373/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 359/J vom 30.4.2003 der
Abgeordneten Dr. Kräutler, Doris Bures, Dr. Matznetter und Kollegen,
betreffend Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist klarzustellen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein
Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. l B-VG hinsichtlich
aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126 b Abs. 2
B-VG) ein Prüfungsrecht hat, besteht. In inhaltlicher Hinsicht kann sich
dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B.:
Wahrnehmung der Anteilsrechte in der Haupt-/Generalversammlung einer
Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit
der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern
bestellt wurden." (AB 1142 BlgNr. 18. GP, 4f)


Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär
keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der
Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen.
Dieser Punkt hat hinsichtlich der Aktiengesellschaft nicht die Rechte des
Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die
Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Vollständigkeitshalber sei bemerkt, dass auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Grund der gesetzlichen
Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit besteht, wenn der Bund
bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die
Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

Einige der vorliegenden Fragen, wie Frage 11 ad ÖIAG-Privatisierungen und
Frage 4 und 5 ad externe Berater allgemein, haben nicht die Rechte de?
Bandes und die Ingerenzmöglichkeit seiner Organe, sondern operative
Angelegenheiten von Unternehmensorganen zum Inhalt und betreffen damit
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

Ad ÖIAG-Privatisierungen;

Die ÖIAG ist gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I Nr. 24/2000 mit der
gänzlichen oder teilweisen Privatisierung der Beteiligungsgesellschaften der
ÖIAG betraut. Dabei hat die ÖIAG dem Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung zu entsprechen.

Der gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000 ergangene Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung von 29. Februar 2000 sah vor, dass die ÖIAG vorrangig
nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100% neuen
Eigentümern, strategischen Partnern oder dem Publikum zuzuführen hatte:


Österreichische Staatsdruckerei GmbH, Dorotheum GmbH, Print Media
Ausiria AG, Österreichische Postsparkasse AG, Telekom Austria AG und die
Austria Tabak AG.

In Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages der Bundesregierung wurden
von der ÖIAG bisher folgende Unternehmen bzw. Anteile privatisiert:
Österreichische Staatsdruckerei GmbH, Flughafen Wien AG (17,4%),
Österreichische Postsparkasse AG, Austria Tabak AG, Dorotheum GmbH,
Print Media Austria AG (später Strohal Rotationsdruck GmbH) und Telekom
Austria AG (Börsengang über 22,4%). Mit Ausnahme der noch
abzugebenden 47,20% an der Telekom Austria AG (14,80% Telecom Italia,
38% Streubesitz) konnte der Privatisierungsauftrag somit zur Gänze erfüllt
werden.

Weiters hat die Bundesregierung die ÖIAG mit Ministerratsbeschluss vom
14. Mai 2002 beauftragt, die Anteile der Österreichischen Postbus AG an die
ÖBB abzugeben. Der entsprechend diesem Privatisierungsauftrag vertraglich
vereinbarte Verkauf der Österreichischen Postbus AG an die ÖBB soll nach
kartellrechtlicher Genehmigung rechtswirksam werden. In einem zweiten
Schritt hat die ÖBB nach Erwerb der Österreichischen Postbus AG private
Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbssituation im
Interesse der Fahrgäste und der Besteller in kartellrechtskonformer Weise so
rasch wie möglich einzubinden.

Zu betonen ist, dass durch die Erlöse aus den Privatisierungsmaßnahmen
der Schuldenstand der ÖIAG von rd. 6,3 Mrd. EUR Anfang 2000 auf
nunmehr unter 2 Mrd. EUR reduziert werden. Daher können die Schulden
der ÖIAG nunmehr aus den Dividendeneinnahmen der ÖIAG bedient werden
und kann seit Gründung der ÖIAG 1970, nach 33 Jahren der roten Zahlen
als saniert betrachtet werden.


Untermauert wird der Erfolg des ambitionierten Privatisierungsprogrammes
noch durch die im internationalen Vergleich beachtlichen Kursentwicklung
der an der Börse notierten ÖIAG-Beteiligungen. Mit Ausnahme der Aktie der
AUA, welche durch die Ereignisse um den l1. September 2001 schwer
getroffen wurde, und der Aktien der VA Technologie AG und der voestalpine
AG, die durch die schwierige Konjunktursituation unter Druck gerieten,
konnten sich alle übrigen Aktien trotz sehr schwieriger konjunktureller
Rahmenbedingungen behaupten. Besonders bemerkenswert ist die im
internationalen Branchenvergleich stabile positive Entwicklung der Aktie der
Telekom Austria AG angesichts der starken Einbrüche an den
internationalen Börsen mit Kursverlusten bei einzelnen Telekom Werten bis
über 70%.

Dieser erfolgreiche Kurs der ÖIAG soll nun fortgesetzt werden. In diesem
Sinn erteilt die österreichische Bundesregierung der ÖIAG den nachfolgend
dargestellten Privatisierungsauftrag für die laufende Legislaturperiode.

Zu 1. und 2.:

Die Bundesregierung hat am 1. April 2003 den Privatisierungsauftrag für die
laufende Legislaturperiode gemäß § 7 Abs. l ÖIAG-Gesetz 2000 beschlossen.
Dieser Privatisierungsauftrag wurde in der am 9. Mai 2003 stattgefundenen
außerordentlichen Hauptversammlung der ÖIAG wie folgt erteilt:

Die Privatisierungen sollen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der
Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer
erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen wie folgt zu
wahren:

    Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.

    Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der Entscheidungszentralen der zu
privatisierenden Unternehmen in Österreich.


  Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und Entwicklungs-
kapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen
durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen.
Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds, etc.

    Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.

Für nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen wird eine
100 %-ige Privatisierung angestrebt:

Böhler-Uddeholm AG (ÖIAG-Anteil 25 %)
VA Technologie AG (ÖIAG-Anteil 24 %)
voestalpine AG (ÖIAG-Anteil 34,7 %)
ÖIAG-Bergbauholding AG (ÖIAG-Anteil 100 %)

Für die Telekom Austria AG ist die Privatisierung bis zu. 100 % anzustreben.
Für einen Verkauf der Österreichischen Post AG wird von meiner Seite
verlangt, dass der ÖIAG-Vorstand zwei Varianten ausarbeitet, nämlich die
sogenannte "stand alone"-Variante, bei welcher der Bund 100%iger Eigen-
tümer bleibt, sowie die Variante der strategischen Partnersuche. Beide
Varianten sind unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung
der Servicequalität und Verbesserung der Unternehmensstruktur im
Interesse der Steuerzahler und Konsumenten vorzunehmen.

Für die voestalpine AG wurde im Ministerrat vom 24. Juni 2003 eine weitere
Präzisierung des ursprünglichen Privatisierungsauftrages erteilt: Demnach
soll nunmehr die ÖIAG beauftragt werden, die zwei Optionen der
Privatisierung der voestalpine AG über die Börse und der Privatisierung der
voestalpine im Wege von Finanzinvestoren zu prüfen.


Ziel ist,

1. dass das Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur
behält,

2. die Wahrung der Einheit des Unternehmens,

3. Erhaltung und Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs-
kapazitäten,

4. die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich.

Diese Konkretisierung wird in der ÖIAG-Hauptversammlung vom 10. Juli
2003 an die ÖIAG als Ergänzung zum bereits bestehenden Privatisierungs-
auft
rag ergehen.

Gemäß § 8 Abs. 4 ÖIAG-Gesetz hat der Vorstand der ÖIAG dem Aufsichtsrat
der ÖIAG für die Unternehmen, deren Privatisierung beabsichtigt ist, ein
mehrjähriges Privatisierungsprogramm zur Genehmigung vorzulegen.

Gemäß § 7 Abs. 3 ÖIAG-Gesetz 2000 entscheidet die ÖIAG nach dem pflicht-
gemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang Privati-
sierungen erfolgen. Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich
die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der
Hauptversammlung wahr. Privatisierungskonzepte werden vom Aufsichtsrat
der ÖIAG genehmigt; gemäß dem am 9. Mai 2003 erteilten Privatisierungs-
auftrag hat die Erstellung konkreter Privatisierungskonzepte der ÖIAG für
jede einzelne Beteiligung jedoch in enger Abstimmung mit dem Bundes-
minister für Finanzen zu erfolgen.

Zu den Veräußerungserlösen sowie zum Veräußerungszeitpunkt kann der-
zeit keine Aussage gemacht werden, da sich diese einerseits nach den je-
weiligen Aktienkursen an der Börse bzw. andererseits nach der Markt-
situation bzw. aus einem Auktionsverfahren ergeben.


Zu 3.:

Die ÖIAG erstellt für jede Legislaturperiode, wie es das ÖIAG-Gesetz vor-
sieht, ein Privatisierungsprogramm, dieses Privatisierungsprogramm ent-
spricht inhaltlich einem Unternehmenskonzept. Das letzte Privatisierungs-
programm, das am 16. Juni 2000 vom Aufsichtsrat der ÖIAG genehmigt
wurde, liegt nach Mitteilung der ÖIAG auch dem Rechnungshof vor.

Zu 4.:

Gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung vom 1. April 2003
sollen die Privatisierungen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der
Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer
erbringen. Zusätzlich sind - wie bereits zu 1. und 2. erwähnt - die öster-
reichischen Interessen zu wahren.

Diese Interessen werden von der ÖIAG bei den künftigen Privatisierungen zu
berücksichtigen sein, wobei über die Vorgangsweise im Vorhinein keine
generelle Aussage gemacht werden kann.

Zu 5.:

Entsprechend den unter Pkt. 4. angeführten und bei der Privatisierung zu
berücksichtigenden Kriterien ist eine Gefährdung der österreichischen
Industriestandorte nicht gegeben. Hinzuzufügen ist, dass seit 1987
zahlreiche Privatisierungen (beispielsweise 1994 die mehrheitliche
Privatisierung der VA Technologie AG, der Verkauf von 100% der AMAG und
der Verkauf von 100% der VA Bergtechnik sowie der Verkauf von 77% der
VAMED im Jahr 1996, der Verkauf von 100% der Salinen AG und die
Abgabe von 49,5% an der Austria Tabak 1997 und zuletzt von 9,4% 1999)
von der ÖIAG durchgeführt wurden und bisher kein einziger Standort eines
privatisierten Unternehmens gefährdet war und ist.


 

Zu 8.:

Der Wert der börsenotierten Beteiligungen der ÖIAG leitet sich von aktuellen
Börsenkursen ab. Per Anfang Mai 2003 betrug die Marktkapitalisierung der
sechs börsenotierten Unternehmen der ÖIAG 9.877 Mio. EUR und der Be-
teili
gungsanteil der ÖIAG beträgt 3.928 Mio. EUR. Die zu 100 % im Eigen-
tum der ÖIAG befindlichen Unternehmen haben auf Grund der Tatsache,
dass sie nicht börsenotiert sind, keinen errechenbaren Marktwert; dieser
richtet sich vielmehr nach dem im Auktionsverfahren erzielten Preis.

