373/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 359/J vom 30.4.2003 der
Abgeordneten Dr. Kräutler, Doris Bures, Dr.
Matznetter und Kollegen,
betreffend Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist
klarzustellen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein
Interpellationsrecht
des Nationalrates nach Art. 52 Abs. l B-VG hinsichtlich
aller Unternehmungen, für die der
Rechnungshof (nach Art. 126 b Abs. 2
B-VG) ein Prüfungsrecht hat, besteht. In inhaltlicher Hinsicht kann sich
dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes
(z.B.:
Wahrnehmung der Anteilsrechte in der Haupt-/Generalversammlung einer
Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe
beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit
der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern
bestellt wurden." (AB 1142 BlgNr. 18.
GP, 4f)
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen
hat auch der Mehrheitsaktionär
keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten
auf die Tätigkeiten der
Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen.
Dieser Punkt hat hinsichtlich der Aktiengesellschaft nicht die Rechte des
Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner
Organe, sondern die
Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne
des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Vollständigkeitshalber
sei bemerkt, dass auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit
beschränkter Haftung auf Grund der gesetzlichen
Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit besteht, wenn der Bund
bei der Muttergesellschaft über die
Mehrheit verfügt und die
Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.
Einige der vorliegenden Fragen, wie Frage
11 ad ÖIAG-Privatisierungen und
Frage 4 und 5 ad externe Berater allgemein, haben nicht die Rechte de?
Bandes und die Ingerenzmöglichkeit seiner
Organe, sondern operative
Angelegenheiten von Unternehmensorganen zum Inhalt und betreffen damit
keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne
des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Ad
ÖIAG-Privatisierungen;
Die ÖIAG ist gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000,
BGBl. I Nr. 24/2000 mit der
gänzlichen oder teilweisen Privatisierung
der Beteiligungsgesellschaften der
ÖIAG betraut. Dabei hat die ÖIAG dem
Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung zu entsprechen.
Der gemäß dem ÖIAG-Gesetz 2000 ergangene
Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung von 29. Februar 2000 sah vor, dass die ÖIAG vorrangig
nachstehende Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu 100% neuen
Eigentümern, strategischen Partnern oder dem Publikum zuzuführen hatte:
Österreichische
Staatsdruckerei GmbH, Dorotheum GmbH, Print Media
Ausiria AG, Österreichische Postsparkasse AG, Telekom Austria AG und die
Austria Tabak AG.
In Erfüllung dieses
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung wurden
von der ÖIAG bisher folgende Unternehmen
bzw. Anteile privatisiert:
Österreichische Staatsdruckerei GmbH, Flughafen Wien AG (17,4%),
Österreichische Postsparkasse AG, Austria Tabak AG, Dorotheum GmbH,
Print Media Austria AG (später Strohal
Rotationsdruck GmbH) und Telekom
Austria AG (Börsengang über 22,4%).
Mit Ausnahme der noch
abzugebenden 47,20% an der Telekom
Austria AG (14,80% Telecom Italia,
38% Streubesitz) konnte der Privatisierungsauftrag somit zur Gänze
erfüllt
werden.
Weiters hat die Bundesregierung die ÖIAG
mit Ministerratsbeschluss vom
14. Mai 2002 beauftragt, die Anteile der
Österreichischen Postbus AG an die
ÖBB abzugeben. Der entsprechend
diesem Privatisierungsauftrag vertraglich
vereinbarte Verkauf der
Österreichischen Postbus AG an die ÖBB soll nach
kartellrechtlicher Genehmigung rechtswirksam werden. In einem zweiten
Schritt hat die ÖBB nach Erwerb der Österreichischen Postbus AG private
Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der
Wettbewerbssituation im
Interesse der Fahrgäste und der Besteller in kartellrechtskonformer Weise so
rasch wie möglich einzubinden.
Zu betonen ist, dass durch die Erlöse aus
den Privatisierungsmaßnahmen
der Schuldenstand der ÖIAG von rd. 6,3 Mrd.
EUR Anfang 2000 auf
nunmehr unter 2 Mrd. EUR reduziert werden. Daher können die Schulden
der ÖIAG nunmehr aus den Dividendeneinnahmen
der ÖIAG bedient werden
und kann seit Gründung der ÖIAG 1970, nach 33 Jahren der roten Zahlen
als saniert betrachtet werden.
Untermauert wird der Erfolg des ambitionierten
Privatisierungsprogrammes
noch durch die im
internationalen Vergleich beachtlichen Kursentwicklung
der an der Börse notierten
ÖIAG-Beteiligungen. Mit Ausnahme der Aktie der
AUA, welche durch die Ereignisse um den l1. September 2001 schwer
getroffen wurde, und der Aktien der VA
Technologie AG und der voestalpine
AG, die durch die schwierige Konjunktursituation unter Druck gerieten,
konnten sich alle übrigen Aktien trotz sehr
schwieriger konjunktureller
Rahmenbedingungen behaupten. Besonders bemerkenswert ist die im
internationalen Branchenvergleich stabile positive Entwicklung der Aktie der
Telekom Austria AG angesichts der
starken Einbrüche an den
internationalen Börsen mit
Kursverlusten bei einzelnen Telekom Werten bis
über 70%.
Dieser erfolgreiche Kurs der ÖIAG soll nun
fortgesetzt werden. In diesem
Sinn erteilt die österreichische
Bundesregierung der ÖIAG den nachfolgend
dargestellten Privatisierungsauftrag
für die laufende Legislaturperiode.
Zu 1. und 2.:
Die Bundesregierung
hat am 1. April 2003 den Privatisierungsauftrag für die
laufende Legislaturperiode gemäß § 7 Abs. l ÖIAG-Gesetz 2000
beschlossen.
Dieser
Privatisierungsauftrag wurde in der am 9. Mai 2003 stattgefundenen
außerordentlichen Hauptversammlung der ÖIAG
wie folgt erteilt:
Die Privatisierungen sollen zu einer
möglichst hohen Wertsteigerung der
Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer
erbringen. Zusätzlich sind die
österreichischen Interessen wie folgt zu
wahren:
• Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
• Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der
Entscheidungszentralen der zu
privatisierenden Unternehmen in Österreich.
• Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und
Entwicklungs-
kapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen
durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen.
Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds, etc.
• Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.
Für nachstehende Unternehmen oder Anteile
an Unternehmen wird eine
100 %-ige Privatisierung angestrebt:
Böhler-Uddeholm AG (ÖIAG-Anteil 25 %)
VA Technologie AG (ÖIAG-Anteil 24 %)
voestalpine AG (ÖIAG-Anteil 34,7 %)
ÖIAG-Bergbauholding AG (ÖIAG-Anteil 100 %)
Für die Telekom
Austria AG ist die Privatisierung bis zu. 100 % anzustreben.
Für einen Verkauf
der Österreichischen Post AG wird von meiner Seite
verlangt, dass der ÖIAG-Vorstand zwei Varianten ausarbeitet, nämlich die
sogenannte "stand alone"-Variante, bei welcher der Bund 100%iger
Eigen-
tümer bleibt, sowie die Variante der
strategischen Partnersuche. Beide
Varianten sind unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung
der Servicequalität und Verbesserung der Unternehmensstruktur im
Interesse der Steuerzahler und Konsumenten
vorzunehmen.
Für die voestalpine
AG wurde im Ministerrat vom 24. Juni 2003 eine weitere
Präzisierung des
ursprünglichen Privatisierungsauftrages erteilt: Demnach
soll nunmehr die ÖIAG beauftragt werden, die
zwei Optionen der
Privatisierung der voestalpine AG über die Börse und der Privatisierung
der
voestalpine im Wege von Finanzinvestoren zu
prüfen.
Ziel ist,
1. dass das
Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur
behält,
2. die
Wahrung der Einheit des Unternehmens,
3. Erhaltung und
Ausbau der Forschungs- und Entwicklungs-
kapazitäten,
4. die
Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich.
Diese
Konkretisierung wird in der ÖIAG-Hauptversammlung vom 10. Juli
2003 an die ÖIAG als Ergänzung zum bereits bestehenden Privatisierungs-
auftrag ergehen.
Gemäß § 8 Abs. 4
ÖIAG-Gesetz hat der Vorstand der ÖIAG dem Aufsichtsrat
der ÖIAG für die
Unternehmen, deren Privatisierung beabsichtigt ist, ein
mehrjähriges Privatisierungsprogramm zur
Genehmigung vorzulegen.
Gemäß § 7 Abs. 3
ÖIAG-Gesetz 2000 entscheidet die ÖIAG nach dem pflicht-
gemäßen Ermessen
ihrer Organe, wann und in welchem Umfang Privati-
sierungen erfolgen. Der Bundesminister für
Finanzen nimmt ausschließlich
die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der
Hauptversammlung wahr.
Privatisierungskonzepte werden vom Aufsichtsrat
der ÖIAG genehmigt; gemäß dem am 9.
Mai 2003 erteilten Privatisierungs-
auftrag hat die Erstellung konkreter Privatisierungskonzepte der ÖIAG
für
jede einzelne Beteiligung jedoch in enger Abstimmung mit dem Bundes-
minister für Finanzen zu erfolgen.
Zu den
Veräußerungserlösen sowie zum Veräußerungszeitpunkt kann der-
zeit keine Aussage
gemacht werden, da sich diese einerseits nach den je-
weiligen Aktienkursen an der Börse bzw. andererseits nach der Markt-
situation bzw. aus einem Auktionsverfahren
ergeben.
Zu 3.:
Die ÖIAG erstellt für jede
Legislaturperiode, wie es das ÖIAG-Gesetz vor-
sieht, ein Privatisierungsprogramm, dieses
Privatisierungsprogramm ent-
spricht inhaltlich einem Unternehmenskonzept. Das letzte
Privatisierungs-
programm, das am 16. Juni 2000 vom Aufsichtsrat der ÖIAG genehmigt
wurde, liegt nach Mitteilung der ÖIAG auch
dem Rechnungshof vor.
Zu 4.:
Gemäß dem Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung vom 1. April 2003
sollen die Privatisierungen zu einer möglichst hohen Wertsteigerung der
Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für den Eigentümer
erbringen. Zusätzlich sind - wie bereits zu 1. und 2. erwähnt - die öster-
reichischen Interessen zu wahren.
Diese Interessen
werden von der ÖIAG bei den künftigen Privatisierungen zu
berücksichtigen
sein, wobei über die Vorgangsweise im Vorhinein keine
generelle Aussage gemacht werden kann.
Zu 5.:
Entsprechend den unter Pkt. 4. angeführten
und bei der Privatisierung zu
berücksichtigenden Kriterien ist eine
Gefährdung der österreichischen
Industriestandorte nicht gegeben.
Hinzuzufügen ist, dass seit 1987
zahlreiche Privatisierungen (beispielsweise 1994 die mehrheitliche
Privatisierung der VA Technologie
AG, der Verkauf von 100% der AMAG und
der Verkauf von 100% der VA Bergtechnik sowie der Verkauf von 77% der
VAMED im Jahr 1996, der Verkauf von 100% der Salinen AG und die
Abgabe von 49,5% an der Austria Tabak 1997 und zuletzt von 9,4% 1999)
von der ÖIAG durchgeführt wurden und bisher kein einziger Standort eines
privatisierten Unternehmens gefährdet war und ist.
