374/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 334/J betreffend
"Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln",
welche die Abge-
ordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen, am 29. April 2003 an mich
richte-
ten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Gewerbe nach § 94 Z 18 GewO 1994 idgF Erzeugung von
pyrotechnischen Ar-
tikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und
Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen
(Pyrotechnik-
unternehmen) wird in der Gewerbestatistik nur als Gesamtes erfasst. Ein
gesonder-
ter Ausweis nach Erzeugnis und Handel ist daher nicht möglich.
Für den
Zeitpunkt 1.1.2003 zeigt die Gewerbestatistik folgenden Stand an Gewerbe-
berechtigungen und weiteren Betriebsstätten:
Gebiet |
Gewerbebe- |
weitere Betriebsstätten |
Bundesgebiet |
1679 |
3239 |
Burgenland |
40 |
121 |
Kärnten |
91 |
214 |
Niederösterreich |
240 |
542 |
Oberösterreich |
365 |
731 |
Salzburg |
241 |
209 |
Steiermark |
297 |
940 |
Tirol |
252 |
295 |
Vorarlberg |
96 |
127 |
Wien |
57 |
60 |
Da die Anmeldung einer Gewerbeberechtigung
einen Betriebsstandort voraussetzt,
ergibt die Summe aus Gewerbeberechtigungen und weiteren Betriebsstätten die Ge-
samtzahl der Betriebsstätten:
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Importdaten
von pyrotechnischen Artikeln im Bereich der EU sowie Drittstaaten für
die Jahre 2000 - 2002 sind der Beilage zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 7. 8 und 10 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit der Überprüfung von
Arbeitnehmerschutzvorschriften wurden
von der Arbeitsinspektion Schwerpunktaktionen betreffend dem Verkauf/Lagerung
von pyrotechnischen Artikeln im Lebensmittelhandel, in Drogerien und in
Baumärk-
ten durchgeführt.
Diese Aktionen wurden in Zusammenarbeit
mit den Bezirkshauptmannschaften je-
weils im Dezember durchgeführt, zusätzlich gab es in Kärnten um den 9. Oktober
(Abstimmungstag) Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat.
Zusammenfassend kann festgestellt werden,
dass Übertretungen insbesondere hin-
sichtlich der Menge der gelagerten Produkte und der ordnungsgemäßen Lagerung
festgestellt wurden.
Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in
Betriebsstätten sowie die von der Arbeitsin-
spektion dabei festgestellten Übertretungen in technischer und
arbeitshygienischer
Hinsicht werden entsprechend folgender Systematik erfasst und ausgewertet:
- Tätigkeit der Arbeitsinspektion nach Wirtschaftszweigen
- Tätigkeit der Arbeitsinspektion nach Bundesländern
- Übertretungen auf dem Gebiet des technischen und
arbeitshygienischen Ar-
beitnehmerschutzes nach Wirtschaftszweigen
- Übertretungen auf dem Gebiet des technischen und
arbeitshygienischen Ar-
beitnehmerschutzes nach Bundesländern
Im
Wirtschaftszweig "Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen"
(inklusi-
ve pyrotechnische Erzeugnisse) wurden für die Jahre 2000 bis 2002 folgende
Daten
zu den Betriebskontrollen der Arbeitsinspektion und deren Ergebnissen in Bezug
auf
technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz erfasst:
|
2000 |
2001 |
2002 |
Kontrollen
der Arbeitsinspektion in |
92 |
51 |
71 |
Übertretungen
technisch- |
123 |
63 |
63 |
Von den Gewerbebehörden wurde mir folgendes mitgeteilt:
In
Kärnten gibt es einen einzigen Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel.
Die-
ser Betrieb wurde 1998 betriebsanlagenmäßig genehmigt und wird seit 1999
betrie-
ben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens
und auch nach Inbetriebnahme wurde
dieser Betrieb mehrmaligen Überprüfungen unterzogen. Beanstandungen und somit
auch Bestrafungen gab es keine.
In Niederösterreich wurden im genannten
Zeitraum insgesamt 5 Überprüfungen
durchgeführt, da sich nur in 2 Bezirkshauptmannschaften Herstellungsbetriebe
be-
finden. Unzulässige Lagerungen wurden in einem Fall, Verstöße gegen das Be-
triebsanlagenrecht wurden in 3 Fällen festgestellt.