Zu 9.:

Der Privatisierungsauftrag wurde für die laufende Legislaturperiode erteilt.

Die ÖIAG entscheidet gemäß § 7 Abs. 3 ÖIAG-Gesetz 2000 nach dem pflicht-
gemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang Privati-
sierungen erfolgen.


Zu 10.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wurden keine externen Berater mit

derartigen Werkleistungen beauftragt.

Zu 11.:

Privatisierungsvorhaben der ÖIAG werden ausschließlich von der ÖIAG
selbst und nicht von ÖIAG-Tochterunternehmen durchgeführt. Die Be-
stellung von externen Beratern durch die ÖIAG liegt in der Verantwortung
des Vorstandes und des Aufsichtsrates der ÖIAG. Verwiesen wird auf die
eingangs getroffene grundsätzliche Klarstellung.

Ad Externe Berater allgemein;

Wie bereits in einigen Beantwortungen zu diversen parlamentarischen An-
fragen kann hier der grundsätzliche Standpunkt nur wiederholt werden,
dass es bei komplexen, umfangreichen Aufgabenstellungen sinnvoll sein
kann, die Meinung und den fachkundigen Rat der jeweils geeignetsten Fach-
leute zu fokussieren. In diesem Sinne kann die hervorragende Expertise
meines Ressorts um verschiedenste Anregungen und Ideen, mitunter auch
aus anderen Blickwinkeln, ergänzt und damit bereichert und verbessert
werden.

Um den Rahmen dieser Beantwortung nicht zu sprengen und im Sinne der
Anfrage wurde von einer Darstellung von Aufträgen für die Durchführung
von (internen) fachspezifischen Schulungen, Seminaren und deren Konzept-
bzw. Lernprogrammerstellung, die zur Weiter- bzw Höherqualifizierung der
Bediensteten dienen, Abstand genommen.

Zu 1. bis 3.:

Bei angegebenen Beträgen handelt es sich auch um Gesamtvolumina, die

insbesondere auch in den Folgejahren erst fällig werden. Besonders möchte


ich darauf hinweisen, dass hier nur jene Aufträge erwähnt werden, die tat-
sächlich erst nach dem 1.1.2002 vergeben wurden:
Siehe Beilage 1/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.

Aus dieser Auflistung ist besonders deutlich ersichtlich, dass sich die
aufgewendeten Kosten für diverse Beratungsleistungen in einem vielfachen
Ausmaß rentieren.

Zu 4. und 5.:

Verwiesen wird auf die eingangs getroffene grundsätzliche Klarstellung. Die

Bestellung von  externen  Beratern  durch  die  Gesellschaften  liegt  in  der

Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates dieser Gesellschaften.

Es wurden keine Dienstleistungen für das Bundesministerium für Finanzen

erbracht, die von den der Anfrage umfassten Gesellschaften bezahlt worden

wären.

Zu 6.:

Die Verrechnung der Ausgaben für externe Berater erfolgt bei den VA-Posten
7270/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw.
7280/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen juristischer Personen). Die
Untergliederungen dieser VA-Posten folgt einer sachgegliederten Ver-
rechnung all jener Werkleistungen, die in der Verwaltung einer Dienststelle
anfallen können (zB ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Über-
wachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Entsorgungsleistungen, Dolmetsch-
kosten, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachtertätigkeiten, Schulung und
Weiterbildungsmaßnahmen).

Die Veranschlagung, auch für das Jahr 2003, erfolgt wie eben ausgeführt
global bei den oben genannten VA-Posten. Daher ist eine Bezifferung der
veranschlagten Kosten ausschließlich für externe Berater leider nicht
möglich.


Es wurden daher vom Bundesministerium für Finanzen für Beratungs-
leistungen samt den Informations- und Kommunikationskampagnen
Zahlungen in der Höhe von rd. 12 Mio. EUR getätigt. Angemerkt wird, dass
auf Grund der Formulierung der Frage vor allem in Verbindung mit Frage 3,
bei meiner Beantwortung auch Leistungen umfasst sind, deren
Rechtsgrundlagen bereits Jahre (bis in das Jahr 1989) zurückliegen und
sich durch die Fälligkeit eine (Teil- bzw. Rest-) Zahlung im Budgetjahr 2002
ergab bzw. auch Leistungen bereits aus dem Jahr 2003 umfasst sind.

Ad Bundeswohnungen;

Einleitend ist festzuhalten, dass im Sinne des Rückzugs des Staates auf
seine unmittelbaren Kernaufgaben bereits in der abgelaufenen Legislatur-
periode die Verwertung der Wohnbaugesellschaften begonnen hat. Da das
Regierungsprogramm der XXII. Gesetzgebungsperiode die Fortführung der
Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften vorsieht, waren nun
weitere Schritte zu setzen.

Zu diesem Zweck wurde die erforderliche Beratungsleistung, die als wesent-
lichen Inhalt die Ausarbeitung eines Privatisierungskonzeptes und dessen
Umsetzung zum Gegenstand hat, öffentlich und EU-weit ausgeschrieben.

Ausdrücklich festzuhalten ist, dass höchstmögliche Transparenz unter Be-
achtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet und
alle Akte und Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren laufend
in Kopie dem Rechnungshof übergeben wurden.

Zu 1. bis 3.:

Im Vergabeverfahren zur Auswahl des Beraterteams für die Privatisierung der
Bundeswohnbaugesellschaften waren auf Grund der Komplexität des Ver-
fahrens drei externe Experten beratend tätig. Es handelte sich dabei um eine
auf EU-weite Ausschreibungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, einen


Universitätsprofessor für Vertragsrecht und einen Universitätsprofessor für
Betriebswirtschaft. (Näheres siehe "ad Externe Berater allgemein" zu 1. bis 3.)

Das auf Basis des Bundesvergabegesetzes durchgeführte zwei-stufige EU-
weit öffentlich ausgeschriebene Verhandlungsverfahren erfolgte unter der
Leitung einer im Ressort, unter Beiziehung fachkundiger externer Experten,
wie Universitätsprofessoren, gebildeten Bewertungskommission, womit eine
objektive und transparente Entscheidungsfindung gewährleistet war Die
von nationalen und internationalen Investmentbanken eingelangten Bewer-
bungen wurden geprüft und bewertet, wobei die Bewertungskommission
schließlich die internationale renommierte Investmentbank, Lehman
Brothers, als Bestbieter reihte.

Mit der Beratung betreffend die Privatisierung der Bundeswohn-
baugesellschaften wurde daher ein einziger Auftragsnehmer, nämlich
Lehman Brothers Bankhaus AG, beauftragt.

Zu 4.:

Die Investmentbank hatte in der Planungsphase eine umfassende Ist-
Analyse / Verkaufs-Due diligence einschließlich der Erstellung eines Daten-
raumes und eine Unternehmensbewertung für jede der fünf Bundeswohn-
baugesellschaften vorzunehmen, ein Gesamtverwertungskonzept zu erstellen
und Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten.
Die Erfassung und Analyse aller Unternehmensdaten unter Abklärung sämt-
licher rechtlichen Belange dieser Gesellschaften umfasste im Anlagever-
mögen ein Volumen von 61.824 Wohnungen, 432 Gewerbeeinheiten,
41 Soliderimmobilien, über 4 Mio. m2 bebaute Liegenschaften und über
5 Mio. m unbebaute Grundstücke.

Dies ist eine durchaus übliche Vorgangsweise, so hat sich die Telekom Italia,
die nationale italienische Eisenbahngesellschaft (Ferrovie Dello Stato) sowie


das Wirtschafts- und Finanzministerium der Republik Italien ebenfalls der
Firma Lehman Brothers beim Verkauf von großen Wohnungsbeständen
bedient.

Zu 5.:

Die genannten Kosten von maximal 10,23 Mio. EUR fallen nur dann an,
wenn sämtliche Arbeitspakete aus dem Vertrag beansprucht werden. Die
kolportierten 10,23 Mio. EUR sind nur bei der Verbriefungsvariante fällig.
Dies ist davon abhängig, welche Verwertungsvariante letztlich verwirklicht
wird. Grundsätzlich wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

Wie ich bereits anlässlich einer kurzen Debatte gem. § 57 a GOG über die
Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 20.12.2002, Nr. 15/J, der Ab-
geordneten Dr. Gabriele Moser dargelegt habe, orientieren sich die Bera-
tungskosten am Transaktionswert der erbrachten Leistung. Diese bewegen
sich auch international in einer Bandbreite zwischen 1% und 1,5% des
Transaktionsvolumens. Selbst wenn bei den Bundeswohnbaugesellschalten
ein - unrealistisches - Transaktionsvolumen von nur 600 Mio. EUR ausge-
gangen wird, würde sich das Beraterhonorar in einer Höhe von maximal
8,25 Mio. EUR und 1,37% bewegen. Bei einem Transaktionsvolumen von
l 000 Mio. EUR wären das 0,82%. Das Bundesministerium für Finanzen
bewegt sich hier durchaus im internationalen Durchschnitt bzw. liegen die
Beratungskosten sogar unter dem Durchschnitt.

Zu 6.:

Es ist nicht richtig, dass ein weiterer Beratungsauftrag seitens des Bundes-

ministeriums  für  Finanzen  abgeschlossen  wurde,   vielmehr  bedient  sich

Lehman Brothers im Rahmen ihres Auftrages österreichischer Subunter-

nehmen.


Zu 7.:

Es ist unzutreffend, dass ein Immobilienvermittlungs-Unternehmen mit der

Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften beauftragt wurde.

Zu 8.:

Vom gesamten Bestand an Wohnungen bei den Bundeswohn-
baugesellschaften wären etwa 60% im Wege eines Einzelverkaufes abgabe-
fähig gewesen.

Zu 9.:

Es ist nicht daran gedacht, der Immobilienbestand der Bundeswohn-
baugesellschaften zu veräußern. Das vorliegende Verwertungskonzept wertet
die Veräußerung der Geschäftsanteile der Bundeswohnbaugesellschaften als
die zielführendste Form der Privatisierung mit dem höchsten Preispotential,
dh die Gesellschaften verbleiben im Besitz ihrer Wohnungen.

