378/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.07.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Landesverteidigung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 2. Mai 2003
unter der Nr. 367/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Umsetzung der 'Gender-Mainstreaming'-Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm
formuliert sind," gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l und
2:
Zunächst lege ich
Wert auf die Feststellung, dass es im Bundesministerium für Landes-
verteidigung selbstverständlich ist, Ungleichbehandlungen jeglicher Art
- insbesondere auf
Grund des Geschlechtes - hintanzuhalten bzw. zu beseitigen. So ist in diesem
Zusammen-
hang vor allem das Projekt „Soldatinnen im Bundesheer" zu
erwähnen, das Frauen seit dem
1. Jänner 1998 den Zugang zum Militärischen Dienst ermöglicht. Zum
Stichtag 1. Juni 2003
leisteten insgesamt 218 Soldatinnen Dienst im Bundesheer. In diesem
Zusammenhang darf
ich auf meinen
Bericht gemäß § 37 Abs. 5 Wehrgesetz 2001 an den Nationalrat vom
26. März 2003 verweisen, in welchem u. a.
auch Erfahrungen und Maßnahmen im Rahmen
dieses Projektes näher dargestellt
sind.
Darüber hinaus hat
mein Ressort die Verbreitung der Strategien im Sinne von „Gender
Mainstreaming" im internen Bereich, insbesondere durch
Sensibilisierung der Führungs-
kräfte und durch Mentoring (eine besondere Form der Personalbegleitung
aller Soldatinnen)
durch diesbezüglich besonders geschulte Wehrdienstberaterinnen und
-berater des Heeres-
personalamtes, in den Mittelpunkt der Maßnahmen gegen
Ungleichbehandlungen gestellt.
Zu 3:
Die für eine „Gender
Mainstreaming"-Analyse erforderlichen Informationen und Daten
werden aus den ressorteigenen Personalerfassungs- und
-Verwaltungssystemen abgefragt.
Zu 4:
Eine Analyse dieser
Daten obliegt jenen Personen, die anlass- bzw. projektbezogen mit der
Umsetzung von
Strategien gegen Ungleichbehandlungen im Sinne von „Gender Main-
streaming" betraut sind.
Zu 5:
Die Koordinierung von Maßnahmen und die
Zusammenarbeit der Ressorts in diesem
Bereich erfolgt im Rahmen der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gender Mainstreaming"
(IMAG), deren Arbeitsergebnisse auch
unter „www.imag-gendermainstreaming.at" abrufbar
sind.
Zu 6 und
7:
„Gender
Mainstreaming" zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine
nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fairen
Verteilung der Rollen zwischen Frauen und Männern ab. Kurzfristige Maßnahmen
zum
Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und zielgerichtete
Lösungen für
spezifische Problemstellungen; eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen
kann jedoch nur durch eine dauerhafte
Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und
Wertvorstellungen beider Geschlechter
bei allen Aktivitäten bewirkt werden.
Die Beseitigung von
Ungleichheiten wird durch ein Bündel von Maßnahmen sichergestellt.
So sind Regelungen
zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter seit längerem in
die Wehrrechtsnormen Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz
2002, Heeresge-
bührengesetz 2001,
Auslandseinsatzgesetz 2001, Militärauszeichnungsgesetz 2002, Militär-
befugnisgesetz, Sperrgebietsgesetz 2002 und Munitionslagergesetz
eingearbeitet. Darüber
hinaus wurden in meinem Ressort Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen
Gleich-
behandlung kundgemacht, um den
Bewusstseinsprozess auch ressortintern fortzuführen und
zu vertiefen. Weiters ist auf den gemäß § 41 des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
erlassenen Frauenförderungsplan zu verweisen, der auf Vorschlag der
Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen alle zwei Jahre den
aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Der
geltende Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für
Landesverteidigung für den
Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 wurde mit BGBL. II Nr. 275/2002
kundgemacht.
zu 8 und 9:
Im Sinne einer
effektiven und effizienten Verwaltungsführung werden alle „Gender Main-
streaming"-Maßnahmen im Rahmen der laufenden Administration
abgewickelt ohne
zusätzliche Budgetmittel zu binden. Aus diesem Grund sind die Kosten
für „Gender Main-
streaming" im Sinne der Fragestellung nicht bezifferbar.