Von Salzburg wird allgemein darauf
hingewiesen, dass in den Jahren 2000 bis 2002
jeweils in der Zeit zum Jahreswechsel stichprobenartig seitens der zuständigen
Ge-
werbebehörden vor Ort Überprüfungen pyrotechnischer Gegenstände hinsichtlich
der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Lagerung pyrotechni-
scher Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen, BGBI Nr. 514/1977, stattge-
funden haben.
Im Jahr 2000 wurden in den 6 politischen
Bezirken insgesamt 462 gewerbliche Be-
triebsanlagen unangesagt überprüft. So genannte „fliegende Händler" wurden
eben-
falls überprüft. In den Jahren 2001 und 2002 wurden in den politischen Bezirken
Tamsweg, St. Johann i.Pg., Hallein und Salzburg-Umgebung insgesamt 181 bzw
115 gewerbliche Betriebsanlagen vor Ort überprüft. In den politischen Bezirken
Zell
am See und Stadt Salzburg wurden ebenfalls Überprüfungen vorgenommen.
Bei der Überprüfungsaktion im Jahre 2000 musste festgestellt werden, dass bei
bis
zu 90 % jener Handelsbetriebe, welche über eine entsprechende Gewerbeberechti-
gung verfügen, die Bestimmungen hinsichtlich Lagerung und Verkauf nicht
eingehal-
ten worden sind. Insbesondere betraf dies die Bestimmungen über die Lagermenge
(auch im Zusammenhang mit fehlenden Lagerräumen, die den gesetzlichen Anfor-
derungen entsprechen), Handfeuerlöscher und die Schaustellung.
Im Jahr 2001 und 2002 wurden die Überprüfungen gewerblicher Betriebsanlagen
stichprobenartig vorgenommen, wobei vor allem jene Betriebe, bei denen im Jahr
davor gravierende Mängel festgestellt worden sind, überprüft worden sind.
Insge-
samt konnte eine zum Teil deutliche Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung
der
Verordnung über die Lagerung durch technische Gegenstände in Betriebsanlagen
festgestellt werden.
Mit der Beschlagnahme pyrotechnischer
Gegenstände, die nicht entsprechend der
Pyrotechnik-Verordnung gelagert bzw bereit gehalten wurden, wurde an Ort und
Stelle nicht vorgegangen, da zum einen nach Ansicht der zuständigen Gewerbebe-
hörden mit gelinderen Mitteln (Verfahrensanordnungen zur Herstellung des gesetz-
mäßigen Zustandes, Ermahnungen gemäß § 21 VStG, Einleitung von Verwaltungs-
strafverfahren wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994) das Auslangen ge-
funden werden konnte und zum anderen kein gesetzeskonformer Transport durch
die Behörde (entsprechend dem ADR) durchgeführt hätte werden können.
In
Tirol sind keine Herstellungsbetriebe von pyrotechnischen Artikeln ansässig.
Auflagen betreffend die Lagerung pyrotechnischer Artikel werden regelmäßig
bereits
im Rahmen des betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorgeschrie-
ben.
In Wien gibt es vereinzelt Betriebe, die
mit pyrotechnischen Artikeln handeln, jedoch
keinen Herstellungsbetrieb.
Antwort zu den Punkten 9,12 bis 15 und 27 bis 33 der Anfrage:
Es
darf auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 310/J des Herrn
Bundesminister für Inneres verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Von den Gewerbebehörden wurde mir folgendes mitgeteilt:
Von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am
See wurden im Jahr 2000 acht Be-
triebskontrollen, im Jahr 2001 keine Betriebskontrollen und im Jahr 2002
vierzehn
Betriebskontrollen bei Handelsbetrieben durchgeführt.
Von der Bezirkshauptmannschaft
Oberpullendorf wurden in den Jahren 2000, 2001
und 2002 jeweils zwei Betriebskontrollen bei Handelsbetrieben durchgeführt.
In Kärnten wurden keine speziellen
Betriebskontrollen hinsichtlich pyrotechnischer
Produkte durchgeführt, jedoch finden Überprüfungen hinsichtlich der pyrotechni-
schen Bestimmungen im Zuge der Überprüfungen von Betriebsanlagen (Supermärk-
ten etc.) regelmäßig statt.