Alle Gesellschaften können entweder gemeinsam an einen Investor oder ein-
zelne Gesellschaften separat an verschiedene, z.B. lokale Investoren, ver-
äußert werden. Es wird ein signifikantes Interesse von Seiten öster-
reichischer als auch internationaler Investoren erwartet. So kann die ent-
stehende Konkurrenzsituation genützt werden um die Erlöse für den Bund
zu maximieren. Auch kann der Bund die kapitalstarken Bieter mit realisti-
schen Verwertungskonzepten selektieren und sicherstellen, dass nur seriöse
Unternehmen zum Zug kommen. Damit weist die Veräußerung der Ge-
schäftsanteile eine hohe soziale Verträglichkeit auf, da die Veräußerung der
Geschäftsanteile weder eine Auswirkung auf die Mietverhältnisse noch auf
das anwendbare Recht hat. Ein neuer Eigentümer bleibt an die diesbezüg-
lichen gesetzlichen Regelungen gebunden, da das Wohnungsgemein-
nützigkeitsgesetz auch die Mieten bei Neuvermietung reguliert. Dadurch
bleiben auch die neuen Mieter in ihrer sozialen Erwartungshaltung ge-
schützt.


Zu 10.:

Lehman   Brothers   hat   keine   Empfehlungen   für   bestimmte   Investoren

abgegeben.

Zu 11.:

Das Beraterteam hat die Unternehmensbewertungen vorgenommen und nun
wird durch die Einholung von indikativen Angeboten der Käufermarkt
ausgelotet. In welcher Höhe Anbote gelegt werden, ist derzeit nicht absehbar.

Zu 12.:

Im Bundesministerium für Finanzen werden Planposten von insgesamt
208 Bediensteten mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Ausbildung
besetzt. Davon sind insgesamt 133 Beamte und 11 Vertragsbedienstete mit
juristischer sowie 44 Beamte und 20 Vertragsbedienstete mit betriebs-
wirtschaftlicher Ausbildung. Die gesamte Beteiligungsverwaltung im
Bundesministerium für Finanzen wird von vier Akademikern betreut.

Zu 13.:

Wie bereits allgemein zum Themenbereich "ad externe Berater allgemein"
und zur Frage 4. ausgeführt, werden externe Fachleute, wenn es sinnvoll
und notwendig im Sinne eines effizienten, umfassenden und lösungs-
orientierten Ergebnisses ist, beigezogen. Die Unternehmensbewertungen und
der gesamte Transaktionsprozess ist äußerst diffizil und komplex und infolge
seiner Größenordnung mit dem geringen Personalstand auch nicht bewältig-
bar.

Zu 14.:

Diese Fragestellung geht von der  Annahme aus, dass die Verwertung in

Form des Verkaufes von Wohnungen erfolgt. Dies ist unzutreffend, ich ver-


weise auf die Beantwortung zur Frage 9.. Der Mietenmarkt wird nicht tan-
giert.

Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen;

Grundsätzlich ist klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen
keine Werbung betreibt, sondern Informationen über Ressortthemen an die
Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist
es mir ein besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in
einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommuni-
kation und Information mit und an die Bürger dieses Landes sehe ich als
innovativen Schritt das Bundesministerium für Finanzen in Richtung eines
modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren. Der direkte Dialog
mag als innovativer Schritt durchaus Aufmerksamkeit finden, PR- Arbeit an
sich ist jedoch auch für meine Vorgänger etwas Selbstverständliches
gewesen; dazu nachfolgender Vergleich der PR-Ausgaben mit meinem
Amtsvorgänger:

                                                                                                                                                                                                           

 PR-Ausgaben           Thema/Gegenstand/Ziele           Honorar        Qualitatives Ergebnis 

                                                                                          /Kosten                                                                                                                                                                          
                                                                                       in €    
HBM Edlinger     Steuerreform 2000, Folder, Cl-            3,3 Mio.         information der                
1999                   Projekte (Newsletter, Folder,                                      Öffentlichkeit über
                           Plakate), Schulwanderausstellung                             Leistungen des BMP
                           "Das Bundesbudget", Mappen für                              bzw. der
HBM Edlinger     Veranstaltungen, Kugelschreiber,       3,1 Mio.          Bundesregierung
1998                   Inserate (Steuerreform, BM                                      PR
                           Edlinger, zur Post- und                    
                          Telekombeteiligungsverwaltungs-
                          gesmbH), EURO-lnitiaiive

HBM Grasser     Broschüren, Folder (Zoll-Info,            3,2 Mio           Information der               
2002                   Steuerbuch, Vereine und Steuern                            Öffentlichkeit über          
                           u.a.) Finanz-Online,                                                 Leistungen des BMF
                           Leistungsbilanz, Inserate,                                       bzw. der
                           Finanz/Aktuell, etc. KMU-                                        Bundesregierung            
                            Kampagne                                                                PR                                 

 

Von   der  Beantwortung  nicht  umfasst   sind   Inseratschaltungen,   die   auf
Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur Bekanntmachung, wie insbesondere


bei Stellenausschreibungen, nach dem Bundesvergabegesetz oder bei no-
tariellen Beglaubigungen usw. anfallen. Weiters jene Kosten, die im Sinne
dieser Anfrage keine Außenwirkung hinsichtlich des Informationszwecks
haben, wie jene auf Grund von internen Schulungsmaßnahmen der Mitar-
beiter meines Ressorts.

Zu 1.: Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

Beratungen - Verwaltungsinnovation - Reformprozesse
ab 1.1. 2002

l       Personalmanagement, Personalentwicklung

1.1.      Auswahlverfahren unabhängiger Finanzsenate und Führungskräfte d.
Pilotwirtschaftsräume inkl. 3 Workshoptage für Personalentwicklung

Durchgeführt von:    MMag. Steindl Roland Unternehmensberatung,
Honorar/Kosten:       € 49.000,--

Ergebnis:

    Objektivität

    Transparenz

    Einbringung von fachspezifischen Know-How in Verbindung mit innovativen
Chanceprozessen

1.2.      Beratungsleistungen MbO-Prozess für das BMF

Gegenstand ist die

    Moderation und Beratung einer internen Arbeitsgruppe („Initiativgruppe MbO") -

    Ziel ist die Verfassung von Kriterien zur Leistungsbelohnung

    Qualitätssteigerung für Abfassung von Zielvereinbarungen für 2004

Durchgeführt von: VIP Consulting for human resources, Dr. Franz Heimel hat
umfangreiche Erfahrungen mit der Implementierung von MbO-Systemen

Honorar/Kosten:       € 4.000,--

Ergebnis:

    verbesserte und modernisierte interne Managementmethoden

      Optimierung von Arbeitsergebnissen

    effizienteren Personaleinsatz

    Einführung einer Zielkaskade im BMF als erstes Ressort - ab 2002 (auf oberster
Ressortebene werde Ziele für das laufende Jahr pro futuro festgelegt werden, die
dann auf alle Managementebenen bis zu den Mitarbeitern heruntergebrochen
werden.)

   Vermeidung von Redundanzen

   Festlegung von Mitarbeiter-Ziele

    Identifikation von Personalentwicklungsmaßnahmen


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

1.3.      Weiterentwicklung d. Personalentwicklungskonzeptes im BMF:

Mit W&H wurde 2001 das erste PE-Konzept entwickelt; darauf aufbauend wurde mit
W&H erstmals im BMF ein Handbuch für Führungskräfte entwickelt, welches
grundlegende Regelungen für die spezifischen Aufgaben der BMF-Firmenkultur
beinhaltet.

Ziel des Führungskräfte-Handbuch, ist den Personaleinsatz noch weiter zu effektuieren
und damit trotz laufendem Personalabbau die Leistungsfähigkeit der Gesamtorganisation
aufrecht zu erhalten bzw. zu erhöhen

Durchgeführt von:    Wentner & Havranek
Honorar/Kosten:       € 113.000,--

Ergebnis:

    Einsparungspotenziale sind finanziell nicht messbar, es handelt sich um

    verbesserte und modernisierte interne Managementmethoden

    Führungskräftehandbuch

1.4.      Unterstützung bei der Vorbereitung des Strategie- u. Zielworkshops und
Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten u. Unterlagen im Zusam-
menhang mit Überlegungen zur Einführung einer Balance Score Card in der
Finanzverwaltung

    gemeinsam erste Konzepte und Überlegungen erstellt, deren Ergebnisse

Voraussetzung für die erste Strategieklausur der SL des BMF waren und die die Basis
für die Strategieentwicklung im BMF sind.

    verbesserte und modernisierte interne Managementmethoden

    Die Erfahrungen des ersten Jahres des MbO-Prozesses haben gezeigt, dass die
Entwicklung einer BMF-Strategie Voraussetzung für einen effektiven MbO-Prozess
ist.

    Nur wenn eine von allen getragene Vision und Strategie vorliegt, können die Ziele
aller Organisationsebenen und aller Mitarbeiter darunter eingeordnet werden.

Durchgeführt von:     NewMark Human Resources GmbH & CoKG, NewMark hat

umfangreiche Erfahrungen bei der Einführung von BSC und
Kulturveränderungsprojekten.

Honorar/Kosten:       € 9.000,-

Ergebnis:

Auch hier sind Einsparungspotenziale finanziell nicht messbar, es handelt sich um

    effizienteren Personaleinsatz

    effektiver MbO-Prozess


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

1.5.      "Change Prozess. Reorganisation Finanzverwaltung". Gegenstand des Auftrages
ist die Begleitung des Change-Prozesses im Rahmen der Neuorientierung der
Finanzverwaltung in der anlaufenden Phase der Pilotierung

Durchgeführt von:    Infora
Honorar/Kosten:       452.000 Euro

Einsparungspotential: € 250 Mio. langfristig ab 2005

Ergebnis:

     Reduzierung von 80 FA auf 43 FA

     Reduzierung der FA-Vorstände von 80 auf 43

     Reduzierung der Hierarchieebene von 4 auf nunmehr 2 innerhalb des FA

    Abbau von 1/3 der Führungskräfte

    Errichtung eines Infocenters für die Bürger in jedem FA

      Effizienzsteigerung

    Einführung von Servicestandards

    Standardisierung betr. Erledigungsdauer (Arbeitnehmerveranlagung praktisch
tagfertig - früher bis zu 2 Monate)

     Verstärkung des Prüfungsaußendienstes

     Verstärkung des Risikomanagements (Treffsicherheit bei der Prüfungsauswahl)

     elektronische Abgabenerklärung für Arbeitnehmer, Unternehmer

   Personal- und Sachkosteneinsparung sowie Prüfungsmehrergebnisse

2       Stellenbesetzung in Finanzverwaltung & ausgegliederten Unternehmen

2.1.      Auswahlverfahren für Finanzamts-Leiter und Auswahl d. Geschäftsführerinnen
der Austria Wirtschaftsservice GmbH

Durchgeführt von:    Neumann H. International (Unternehmensberater),

Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes

Honorar/Kosten:       € 33.000,-

€ 20.000,--

Ergebnis:

    Objektivität

    Transparenz


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

2.2.      Beratung für die Auswahl des technischen Geschäftsführers des
Bundesrechenzentrums

Durchgeführt von:    PMC Personnel und Management Consulting (Personalberater;

Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes)
Honorar/Kosten:       24.000,--

Ergebnis:

    Objektivität

    Transparenz

2.3.      Unterstützung bei der Auswahl des stellvertretenden Leiters der Sektion I und
Unterstützung bei der Auswahl eines Geschäftsführers bei der ÖBFA:
Unternehmensberater

Durchgeführt von:    Zehnder Egon International GmbH, Werkvertrag zur Auswahl eines

Geschäftsführers der ÖBFA (Pauschalhonorar max. € 19.500,—
zuzüglich Umsatzsteuer.