Zu 8.:
Der Wert der
börsenotierten Beteiligungen der ÖIAG leitet sich von aktuellen
Börsenkursen ab. Per Anfang Mai 2003 betrug die Marktkapitalisierung der
sechs börsenotierten Unternehmen der ÖIAG 9.877 Mio. EUR und der Be-
teiligungsanteil der ÖIAG beträgt 3.928 Mio. EUR. Die zu 100 % im Eigen-
tum der ÖIAG
befindlichen Unternehmen haben auf Grund der Tatsache,
dass sie nicht börsenotiert sind, keinen errechenbaren Marktwert; dieser
richtet sich vielmehr nach dem im
Auktionsverfahren erzielten Preis.
Zu 9.:
Der Privatisierungsauftrag wurde für die laufende Legislaturperiode erteilt.
Die ÖIAG entscheidet
gemäß § 7 Abs. 3 ÖIAG-Gesetz 2000 nach dem pflicht-
gemäßen Ermessen
ihrer Organe, wann und in welchem Umfang Privati-
sierungen erfolgen.
Zu 10.:
Vom Bundesministerium für Finanzen wurden keine externen Berater mit
derartigen Werkleistungen beauftragt.
Zu 11.:
Privatisierungsvorhaben
der ÖIAG werden ausschließlich von der ÖIAG
selbst und nicht von ÖIAG-Tochterunternehmen durchgeführt. Die Be-
stellung von
externen Beratern durch die ÖIAG liegt in der Verantwortung
des Vorstandes und des Aufsichtsrates der ÖIAG. Verwiesen wird auf die
eingangs getroffene grundsätzliche
Klarstellung.
Ad
Externe Berater allgemein;
Wie bereits in einigen Beantwortungen zu
diversen parlamentarischen An-
fragen kann hier der grundsätzliche Standpunkt nur wiederholt werden,
dass es bei komplexen, umfangreichen Aufgabenstellungen sinnvoll sein
kann, die Meinung und den fachkundigen Rat
der jeweils geeignetsten Fach-
leute zu fokussieren. In diesem Sinne kann die hervorragende Expertise
meines Ressorts um verschiedenste Anregungen und Ideen, mitunter auch
aus anderen Blickwinkeln, ergänzt und damit bereichert und verbessert
werden.
Um den Rahmen dieser Beantwortung nicht zu
sprengen und im Sinne der
Anfrage wurde von einer Darstellung von Aufträgen für die Durchführung
von (internen) fachspezifischen Schulungen,
Seminaren und deren Konzept-
bzw. Lernprogrammerstellung, die zur
Weiter- bzw Höherqualifizierung der
Bediensteten dienen, Abstand genommen.
Zu 1. bis 3.:
Bei angegebenen Beträgen handelt es sich auch um Gesamtvolumina, die
insbesondere auch in den Folgejahren erst fällig werden. Besonders möchte
ich
darauf hinweisen, dass hier nur jene Aufträge erwähnt werden, die tat-
sächlich erst nach dem 1.1.2002 vergeben wurden:
Siehe Beilage
1/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.
Aus dieser
Auflistung ist besonders deutlich ersichtlich, dass sich die
aufgewendeten Kosten für diverse Beratungsleistungen in einem vielfachen
Ausmaß rentieren.
Zu 4. und 5.:
Verwiesen wird auf die eingangs getroffene grundsätzliche
Klarstellung. Die
Bestellung von
externen Beratern durch die
Gesellschaften liegt in der
Verantwortung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
dieser Gesellschaften.
Es wurden keine Dienstleistungen für das
Bundesministerium für Finanzen
erbracht, die von den der Anfrage umfassten
Gesellschaften bezahlt worden
wären.
Zu 6.:
Die Verrechnung der
Ausgaben für externe Berater erfolgt bei den VA-Posten
7270/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw.
7280/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen juristischer Personen). Die
Untergliederungen dieser VA-Posten folgt einer sachgegliederten Ver-
rechnung all jener Werkleistungen, die in der Verwaltung einer
Dienststelle
anfallen können (zB ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Über-
wachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Entsorgungsleistungen, Dolmetsch-
kosten, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachtertätigkeiten, Schulung und
Weiterbildungsmaßnahmen).
Die Veranschlagung, auch für das Jahr
2003, erfolgt wie eben ausgeführt
global bei den oben genannten VA-Posten. Daher ist eine Bezifferung der
veranschlagten Kosten ausschließlich für
externe Berater leider nicht
möglich.
Es wurden daher vom Bundesministerium für
Finanzen für Beratungs-
leistungen samt den Informations- und
Kommunikationskampagnen
Zahlungen in der Höhe von rd. 12 Mio. EUR getätigt. Angemerkt wird, dass
auf Grund der Formulierung der Frage vor allem in Verbindung mit Frage 3,
bei meiner Beantwortung auch Leistungen
umfasst sind, deren
Rechtsgrundlagen bereits Jahre (bis in das Jahr 1989) zurückliegen und
sich durch die Fälligkeit eine (Teil- bzw.
Rest-) Zahlung im Budgetjahr 2002
ergab bzw. auch Leistungen bereits aus dem Jahr 2003 umfasst sind.
Ad Bundeswohnungen;
Einleitend ist festzuhalten, dass im Sinne
des Rückzugs des Staates auf
seine unmittelbaren Kernaufgaben bereits in der abgelaufenen Legislatur-
periode die Verwertung der Wohnbaugesellschaften begonnen hat. Da das
Regierungsprogramm der XXII.
Gesetzgebungsperiode die Fortführung der
Privatisierung der
Bundeswohnbaugesellschaften vorsieht, waren nun
weitere Schritte zu setzen.
Zu diesem Zweck wurde
die erforderliche Beratungsleistung, die als wesent-
lichen Inhalt die
Ausarbeitung eines Privatisierungskonzeptes und dessen
Umsetzung zum Gegenstand hat, öffentlich
und EU-weit ausgeschrieben.
Ausdrücklich
festzuhalten ist, dass höchstmögliche Transparenz unter Be-
achtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet und
alle Akte und Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren laufend
in Kopie dem Rechnungshof übergeben wurden.
Zu 1. bis
3.:
Im Vergabeverfahren
zur Auswahl des Beraterteams für die Privatisierung der
Bundeswohnbaugesellschaften
waren auf Grund der Komplexität des Ver-
fahrens drei externe Experten beratend
tätig. Es handelte sich dabei um eine
auf EU-weite Ausschreibungen spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei, einen
Universitätsprofessor
für Vertragsrecht und einen Universitätsprofessor für
Betriebswirtschaft. (Näheres siehe "ad
Externe Berater allgemein" zu 1. bis 3.)
Das auf Basis des Bundesvergabegesetzes
durchgeführte zwei-stufige EU-
weit öffentlich ausgeschriebene Verhandlungsverfahren erfolgte unter der
Leitung einer im Ressort, unter Beiziehung fachkundiger externer Experten,
wie Universitätsprofessoren, gebildeten Bewertungskommission, womit eine
objektive und transparente Entscheidungsfindung gewährleistet war Die
von nationalen und internationalen Investmentbanken eingelangten Bewer-
bungen wurden geprüft und bewertet, wobei die Bewertungskommission
schließlich die internationale renommierte
Investmentbank, Lehman
Brothers, als Bestbieter reihte.
Mit der Beratung
betreffend die Privatisierung der Bundeswohn-
baugesellschaften wurde daher ein einziger Auftragsnehmer, nämlich
Lehman Brothers Bankhaus AG, beauftragt.
Zu 4.:
Die Investmentbank
hatte in der Planungsphase eine umfassende Ist-
Analyse /
Verkaufs-Due diligence einschließlich der Erstellung eines Daten-
raumes und eine Unternehmensbewertung für jede der fünf Bundeswohn-
baugesellschaften vorzunehmen, ein Gesamtverwertungskonzept zu erstellen
und Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten.
Die Erfassung und Analyse aller Unternehmensdaten unter Abklärung sämt-
licher rechtlichen Belange dieser Gesellschaften umfasste im Anlagever-
mögen ein Volumen von 61.824 Wohnungen, 432
Gewerbeeinheiten,
41 Soliderimmobilien, über 4 Mio. m2 bebaute Liegenschaften
und über
5 Mio. m unbebaute Grundstücke.
Dies ist eine durchaus übliche
Vorgangsweise, so hat sich die Telekom Italia,
die nationale italienische Eisenbahngesellschaft (Ferrovie Dello Stato) sowie
das Wirtschafts- und Finanzministerium der
Republik Italien ebenfalls der
Firma Lehman Brothers beim Verkauf von
großen Wohnungsbeständen
bedient.
Zu 5.:
Die genannten Kosten von maximal 10,23
Mio. EUR fallen nur dann an,
wenn sämtliche Arbeitspakete aus dem Vertrag beansprucht werden. Die
kolportierten 10,23 Mio. EUR sind nur bei der Verbriefungsvariante fällig.
Dies ist davon abhängig, welche
Verwertungsvariante letztlich verwirklicht
wird. Grundsätzlich wird nach
tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
Wie ich bereits anlässlich einer kurzen
Debatte gem. § 57 a GOG über die
Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom
20.12.2002, Nr. 15/J, der Ab-
geordneten Dr. Gabriele Moser dargelegt habe, orientieren sich die Bera-
tungskosten am Transaktionswert der erbrachten Leistung. Diese bewegen
sich auch international in einer Bandbreite zwischen 1% und 1,5% des
Transaktionsvolumens. Selbst wenn bei den Bundeswohnbaugesellschalten
ein - unrealistisches - Transaktionsvolumen
von nur 600 Mio. EUR ausge-
gangen wird, würde sich das Beraterhonorar in einer Höhe von maximal
8,25 Mio. EUR und 1,37% bewegen. Bei einem Transaktionsvolumen von
l 000 Mio. EUR wären das 0,82%. Das Bundesministerium für Finanzen
bewegt sich hier durchaus im internationalen Durchschnitt bzw. liegen die
Beratungskosten sogar unter dem
Durchschnitt.
Zu 6.:
Es ist nicht richtig, dass ein weiterer Beratungsauftrag seitens des Bundes-
ministeriums für Finanzen abgeschlossen wurde, vielmehr bedient sich
Lehman Brothers im Rahmen ihres Auftrages österreichischer Subunter-
nehmen.
Zu 7.:
Es ist unzutreffend, dass ein Immobilienvermittlungs-Unternehmen mit der
Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften beauftragt wurde.
Zu 8.:
Vom gesamten Bestand
an Wohnungen bei den Bundeswohn-
baugesellschaften wären etwa 60% im Wege eines Einzelverkaufes abgabe-
fähig gewesen.
Zu 9.:
Es ist nicht daran
gedacht, der Immobilienbestand der Bundeswohn-
baugesellschaften zu veräußern. Das vorliegende Verwertungskonzept
wertet
die Veräußerung der Geschäftsanteile der Bundeswohnbaugesellschaften
als
die zielführendste Form der Privatisierung mit dem höchsten
Preispotential,
dh die Gesellschaften verbleiben im Besitz ihrer Wohnungen.