In Niederösterreich wurden folgende Betriebskontrollen durchgeführt:
Bereich |
2000 |
2001 |
2002 |
Handel |
213 |
177 |
144 |
Hersteller |
2 |
1 |
0 |
In Oberösterreich wurden folgende Betriebskontrollen durchgeführt:
Bezirkshauptmannschaft |
2000 |
2001 |
2002 |
Braunau a. l. |
0 |
20 |
9 |
Kirchdorf |
6 |
8 |
0 |
Rohrbach |
1 |
0 |
0 |
Grieskirchen |
1 |
0 |
0 |
Wels- Land |
20 |
20 |
20 |
Urfahr-Umgebung |
25 |
20 |
0 |
Ried im Innkreis |
0 |
0 |
4 |
Steyr |
7 |
8 |
10 |
Schärding |
0 |
6 |
0 |
Wels |
2 |
4 |
2 |
Linz |
52 |
39 |
21 |
Das Gewerbeamt der Stadt Graz hat
ausgeführt, dass sämtliche vom Gewerbeamt
genehmigte Lagerungsstätten von pyrotechnischen Artikeln (meist Baumärkte und
teilweise Lebensmittelmärkte) nach rechtskräftiger Genehmigung auf die
Einhaltung
der vorgeschriebenen Auflagen und der
Lagerbedingungen kontrolliert werden. Eine
gesonderte Statistik hierüber liegt nicht vor.
Im Bezirk Mürzzuschlag wurden im Jahre
2000 9, im Jahre 2001 16 und im Jahre
2002 25 Kontrollen durchgeführt.
Die
Bezirkshauptmannschaft Judenburg hat mitgeteilt, dass im Jahr 2000 und im
Jahr 2001 keine und im Jahre 2002 zwei Betriebskontrollen durchgeführt wurden.
Von den anderen Behörden wurden im betreffenden Zeitraum keine Betriebskontrol-
len durchgeführt.
Grundsätzlich werden Betriebskontrollen im
Zusammenhang mit gewerbebehördli-
chen Überprüfungen im Sinne des § 338 GewO 1994 vorgenommen.
In Tirol wurden im betreffenden Zeitraum
2000 - 2002 von den Gewerbereferaten
zweier Bezirkshauptmannschaften jährliche Kontrollen bei Betrieben, welche
pyro-
technische Artikel lagern durchgeführt. Dabei mussten jährlich gegen 3-4 Betriebe
Strafverfahren eingeleitet werden. In den übrigen Bezirken wurden
schwerpunktmä-
ßige Überprüfungen insbesondere bei größeren Betrieben ausschließlich vom Ar-
beitsinspektorat vorgenommen, wobei hierüber keine Zahlen vorliegen.
Strafverfah-
ren wurden vereinzelt auch dann eingeleitet, wenn im Rahmen von Überprüfungen
von Betrieben nach § 338 GewO 1994 Mängel bei der Lagerung von pyrotechni-
schen Artikeln festgestellt werden mussten.
In Wien wurden in den letzten drei Jahren
schwerpunktmäßig in der Zeit um den
Jahreswechsel ca. 100 Betriebsüberprüfungen bei Pyrotechnik-Handelsbetrieben
vorgenommen, wobei im Wesentlichen die
Betriebsanlagen-Genehmigungsbe-
scheide der Gewerbebehörde und die einschlägigen Bestimmungen der
Pyrotechnik-
Lagerverordnung (BGBI Nr. 514/1977) als Grundlagen herangezogen wurden.
Weiters wird auf die zuvor genannte
Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
an den Herrn Bundesministers für Inneres verwiesen.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Von den Gewerbebehörden wurde mir folgendes mitgeteilt:
In Kärnten gab es, im Jahr 2000 eine
Beanstandung, im Jahr 2001 zwei und im Jahr
2002 vier Beanstandungen nach der Gewerbeordnung.
In Niederösterreich wurden im Zeitraum
2000-2002 insgesamt 33 Überlagerungen
(entgegen dem Genehmigungsumfang) gemeldet. Gegen das Selbstbedienungsver-
bot wurde im Jahr 2000 in zwei, 2001 in vier und 2002 in zehn Fällen verstoßen.