Honorar/Kosten:       € 19.000,--

€ 12.000,--

Ergebnis:

    Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes erforderlich

    Objektivität

    Transparenz

Beratungstätigkeit noch nicht abgeschlossen

2.4.      Unterstützung bei der Suche und Auswahl eines Geschäftsführers der AWS
GmbH, profiliertes Personalberatungsunternehmen

Unterstützung bei der Suche und Auswahl eines/r Geschäftsführers/in der Austria
Wirtschaftsservice GmbH auf Grundlage der erfolgten

Durchgeführt von:     Zehnder Egon International

Honorar/Kosten:       Rahmenbudget für Pauschalvergütung max. € 19.000,-- zzgl. USt

Ergebnis:

    Beiziehung auf Grund des bzw. Stellenbesetzungsgesetzes

    Objektivität

    Transparenz

Beratungstätigkeit noch nicht abgeschlossen


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

3       Erhöhung der Verwaltungseffizienz

3.1.      "Unterstützung bei Konzeption einer Kosten- und Leistungsrechnung im Bund":

Gegenstand ist die Ausarbeitung und Vorlage eines Konzeptes über eine Bundes-Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) sowie die inhaltliche Ausgestaltung und Einfuhrung der
KLR; es sind Beratungsleistungen für die gesamte Bundesverwaltung, für die das BMF
zentral die Kosten übernommen hat. mit dem Ziel der Ermittlung des
Kostendeckungsgrades bzw. Bereitstellung von Informationen zur Bemessung von
Gebühren und Tarifen, Schaffung von Transparenz über Mittelverwendung, Leistung und
effiziente Darstellung Ressourceneinsatz-Leistung-'Wirkung, Vorbereitung einer
leistungsorientierten Budgetierung, Benchmarking, Darstellung des Leistungsflusses
folgend Überlegungen hinsichtlich Organisationsstrukturen

Durchgeführt von:    Institut für Verwaltungsmanagement
Honorar/Kosten:       € 35.000,--

Einsparungspotential: € 300.000,--

Ergebnis:

    Schaffung von Transparenz anhand von Zahlen (Ergebnissen)

      Bereitstellung von Leistungs- und Wirkungskennzahlen

    Basis für Entscheidungen hinsichtlich Leistungsumfang - Outsourcing,

    Reduktion durchschnittlichen Bearbeitungszeiten

      Verwaltungsvereinfachung

      Sparpotential bei effizienteren Mitarbeitereinsatz

    Vermeidung von redundanten Kosten bei den Ressort-Einführungen in Höhe von ca
10.00 - 50.000 pro Zentralstelle

    Effizienzsteigerung von ca. 20 %

3.2.      Rahmenwerkvertrag div. fachspez. Beratung in Vergabeverfahren, insbesondere
Bewertung. Evaluierungen. Leistungsbeschreibungen

Durchgeführt von:     Univ.Prof. Dr. Karl Sandner,  Institutsvorstand an der WU am

Institut für Public Management
Honorar/Kosten:       € 97.000,--

Ergebnis:

    Unterstützung und Durchführung von Bewertungen

    Erarbeitung von Auswahl- und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF

    Ergänzung ressortinternes Fachwissen um spezifischen Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht und Betriebswirtschaft, Public Management


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu l. bis 3.:

    Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How

    Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren

    Bildung unabhängiger Kommissionen

     Erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren

3.3.      Rahmenwerkvertrag div. vertragliche und vergaberechtliche Angelegenheiten

Durchgeführt von:    Dr. Rudolf Lessiak und Univ. Prof. Dr. Josef Aicher

Rechtsanwalt, Kernkompetenz ist Vergabe- und Vertragsrecht
Prof. Aicher ist am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der
Uni Wien, Kernkompetenz: Zivilrecht, Handelsrecht, Vergaberecht
insbesondere EU-Recht und Judikatur

Honorar/Kosten:       € 316.000,--

Ergebnis:

     Unterstützung und Durchführung von Bewertungen

    Erarbeitung von Auswahl- und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF

    Ergänzung ressortinternes Fachwissen um spezifisches Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht sowie Betriebswirtschaft, Public Management

    Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How

    Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren

    unabhängige Kommissionen

    erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren

4      Generalsanierung Komplex 1010

4.1.      Beratung f. d. BMF-Entwicklungsprojekt und Vorhaben HEP:

Dipl. Ing. Kunze ist selbständiger Architekt mit Erfahrung mit Projektierungs- und
Planungsarbeiten sowie Ausschreibungen von Bau- und Architekturleistungen (zuletzt
Wettbewerb für Generalsanierung der historischen Gebäude des BMF);
Auftrag vom BMWA im Einvernehmen mit dem um noch ungenützte Potenziale an Raum
und Objekten für eine bessere Nutzung zu finden durch:

 

    Ziele sind die Optimierung der Raumnutzung des BMF und Wahrung des
Kulturauftrages

Durchgeführt von:    Kunze Helmut,
Honorar/Kosten:       € 40.000,--

Ergebnis:


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

    Einbringen von fachlichen Know-How in Ergänzung zu ressortinternen Fachwissen

    Minimierung der Kosten einer notwendigen Generalsanierung.

4.2.      rechtsanwaltl. Tätigkeiten betreffen Komplex 1010, Prüfung Bestandverhältnisse

Beurteilung der Mietverhältnisse des Bundes mit Geschäftsmieten von Bedeutung. Die
Beauftragung der Finanzprokuratur mit der Wahrnehmung der rechtl. Interessen des
Bundes war wegen des zu Beginn des Jahres 2001 erwarteten Abgangs des bei der
Finanzprokuratur zuständigen Sachbearbeiters in die Immobilienmanagement-
gesellschaft des Bundes m.b.H. nicht geboten.

Durchgeführt von:     Patzak, Kraus und Kollegen

Die Leistungen von RA Dr. Patzak im Zeitraum 2001 - 2002 umfassen einzeln

abgerechnete Beratungsleistungen und Rechtsgutachten an das BM

Honorar/Kosten:       € 24.000,--

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Beurteilung der Mietverhältnisse des Bundes mit Geschäftsmietern

4.3.      Gutachtenserstellung f. Gebäudekomplex; gerichtl. beeideten Sachverständigen
Definition marktangemessener Zahlungen im Mietbereich

Durchgeführt von:     Trestler-Wilenig Alexandra

(die Sachverständige erhielt ein Pauschalhonorar)
Honorar/Kosten:       € 2.000,--

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Definierung der Höhe der marktangemessenen Mietrechtsabstandszahlungen durch
einen gerichtl. beeideten Sachverständigen

4.4.      Rahmenwerkvertrag div. vertragliche und vergaberechtliche Angelegenheiten

Durchgeführt von:     Dr. Rudolf Lessiak und Univ. Prof. Dr. Josef Aicher

Rechtsanwalt, Kernkompetenz ist Vergabe- und Vertragsrecht
Prof. Aicher ist am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der
Uni Wien, Kernkompetenz: Zivilrecht, Handelsrecht, Vergaberecht
insbesondere EU-Recht und Judikatur

Honorar/Kosten:       € 316.000,--


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

Ergebnis:

     Unterstützung und Durchführung von Bewertungen

    Erarbeitung von Auswahl- und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF

    Ergänzung ressortinternes Fachwissen um spezifisches Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht sowie Betriebswirtschaft, Public Management

    Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How

    Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren

    unabhängige Kommissionen

    erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren

5       Dienstleistungszukauf für ausgegliederte Unternehmen (Eigentümersteuerung)
& Ausgliederungen

5.1.      Rahmenvertrag zur Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines
Beteiligungs- und Finanzcontrollings

Gegenstand:

    Beratungsleistungen zur Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines
Beteiligungs- und Finanzcontrollings (ca. 25 BMF-Beteiligungen, 13 ausgegliederte Rechtsträger, zusätzliche weitere 29 ausgegliederte Rechtsträger aufgrund BHG-Novelle) für den Leistungs- und für den Budgetbereich gemäß dem für das Beteiligungs- (Eckwerte-) Controlling und das Finanzcontrolling festgelegten Rahmen;

    Mitwirkung bei der Einführung von zielorientierten, planungs- und kontroll-basierten sowie vorsteuernden Mindestberichtsstandards (Planungsrechnungen,
Quartalsberichte mit Soll-/Ist-Vergleich, Vorschaurechnungen, Jahresabschlüsse
etc.)

    Optimierung bei der Schaffung einer Controlling-Infrastruktur im BMF und - falls
erforderlich - in den Gesellschaften, für die ein Beteiligungs- und Finanz-Controlling
durchgeführt wird, durch Einführung eines betriebswirtschaftlichen Regel-
Berichterstattungssystems, das im Bedarfsfall das jeweilige unternehmens-spezifische Berichtssystem für die Gesellschaftsorgane ergänzt

Durchgeführt von:     Austria Wirtschaftsservice GmbH
Honorar/Kosten:       € 31.000,--

Ergebnis:

    Implementierung eines einheitlichen und aussagekräftigen Berichterstattungssystems
der ausgegliederten Unternehmungen im BMF

    effektive Überprüfung des Budgetvollzugs bzw. Einhaltung des Bundesvoranschlages


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

5.2.      Verhandlungsassistenz bei der Privatisierung der DDSG: Gegenstand des
Vertrages ist die

Beratung der Republik Österreich bei bestmöglichen Folgeschritten der Privatisierung
und Leistung von Verhandlungsassistenz

Durchgeführt von:    CDI Beteiligungsberatung GmbH, die CDI ist eine führende

Beratungsgesellschaft auf dem Gebiet des Company Search,
Beratung bei zahlreichen Unternehmungen der ÖIAG (Z.B. Salinen);

Honorar/Kosten:       € 10.000,-

Einsparungspotential: 7,91 Mio

Ergebnis:

Optimaler Verkauf der DDSG inkl. Liegenschaften (100 % Bundesbeteiligung als
Voraussetzung späterer Liquidation der DDSG)

5.3.      Betriebswirtschaftliche Evaluierung für die Republik Österreich aus Bergschäden
für die Gesellschaften des ÖBAG-Konzerns

Gegenstand ist die

Erhebung und Evaluierung des konkreten Haftungsrisikos des Bundes bei der ÖBAG,
insbesondere aus der Haftung für Bergschäden nach dem Mineralrohstoffgesetz;

Durchgeführt von:    Europa Treuhand Ernst und Young, Europa Treuhand ist

Abschlussprüfer der ÖBAG, Erstellung des Gutachtens durch
zusätzlich erforderliche Leistungen im Zuge der Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2002

Honorar/Kosten:       € 33. 000,--

Einsparungspotential: Einsparungspotenzial derzeit nicht abschätzbar

Ergebnis:

    Minimierung einer allfälligen Haftung des Bundes durch möglichst sorgfältige
Sicherung und Beendigung der Bergbautätigkeit und danach Verwertung der
Gesellschaften und/oder wesentlicher Vermögensgegenstände

    kritische Prüfung vorzeitiger Verwertungsmöglichkeiten einzelner
Vermögensgegenstände der ÖBAG


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

5.4.      Gutachten betreffend IAKW-Vorstandsvertrag:

    Gegenstand war die Frage, ob der bisherige Vorstand der IAKW Ansprüche geltend
machen kann, wenn der neue Vorstandsvorsitzender mit Dirimierungsrecht
ausgestattet wird.

