378/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 2. Mai 2003
unter der Nr. 367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Umsetzung der 'Gender-Mainstreaming'-Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm
formuliert sind," gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu l und 2:

Zunächst lege ich Wert auf die Feststellung, dass es im Bundesministerium für Landes-
verteidigung selbstverständlich ist, Ungleichbehandlungen jeglicher Art - insbesondere auf
Grund des Geschlechtes - hintanzuhalten bzw. zu beseitigen. So ist in diesem Zusammen-
hang vor allem das Projekt „Soldatinnen im Bundesheer" zu erwähnen, das Frauen seit dem
1. Jänner 1998 den Zugang zum Militärischen Dienst ermöglicht. Zum Stichtag 1. Juni 2003
leisteten insgesamt 218 Soldatinnen Dienst im Bundesheer. In diesem Zusammenhang darf
ich auf meinen Bericht gemäß § 37 Abs. 5 Wehrgesetz 2001 an den Nationalrat vom
26. März 2003 verweisen, in welchem u. a. auch Erfahrungen und Maßnahmen im Rahmen
dieses Projektes näher dargestellt sind.

Darüber hinaus hat mein Ressort die Verbreitung der Strategien im Sinne von „Gender
Mainstreaming" im internen Bereich, insbesondere durch Sensibilisierung der Führungs-
kräfte und durch Mentoring (eine besondere Form der Personalbegleitung aller Soldatinnen)
durch diesbezüglich besonders geschulte Wehrdienstberaterinnen und -berater des Heeres-
personalamtes, in den Mittelpunkt der Maßnahmen gegen Ungleichbehandlungen gestellt.

Zu 3:

Die für eine „Gender Mainstreaming"-Analyse erforderlichen Informationen und Daten
werden aus den ressorteigenen Personalerfassungs- und -Verwaltungssystemen abgefragt.


Zu 4:

Eine Analyse dieser Daten obliegt jenen Personen, die anlass- bzw. projektbezogen mit der
Umsetzung von Strategien gegen Ungleichbehandlungen im Sinne von „Gender Main-
streaming" betraut sind.

Zu 5:

Die Koordinierung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit der Ressorts in diesem
Bereich erfolgt im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gender Mainstreaming"
(IMAG), deren Arbeitsergebnisse auch unter „www.imag-gendermainstreaming.at" abrufbar
sind.

Zu 6 und 7:

„Gender Mainstreaming" zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fairen
Verteilung der Rollen zwischen Frauen und Männern ab. Kurzfristige Maßnahmen zum
Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete Lösungen für
spezifische Problemstellungen; eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und
Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen Aktivitäten bewirkt werden.

Die Beseitigung von Ungleichheiten wird durch ein Bündel von Maßnahmen sichergestellt.
So sind Regelungen zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter seit längerem in
die Wehrrechtsnormen Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz 2002, Heeresge-
bührengesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002, Militär-
befugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz eingearbeitet. Darüber
hinaus wurden in meinem Ressort Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen Gleich-
behandlung kundgemacht, um den Bewusstseinsprozess auch ressortintern fortzuführen und
zu vertiefen. Weiters ist auf den gemäß § 41 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
erlassenen Frauenförderungsplan zu verweisen, der auf Vorschlag der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen alle zwei Jahre den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Der
geltende Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung für den
Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 wurde mit BGBL. II Nr. 275/2002
kundgemacht.


zu 8 und 9:

Im Sinne einer effektiven und effizienten Verwaltungsführung werden alle „Gender Main-
streaming"-Maßnahmen im Rahmen der laufenden Administration abgewickelt ohne
zusätzliche Budgetmittel zu binden. Aus diesem Grund sind die Kosten für „Gender Main-
streaming" im Sinne der Fragestellung nicht bezifferbar.