Alle Gesellschaften
können entweder gemeinsam an einen Investor oder ein-
zelne Gesellschaften separat an verschiedene, z.B. lokale Investoren,
ver-
äußert werden. Es wird ein signifikantes Interesse von Seiten öster-
reichischer als
auch internationaler Investoren erwartet. So kann die ent-
stehende Konkurrenzsituation genützt werden
um die Erlöse für den Bund
zu maximieren. Auch kann der Bund
die kapitalstarken Bieter mit realisti-
schen Verwertungskonzepten
selektieren und sicherstellen, dass nur seriöse
Unternehmen zum Zug kommen. Damit weist die Veräußerung der Ge-
schäftsanteile eine hohe soziale
Verträglichkeit auf, da die Veräußerung der
Geschäftsanteile weder eine
Auswirkung auf die Mietverhältnisse noch auf
das anwendbare Recht hat. Ein neuer
Eigentümer bleibt an die diesbezüg-
lichen gesetzlichen Regelungen
gebunden, da das Wohnungsgemein-
nützigkeitsgesetz auch die Mieten bei Neuvermietung reguliert. Dadurch
bleiben auch die neuen Mieter in ihrer
sozialen Erwartungshaltung ge-
schützt.
Zu 10.:
Lehman Brothers
hat keine Empfehlungen für bestimmte
Investoren
abgegeben.
Zu 11.:
Das Beraterteam hat die
Unternehmensbewertungen vorgenommen und nun
wird durch die Einholung von indikativen Angeboten der Käufermarkt
ausgelotet. In welcher Höhe Anbote gelegt
werden, ist derzeit nicht absehbar.
Zu 12.:
Im
Bundesministerium für Finanzen werden Planposten von insgesamt
208 Bediensteten mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Ausbildung
besetzt. Davon sind insgesamt 133 Beamte und 11 Vertragsbedienstete mit
juristischer sowie 44 Beamte und 20 Vertragsbedienstete mit betriebs-
wirtschaftlicher Ausbildung. Die gesamte
Beteiligungsverwaltung im
Bundesministerium für Finanzen wird von vier Akademikern betreut.
Zu 13.:
Wie bereits allgemein zum Themenbereich
"ad externe Berater allgemein"
und zur Frage 4. ausgeführt, werden externe Fachleute, wenn es sinnvoll
und notwendig im Sinne eines effizienten,
umfassenden und lösungs-
orientierten Ergebnisses ist, beigezogen. Die Unternehmensbewertungen
und
der gesamte Transaktionsprozess ist äußerst diffizil und komplex und infolge
seiner Größenordnung mit dem geringen Personalstand auch nicht bewältig-
bar.
Zu 14.:
Diese Fragestellung geht von der Annahme aus, dass die Verwertung in
Form des Verkaufes von Wohnungen erfolgt. Dies ist
unzutreffend, ich ver-
weise auf die Beantwortung zur Frage 9..
Der Mietenmarkt wird nicht tan-
giert.
Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen;
Grundsätzlich
ist klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen
keine Werbung betreibt, sondern Informationen über Ressortthemen an die
Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist
es mir ein besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in
einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommuni-
kation und Information mit und an die Bürger dieses Landes sehe ich als
innovativen Schritt das Bundesministerium für Finanzen in Richtung eines
modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren. Der direkte Dialog
mag als innovativer Schritt durchaus Aufmerksamkeit finden, PR- Arbeit an
sich ist jedoch auch für meine Vorgänger
etwas Selbstverständliches
gewesen; dazu nachfolgender
Vergleich der PR-Ausgaben mit meinem
Amtsvorgänger:
PR-Ausgaben
Thema/Gegenstand/Ziele Honorar Qualitatives Ergebnis
/Kosten
HBM Grasser Broschüren, Folder (Zoll-Info,
3,2 Mio • Information der
|
Von
der Beantwortung nicht umfasst
sind
Inseratschaltungen,
die auf
Grund gesetzlicher
Verpflichtungen zur Bekanntmachung, wie insbesondere
bei
Stellenausschreibungen, nach dem Bundesvergabegesetz oder bei no-
tariellen Beglaubigungen usw. anfallen. Weiters jene Kosten, die im Sinne
dieser Anfrage keine Außenwirkung hinsichtlich des Informationszwecks
haben, wie jene auf Grund von internen Schulungsmaßnahmen der Mitar-
beiter meines Ressorts.
Zu 1.: Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu 1.
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
Beratungen - Verwaltungsinnovation -
Reformprozesse
ab 1.1. 2002
l Personalmanagement, Personalentwicklung
1.1.
Auswahlverfahren unabhängiger Finanzsenate und Führungskräfte d.
Pilotwirtschaftsräume inkl. 3 Workshoptage für Personalentwicklung
Durchgeführt von: MMag. Steindl Roland Unternehmensberatung,
Honorar/Kosten: € 49.000,--
Ergebnis:
• Objektivität
• Transparenz
• Einbringung von fachspezifischen Know-How in
Verbindung mit innovativen
Chanceprozessen
1.2. Beratungsleistungen MbO-Prozess für das BMF
Gegenstand ist die
• Moderation und Beratung einer internen Arbeitsgruppe („Initiativgruppe MbO") -
• Ziel ist die Verfassung von Kriterien zur Leistungsbelohnung
• Qualitätssteigerung für Abfassung von Zielvereinbarungen für 2004
•
Durchgeführt von: VIP Consulting for human resources, Dr. Franz Heimel
hat
umfangreiche Erfahrungen mit der Implementierung von MbO-Systemen
Honorar/Kosten: € 4.000,--
Ergebnis:
• verbesserte und modernisierte interne Managementmethoden
• Optimierung von Arbeitsergebnissen
• effizienteren Personaleinsatz
• Einführung einer Zielkaskade im BMF als erstes
Ressort - ab 2002 (auf oberster
Ressortebene werde Ziele für das laufende Jahr pro futuro festgelegt werden,
die
dann auf alle
Managementebenen bis zu den Mitarbeitern heruntergebrochen
werden.)
• Vermeidung von Redundanzen
• Festlegung von Mitarbeiter-Ziele
• Identifikation von Personalentwicklungsmaßnahmen
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
1.3.
Weiterentwicklung d. Personalentwicklungskonzeptes im BMF:
Mit W&H wurde 2001 das erste PE-Konzept entwickelt;
darauf aufbauend wurde mit
W&H erstmals im BMF ein Handbuch für Führungskräfte entwickelt, welches
grundlegende Regelungen für die spezifischen Aufgaben der
BMF-Firmenkultur
beinhaltet.
Ziel des Führungskräfte-Handbuch, ist den
Personaleinsatz noch weiter zu effektuieren
und damit trotz laufendem Personalabbau die Leistungsfähigkeit der
Gesamtorganisation
aufrecht zu erhalten bzw. zu erhöhen
Durchgeführt von: Wentner & Havranek
Honorar/Kosten: € 113.000,--
Ergebnis:
•
Einsparungspotenziale sind finanziell nicht messbar, es handelt sich um
•
verbesserte und modernisierte interne Managementmethoden
•
Führungskräftehandbuch
1.4. Unterstützung
bei der Vorbereitung des Strategie- u. Zielworkshops und
Unterstützung bei der Erstellung von Konzepten u. Unterlagen im Zusam-
menhang mit Überlegungen zur Einführung einer Balance Score Card in der
Finanzverwaltung
•
gemeinsam erste Konzepte und Überlegungen erstellt, deren Ergebnisse
Voraussetzung für die erste Strategieklausur der SL des
BMF waren und die die Basis
für die Strategieentwicklung im BMF sind.
• verbesserte und
modernisierte interne Managementmethoden
• Die Erfahrungen des ersten
Jahres des MbO-Prozesses haben gezeigt, dass die
Entwicklung einer BMF-Strategie Voraussetzung für einen effektiven
MbO-Prozess
ist.
• Nur wenn eine von allen
getragene Vision und Strategie vorliegt, können die Ziele
aller Organisationsebenen und aller Mitarbeiter darunter eingeordnet
werden.
Durchgeführt von: NewMark Human Resources GmbH & CoKG,
NewMark hat
umfangreiche Erfahrungen bei der Einführung von BSC und
Kulturveränderungsprojekten.
Honorar/Kosten: € 9.000,-
Ergebnis:
Auch hier sind
Einsparungspotenziale finanziell nicht messbar, es handelt sich um
• effizienteren
Personaleinsatz
• effektiver MbO-Prozess
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
1.5. "Change
Prozess. Reorganisation Finanzverwaltung". Gegenstand des Auftrages
ist die Begleitung des Change-Prozesses im Rahmen der Neuorientierung
der
Finanzverwaltung in der anlaufenden Phase der Pilotierung
Durchgeführt von: Infora
Honorar/Kosten: 452.000 Euro
Einsparungspotential:
€ 250 Mio. langfristig ab 2005
Ergebnis:
• Reduzierung
von 80 FA auf 43 FA
• Reduzierung
der FA-Vorstände von 80 auf 43
• Reduzierung
der Hierarchieebene von 4 auf nunmehr 2 innerhalb des FA
• Abbau
von 1/3 der Führungskräfte
• Errichtung
eines Infocenters für die Bürger in jedem FA
• Effizienzsteigerung
• Einführung
von Servicestandards
• Standardisierung betr.
Erledigungsdauer (Arbeitnehmerveranlagung praktisch
tagfertig - früher bis zu 2 Monate)
• Verstärkung
des Prüfungsaußendienstes
• Verstärkung
des Risikomanagements (Treffsicherheit bei der Prüfungsauswahl)
• elektronische
Abgabenerklärung für Arbeitnehmer, Unternehmer
• Personal-
und Sachkosteneinsparung sowie Prüfungsmehrergebnisse
2 Stellenbesetzung in
Finanzverwaltung & ausgegliederten Unternehmen
2.1.
Auswahlverfahren für Finanzamts-Leiter und Auswahl d.
Geschäftsführerinnen
der Austria Wirtschaftsservice GmbH
Durchgeführt von: Neumann H. International (Unternehmensberater),
Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes
Honorar/Kosten: € 33.000,-
€ 20.000,--
Ergebnis:
• Objektivität
• Transparenz
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
2.2. Beratung für
die Auswahl des technischen Geschäftsführers des
Bundesrechenzentrums
Durchgeführt von: PMC Personnel und Management Consulting
(Personalberater;
Beiziehung auf Grund
des Stellenbesetzungsgesetzes)
Honorar/Kosten: 24.000,--
Ergebnis:
• Objektivität
• Transparenz
2.3. Unterstützung
bei der Auswahl des stellvertretenden Leiters der Sektion I und
Unterstützung bei der Auswahl eines Geschäftsführers bei der ÖBFA:
Unternehmensberater
Durchgeführt von: Zehnder Egon International GmbH, Werkvertrag zur
Auswahl eines
Geschäftsführers der ÖBFA (Pauschalhonorar max. €
19.500,—
zuzüglich Umsatzsteuer.