    Das Gutachten hat aufgezeigt, dass eine Bestellung des neuen Vorstandsmitgliedes
zum Vorstandsvorsitzenden mit Dirimierungsrecht zu einem Gerichtsverfahren
geführt hätte, das das BMF mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren hätte;
Schadenersatzverpflichtungen des BMF wären die Folge gewesen, die dadurch
vermieden werden konnten.

Durchgeführt von:    Hule & Heinke, Rechtsanwälte GmbH
Honorar/Kosten:       € 3.000,-

Einsparungspotential: € 270.000,--

Ergebnis:

      Erzielung eines einvernehmlichen Ergebnisses

      Vermeidung von Schadenersatzverpflichtungen

5.5.      Steuerliche Beratungstätigkeit betreffend Börsebeteiligungsgesellschaft

    Fortsetzung der Steuerberatungstätigkeit für BMF als Rechtsnachfolger der
aufgelösten Börsebeteiligungsgesellschaft

    steuerliche Beratungstätigkeit

Durchgeführt von:    KPMG Alpen-Treuhand GmbH,
Honorar/Kosten:       € 2.000,--

Einsparungspotential: € 300.000,--

Ergebnis:

    Beendigung der steuerlichen Beratungstätigkeit und nachfolgender Löschung der
Steuernummer der ehemaligen BörsebeteiligungsgmbH

    Überweisung des Steuerguthabens

5.6.      "Reorganisation Bankenaufsicht; FMA"

Gegenstand des Gutachtens waren die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen
Aspekte der Reorganisation der Bankenaufsicht

Durchgeführt von:     Univ.-Prof. Zechner, Institut für BWL der Uni Wien und an der

Donauuniversität Krems; ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

der Marktrisikobestimmung  für Banken, wurde bereits der Prüfung
des RH unterzogen - Kompetenz von Univ.-Prof. Zechner wurde
nicht in Zweifel gezogen, die Auftragsvergabe erfolgte
ordnungsgemäß sowie wurden die Beratungsleistungen
ordnungsgemäß erbracht.

Honorar/Kosten:       € 170.000,--

Einsparungspotential: € 150 Mio, € 50-60 Mio p.a. ab 2005

Ergebnis:

    Etablierung der FMA als integrierte Allfinanzaufsicht für Angelegenheiten der
Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen-, Wertpapier- und Börsenaufsicht

    Nutzen für den heimischen Finanzplatz durch gesteigerte internationale Reputation
durch die Etablierung einer internationalen anerkannten Aufsichtsbehörde

    Finanzierung erfolgt durch Kostenbeiträge der Beaufsichtigten

    Bund leistet fixen Beitrag (3,5 Mio, das sind 15,6 % des von der FMA für 2003
veranschlagten Gesamtbudget von rd. 22,3 Mio.)

    langfristig wird der Bundesbeitrag rd. 10 % der Aufsichtskosten abdecken, was auch
der Zielsetzung der Kostentragung durch die Beaufsichtigten entspricht

    Im BMF ergeben sich Einsparungen

    der Personalressourcen durch Ausgliederung (insgesamt 53 Bedienstete)

    Reduktion der Ausgliederung des Personals verbundenen Sachkosten
(Büroausstattung, Strom, Telefon, Dienstreisen etc.)

    Verkauf des Hauses Plankengasse 3 (Bankenaufsicht) und der Auflösung des
Mietvertrages Johannesgasse 14 (Versicherungsaufsicht)

    Wegfall der Vorfinanzierung der Bundes-Wertpapieraufsicht (rd. 3 Mio jährlich)

    Wegfall des Kostenbeitrages des Bundes zur Bundes-Wertpapieraufsicht, zuletzt rd. €
291.000,--

5.7.      Beratung beim Verkauf d. BWBG

es besteht ein Rahmenwerkvertrag für die fachliche Beratung in vergaberechtlichen
Fragen bei der Vergabe von Leistungen an dritte Unternehmen;

Durchgeführt von:    Univ. Prof. Dr. Bogner, Dr. BOGNER ist Ordinarius für betriebliche

Finanzierung am Institut für Finanzierung und Finanzmärkte an
der Wirtschaftsuniversität Wien und hat eine Vielzahl einschlägiger
wissenschaftlicher Publikationen veröffentlicht.
Der Beratungsschwerpunkt liegt bei der Auswahl geeigneter
Investmentbanken.

Honorar/Kosten:       € 77.000,--


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Auswahl geeigneter Investmentbanken

5.8.      "Veräußerung Österr. Bundesverlag"

Gegenstand des Auftrages ist

    die Unterstützung des Bundes durch professionelle Beratung bei der Veräußerung
der Anteile des Bundes an der österreichischer Bundesverlag GesmbH,

    die Leistungen sind nach den Privatisierungsgrundsätzen der EG zu erbringen;

    Ziel ist die bestmögliche Veräußerung der Anteile des Bundes an der ÖBV-Gruppe
unter Berücksichtigung der Kriterien Verkaufspreis und Sicherung österreichischer
Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter geänderten
Eigentumsverhältnissen;

    die Vertragsleistung ist in 6 Arbeitspaketen aufgeteilt (Erstellung des

Privatisierungskonzepts, Erstellung der Unternehmensbewertung, Erarbeitung der
Entscheidungsgrundlagen, Definition und Ansprache potentieller Käufer und
Vorbereitung sowie Organisation eines Datenraumes für die Due Diligence, Reihung
der Kaufangebote und Bericht an das BMF, Vertragsverhandlungen und Abschluss
des Kaufvertrages

Durchgeführt von:    KPMG
Honorar/Kosten:       € 788.000,--

Einsprungspotential: € 24 Mio,

Ergebnis:

    Ordnung der Kernkompetenzen

    Wegfall der Verwaltungsaufwendungen

    bestmöglicher Verkauf des österreichischen Bundesverlages unter Wahrung
österreichischer Interessen - Sicherung des Kulturauftrages und Sicherung der
Headquarterfunktion in Österreich

    Verkauf an Bestbieter

    bindende Verpflichtung des Käufers zur Wahrung österreichischer Interessen,
abgesichert durch Konventionalstrafe

    Erfüllung des Kultur- und Schulbuchauftrages durch Käufer bis Ende 2007, auch
nach Ende 2007 Wahrnehmung österreichischer Interessen im Hinblick auf
Schulbuch- und Kulturauftrag, u.a. Publizierung einer Mindestzahl österreichischer
Titel, Pflege und Erhaltung der im Verlag bereits erschienenen österreichischen Titel,
Sicherstellung eines geeigneten Zuganges zum deutschen Sprachraum, Beibehaltung


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu l. bis 3.:

und Garantie des Standortes Österreich unter Beibehaltung einer verlagsspezifischen
Mindestinfrastruktur (Verlagsräumlichkeiten in Österreich, österreichisches Lektorat,
österreichische Programmverantwortlichkeit, Betreuung des österreichischen
Sortimentbuchhandels sowie der Medien von Österreich aus), Verbleib der
österreichischen Autorenrechte bei österreichischen Publikumsverlagen

5.9.      Reform der Bankenaufsicht: Gegenstand des Gutachtens sind die rechtlichen,
finanziellen und organisatorischen Aspekte einer Ausgliederung der
Bankenaufsicht

Grundlage für die Etablierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde als integrierte
Allfinanzaufsicht

Durchgeführt von:    Mayrhofer & Rainer OEG Rechtsanwälte
Honorar/Kosten:       € 500,--

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Aufkündigung Mietvertrag Johannesgasse 14 (FMA)

5.10.    Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf d.

Wohnungsgesellschaften des Bundes und der Umstrukturierung der ÖBB

Durchgeführt von:     Schramm & Partner, Rechtsanwalt, Experte im Vergabe- und

Vertragsrecht
Honorar/Kosten:       € 506.000,--

€ 51.000,-

Ergebnis:

    Unterstützung und Durchführung von Bewertungen

    Erarbeitung von Auswahl- und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF

    Ergänzung ressortinternes Fachwissen um spezifischen Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht und Betriebswirtschaft, Public Management

    Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How

    Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren

      unabhängige Kommissionen

      erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

5.11.    Veräußerung Wohnbaugesellschaften des Bundes": Gegenstand ist die

    Beratung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften, vollständigen Verwertung
und der Erlösmaximierung haben zentrale Bedeutung

    Leistungsgegenstand sind eine Ist-Analyse/Due Diligence, Abklärung von
Vorkaufsrechten, Zwergenanteil, Marktuntersuchung,

    Untemehmensbewertung, Ausarbeitung eines Gesamtverwertungskonzeptes oder
deren Vermögen,

    Erstellung eines Privatisierungskonzeptes,

     Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für weitere Vorgansweise,

     Übertragung von Vermögensteilen,

    Durchführung der Verwertung vom Vermögen am Markt, die Umstrukturierung der
bestehenden Gesellschaften und die ergänzenden Bewertung der neugebildeten
Gesellschaftsstrukturen,

    Definition und Ansprache potentieller Käufer,

    Reihung der Kaufangebote,

     Vertragsverhandlungen und sonstige Leistungen

Durchgeführt von:    Lehman Brothers

Honorar/Kosten:       € 8,25 Mio. bei Anteilsveräußerung, € 10,23 Mio bei

Verbriefungsvariante; bislang bezahlt 5 Mio. €

Einsparungspotential: derzeit nicht bezifferbar - 600 Mio. Euro werden erwartet

Ergebnis:

    Konzentration auf Kernaufgaben

    Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen

5.12.    Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Verkauf d.

