pilotprojekt
durchgeführt, in
dessen Rahmen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bei rund 950
Pflegegeldbeziehern der Stufen 3 bis 7 Hausbesuche durchführten und die
konkrete
Pflegesituation mittels eines standardisierten Fragebogens erfassten. Ziel des
Pro-
jektes war es, anhand einer Stichprobe die Qualität der Pflege im häuslichen
Bereich
zu erheben und damit Anhaltspunkte für eventuell erforderliche
qualitätssichernde
Maßnahmen zu gewinnen. Die Evaluierung und die Erstellung des Endberichtes, der
im Juli 2002 publiziert wurde, erfolgte durch das österreichische
Bundesinstitut für
Gesundheitswesen.
Frage 3:
Die Hausbesuche erfolgten in den
Bundesländern Burgenland, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg und Wien, wobei auf eine Ausgewogenheit zwischen länd-
lichem und städtischem Bereich geachtet wurde.
Fragen 4 und 5:
Mit der Durchführung des Pilotprojektes
wurden mittels Werkverträge insgesamt 9
diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen beauftragt, die laut
Auskunft
der Pensionsversicherungsanstalt und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
bei
keinen Organisationen, sondern freiberuflich tätig waren.
Frage 7:
Die Gesamtkosten für dieses Pilotprojekt betrugen € 70.779,92.
Frage 8:
Bereits während des Projektes konnten die
Projektbeauftragten durch Information
und Beratung zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Ein wesentliches
Er-
gebnis des Pilotprojektes war nämlich, dass bei Pflegegeldbeziehern und deren
pfle-
genden Angehörigen ein eklatantes Informationsdefizit, vor allem in den
Bereichen
Prophylaxe, Auswahl und Beschaffung von Hilfsmitteln, Angebot von
Kurzzeitpflege
und professionellen Diensten besteht. Oft konnten die diplomierten Gesundheits-
und Krankenpflegepersonen den Beratungs- und Informationsbedarf insbesondere in
ihren eigenen Fachbereichen (z.B. Ernährung, Lagerung, Angebot von sozialen
Diensten, Kurzzeitpflege), aber auch in Bezug auf das Pflegegeld bereits vor
Ort ab-
decken und wichtige Tipps oder Auskünfte hinsichtlich spezieller Hilfsmittel
geben.
Vielfach erlangten Pflegegeldbezieher und
ihre pflegenden Angehörigen erst durch
die Informationen der Projektbeauftragten Kenntnis über rechtliche Ansprüche
und
vorhandene Angebote und wurden damit in die Lage versetzt, diese Möglichkeiten
zu
nützen. Durch die Inanspruchnahme der Unterstützungsmöglichkeiten kann die
Pfle-
gesituation verbessert und ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung
geleistet
werden.
Das Pilotprojekt zeigte auch, dass
pflegende Angehörige durch die Betreuungsarbeit
oft nur sehr eingeschränkt soziale Kontakte pflegen und daher weniger
Möglichkei-
ten der Aussprache und emotionalen Unterstützung bestehen. Fast alle befragten
Personen - vor allem allein lebende Pflegegeldbezieher, aber auch die privaten
Hauptpflegepersonen - waren froh über den Besuch der Pflegefachkraft und die
da-
mit verbundene Aussprachemöglichkeit. In vielen Fällen wurden sowohl mit der
pri-
vaten Hauptpflegeperson als auch mit dem pflegebedürftigen Menschen selbst ent-
lastende Gespräche und vereinzelt auch Gespräche zur Trauerbewältigung geführt.
Frage 9:
Die Angehörigen der pflegebedürftigen
Menschen wurden im Rahmen der Hausbe-
suche in das Pilotprojekt und die Gespräche einbezogen, da selbstverständlich
auch
die Situation der pflegenden Angehörigen von großem Interesse war. Dabei hat
sich
einmal mehr gezeigt, dass die Betreuungsarbeit mit großer Hingabe und Aufopfe-
rung erfolgt, allerdings mit starken körperlichen und psychischen Belastungen
ver-
bunden ist.
Frage 10:
Auf Grund der Ergebnisse des
Pilotprojektes und der positiven Resonanz der Betei-
ligten wird das Projekt in größerem Umfang weitergeführt, wobei der Schwerpunkt
-
als Reaktion auf das im Endbericht festgestellte eklatante Informationsdefizit
- auf
die Information der Pflegegeldbezieher und ihrer pflegenden Angehörigen gelegt
wird. Dies wird sowohl durch umfassende Beratungsgespräche als auch durch die
Weitergabe von schriftlichem Informationsmaterial und die Weiterverweisung auf
andere Institutionen bzw. Hilfsmöglichkeiten, wie etwa das in meinem Ressort
einge-
richtete „Pflegetelefon - Beratung für Pflegende", das österreichweit
gebührenfrei in
Anspruch genommen werden kann, erfolgen.
Bei 2000 pflegebedürftigen Menschen, die
ein Pflegegeld in Höhe der Stufen 3 bis 7
seitens der Pensionsversicherungsanstalt, der Sozialversicherungsanstalt der
Bau-
ern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der
Versicherungs-
anstalt der österreichischen Eisenbahnen oder der Versicherungsanstalt des
öster-
reichischen Bergbaues beziehen und zu Hause gepflegt werden, werden von diplo-
mierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften Hausbesuche durchgeführt. Für
die Koordination und Durchführung dieses Folgeprojektes wurde in der
Sozialversi-
cherungsanstalt der Bauern ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet. Das Pro-
jekt wurde bereits im März 2003 gestartet und soll voraussichtlich bis Ende
dieses
Jahres abgeschlossen sein.
Frage11:
Die Kosten für dieses Projekt sind im Budget unter VA-Ansatz 1/15347 veranschlagt.