Honorar/Kosten: € 19.000,--
€
12.000,--
Ergebnis:
•
Beiziehung auf Grund des Stellenbesetzungsgesetzes erforderlich
•
Objektivität
•
Transparenz
Beratungstätigkeit noch nicht abgeschlossen
2.4. Unterstützung
bei der Suche und Auswahl eines Geschäftsführers der AWS
GmbH, profiliertes Personalberatungsunternehmen
Unterstützung
bei der Suche und Auswahl eines/r Geschäftsführers/in der Austria
Wirtschaftsservice GmbH auf Grundlage der
erfolgten
Durchgeführt
von: Zehnder
Egon International
Honorar/Kosten:
Rahmenbudget für Pauschalvergütung max. € 19.000,-- zzgl. USt
Ergebnis:
•
Beiziehung auf Grund des bzw. Stellenbesetzungsgesetzes
•
Objektivität
•
Transparenz
Beratungstätigkeit noch nicht abgeschlossen
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein:
Zu 1. bis 3.:
3 Erhöhung der
Verwaltungseffizienz
3.1.
"Unterstützung bei Konzeption einer Kosten- und Leistungsrechnung
im Bund":
Gegenstand ist die Ausarbeitung und Vorlage eines
Konzeptes über eine Bundes-Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) sowie die inhaltliche Ausgestaltung und Einfuhrung
der
KLR; es sind Beratungsleistungen für die gesamte Bundesverwaltung, für
die das BMF
zentral die Kosten übernommen hat. mit dem Ziel der Ermittlung des
Kostendeckungsgrades bzw. Bereitstellung von Informationen zur Bemessung
von
Gebühren und Tarifen, Schaffung von Transparenz über Mittelverwendung,
Leistung und
effiziente Darstellung Ressourceneinsatz-Leistung-'Wirkung, Vorbereitung
einer
leistungsorientierten Budgetierung, Benchmarking, Darstellung des
Leistungsflusses
folgend Überlegungen hinsichtlich Organisationsstrukturen
Durchgeführt von: Institut für Verwaltungsmanagement
Honorar/Kosten: € 35.000,--
Einsparungspotential:
€ 300.000,--
Ergebnis:
• Schaffung
von Transparenz anhand von Zahlen (Ergebnissen)
• Bereitstellung
von Leistungs- und Wirkungskennzahlen
• Basis
für Entscheidungen hinsichtlich Leistungsumfang - Outsourcing,
• Reduktion
durchschnittlichen Bearbeitungszeiten
• Verwaltungsvereinfachung
• Sparpotential
bei effizienteren Mitarbeitereinsatz
• Vermeidung von redundanten
Kosten bei den Ressort-Einführungen in Höhe von ca
10.00 - 50.000 pro Zentralstelle
• Effizienzsteigerung von ca.
20 %
3.2.
Rahmenwerkvertrag div. fachspez. Beratung in Vergabeverfahren,
insbesondere
Bewertung. Evaluierungen. Leistungsbeschreibungen
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Karl Sandner, Institutsvorstand an der WU am
Institut für Public
Management
Honorar/Kosten: € 97.000,--
Ergebnis:
• Unterstützung und
Durchführung von Bewertungen
• Erarbeitung von Auswahl-
und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF
• Ergänzung ressortinternes Fachwissen um
spezifischen Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht und Betriebswirtschaft, Public Management
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu l. bis 3.:
• Nutzen
fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How
• Sicherung
objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren
• Bildung
unabhängiger Kommissionen
• Erfolgreich
abgeschlossene Vergabeverfahren
3.3.
Rahmenwerkvertrag div. vertragliche und vergaberechtliche
Angelegenheiten
Durchgeführt von: Dr. Rudolf Lessiak und Univ. Prof. Dr. Josef
Aicher
Rechtsanwalt, Kernkompetenz ist Vergabe- und
Vertragsrecht
Prof. Aicher ist am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der
Uni Wien, Kernkompetenz: Zivilrecht, Handelsrecht, Vergaberecht
insbesondere EU-Recht und Judikatur
Honorar/Kosten: €
316.000,--
Ergebnis:
• Unterstützung und Durchführung von Bewertungen
• Erarbeitung von Auswahl-
und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF
• Ergänzung ressortinternes Fachwissen um
spezifisches Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht sowie Betriebswirtschaft, Public
Management
•
Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How
•
Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren
• unabhängige Kommissionen
•
erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren
4
Generalsanierung Komplex 1010
4.1. Beratung f. d.
BMF-Entwicklungsprojekt und Vorhaben HEP:
Dipl. Ing. Kunze ist selbständiger Architekt mit
Erfahrung mit Projektierungs- und
Planungsarbeiten sowie Ausschreibungen von Bau- und Architekturleistungen
(zuletzt
Wettbewerb für Generalsanierung der historischen Gebäude des BMF);
Auftrag vom BMWA im Einvernehmen mit dem um noch ungenützte Potenziale
an Raum
und Objekten für eine bessere Nutzung zu finden durch:
• Ziele sind die Optimierung
der Raumnutzung des BMF und Wahrung des
Kulturauftrages
Durchgeführt von: Kunze Helmut,
Honorar/Kosten: € 40.000,--
Ergebnis:
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
• Einbringen von fachlichen Know-How in Ergänzung
zu ressortinternen Fachwissen
• Minimierung der Kosten einer notwendigen
Generalsanierung.
•
4.2. rechtsanwaltl.
Tätigkeiten betreffen Komplex 1010, Prüfung Bestandverhältnisse
Beurteilung der Mietverhältnisse des Bundes mit Geschäftsmieten
von Bedeutung. Die
Beauftragung der Finanzprokuratur mit der Wahrnehmung der rechtl.
Interessen des
Bundes war wegen des zu Beginn des Jahres 2001 erwarteten Abgangs des
bei der
Finanzprokuratur zuständigen Sachbearbeiters in die Immobilienmanagement-
gesellschaft des Bundes m.b.H. nicht geboten.
Durchgeführt von: Patzak, Kraus und Kollegen
Die Leistungen von RA Dr. Patzak im Zeitraum 2001 - 2002
umfassen einzeln
abgerechnete Beratungsleistungen und Rechtsgutachten an
das BM
Honorar/Kosten: € 24.000,--
Ergebnis:
•
Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen
Lösungen
•
Ergänzung des hausinternen Know-How
•
Beurteilung der Mietverhältnisse des Bundes mit Geschäftsmietern
4.3. Gutachtenserstellung f.
Gebäudekomplex; gerichtl. beeideten Sachverständigen
Definition marktangemessener Zahlungen im Mietbereich
Durchgeführt von: Trestler-Wilenig Alexandra
(die Sachverständige
erhielt ein Pauschalhonorar)
Honorar/Kosten: € 2.000,--
Ergebnis:
•
Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen
Lösungen
•
Ergänzung des hausinternen Know-How
• Definierung der Höhe der
marktangemessenen Mietrechtsabstandszahlungen durch
einen gerichtl. beeideten Sachverständigen
4.4.
Rahmenwerkvertrag div. vertragliche und vergaberechtliche
Angelegenheiten
Durchgeführt von: Dr. Rudolf Lessiak und Univ. Prof. Dr.
Josef Aicher
Rechtsanwalt, Kernkompetenz ist Vergabe- und
Vertragsrecht
Prof. Aicher ist am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der
Uni Wien, Kernkompetenz: Zivilrecht, Handelsrecht, Vergaberecht
insbesondere EU-Recht und Judikatur
Honorar/Kosten: € 316.000,--
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
Ergebnis:
• Unterstützung und Durchführung von
Bewertungen
• Erarbeitung von Auswahl-
und Zuschlagskriterien gemeinsam mit Fachexperten des
BMF
• Ergänzung ressortinternes Fachwissen um
spezifisches Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht sowie
Betriebswirtschaft, Public Management
•
Nutzen fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How
•
Sicherung objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren
•
unabhängige Kommissionen
•
erfolgreich abgeschlossene Vergabeverfahren
5
Dienstleistungszukauf für ausgegliederte Unternehmen
(Eigentümersteuerung)
& Ausgliederungen
5.1. Rahmenvertrag
zur Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines
Beteiligungs- und Finanzcontrollings
Gegenstand:
• Beratungsleistungen zur
Unterstützung beim Aufbau und der Einführung eines
Beteiligungs- und Finanzcontrollings (ca. 25 BMF-Beteiligungen, 13
ausgegliederte Rechtsträger, zusätzliche weitere 29 ausgegliederte
Rechtsträger aufgrund BHG-Novelle) für den Leistungs- und für den Budgetbereich
gemäß dem für das Beteiligungs- (Eckwerte-) Controlling und das
Finanzcontrolling festgelegten Rahmen;
• Mitwirkung bei der
Einführung von zielorientierten, planungs- und kontroll-basierten sowie
vorsteuernden Mindestberichtsstandards (Planungsrechnungen,
Quartalsberichte mit Soll-/Ist-Vergleich, Vorschaurechnungen,
Jahresabschlüsse
etc.)
• Optimierung bei der
Schaffung einer Controlling-Infrastruktur im BMF und - falls
erforderlich - in den Gesellschaften, für die ein Beteiligungs- und
Finanz-Controlling
durchgeführt wird, durch Einführung eines betriebswirtschaftlichen
Regel-
Berichterstattungssystems, das im Bedarfsfall das jeweilige
unternehmens-spezifische Berichtssystem für die Gesellschaftsorgane ergänzt
Durchgeführt von: Austria Wirtschaftsservice GmbH
Honorar/Kosten: € 31.000,--
Ergebnis:
• Implementierung eines
einheitlichen und aussagekräftigen Berichterstattungssystems
der ausgegliederten Unternehmungen im BMF
• effektive Überprüfung des
Budgetvollzugs bzw. Einhaltung des Bundesvoranschlages
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein:
Zu 1. bis 3.:
5.2.
Verhandlungsassistenz bei der Privatisierung der DDSG: Gegenstand des
Vertrages ist die
Beratung der Republik Österreich bei bestmöglichen
Folgeschritten der Privatisierung
und Leistung von Verhandlungsassistenz
Durchgeführt von: CDI Beteiligungsberatung GmbH, die CDI ist eine
führende
Beratungsgesellschaft auf dem Gebiet des Company Search,
Beratung bei zahlreichen Unternehmungen der ÖIAG (Z.B. Salinen);
Honorar/Kosten: € 10.000,-
Einsparungspotential:
7,91 Mio
Ergebnis:
Optimaler Verkauf der DDSG inkl. Liegenschaften (100 %
Bundesbeteiligung als
Voraussetzung späterer Liquidation der DDSG)
5.3.
Betriebswirtschaftliche Evaluierung für die Republik Österreich aus
Bergschäden
für die Gesellschaften des ÖBAG-Konzerns
Gegenstand ist die
Erhebung und Evaluierung des konkreten Haftungsrisikos
des Bundes bei der ÖBAG,
insbesondere aus der Haftung für Bergschäden nach dem Mineralrohstoffgesetz;
Durchgeführt von: Europa Treuhand Ernst und Young, Europa Treuhand
ist
Abschlussprüfer der ÖBAG, Erstellung des Gutachtens durch
zusätzlich erforderliche Leistungen im Zuge der Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2002
Honorar/Kosten: € 33. 000,--
Einsparungspotential:
Einsparungspotenzial derzeit nicht abschätzbar
Ergebnis:
• Minimierung einer
allfälligen Haftung des Bundes durch möglichst sorgfältige
Sicherung und Beendigung der Bergbautätigkeit und danach Verwertung der
Gesellschaften und/oder wesentlicher Vermögensgegenstände
• kritische Prüfung
vorzeitiger Verwertungsmöglichkeiten einzelner
Vermögensgegenstände der ÖBAG
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
5.4. Gutachten
betreffend IAKW-Vorstandsvertrag:
• Gegenstand war die Frage,
ob der bisherige Vorstand der IAKW Ansprüche geltend
machen kann, wenn der neue Vorstandsvorsitzender mit Dirimierungsrecht
ausgestattet wird.