Bundeswohnbaugesellschaft: es besteht ein Rahmenwerkvertrag für die fachliche
Beratung in vergaberechtlichen Fragen bei der Vergabe von Leistungen an dritte
Unternehmen:

    Beratungsschwerpunkt liegt im Immobilienbereich

Durchgeführt von:     Dr. Kletecka, Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der

Universität Wien und kann eine umfangreiche literarische Tätigkeit
im Immobilienrecht nachweisen.

Honorar/Kosten:       € 102.000,--

Ergebnis:

    Einbringen von fachlichem Know-How in Ergänzung zu ressortinternem Fachwissen

    Vorteil von Internationalen Erfahrungen


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

    auf Grund des ambitionierten Reformprogramms wird Neuland betreten

6       Strukturreformen

6.1.      Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Reorganisation der ÖBB.
insbesondere hinsichtlich der Integration der Schieneninfrastruktur

    Bei beiden Gesellschaften gibt es komplexe Sonderbilanzierungsvorschriften, die im
Rahmen einer Strukturreform zu überarbeiten sind.

    die Beiziehung von Dr. Platzer, der eingehende Kenntnis über die internen Strukturen
der Gesellschaft hat, ist daher in Bezug auf das erforderliche Vor- bzw. Fachwissen
als äusserst wirtschaftliche und sparsame Vorgangsweise zu betrachten.

    Die Beratungsleistungen haben die grundsätzliche organisationsrechtliche

Neustrukturierung des Unternehmens, die notwendigen Finanzierungsgrundlagen
und die entsprechenden bilanziellen Auswirkungen umfasst.

    Schwerpunkt dabei war, die Möglichkeiten und Auswirkungen der beabsichtigten
Integration der SCHIG in die ÖBB zu erarbeiten. .

Durchgeführt von: Grant Thornton - Jonasch & Platzer, Doz. Dr. Platzer ist
Wirtschaftprüfer der ÖBB und Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft.

Honorar/Kosten:       € 42.000,--

Einsparungspotential: rd. € 400 Mio. (wird nur l Mal summiert)

Ergebnis:

    Dr. Platzer hat wesentliche Beiträge zu jenem Reformmodell geliefert, das infolge in
das Regierungsübereinkommen aufgenommen wurde

    einer ÖBB-Reform liegen die offenen Maastricht- und Finanzierungsfragen, die in
direktem Zusammenhang mit einer Neustrukturierung der Eisenbahn stehen, zu
Grunde

    Angesichts der budgetären Bedeutung war es unumgänglich, in fachspezifischen
Rechtsfragen externe Leistung beizuziehen.

    Einsparungspotential durch die Umsetzung der notwendigen

6.2.      Rechtsberatung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung der ÖBB. Dr.
Kirchweger hat das derzeit

    geltende ÖBB-Gesetz maßgeblich mitgestaltet und ist laufend für das BMVIT in
eisenbahnrechtlichen Fragen tätig.

    er hat Entwürfe zu den umfangreichen gesetzlichen Änderungen und Konzepte zu
den neuen Finanzierungsverträgen erarbeitet.


Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

    Weiters hat er ein Gutachten zu beihilfenrechtlichen Aspekten im Zusammenhang
mit dem EU-Eisenbahnrecht erstellt.

Durchgeführt von:    Dr. Kirchweger, Als ehemaliger Vorstand der Chemie-Linz kann er

auf Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Belangen und Fragen der
Gestaltung neuer Unternehmensstrukturen verweisen.

Honorar/Kosten:       € 62.000,--

Einsparungspotential: rd. 400 Mio. Euro mittelfristig (wird nur l Mal summiert)

Ergebnis:

    Einbringen von fachlichem Know-How in Ergänzung zu ressortinternem Fachwissen

    Internationale Erfahrungen von Vorteil

    auf Grund ambitionierten Reformprogramms wird Neuland betreten

    Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Belangen und Fragen der Gestaltung neuer
Untemehmensstrukturen

    Das besondere Interesse des BMF an einer ÖBB-Reform liegt in die offenen
Maastricht- und Finanzierungsfragen die in direktem Zusammenhang mit einer
Neu strukturierung der Eisenbahn stehen

    Angesichts der budgetären Bedeutung war es unumgänglich, in fachspezifischen
Rechtsfragen externe Leistung beizuziehen.

    Die Umsetzung der notwendigen Strukturreformen wird als Voraussetzung dafür
gesehen, dass bei der ÖBB mittelfristig eine geschätztes Einsparungspotential in der
Größenordnung von rd. 400 Mio. € genutzt wird.

6.3.      Ausarbeitung von vorbereitenden Unterlagen und Stellungnahmen zur Frage der
EU-Rechtskonformität des geplanten Altersvorsorgeproduktes

Durchgeführt von:     Univ. Doz. Stefan Weber

    Univ. Doz. Dr. Weber besitzt besondere Kenntnis auf den bei der Ausarbeitung des
Zukunftsvorsorgeprodukts maßgeblichen Bereichen, EG-Kapitalverkehrsfreiheit und
EG-Beihilfenrecht was durch einschlägige Publikationen und seine
Vorlesungstätigkeit belegt ist.

    durch seine vorbereitenden Unterlagen betreffend die EU-Rechtskonformität eines
Vorsorgeprodukts mit Österreich-Bezug maßgeblich an der EU-rechtskonformen
Konzeption des Zukunftsvorsorgeproduktes, welches am 19.9.2002 im Nationalrat
beschlossen wurde, beigetragen.

    Durch seine Mitarbeit konnte insbesondere das mit dem Europarecht vereinbarende
Anknüpfungskriterium „unterentwickelter EWR-Kapitalmarkt" entwickelt und damit
zusammenhängende beihilfenrechtliche und die Kapitalverkehrsfreiheit betreffende
Rechtsfragen geklärt werden.


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

    Seine Tätigkeit war somit eine wesentliche Basis für den kapitalmarktfördernden
Effekt des neuen Zukunftsvorsorgeprodukts für alle Österreicher.

Honorar/Kosten:       € 6.000 Euro

Einsparungspotential: bei l Mio Zeichner in ca 3 - 5 Jahren etwa € 400 Mio

Ergebnis:

Die durch das Produkt bewirkte Kapitalmarktstärkung (bei l Mio Zeichner in einigen
Jahren etwa 400 Mio € zusätzliche jährliche Nachfrage an der Wiener Börse) hat
außerordentlich positive volkswirtschaftliche Effekte und wird die
Finanzierungsbedingungen der österreichischen Unternehmen verbessern.

6.4.      Beratung betreffend Gesetz zur Reform d. Wirtschaftsförderung

Im Rahmen der Reform der Wirtschaftsförderung wurden vier bestehende Gesellschaften
(FGG, BÜRGES, ERP-Fonds und Innovationsagentur) zu einer Gesellschaft
zusammengeführt.

     Begleitung für rechtliche Konzeption (Gesetz) sowie Umsetzung
(Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch) dieser Zusammenführung

Durchgeführt von:    Berger, Saurer, Zöchbauer, Dr. Kurt Berger ist Senior Partner in der

Kanzlei Berger Sauer Zöchbauer. Er ist Fachmann auf dem Gebiet
des Gesellschaftsrechts.

Honorar/Kosten:       € 32.000,--

Ergebnis:

    Abbau der Doppelgleisigkeiten bei den Institutionen der Wirtschaftsförderung

    Erzielung von Synergieeffekte bei der Förderabwicklung und Verwaltung

7      Wissenschaftliche Expertise für Vorbereitungsarbeiten für
wirtschaftspolitische Maßnahmen

7.1.      Evaluierung d. Mehreinnahmen durch einnahmenseitige Maßnahmen des
Bundes; Bernhard Felderer. Helmut Hofer. Reinhard Koman. Ulrich Schuh

    Im Paktum über den Finanzausgleich 2001 bis 2004 sind Bund, Länder und

Gemeinden übereingekommen, dass grundsätzlich die gesamten einnahmenseitigen
Maßnahmen aus den im Jahr 2000 beschlossenen Maßnahmen vom Bund lukriert
werden sollten. Die Höhe dieser Mehreinnahmen sollen gemäß dieser Vereinbarung
jährlich evaluiert werden.


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

    Gegenstand des Gutachtens ist die Identifikation jenes Anteils des tatsächlichen
Aufkommens des Jahres 2001, der auf die im Jahr 2000 vom Bund beschlossenen
Maßnahmen zurückzuführen ist.

Durchgeführt von:    Institut für höhere Studien (IHS)
Honorar/Kosten:       € 3.000,--

Ergebnis:

    Die Studie ermittelte die Höhe des Aufkommens, der auf die im Jahr 2000 vom Bund
beschlossenen steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen ist.

    Einbringen von fachlichem Know-How in Ergänzung zu ressortinternem Fachwissen -
Vorteil von Internationalen Erfahrungen

7.2.      Arbeiten für den österreichischen Stabilitätspakt; HR Dr. Reinhold Schwarzl.
Dipl.-Ing. Walter Stübler u.a.

    Gemäß Art. 10 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den
Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik
(Österreichischer Stabilitätspakt 2001), BGB1. I Nr. 39/2002, erfolgt die Ermittlung
der Haushaltsergebnisse gemäß ESVG 95 und

    eine Berichterstattung darüber an das österreichische Koordinationskomitee durch
die Bundesanstalt Statistik Österreich bis jeweils Ende August eines Jahres.

    Mitglieder der Statistik Austria haben in Zusammenhang mit dem Österr.

Stabilitätspakt auch Gutachten über die Auswirkungen von konkreten Maßnahmen
des Bundes, der Länder und Gemeinden auf die Haushaltsergebnisse gemäß ESVG
95 erstellt und an diesbezüglichen Beratungen teilgenommen

Durchgeführt von:     Statistik Austria
Honorar/Kosten:       € 528.000,--

Ergebnis:

    Die erforderlichen Vereinbarungen mit der Statistik Österreich sind gemäß Art. 10
Abs. 4 des österreichischen Stabilitätspaktes 2001 durch das Bundesministerium für
Finanzen abzuschließen

    Durch die auf dieser Vereinbarung beruhenden Arbeiten von STATÖ wird der ÖStP
2001 erst operabel, da sonst die Haushaltsergebnisse der Gebietskörperschaften
nicht in einer einheitlichen Weise nach ESVG in der Fassung des ÖSTP 2001
vergleichbar vorliegen

    wichtige Voraussetzung zum Vollzug des ÖStP 2001 und zur Erreichung nachhaltig
gesunder öffentlicher Haushalte in Österreich

    Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte aller Gebietskörperschaften


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

7.3.      Working Paper 6/2002 - Die Verfahren zur Sicherung d. Konvergenz in der
Europäischen Union

Durchgeführt von:    Tzanoukakis Kira Mag, Die Autorin war Studentin an der Uni-Graz.

