371/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2003
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Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lapp und GenossInnen haben am
29. April 2003 unter der Nr. 342/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes zur Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte
Menschen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Der in der Anfrage genannte Entschließungsantrag wurde am 26. Februar 2003 dem
Verfassungsausschuß zugewiesen und dort seither noch nicht behandelt.

Ich habe aber unabhängig davon mit dem in diesen Fragen ressortzuständigen
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
vereinbart, daß in seinem Ressort eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet werden soll. In der Arbeitsgruppe
sollen die Ressorts, aber auch Menschen mit Behinderung und deren
Vertretungsorganisationen sowie Experten, Sozialpartner und Vertreter der im
Nationalrat vertretenen Parteien eingebunden werden. Die Konstituierung dieser
Gruppe ist am 20. Mai 2003 erfolgt.

Der genaue Arbeitsablauf wird von der Arbeitsgruppe selbst zu bestimmen sein, wo-
bei ich davon ausgehe, daß Ende des Jahres ein Entwurf für ein Behindertengleich-
stellungsgesetz vorliegen wird.