• Das Gutachten hat
aufgezeigt, dass eine Bestellung des neuen Vorstandsmitgliedes
zum Vorstandsvorsitzenden mit Dirimierungsrecht zu einem
Gerichtsverfahren
geführt hätte, das das BMF mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren hätte;
Schadenersatzverpflichtungen des BMF wären die Folge gewesen, die
dadurch
vermieden werden konnten.
Durchgeführt von: Hule & Heinke, Rechtsanwälte GmbH
Honorar/Kosten: € 3.000,-
Einsparungspotential:
€ 270.000,--
Ergebnis:
• Erzielung eines
einvernehmlichen Ergebnisses
• Vermeidung von
Schadenersatzverpflichtungen
5.5. Steuerliche
Beratungstätigkeit betreffend Börsebeteiligungsgesellschaft
• Fortsetzung der Steuerberatungstätigkeit
für BMF als Rechtsnachfolger der
aufgelösten Börsebeteiligungsgesellschaft
• steuerliche
Beratungstätigkeit
Durchgeführt von: KPMG Alpen-Treuhand GmbH,
Honorar/Kosten: € 2.000,--
Einsparungspotential:
€ 300.000,--
Ergebnis:
• Beendigung der steuerlichen
Beratungstätigkeit und nachfolgender Löschung der
Steuernummer der ehemaligen BörsebeteiligungsgmbH
• Überweisung des Steuerguthabens
5.6.
"Reorganisation Bankenaufsicht; FMA"
Gegenstand
des Gutachtens waren die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen
Aspekte der Reorganisation der Bankenaufsicht
Durchgeführt
von: Univ.-Prof.
Zechner, Institut für BWL der Uni Wien und an der
Donauuniversität
Krems; ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
der Marktrisikobestimmung für Banken, wurde bereits der Prüfung
des RH unterzogen - Kompetenz von Univ.-Prof. Zechner wurde
nicht in Zweifel gezogen, die Auftragsvergabe erfolgte
ordnungsgemäß sowie wurden die Beratungsleistungen
ordnungsgemäß erbracht.
Honorar/Kosten: € 170.000,--
Einsparungspotential: € 150 Mio, € 50-60 Mio p.a. ab 2005
Ergebnis:
• Etablierung der FMA als
integrierte Allfinanzaufsicht für Angelegenheiten der
Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen-, Wertpapier- und
Börsenaufsicht
• Nutzen für den heimischen
Finanzplatz durch gesteigerte internationale Reputation
durch die Etablierung einer internationalen anerkannten Aufsichtsbehörde
• Finanzierung erfolgt durch
Kostenbeiträge der Beaufsichtigten
• Bund leistet fixen Beitrag
(3,5 Mio, das sind 15,6 % des von der FMA für 2003
veranschlagten Gesamtbudget von rd. 22,3 Mio.)
• langfristig wird der
Bundesbeitrag rd. 10 % der Aufsichtskosten abdecken, was auch
der Zielsetzung der Kostentragung durch die Beaufsichtigten entspricht
• Im BMF ergeben sich
Einsparungen
• der Personalressourcen
durch Ausgliederung (insgesamt 53 Bedienstete)
• Reduktion der Ausgliederung
des Personals verbundenen Sachkosten
(Büroausstattung, Strom, Telefon, Dienstreisen etc.)
• Verkauf des Hauses
Plankengasse 3 (Bankenaufsicht) und der Auflösung des
Mietvertrages Johannesgasse 14 (Versicherungsaufsicht)
• Wegfall der Vorfinanzierung
der Bundes-Wertpapieraufsicht (rd. 3 Mio jährlich)
• Wegfall des Kostenbeitrages
des Bundes zur Bundes-Wertpapieraufsicht, zuletzt rd. €
291.000,--
5.7. Beratung beim
Verkauf d. BWBG
es besteht ein Rahmenwerkvertrag für die fachliche
Beratung in vergaberechtlichen
Fragen bei der Vergabe von Leistungen an dritte Unternehmen;
Durchgeführt von: Univ. Prof. Dr. Bogner, Dr. BOGNER ist
Ordinarius für betriebliche
Finanzierung am Institut für Finanzierung und
Finanzmärkte an
der Wirtschaftsuniversität Wien und hat eine Vielzahl einschlägiger
wissenschaftlicher Publikationen veröffentlicht.
Der Beratungsschwerpunkt liegt bei der Auswahl geeigneter
Investmentbanken.
Honorar/Kosten: € 77.000,--
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
Ergebnis:
•
Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen
Lösungen
•
Ergänzung des hausinternen Know-How
•
Auswahl geeigneter Investmentbanken
5.8.
"Veräußerung Österr. Bundesverlag"
Gegenstand des
Auftrages ist
• die Unterstützung des
Bundes durch professionelle Beratung bei der Veräußerung
der Anteile des Bundes an der österreichischer Bundesverlag GesmbH,
• die Leistungen sind nach
den Privatisierungsgrundsätzen der EG zu erbringen;
• Ziel ist die bestmögliche
Veräußerung der Anteile des Bundes an der ÖBV-Gruppe
unter Berücksichtigung der Kriterien Verkaufspreis und Sicherung
österreichischer
Interessen in den Bereichen Kultur und Schulbuch auch unter geänderten
Eigentumsverhältnissen;
• die Vertragsleistung ist in
6 Arbeitspaketen aufgeteilt (Erstellung des
Privatisierungskonzepts, Erstellung der
Unternehmensbewertung, Erarbeitung der
Entscheidungsgrundlagen, Definition und Ansprache potentieller Käufer
und
Vorbereitung sowie Organisation eines Datenraumes für die Due
Diligence, Reihung
der Kaufangebote und Bericht an das BMF, Vertragsverhandlungen und
Abschluss
des Kaufvertrages
Durchgeführt von: KPMG
Honorar/Kosten: € 788.000,--
Einsprungspotential:
€ 24 Mio,
Ergebnis:
• Ordnung der Kernkompetenzen
• Wegfall der
Verwaltungsaufwendungen
• bestmöglicher Verkauf des
österreichischen Bundesverlages unter Wahrung
österreichischer Interessen - Sicherung des Kulturauftrages und Sicherung
der
Headquarterfunktion in Österreich
• Verkauf an Bestbieter
• bindende Verpflichtung des
Käufers zur Wahrung österreichischer Interessen,
abgesichert durch Konventionalstrafe
• Erfüllung des Kultur- und
Schulbuchauftrages durch Käufer bis Ende 2007, auch
nach Ende 2007 Wahrnehmung österreichischer Interessen im Hinblick auf
Schulbuch- und Kulturauftrag, u.a. Publizierung einer Mindestzahl
österreichischer
Titel, Pflege und Erhaltung der im Verlag bereits erschienenen
österreichischen Titel,
Sicherstellung eines geeigneten Zuganges zum deutschen Sprachraum,
Beibehaltung
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu l. bis 3.:
und
Garantie des Standortes Österreich unter Beibehaltung einer verlagsspezifischen
Mindestinfrastruktur (Verlagsräumlichkeiten in Österreich, österreichisches
Lektorat,
österreichische Programmverantwortlichkeit, Betreuung des österreichischen
Sortimentbuchhandels sowie der Medien von
Österreich aus), Verbleib der
österreichischen Autorenrechte bei österreichischen Publikumsverlagen
•
5.9. Reform der
Bankenaufsicht: Gegenstand des Gutachtens sind die rechtlichen,
finanziellen und organisatorischen Aspekte einer Ausgliederung der
Bankenaufsicht
Grundlage für die Etablierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde
als integrierte
Allfinanzaufsicht
Durchgeführt von: Mayrhofer & Rainer OEG Rechtsanwälte
Honorar/Kosten: € 500,--
Ergebnis:
•
Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen
Lösungen
•
Ergänzung des hausinternen Know-How
•
Aufkündigung Mietvertrag Johannesgasse 14 (FMA)
•
•
5.10. Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit dem Verkauf d.
Wohnungsgesellschaften
des Bundes und der Umstrukturierung der ÖBB
Durchgeführt von: Schramm & Partner, Rechtsanwalt,
Experte im Vergabe- und
Vertragsrecht
Honorar/Kosten: € 506.000,--
€ 51.000,-
Ergebnis:
• Unterstützung und Durchführung von Bewertungen
• Erarbeitung von Auswahl- und Zuschlagskriterien
gemeinsam mit Fachexperten des
BMF
• Ergänzung ressortinternes Fachwissen um
spezifischen Expertenwissen auf dem
Gebiet des Vergabe- und Vertragsrecht und Betriebswirtschaft, Public Management
• Nutzen
fachspezifischen wissenschaftlichen Know-How
• Sicherung
objektiver, sachlich nachvollziehbarer Vergabeverfahren
• unabhängige
Kommissionen
• erfolgreich
abgeschlossene Vergabeverfahren
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
5.11. Veräußerung
Wohnbaugesellschaften des Bundes": Gegenstand ist die
• Beratung beim Verkauf der
Bundeswohnbaugesellschaften, vollständigen Verwertung
und der Erlösmaximierung haben zentrale Bedeutung
• Leistungsgegenstand sind
eine Ist-Analyse/Due Diligence, Abklärung von
Vorkaufsrechten, Zwergenanteil, Marktuntersuchung,
• Untemehmensbewertung,
Ausarbeitung eines Gesamtverwertungskonzeptes oder
deren Vermögen,
• Erstellung eines
Privatisierungskonzeptes,
• Erarbeitung der
Entscheidungsgrundlagen für weitere Vorgansweise,
• Übertragung von
Vermögensteilen,
• Durchführung der Verwertung
vom Vermögen am Markt, die Umstrukturierung der
bestehenden Gesellschaften und die ergänzenden Bewertung der neugebildeten
Gesellschaftsstrukturen,
• Definition
und Ansprache potentieller Käufer,
• Reihung
der Kaufangebote,
• Vertragsverhandlungen
und sonstige Leistungen
Durchgeführt von: Lehman Brothers
Honorar/Kosten: € 8,25 Mio. bei
Anteilsveräußerung, € 10,23 Mio bei
Verbriefungsvariante; bislang bezahlt 5 Mio. €
Einsparungspotential:
derzeit nicht bezifferbar - 600 Mio. Euro werden erwartet
Ergebnis:
• Konzentration auf
Kernaufgaben
• Reduzierung der
Verwaltungsaufwendungen
5.12. Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Verkauf
d.
Bundeswohnbaugesellschaft: es besteht ein
Rahmenwerkvertrag für die fachliche
Beratung in vergaberechtlichen Fragen bei der Vergabe von Leistungen an dritte
Unternehmen:
• Beratungsschwerpunkt liegt
im Immobilienbereich
Durchgeführt von: Dr. Kletecka, Universitätsprofessor am
Institut für Zivilrecht der
Universität Wien und kann eine umfangreiche literarische
Tätigkeit
im Immobilienrecht nachweisen.