Kernkompetenz: Das Working Paper 6/2002 entspricht einer
Kurzfassung der Diplomarbeit der Autorin an der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz (bei Prof. Isak).

Honorar/Kosten:       € 300,--

Ergebnis:

    Das Working Paper betrifft eine Kernkompetenz des Bundesministeriums für
Finanzen.

    Ein Auftrag zu dieser Studie wurde nicht erteilt

8      Diverses

8.1.      Gutachten im Zusammenhang mit dem Bundesobjekt Reichenhallerstraße: war
bereits Gutachter des für Kaufabschluss erforderlichen Zustandsgutachtens

Beurteilung eines nach dem Verkauf aufgetretenen verborgenen Baumangels im
Deckenbereich des Wohnobjektes

Durchgeführt von:    Neumann Walter Ing. Mag.
Honorar/Kosten:       € 19.000,--

Ergebnis:

     Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

   Ergänzung des hausinternen Know-How

     endgültiger Ausschluss allfälliger Haftungen des Bundes

8.2.      Unterstützung des BMF beim Phare Twinning Projekt mit Rumänien:

im BMF keine Kapazitäten und Erfahrungen vorhanden für die Projektabwicklung von
EU-geförderten Twinningprojekten

Gegenstand:

   Projekt- und Finanzmanagement,

   Prüfung ein- und ausgehender Rechnungen,

   laufenden Beratung in projektrelevanten Fragen,

     Unterstützung bei Akquise neuer Projekte


Beilage l/Ad Externe Berater alleemein: Zu 1. bis 3.:

Durchgeführt von:    FAA Holding GmbH & Co KEG, FAA Holding GmbH 85 CO KEG: ist

eine 100%ige Tochter der FAA Holding GmbH, private Beratungs-
und Trainingsfirma, mit den Kernkompetenzen für den vorliegenden
Auftrag: Internationales Projektmanagement, seit 1995 über 110
erfolgreich abgeschlossene EU-geförderte Projekte weltweit

Honorar/Kosten:       € 42.000,-- (wird von EU refundiert)

Einsparungspotential: € 80.000,--

Ergebnis:

    Unterstützung des BMF beim Projektmanagement; Projektleitung im BMF;

    Kosten werden nicht aus österreichischen Budgets getragen, sondern sind in den EU-
      Twinningbudgets enthalten

     Internationale strategische Tätigkeit für Heranführung der Beitrittskandidatenländer

     Optimale Projektabwicklung

    große Zufriedenheit seitens der EU-Kommission

    keine Beanstandungen von der EU-Finanzkontrolle

    40.000 Euro Zufluss ins Budget

8.3.      Prüfung widmungsgemäßer Verwendung der Förderungsmittel für die Partei "Die
Unabhängigen" gem. S 4 Parteiengesetz; Zur Umsetzung ihrer Wahlwerbung zur
Nationalratswahl 1999 wurden Fördermitteln gem. S 2 Abs. 2 lit. c des
Parteiengesetzes seitens des Bundes gewährt

Durchgeführt von:     HFP Steuerberatungs-GmbH,
Honorar/Kosten:       € 2.000,--

Ergebnis:

Fördermittel wurden widmungsgemäß verwendet

8.4.      Prüfung widmungsgemäßer Verwendung der Förderungsmittel für die Partei "Die
Unabhängigen" gem. S 4 Parteiengesetz

Durchgeführt von:     Intercontrol Wirtschaftstreuhand GmbH,
Honorar/Kosten:       € 2.000,--

Ergebnis:

Fördermittel wurden widmungsgemäß verwendet


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

8.5.      Gutachten betreffend Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG

Durchgeführt von:    Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer; hervorragende, international

renommierte Experten auf dem Gebiet der Ökonomie;
Vereinbarungen mit Felderer und Tomandl vom März 2002
betreffend gemeinsame Erstellung eines Gutachtens zur Frage der
Rechtmäßigkeit des von der Personalvertretung der
österreichischen Post AG über den ÖGB bei der Staatlichen
Wirtschaftskommission erhobenen Einspruches gegen die
Wirtschaftsführung der Österreichischen Post AG

Honorar/Kosten:       € 400,--

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Einspruch des ÖGB gegen Wirtschaftsführung österreichische Post AG erfüllt alle
nach ArbVG erforderlichen Voraussetzungen (Verfahren nach § 112 ArbVG wäre
einzuleiten)

    Streitfragen konnten in der Folge beigelegt und damit schädliche Arbeitskonflikte für
den Wirtschaftsstandort Österreich vermieden werden

8.6.      Gutachten betreffend Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG;
Hervorragende, international renommierte Experten auf dem Gebiet des
Arbeitsrechtes

Durchgeführt von:    Univ.Prof. Dr. Theodor Tomandl, Vereinbarungen mit Felderer und

Tomandl vom März 2002 betreffend gemeinsame Erstellung eines
Gutachtens zur Frage der Rechtmäßigkeit des von der
Personalvertretung der österreichischen Post AG über den ÖGB bei
der Staatlichen Wirtschaftskommission erhobenen Einspruches
gegen die Wirtschaftsführung der Österreichischen Post AG

Honorar/Kosten:       € 3.000,--

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    Einspruch des ÖGB gegen Wirtschaftsführung österreichische Post AG erfüllt alle
nach ArbVG erforderlichen Voraussetzungen (Verfahren nach § 112 ArbVG wäre
einzuleiten)

    Streitfragen konnten in der Folge beigelegt und damit schädliche Arbeitskonflikte für
den Wirtschaftsstandort Österreich vermieden werden


Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:

8.7.      Gutachten zum Projekt "AKH-Realisierungsproiekt Ostbereich", Rechtsanwalt

    rechtliche Beurteilung des "AKH-Realisierungsprojekt Ostbereich" hinsichtlich
Kostentragungsverpflichtung des Bundes zur Fertigstellung sowie allfälliger
Ausstiegsmöglichkeit

    Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Novelle zum ÖIAG-Gesetz 2000;

    Beratungstätigkeit bei Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages für Novelle zum
ÖIAG-Gesetz 2000

Durchgeführt von:    Dr. Nordberg

Honorar/Kosten:       Projekt noch nicht abgeschlossen: € 250,-- Euro/Stunde (zuzüglich

USt)

Einsparungspotential: Höhe des Einsparungspotenzials von allfälligem
Sachverständigengutachten abhängig

Ergebnis:

    Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen   Lösungen

    Ergänzung des hausinternen Know-How

    keine Ausstiegsmöglichkeit beim Projekt AKH, Empfehlung nach Beauftragung von
Sachverständigen hinsichtlich der Notwendigkeit zusätzlicher von VAMED
vorgeschlagener Maßnahmen und Leistungen für technische Durchführung und
Ausstattung sowie

     Bau eines Untergeschosses im AKH aus technischer und/oder medizinischer Sicht

    Beratungstätigkeit noch nicht abgeschlossen

Gesamtsumme von 1-8;
Kosten: rd. 12 Mio Euro
Einsparungspotential: rd. 1.893 Mio. Euro

Ergebnis: mittel- bis langfristiges Einsparungspotential bzw. Nutzen


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

Öffentlichkeitsarbeit

l      Information Allgemein (Kampagnen, PR-unterstützende
Dienstleistungen)

1.1.      Österreichische Zollverwaltung: Qualitätssicherung und Projekterfolg aus
Kundensicht", durchgeführt wurde eine Befragung eines Sampels von
1.000 Zollkunden

Durchgeführt von:    TQS - Team für Qualitätssicherung
Honorar/Kosten:       € 12.000,--

Ergebnis:

     Verbesserung der Services

     Verbesserung der Kundenfreundlichkeit

      Effizienzsteigerung

    sehr gutes Zeugnis für Zollverwaltung betreffend Serviceleistung und
Kundenfreundlichkeit an den Grenzen

1.2.      "PR-mäßige Unterstützung bei der Informationstätigkeit des BMF"

Gegenstand ist

    die Beratung des BMF bei der Information der Öffentlichkeit über finanz- und
wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Budgetsanierung;

    die Planung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes unter Einbeziehung
internationaler Fallbeispiele um die Bevölkerung über die Notwendigkeit, Ziele und
Auswirkungen der von der Regierung getroffenen Maßnahmen zu informieren

    sowie eine begleitende Kommunikationsberatung des BMF bei der Umsetzung aller
Maßnahmen

    Ziel: Positionierung des BMF als Gestalter und Schrittmacher bei der Umsetzung der
Reformprogramme, im Zentrum der Kommunikation stehen Reformen,
Marktforschung

Durchgeführt von:     Hochegger
Honorar/Kosten:       € 137.800,--

Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

     Darstellung der inhaltlichen Komponenten zum Thema Nulldefizit

      Positionierung der Verwaltungsreform im Zusammenhang mit der Gesundung des
     
Staatsbudgets

     Kommunikationskonzept von Finanz-Online

    Interne Kommunikation BMF-Finanzämter

   Analyse der Medienberichterstattung

     Marktforschung zu den Themen Verwaltungsreform, Steuerreform und Nulldefizit

   BMF als Serviceeinrichtung

     Kommunikation zum Thema Steuerreform

1.3.     Information über Maßnahmen des Konjunkturpakets

Gegenstand:

    die Konjunkturpakete der Bundesregierung und

    die steuerlichen Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft der Bevölkerung nahe
zubringen

    reine Agenturkosten: € 32.000,--

    Gesamtkosten inkl. Inserate, Werbedias, Hörfunkspots: € 164.000,--

Durchgeführt von:    The White House
Honorar/Kosten:       € 32.000,--

Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete

    Information über Serviceeinrichtungen

    Investitionsprämie, Lehrlingsprämie, Prämie für innerbetriebliche Aus- und
Weiterbildung

    Gebühren und Steuerbefreiung für Gründer

    Erleichterung beim Zugang zu Venture Capital

1.4.      Die Initiative "Wir haben Zukunft gemeinsam zum Erfolg"

    ist eine Informations- und Kommunikationskampagne,

    ist Teil einer Informationsoffensive zur Abdeckung des berechtigten

Informationsbedürfnisses der Bevölkerung über getroffene oder noch zu treffenden


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

Maßnahmen und Vorhaben des Bundesministeriums für Finanzen und damit auch
der Bundesregierung.