Die
rechtswidrige Abgabe von Feuerwerksartikeln an Jugendliche im Berichtszeitraum
erfolgte in ebenfalls zwei Fällen.
In der Steiermark führte eine
Bezirkshauptmannschaft im Jahr 2000 zwei Verfahren
wegen Verkaufs an Jugendliche (keine Beschlagnahme) durch, im Jahr 2001 gab es
zwei Anzeigen und eine Beanstandung (Abgabe an Personen unter 18 Jahren), im
Jahre 2002 ein Verfahren betreffend unbefugte Verwendung durch Jugendliche mit
Beschlagnahme.
In Tirol gab es Beanstandungen, wobei
vereinzelt auch pyrotechnische Artikel be-
schlagnahmt werden mussten. Den primären Beanstandungsgrund stellte dabei die
Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstlagermengen dar.
In Wien wurden aufgrund unbefugter
Gewerbeausübung vereinzelt pyrotechnische
Artikel beschlagnahmt.
Weiters erfolgen Betriebskontrollen durch
gewerbetechnische Amtssachverständige.
Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die gewerbebehördlichen Pyrotechnik-
Lager-Bestimmungen, nicht jedoch auf Produktkontrollen im eigentlichen Sinn. Im
Zuge der Überprüfung der Lagerbestimmungen wurde routinemäßig auch das Abga-
beverbot von Pyrotechnika in Selbstbedienung mit überprüft, wobei
diesbezügliche
Verstöße nur in wenigen Fällen feststellbar waren. Typische, anlässlich der
Kontrol-
len festgestellte Mängel waren u.a. Überschreitungen der zulässigen
Höchstlager-
mengen sowie Mängel hinsichtlich der
sicherheitstechnischen Infrastruktur, z. B.
Brandschutztüren oder Feuerlöscher betreffend.
Antwort zu dem Punkt 17 bis 22 und 26 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht
in den Zuständigkeitsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu den Punkten 23 und 24 der Anfrage:
Von den Gewerbebehörden wurde mir folgendes mitgeteilt:
Burgenland
Es wurden anlässlich der Jahreswechsel
2000/2001, 2001/2002 sowie 2002/2003
auch die „fliegenden Händler" kontrolliert. Es gab keine Beschlagnahmungen
und
auch keine Beanstandungen. Kleine Fehler wurden sofort vor Ort behoben.
Kärnten
Von den Bezirkshauptmannschaften Spittal/Drau, Völkermarkt und der Bundespoli-
zeidirektion Klagenfurt wurden anlässlich der Jahresfeiern 2000/2001, 2001/2002
sowie 2002/2003 auch fliegende Händler überprüft.
Bei der Bundespolizeidirektion Klagenfurt erfolgte im Jahr 2000 eine Anzeige.
Niederösterreich
Eine Bezirkshauptmannschaft hat berichtet,
dass im Jahr 2000 zwei, 2001 eine und
2002 drei Kontrollen durchgeführt wurden.
Eine Bezirkshauptmannschaft hat über eine
Anzeige im Jahr 2000, sowie drei wei-
tere Anzeigen im Jahr 2002 gegen fliegende Händler berichtet.
Oberösterreich
Eine Bezirkshauptmannschaft berichtet von 3 Kontrollen im Jahr 2001.
Steiermark
Im
genannten Zeitraum gab es insgesamt 11 Anzeigen jedoch keine Beschlagnah-
men.
Vorarlberg
„Fliegende Händler" wurden anlässlich der Jahreswechsel 2000/2001, 2001/2002
und 2002/2003 kontrolliert.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Von der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurden im Wirtschaftszweig
"Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen" für die Jahre 2000 bis
2002 folgende
Daten betreffend anerkannte Arbeitsunfälle ohne Wegunfälle nach Bundesländern
und insgesamt erfasst:
Bundesland |
2000 |
2001 |
2002 |
Kärnten |
4 |
1 |
4 |
Steiermark |
8 |
4 |
11 |
Insgesamt |
12 |
5 |
15 |
davon mit Unfallursache: Explosionen, |
2 |
1 |
2 |