Honorar/Kosten:
€
102.000,--
Ergebnis:
• Einbringen von fachlichem
Know-How in Ergänzung zu ressortinternem Fachwissen
• Vorteil von Internationalen
Erfahrungen
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
• auf Grund des ambitionierten Reformprogramms
wird Neuland betreten
6
Strukturreformen
6.1.
Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Reorganisation der ÖBB.
insbesondere hinsichtlich der Integration der Schieneninfrastruktur
• Bei beiden Gesellschaften
gibt es komplexe Sonderbilanzierungsvorschriften, die im
Rahmen einer Strukturreform zu überarbeiten sind.
• die Beiziehung von Dr.
Platzer, der eingehende Kenntnis über die internen Strukturen
der Gesellschaft hat, ist daher in Bezug auf das erforderliche Vor- bzw.
Fachwissen
als äusserst wirtschaftliche und sparsame Vorgangsweise zu betrachten.
• Die Beratungsleistungen
haben die grundsätzliche organisationsrechtliche
Neustrukturierung des Unternehmens, die notwendigen
Finanzierungsgrundlagen
und die entsprechenden bilanziellen Auswirkungen umfasst.
• Schwerpunkt dabei war, die
Möglichkeiten und Auswirkungen der beabsichtigten
Integration der SCHIG in die ÖBB zu erarbeiten. .
Durchgeführt von: Grant Thornton - Jonasch & Platzer,
Doz. Dr. Platzer ist
Wirtschaftprüfer der ÖBB und
Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft.
Honorar/Kosten: € 42.000,--
Einsparungspotential: rd. € 400 Mio. (wird nur l Mal
summiert)
Ergebnis:
• Dr. Platzer hat wesentliche
Beiträge zu jenem Reformmodell geliefert, das infolge in
das Regierungsübereinkommen aufgenommen wurde
• einer ÖBB-Reform liegen die
offenen Maastricht- und Finanzierungsfragen, die in
direktem Zusammenhang mit einer Neustrukturierung der Eisenbahn stehen,
zu
Grunde
• Angesichts der budgetären
Bedeutung war es unumgänglich, in fachspezifischen
Rechtsfragen externe Leistung beizuziehen.
• Einsparungspotential durch
die Umsetzung der notwendigen
6.2. Rechtsberatung
im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung der ÖBB. Dr.
Kirchweger hat das derzeit
• geltende ÖBB-Gesetz
maßgeblich mitgestaltet und ist laufend für das BMVIT in
eisenbahnrechtlichen Fragen tätig.
• er hat Entwürfe zu den
umfangreichen gesetzlichen Änderungen und Konzepte zu
den neuen Finanzierungsverträgen erarbeitet.
Beilage l /Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
• Weiters hat er ein
Gutachten zu beihilfenrechtlichen Aspekten im Zusammenhang
mit dem EU-Eisenbahnrecht erstellt.
Durchgeführt von: Dr. Kirchweger, Als ehemaliger Vorstand der
Chemie-Linz kann er
auf Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Belangen und
Fragen der
Gestaltung neuer Unternehmensstrukturen verweisen.
Honorar/Kosten: € 62.000,--
Einsparungspotential: rd. 400 Mio. Euro mittelfristig
(wird nur l Mal summiert)
Ergebnis:
•
Einbringen von fachlichem Know-How in Ergänzung zu ressortinternem
Fachwissen
•
Internationale Erfahrungen von Vorteil
•
auf Grund ambitionierten Reformprogramms wird Neuland betreten
• Erfahrung in
gesellschaftsrechtlichen Belangen und Fragen der Gestaltung neuer
Untemehmensstrukturen
• Das besondere Interesse des
BMF an einer ÖBB-Reform liegt in die offenen
Maastricht- und Finanzierungsfragen die in direktem Zusammenhang mit
einer
Neu strukturierung der Eisenbahn stehen
• Angesichts der budgetären
Bedeutung war es unumgänglich, in fachspezifischen
Rechtsfragen externe Leistung beizuziehen.
• Die Umsetzung der
notwendigen Strukturreformen wird als Voraussetzung dafür
gesehen, dass bei der ÖBB mittelfristig eine geschätztes
Einsparungspotential in der
Größenordnung von rd. 400 Mio. € genutzt wird.
6.3. Ausarbeitung
von vorbereitenden Unterlagen und Stellungnahmen zur Frage der
EU-Rechtskonformität des geplanten Altersvorsorgeproduktes
Durchgeführt
von: Univ. Doz.
Stefan Weber
• Univ. Doz. Dr. Weber
besitzt besondere Kenntnis auf den bei der Ausarbeitung des
Zukunftsvorsorgeprodukts maßgeblichen Bereichen, EG-Kapitalverkehrsfreiheit und
EG-Beihilfenrecht was durch einschlägige Publikationen und seine
Vorlesungstätigkeit belegt ist.
• durch seine vorbereitenden
Unterlagen betreffend die EU-Rechtskonformität eines
Vorsorgeprodukts mit Österreich-Bezug maßgeblich an der
EU-rechtskonformen
Konzeption des Zukunftsvorsorgeproduktes, welches am 19.9.2002 im
Nationalrat
beschlossen wurde, beigetragen.
• Durch seine Mitarbeit
konnte insbesondere das mit dem Europarecht vereinbarende
Anknüpfungskriterium „unterentwickelter EWR-Kapitalmarkt" entwickelt
und damit
zusammenhängende beihilfenrechtliche und die Kapitalverkehrsfreiheit
betreffende
Rechtsfragen geklärt werden.
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
• Seine Tätigkeit war somit eine wesentliche Basis
für den kapitalmarktfördernden
Effekt des neuen Zukunftsvorsorgeprodukts für alle Österreicher.
•
Honorar/Kosten: € 6.000
Euro
Einsparungspotential:
bei l Mio Zeichner in ca 3 - 5 Jahren etwa € 400 Mio
Ergebnis:
Die durch das Produkt bewirkte Kapitalmarktstärkung (bei
l Mio Zeichner in einigen
Jahren etwa 400 Mio € zusätzliche jährliche Nachfrage an der Wiener Börse) hat
außerordentlich positive volkswirtschaftliche Effekte und wird die
Finanzierungsbedingungen der österreichischen Unternehmen verbessern.
6.4. Beratung
betreffend Gesetz zur Reform d. Wirtschaftsförderung
Im Rahmen der Reform der Wirtschaftsförderung wurden vier
bestehende Gesellschaften
(FGG, BÜRGES, ERP-Fonds und Innovationsagentur) zu einer Gesellschaft
zusammengeführt.
• Begleitung für
rechtliche Konzeption (Gesetz) sowie Umsetzung
(Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch) dieser Zusammenführung
Durchgeführt von: Berger, Saurer, Zöchbauer, Dr. Kurt Berger ist
Senior Partner in der
Kanzlei Berger Sauer Zöchbauer. Er ist Fachmann auf dem
Gebiet
des Gesellschaftsrechts.
Honorar/Kosten: € 32.000,--
Ergebnis:
• Abbau der
Doppelgleisigkeiten bei den Institutionen der Wirtschaftsförderung
• Erzielung von
Synergieeffekte bei der Förderabwicklung und Verwaltung
7
Wissenschaftliche Expertise für Vorbereitungsarbeiten für
wirtschaftspolitische
Maßnahmen
7.1. Evaluierung d.
Mehreinnahmen durch einnahmenseitige Maßnahmen des
Bundes; Bernhard Felderer. Helmut Hofer. Reinhard Koman. Ulrich Schuh
• Im Paktum über den
Finanzausgleich 2001 bis 2004 sind Bund, Länder und
Gemeinden übereingekommen, dass grundsätzlich die
gesamten einnahmenseitigen
Maßnahmen aus den
im Jahr 2000 beschlossenen Maßnahmen vom Bund lukriert
werden sollten. Die Höhe dieser
Mehreinnahmen sollen gemäß dieser Vereinbarung
jährlich evaluiert werden.
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein:
Zu 1. bis 3.:
• Gegenstand des Gutachtens
ist die Identifikation jenes Anteils des tatsächlichen
Aufkommens des Jahres 2001, der auf die im Jahr 2000 vom Bund beschlossenen
Maßnahmen zurückzuführen ist.
Durchgeführt von: Institut für höhere Studien (IHS)
Honorar/Kosten: € 3.000,--
Ergebnis:
• Die Studie ermittelte die
Höhe des Aufkommens, der auf die im Jahr 2000 vom Bund
beschlossenen steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen ist.
• Einbringen von fachlichem
Know-How in Ergänzung zu ressortinternem Fachwissen -
Vorteil von Internationalen Erfahrungen
7.2. Arbeiten für
den österreichischen Stabilitätspakt; HR Dr. Reinhold Schwarzl.
Dipl.-Ing. Walter Stübler u.a.
• Gemäß Art. 10 der
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den
Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten
Budgetpolitik
(Österreichischer Stabilitätspakt 2001), BGB1. I Nr. 39/2002, erfolgt
die Ermittlung
der Haushaltsergebnisse gemäß ESVG 95 und
• eine Berichterstattung
darüber an das österreichische Koordinationskomitee durch
die Bundesanstalt Statistik Österreich bis jeweils Ende August eines Jahres.
• Mitglieder der Statistik
Austria haben in Zusammenhang mit dem Österr.
Stabilitätspakt auch Gutachten über die Auswirkungen von
konkreten Maßnahmen
des Bundes, der Länder und Gemeinden auf die Haushaltsergebnisse gemäß
ESVG
95 erstellt und an diesbezüglichen Beratungen teilgenommen
Durchgeführt von: Statistik Austria
Honorar/Kosten: € 528.000,--
Ergebnis:
• Die erforderlichen
Vereinbarungen mit der Statistik Österreich sind gemäß Art. 10
Abs. 4 des österreichischen Stabilitätspaktes 2001 durch das
Bundesministerium für
Finanzen abzuschließen
• Durch die auf dieser
Vereinbarung beruhenden Arbeiten von STATÖ wird der ÖStP
2001 erst operabel, da sonst die Haushaltsergebnisse der
Gebietskörperschaften
nicht in einer einheitlichen Weise nach ESVG in der Fassung des ÖSTP
2001
vergleichbar vorliegen
• wichtige Voraussetzung zum
Vollzug des ÖStP 2001 und zur Erreichung nachhaltig
gesunder öffentlicher Haushalte in Österreich
• Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte aller
Gebietskörperschaften
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein:
Zu 1. bis 3.:
7.3. Working Paper
6/2002 - Die Verfahren zur Sicherung d. Konvergenz in der
Europäischen Union
Durchgeführt von: Tzanoukakis Kira Mag, Die Autorin war Studentin
an der Uni-Graz.
Kernkompetenz: Das Working Paper 6/2002 entspricht einer
Kurzfassung der Diplomarbeit der Autorin an der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz (bei Prof. Isak).
Honorar/Kosten: € 300,--
Ergebnis:
• Das Working Paper betrifft
eine Kernkompetenz des Bundesministeriums für
Finanzen.
• Ein Auftrag zu dieser
Studie wurde nicht erteilt
8 Diverses
8.1. Gutachten im
Zusammenhang mit dem Bundesobjekt Reichenhallerstraße: war
bereits
Gutachter des für Kaufabschluss erforderlichen Zustandsgutachtens
Beurteilung eines nach dem Verkauf aufgetretenen
verborgenen Baumangels im
Deckenbereich des Wohnobjektes
Durchgeführt von: Neumann Walter Ing. Mag.