    Leistungsgegenstand ist

    die Beratung des Bundesministeriums für Finanzen in kommunikationsstrategischen
Fragen zu für KMU relevanten wirtschaftspolitischen Themen,

    die Einbringen von fachlichen Know-How über die spezifischen

Informationsbedürfnisse der KMU in Österreich in das zu entwickelnde Konzept der
Informations- und Kommunikationskampagne einschließlich der Sicherung der
Qualität und Umsetzbarkeit dieses Konzeptes,

    die Einbringen von fachlichen Know-How im Bereich Planung, Konzeption und
Durchführung von Informations- und Kommunikationskampagnen und PR-
Aktivitäten einschließlich der Sicherung der erforderlichen Qualität des
Projektablaufes,

    die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der
geplanten Informations- und Kommunikationskampagne wie beispielsweise
organisatorische Tätigkeiten, redaktionelle Arbeiten sowie

    eine abschließende Dokumentation der Ergebnisse,

    die Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen der Informations- und
Kommunikationskampagne sowie der beteiligten Akteure im Rahmen eines
professionellen Projektmanagements; diese Leistung ist in 5 wesentlicher
Arbeitspakete zu erbringen:

    Planung und Konzeption der Informations- und Kommunikationskampagne

    Identifikation und Erstkontaktierung der Zielgruppe

    Planung und Durchführung eines österreichweiten Dialoges mit der Zielgruppe

    Durchführung begleitender kommunikativer Maßnahmen

    Dokumentation der Ergebnisse

    Der Budgetrahmen von 2 Mio (exkl. USt) wurde nicht vollständig ausgeschöpft (1,8
Mio. exkl. USt)

Durchgeführt von:     Dr. Hochegger
Honorar/Kosten:       € 2.360.000;--

Ergebnis:

    KMU sind eine wesentliche Säule der heimischen Wirtschaft

    leisten einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen ( rd. 60% des gesamten
USt-Aufkommens)

     Ergebnisse des Dialogs fließen in die Steuerreform 2004 ein

     Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung

    Dialog mit 120.000 österr. Unternehmen


Beilage 2 /Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu l.

    bei 10 Großveranstaltungen nahmen 6.200 Unternehmer die Einladung zum direkten
Dialog bzw. Erfahrungsaustausch an

    Information aus erster Hand

    Positionierung des BMF als offensive Dienstleistungsinstitution

    Abdeckung des berechtigten Informationsbedürfnisses der Bevölkerung über
getroffene oder noch zu treffenden Maßnahmen und Vorhaben des
Bundesministeriums für Finanzen und damit auch der Bundesregierung.

    In § l des Vertrages ist ausdrücklich festgehalten: "Klargestellt und von der

Auftragnehmerin stets zu beachten ist, dass die gegenständliche Kampagne gerade
nicht eine Image-Kampagne ..sein soll, sondern der fachlich-technische
Informationsgehalt für KMU in Österreich das zentrale Anliegen ist.

Gesamtkosten (Informationen allgemein); € 2.541.800.--

2      PR im engeren Sinn: Inserate, Folder, Broschüren, Diverses (nicht
umfasst sind Maßnahmen der internen Kommunikation, CD, CI sowie
Maßnahmen der Personalentwicklung)

2.1.      Inserate zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen

_______________Kosten____________

Die Presse___________ ________€ 12.600,--
Kleine Zeitung
________ ________€ 15.100,--
Steirischer Monat
______ __________€ 910,--
Kärntner Monat
_______ __________€ 930,--

Kronen Zeitung_____________   _€ 30.500,--

Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete

     Information über Serviceeinrichtungen

     Bewußtsein schaffen für öffentliche Leistungen

     Information aus erster Hand


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

2.2.     Anzeigen in diversen Tageszeitungen - Telefonstunde des HBM und der
Vizekanzlerin (€ 88.000.--)

Ausgabe 14/02, Inserat und Beilage zum Thema

Unternehmensneugründungen - Junguntemehmer - Broschüre ...............€ 99.000,--

Aufruf betr. Aufsatzwettbewerb von Forum Finanz ............................... .........€ 900,--

Aufruf betr. Aufsatzwettbewerb von Forum Finanz .........................................€ 600,--

Durchgeführt von:    Media Select WerbegesmbH, News VerlagsgesmbH,

Hochschülerschaft der WU Wien, Institut für Finanzwissenschaft
UNI Innsbruck

Ergebnis:

   Working Papers zu finanz- und wirtschaftspolitische Themen

     Intensivierung des Kontakts zwischen Verwaltung und Wissenschaft

     Wissenstransfer

2.3.      Inseratenkampagne "Abfertigung neu - Österreichtelefon"

    Information der Bevölkerung

    Für alle ab 1.1.2003 eingestellten Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber 1,53% vH des
Sozialversicherungspflichtigen Entgelts (Monatsbezug) an eine
Mitarbeitervorsorgekasse ein.

    In der Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt die Veranlagung, wodurch ein kontinuierliches
Anwachsen gesichert ist (bisher sprunghaft).

    Die Einhebung der Beiträge erfolgt durch die Gebietskrankenkassen.

    Mitarbeitervorsorgekassen zahlen die Ansprüche aus, nicht mehr der Arbeitgeber.

    Ein Anspruch auf Auszahlung besteht hauptsächlich bei Kündigung durch den
Arbeitgeber, bei einvernehmlicher Auflösung oder Erreichen des Pensionsalters.

    Der Arbeitnehmer kann sich den Betrag bar auszahlen lassen, bis zur Pensionierung
in der Mitarbeitervorsorgekasse veranlagen lassen, an eine
Pensionszusatzversicherung, an einen Pensionsinvestmentfond oder an eine
bestehende Pensionskasse überweisen lassen.

    Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse gibt es eine Reihe von

Übergangsregelungen (Splitten: altes Recht für erworbene Ansprüche, neues Recht
für zukünftige Ansprüche, aber auch gänzliche Überführung in das neue System).

Durchgeführt von:     C+M Marketing Services AG
Honorar/Kosten:       € 3.000,--

    Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit über Leistungen des Staates


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

     Information über Serviceeinrichtungen

     Abfertigung für alle (Erweiterung der Gruppe der Anspruchsberechtigten

     Vereinfachung des Abfertigungssystems - Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz

    langfristige Kapitalvorsorge durch die Arbeitnehmer -Ansparung der vom Arbeitgeber
geleisteten Beiträge.

    Attraktive steuerliche Begleitmaßnahmen

2.4.      Erstellung einer Medien-Präsenzanalvse des BMF, eines elektronischen
Pressespiegels, u.a.

Ziel: Hebung des Stellenwertes des BMF, Ableitung strategischer Empfehlungen,

Durchgeführt von:    Media Watch
Honorar/Kosten:       € 9.000,--

Ergebnis:

Ausgangsbasis für zukünftige Kommunikationsplanung

Gesamtkosten PR im engeren Sinn: € 260.540;--

3      Diverses

3.1.      Hörfunkspots zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen
Durchgeführt von: Radio Energy (€ 1.000,--), Radio Antenne (€ 16.000,--)

Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete

    Information über Serviceeinrichtungen

    Bewusstsein schaffen für öffentliche Leistungen

3.2.      Diaserie zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen

Durchgeführt von:    Wedia GmbH
Honorar/Kosten:       € 53.000,--

Ergebnis:

    Information der Öffentlichkeit über Leistungen des Staates und des BMF für die
Bürger

    Information über Serviceeinrichtungen


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

    Bewusstsein schaffen für öffentliche Leistungen

3.3.      Recherchen und Erstellung von Inhalten für das Internet zum
Themenbereich KMU

Durchgeführt von:    MMag. Meisenberger Sahra
Honorar/Kosten:       € 7.000,--

Ergebnis:

Unterstützung/ Recherchen

3.4.      Kosten für Grafik. Layout und Druck

APA-Büd für FinanzAktuell...................................................................................€ 200,--

Forum Finanz ..................................................................................................€ 2.000,--

Fotos v. HBM Grasser ...........................................................................................€ 50,--

Spiegelkabinett - Bilder u. Grotesken ................................................................€ 5.000,--

Umrechnungstabelle "Der Euro kommt" ...........................................................€ 2.000,--

Zoll-Info   .............................................................................................................€ 900,--

Folder "Finanzamt geht Online-Ihr Steuerausgleich per Internet" ...................€ 20.000,--

Graphische Gestaltung f. Zoll-Info 2002 deutsch, englisch ..............................€ 6.000,--

Vortrag und Workshop f. Redaktionskonferenz Intranet in Salzburg ....................€ 800,--

Broschüre "Vereine und Steuern"   ...................................................................€ 27.00,--

Erstellung eines Pressespiegels für Kapitalmarktbeauftragter .........................€ 10.000,-- Graf. Gestaltung d. Broschüre "Das Selbstständigenbuch" ...............................€ 3.000,--

Medaillen "Exekutive - 30 Jahre" .....................................................................€ 3.000,--

Palaisführer engl. Übersetzung ............................................................................€ 400,--

Graf. Gestaltung UID-Info-Folders ..................................................................€ 2.000,--

Graf. Gestaltung d. Polders Finanzamt geht online -

Ihr Steuerausgleich per Internet .......................................................................€ 4.000,--

Graf. Gestaltung "Steuerbuch 2002" ...............................................................€ 22.000,--

Graf. Gestaltung d. Folders "Zollbestimmungen f. Reisende im Grenzverkehr"...€ 2.000,--
Graf.Gestaltung der Broschüre "Vereine und Steuern" .....................................€ 5.000,--

Neues Foto f. BMF-Homepage, Rubrik - online-services .......................................€ 600,--

Grußkarten ........................................................................................................€ 400,--

Betreuung Film "Jeder Mensch muss Steuer zahlen" ...........................................€ 500,--

Bleistifte mit BMF-Logo u. Internetadresse, Kugelschreiber

mit BMF-Logo u. Internetadresse ......................................................................€ 5.000,--

Detailaufnahmen d. Prunkräume .........................................................................€ 600,--

Leistungsbilanz 2002 u. Überarbeitung d. Leistungsbilanz .............................€ 30.000,--

div. graphische Arbeiten u. Covergestaltung ........................................................€ 700,--

UID-Info-Folder ...............................................................................................€ 4.000,--

Durchgeführt von:


Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.

APA, Eurografik Grasl Druck & Neue Medien, HERMANN Chris Mag., Jungwirth Andrea ,
Kärntner Druckerei, Meta Communication GmbH, MGRAFIX, Grafik-Design, Münze
Österreich AG, Nicholson John, No Limits Advertising Werbeagentur Österr.
Filmservice, PAW Werbeartikel, Hehler Rudolf, Power Agency, Schuppler Rudolf

Ergebnis:

PR - Dienstleistungen hinsichtlich interner Kommunikation zu den Themenbereichen

      Mitarbeiterinnenzeitschrift "Finanz-Aktuell",

    "Forum-Finanz",

    div. Fotos,

      Palaisführer und

    Intranet sowie

    für die Erstellung von Folders - "Zoll-Info", "Finanzamt geht Online - Ihr Steuer-
ausgleich per Internet", "Zollbestimmungen für Reisende im Grenzverkehr" u.a.

    Informationsbroschüren
Gesamtkosten Diverses; € 234.150.--