Honorar/Kosten: € 19.000,--
Ergebnis:
• Ausarbeitung
von einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen
• Ergänzung
des hausinternen Know-How
• endgültiger
Ausschluss allfälliger Haftungen des Bundes
8.2. Unterstützung
des BMF beim Phare Twinning Projekt mit Rumänien:
im BMF keine Kapazitäten und Erfahrungen vorhanden für
die Projektabwicklung von
EU-geförderten Twinningprojekten
Gegenstand:
• Projekt-
und Finanzmanagement,
• Prüfung
ein- und ausgehender Rechnungen,
• laufenden
Beratung in projektrelevanten Fragen,
• Unterstützung
bei Akquise neuer Projekte
Beilage l/Ad Externe Berater alleemein: Zu 1. bis 3.:
Durchgeführt von: FAA Holding GmbH & Co KEG, FAA Holding GmbH
85 CO KEG: ist
eine 100%ige Tochter der FAA Holding GmbH, private
Beratungs-
und Trainingsfirma, mit den Kernkompetenzen für den vorliegenden
Auftrag: Internationales Projektmanagement, seit 1995 über 110
erfolgreich abgeschlossene EU-geförderte Projekte weltweit
Honorar/Kosten: € 42.000,-- (wird von EU
refundiert)
Einsparungspotential:
€ 80.000,--
Ergebnis:
• Unterstützung des BMF beim
Projektmanagement; Projektleitung im BMF;
• Kosten werden nicht aus
österreichischen Budgets getragen, sondern sind in den EU-
Twinningbudgets
enthalten
• Internationale
strategische Tätigkeit für Heranführung der Beitrittskandidatenländer
• Optimale
Projektabwicklung
• große
Zufriedenheit seitens der EU-Kommission
• keine
Beanstandungen von der EU-Finanzkontrolle
• 40.000
Euro Zufluss ins Budget
8.3. Prüfung
widmungsgemäßer Verwendung der Förderungsmittel für die Partei "Die
Unabhängigen" gem. S 4 Parteiengesetz; Zur Umsetzung ihrer
Wahlwerbung zur
Nationalratswahl 1999 wurden Fördermitteln gem. S 2 Abs. 2 lit. c des
Parteiengesetzes seitens des Bundes gewährt
Durchgeführt von: HFP Steuerberatungs-GmbH,
Honorar/Kosten: € 2.000,--
Ergebnis:
Fördermittel wurden
widmungsgemäß verwendet
8.4. Prüfung
widmungsgemäßer Verwendung der Förderungsmittel für die Partei "Die
Unabhängigen" gem. S 4 Parteiengesetz
Durchgeführt von: Intercontrol Wirtschaftstreuhand GmbH,
Honorar/Kosten: € 2.000,--
Ergebnis:
Fördermittel
wurden widmungsgemäß verwendet
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
8.5. Gutachten
betreffend Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer; hervorragende,
international
renommierte Experten auf dem Gebiet der Ökonomie;
Vereinbarungen mit Felderer und Tomandl vom März 2002
betreffend gemeinsame Erstellung eines Gutachtens zur Frage der
Rechtmäßigkeit des von der Personalvertretung der
österreichischen Post AG über den ÖGB bei der Staatlichen
Wirtschaftskommission erhobenen Einspruches gegen die
Wirtschaftsführung der Österreichischen Post AG
Honorar/Kosten: € 400,--
Ergebnis:
• Ausarbeitung von
einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen
• Ergänzung des hausinternen
Know-How
• Einspruch des ÖGB gegen
Wirtschaftsführung österreichische Post AG erfüllt alle
nach ArbVG erforderlichen Voraussetzungen (Verfahren nach § 112 ArbVG
wäre
einzuleiten)
• Streitfragen konnten in der
Folge beigelegt und damit schädliche Arbeitskonflikte für
den Wirtschaftsstandort Österreich vermieden werden
8.6. Gutachten
betreffend Staatliche Wirtschaftskommission/Österreichische Post AG;
Hervorragende, international renommierte Experten auf dem Gebiet des
Arbeitsrechtes
Durchgeführt von: Univ.Prof. Dr. Theodor Tomandl, Vereinbarungen
mit Felderer und
Tomandl vom März 2002 betreffend gemeinsame Erstellung
eines
Gutachtens zur Frage der Rechtmäßigkeit des von der
Personalvertretung der österreichischen Post AG über den ÖGB bei
der Staatlichen Wirtschaftskommission erhobenen Einspruches
gegen die Wirtschaftsführung der Österreichischen Post AG
Honorar/Kosten: € 3.000,--
Ergebnis:
• Ausarbeitung von einzelfallgerechten hochkomplexen und
-spezifischen Lösungen
• Ergänzung des hausinternen
Know-How
• Einspruch des ÖGB gegen
Wirtschaftsführung österreichische Post AG erfüllt alle
nach ArbVG erforderlichen Voraussetzungen (Verfahren nach § 112 ArbVG
wäre
einzuleiten)
• Streitfragen konnten in der
Folge beigelegt und damit schädliche Arbeitskonflikte für
den Wirtschaftsstandort Österreich vermieden werden
Beilage l/Ad Externe Berater allgemein: Zu 1. bis 3.:
8.7. Gutachten zum
Projekt "AKH-Realisierungsproiekt Ostbereich", Rechtsanwalt
• rechtliche Beurteilung des
"AKH-Realisierungsprojekt Ostbereich" hinsichtlich
Kostentragungsverpflichtung des Bundes zur Fertigstellung sowie allfälliger
Ausstiegsmöglichkeit
• Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Novelle zum ÖIAG-Gesetz 2000;
• Beratungstätigkeit bei
Ausarbeitung eines Änderungsvorschlages für Novelle zum
ÖIAG-Gesetz 2000
Durchgeführt von: Dr. Nordberg
Honorar/Kosten: Projekt
noch nicht abgeschlossen: € 250,-- Euro/Stunde (zuzüglich
USt)
Einsparungspotential:
Höhe des Einsparungspotenzials von allfälligem
Sachverständigengutachten abhängig
Ergebnis:
• Ausarbeitung von
einzelfallgerechten hochkomplexen und -spezifischen Lösungen
• Ergänzung des hausinternen
Know-How
• keine Ausstiegsmöglichkeit
beim Projekt AKH, Empfehlung nach Beauftragung von
Sachverständigen hinsichtlich der Notwendigkeit zusätzlicher von VAMED
vorgeschlagener Maßnahmen und Leistungen für technische Durchführung
und
Ausstattung sowie
• Bau eines
Untergeschosses im AKH aus technischer und/oder medizinischer Sicht
• Beratungstätigkeit noch
nicht abgeschlossen
Gesamtsumme von
1-8;
Kosten: rd. 12 Mio Euro
Einsparungspotential:
rd. 1.893 Mio. Euro
Ergebnis: mittel- bis langfristiges Einsparungspotential
bzw. Nutzen
Beilage 2/Ad Auslagerungen von
PR-Dienstleistungen: Zu 1.
Öffentlichkeitsarbeit
l Information
Allgemein (Kampagnen, PR-unterstützende
Dienstleistungen)
1.1. Österreichische
Zollverwaltung: Qualitätssicherung und Projekterfolg aus
Kundensicht",
durchgeführt wurde eine Befragung eines Sampels von
1.000 Zollkunden
Durchgeführt von: TQS - Team für Qualitätssicherung
Honorar/Kosten: € 12.000,--
Ergebnis:
• Verbesserung
der Services
• Verbesserung
der Kundenfreundlichkeit
• Effizienzsteigerung
• sehr gutes Zeugnis für
Zollverwaltung betreffend Serviceleistung und
Kundenfreundlichkeit an den Grenzen
1.2. "PR-mäßige
Unterstützung bei der Informationstätigkeit des BMF"
Gegenstand ist
• die Beratung des BMF bei
der Information der Öffentlichkeit über finanz- und
wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Budgetsanierung;
• die Planung und Umsetzung
eines Kommunikationskonzeptes unter Einbeziehung
internationaler Fallbeispiele um die Bevölkerung über die
Notwendigkeit, Ziele und
Auswirkungen der von der Regierung getroffenen Maßnahmen zu informieren
• sowie eine begleitende
Kommunikationsberatung des BMF bei der Umsetzung aller
Maßnahmen
• Ziel: Positionierung des
BMF als Gestalter und Schrittmacher bei der Umsetzung der
Reformprogramme, im Zentrum der Kommunikation stehen Reformen,
Marktforschung
Durchgeführt von: Hochegger
Honorar/Kosten: € 137.800,--
Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit
Beilage 2/Ad Auslagerungen von
PR-Dienstleistungen: Zu 1.
• Darstellung der
inhaltlichen Komponenten zum Thema Nulldefizit
• Positionierung
der Verwaltungsreform im Zusammenhang mit der Gesundung des
Staatsbudgets
• Kommunikationskonzept
von Finanz-Online
• Interne
Kommunikation BMF-Finanzämter
• Analyse
der Medienberichterstattung
• Marktforschung
zu den Themen Verwaltungsreform, Steuerreform und Nulldefizit
• BMF
als Serviceeinrichtung
• Kommunikation
zum Thema Steuerreform
1.3. Information über Maßnahmen des
Konjunkturpakets
Gegenstand:
• die Konjunkturpakete der
Bundesregierung und
• die steuerlichen Maßnahmen
zur Belebung der Wirtschaft der Bevölkerung nahe
zubringen
• reine Agenturkosten: €
32.000,--
• Gesamtkosten inkl.
Inserate, Werbedias, Hörfunkspots: € 164.000,--
Durchgeführt von: The White House
Honorar/Kosten: € 32.000,--
Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete
• Information über
Serviceeinrichtungen
• Investitionsprämie,
Lehrlingsprämie, Prämie für innerbetriebliche Aus- und
Weiterbildung
• Gebühren und
Steuerbefreiung für Gründer
• Erleichterung beim Zugang
zu Venture Capital
1.4. Die Initiative
"Wir haben Zukunft gemeinsam zum Erfolg"
• ist eine Informations- und
Kommunikationskampagne,
• ist Teil einer
Informationsoffensive zur Abdeckung des berechtigten
Informationsbedürfnisses
der Bevölkerung über getroffene oder noch zu treffenden
Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu
1.
Maßnahmen und Vorhaben des Bundesministeriums für
Finanzen und damit auch
der Bundesregierung.
• Leistungsgegenstand ist
• die Beratung des
Bundesministeriums für Finanzen in kommunikationsstrategischen
Fragen zu für KMU relevanten wirtschaftspolitischen Themen,
•
die Einbringen von fachlichen Know-How über die spezifischen
Informationsbedürfnisse der KMU in Österreich in das zu
entwickelnde Konzept der
Informations- und Kommunikationskampagne einschließlich der Sicherung der
Qualität und Umsetzbarkeit dieses Konzeptes,
• die Einbringen von
fachlichen Know-How im Bereich Planung, Konzeption und
Durchführung von Informations- und Kommunikationskampagnen und PR-
Aktivitäten einschließlich der Sicherung der erforderlichen Qualität
des
Projektablaufes,
• die Durchführung der
erforderlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der
geplanten Informations- und Kommunikationskampagne wie beispielsweise
organisatorische Tätigkeiten, redaktionelle Arbeiten sowie
• eine abschließende
Dokumentation der Ergebnisse,
• die Koordinierung der
verschiedenen Maßnahmen der Informations- und
Kommunikationskampagne sowie der beteiligten Akteure im Rahmen eines
professionellen Projektmanagements; diese Leistung ist in 5 wesentlicher
Arbeitspakete zu erbringen:
•
Planung und Konzeption der Informations- und Kommunikationskampagne
•
Identifikation und Erstkontaktierung der Zielgruppe
•
Planung und Durchführung eines österreichweiten Dialoges mit der
Zielgruppe
•
Durchführung begleitender kommunikativer Maßnahmen
•
Dokumentation der Ergebnisse
• Der Budgetrahmen von 2 Mio
(exkl. USt) wurde nicht vollständig ausgeschöpft (1,8
Mio. exkl. USt)
Durchgeführt von: Dr. Hochegger
Honorar/Kosten: € 2.360.000;--
Ergebnis:
• KMU sind eine wesentliche
Säule der heimischen Wirtschaft
• leisten einen maßgeblichen
Beitrag zum Steueraufkommen ( rd. 60% des gesamten
USt-Aufkommens)
• Ergebnisse
des Dialogs fließen in die Steuerreform 2004 ein
• Abschaffung
der 13. USt-Vorauszahlung
• Dialog
mit 120.000 österr. Unternehmen
Beilage 2 /Ad
Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu l.
• bei 10 Großveranstaltungen nahmen 6.200
Unternehmer die Einladung zum direkten
Dialog bzw. Erfahrungsaustausch an
• Information aus erster Hand
• Positionierung des BMF als
offensive Dienstleistungsinstitution
• Abdeckung des berechtigten
Informationsbedürfnisses der Bevölkerung über
getroffene oder noch zu treffenden Maßnahmen und Vorhaben des
Bundesministeriums
für Finanzen und damit auch der Bundesregierung.
•
In § l des Vertrages ist ausdrücklich festgehalten: "Klargestellt
und von der
Auftragnehmerin stets zu beachten ist, dass die
gegenständliche Kampagne gerade
nicht eine Image-Kampagne ..sein soll, sondern der fachlich-technische
Informationsgehalt für KMU in Österreich das zentrale Anliegen ist.
Gesamtkosten (Informationen
allgemein); € 2.541.800.--
2 PR im engeren Sinn: Inserate,
Folder, Broschüren, Diverses (nicht
umfasst sind Maßnahmen der internen
Kommunikation, CD, CI sowie
Maßnahmen der Personalentwicklung)
2.1. Inserate zum Thema Konjunkturpaket
und steuerliche Maßnahmen
_______________Kosten____________
Die Presse___________ ________€ 12.600,--
Kleine Zeitung________ ________€ 15.100,--
Steirischer Monat______ __________€ 910,--
Kärntner Monat_______ __________€ 930,--
Kronen Zeitung_____________ _€
30.500,--
Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete
• Information
über Serviceeinrichtungen
• Bewußtsein
schaffen für öffentliche Leistungen
• Information
aus erster Hand
Beilage 2/Ad Auslagerungen von PR-Dienstleistungen: Zu
1.
2.2. Anzeigen in diversen Tageszeitungen -
Telefonstunde des HBM und der
Vizekanzlerin (€ 88.000.--)
Ausgabe 14/02, Inserat und Beilage zum Thema
Unternehmensneugründungen
- Junguntemehmer - Broschüre ...............€ 99.000,--
Aufruf betr. Aufsatzwettbewerb von Forum Finanz
............................... .........€ 900,--
Aufruf betr. Aufsatzwettbewerb von Forum Finanz
.........................................€ 600,--
Durchgeführt von: Media Select WerbegesmbH, News VerlagsgesmbH,
Hochschülerschaft der WU Wien, Institut für
Finanzwissenschaft
UNI Innsbruck
Ergebnis:
• Working
Papers zu finanz- und wirtschaftspolitische Themen
• Intensivierung
des Kontakts zwischen Verwaltung und Wissenschaft
• Wissenstransfer
2.3.
Inseratenkampagne "Abfertigung neu - Österreichtelefon"
• Information der Bevölkerung
• Für alle ab 1.1.2003
eingestellten Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber 1,53% vH des
Sozialversicherungspflichtigen Entgelts (Monatsbezug) an eine
Mitarbeitervorsorgekasse ein.
• In der
Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt die Veranlagung, wodurch ein kontinuierliches
Anwachsen gesichert ist (bisher sprunghaft).
• Die Einhebung der Beiträge
erfolgt durch die Gebietskrankenkassen.
• Mitarbeitervorsorgekassen
zahlen die Ansprüche aus, nicht mehr der Arbeitgeber.
• Ein Anspruch auf Auszahlung
besteht hauptsächlich bei Kündigung durch den
Arbeitgeber, bei einvernehmlicher Auflösung oder Erreichen des
Pensionsalters.
• Der Arbeitnehmer kann sich
den Betrag bar auszahlen lassen, bis zur Pensionierung
in der Mitarbeitervorsorgekasse veranlagen lassen, an eine
Pensionszusatzversicherung, an einen Pensionsinvestmentfond oder an
eine
bestehende Pensionskasse überweisen lassen.
• Für bereits bestehende
Arbeitsverhältnisse gibt es eine Reihe von
Übergangsregelungen (Splitten: altes Recht für erworbene
Ansprüche, neues Recht
für zukünftige Ansprüche, aber auch gänzliche Überführung in das neue
System).
Durchgeführt von: C+M Marketing Services AG
Honorar/Kosten: € 3.000,--
• Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit über Leistungen des Staates
Beilage 2/Ad Auslagerungen von
PR-Dienstleistungen: Zu 1.
• Information
über Serviceeinrichtungen
• Abfertigung
für alle (Erweiterung der Gruppe der Anspruchsberechtigten
• Vereinfachung
des Abfertigungssystems - Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz
• langfristige
Kapitalvorsorge durch die Arbeitnehmer -Ansparung der vom Arbeitgeber
geleisteten Beiträge.
• Attraktive steuerliche Begleitmaßnahmen
2.4. Erstellung
einer Medien-Präsenzanalvse des BMF, eines elektronischen
Pressespiegels,
u.a.
Ziel: Hebung des
Stellenwertes des BMF, Ableitung strategischer Empfehlungen,
Durchgeführt von: Media Watch
Honorar/Kosten: € 9.000,--
Ergebnis:
Ausgangsbasis für
zukünftige Kommunikationsplanung
Gesamtkosten
PR im engeren Sinn: € 260.540;--
3
Diverses
3.1.
Hörfunkspots zum Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen
Durchgeführt von: Radio Energy (€ 1.000,--), Radio Antenne (€ 16.000,--)
Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit über steuerliche Maßnahmen zur Belebung der
Wirtschaft und Konjunkturpakete
• Information über
Serviceeinrichtungen
• Bewusstsein schaffen für
öffentliche Leistungen
3.2. Diaserie zum
Thema Konjunkturpaket und steuerliche Maßnahmen
Durchgeführt von: Wedia GmbH
Honorar/Kosten: € 53.000,--
Ergebnis:
• Information der
Öffentlichkeit über Leistungen des Staates und des BMF für die
Bürger
• Information über
Serviceeinrichtungen
Beilage 2/Ad Auslagerungen von
PR-Dienstleistungen: Zu 1.
• Bewusstsein schaffen für öffentliche Leistungen
3.3. Recherchen und Erstellung von
Inhalten für das Internet zum
Themenbereich KMU
Durchgeführt von: MMag. Meisenberger Sahra
Honorar/Kosten: € 7.000,--
Ergebnis:
Unterstützung/
Recherchen
3.4. Kosten für Grafik. Layout und Druck
APA-Büd für
FinanzAktuell...................................................................................€
200,--
Forum Finanz
..................................................................................................€
2.000,--
Fotos v. HBM Grasser
...........................................................................................€
50,--
Spiegelkabinett - Bilder u. Grotesken
................................................................€ 5.000,--
Umrechnungstabelle "Der Euro kommt"
...........................................................€ 2.000,--
Zoll-Info
.............................................................................................................€
900,--
Folder "Finanzamt geht Online-Ihr Steuerausgleich
per Internet" ...................€ 20.000,--
Graphische Gestaltung f. Zoll-Info 2002 deutsch,
englisch ..............................€ 6.000,--
Vortrag und Workshop f. Redaktionskonferenz Intranet in
Salzburg ....................€ 800,--
Broschüre "Vereine und Steuern"
...................................................................€
27.00,--
Erstellung eines Pressespiegels für
Kapitalmarktbeauftragter .........................€ 10.000,-- Graf. Gestaltung
d. Broschüre "Das Selbstständigenbuch"
...............................€ 3.000,--
Medaillen "Exekutive - 30 Jahre"
.....................................................................€ 3.000,--
Palaisführer engl. Übersetzung
............................................................................€
400,--
Graf. Gestaltung UID-Info-Folders
..................................................................€ 2.000,--
Graf. Gestaltung d. Polders Finanzamt geht online -
Ihr Steuerausgleich per Internet
.......................................................................€
4.000,--
Graf. Gestaltung "Steuerbuch 2002"
...............................................................€ 22.000,--
Graf. Gestaltung d. Folders "Zollbestimmungen f.
Reisende im Grenzverkehr"...€ 2.000,--
Graf.Gestaltung der Broschüre "Vereine und Steuern"
.....................................€ 5.000,--
Neues Foto f. BMF-Homepage,
Rubrik - online-services .......................................€ 600,--
Grußkarten
........................................................................................................€
400,--
Betreuung Film "Jeder Mensch muss Steuer
zahlen" ...........................................€ 500,--
Bleistifte mit BMF-Logo u. Internetadresse,
Kugelschreiber
mit BMF-Logo u. Internetadresse
......................................................................€
5.000,--
Detailaufnahmen d. Prunkräume
.........................................................................€
600,--
Leistungsbilanz 2002 u. Überarbeitung d. Leistungsbilanz
.............................€ 30.000,--
div. graphische Arbeiten u. Covergestaltung
........................................................€ 700,--
UID-Info-Folder
...............................................................................................€
4.000,--
Durchgeführt von:
Beilage 2/Ad Auslagerungen von
PR-Dienstleistungen: Zu 1.
APA, Eurografik
Grasl Druck & Neue Medien, HERMANN Chris Mag., Jungwirth Andrea ,
Kärntner Druckerei, Meta Communication GmbH, MGRAFIX, Grafik-Design,
Münze
Österreich AG, Nicholson John, No Limits Advertising Werbeagentur Österr. Filmservice, PAW
Werbeartikel, Hehler Rudolf, Power Agency, Schuppler Rudolf
Ergebnis:
PR - Dienstleistungen
hinsichtlich interner Kommunikation zu den Themenbereichen
• Mitarbeiterinnenzeitschrift
"Finanz-Aktuell",
• "Forum-Finanz",
• div.
Fotos,
• Palaisführer
und
• Intranet
sowie
• für die Erstellung von
Folders - "Zoll-Info", "Finanzamt geht Online - Ihr Steuer-
ausgleich per Internet", "Zollbestimmungen für Reisende im
Grenzverkehr" u.a.
•
Informationsbroschüren
Gesamtkosten Diverses; € 234.150.--