379/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 378/J-NR/2003 betreffend eine dritte Autobahn-
Anschlussstelle für Hall in Tirol, die die Abgeordneten Lichtenberger,
Freundinnen und Freunde
am 7. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 5:
Ist Ihnen das
erwähnte Projekt einer dritten Autobahnanschlussstelle für Hall in Tirol im
Osten
der Stadt bekannt?
Ist eine
Umsetzung dieses Projektes realistisch, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Welche Kosten würde die Realisierung dieses Projektes verursachen?
Welche
Entlastungswirkung hätte dieses Projekt für Hall in Tirol, und wie soll diese
im Einzelnen
entstehen?
Welche
Untersuchungen liegen Ihnen vor bzw. sind Ihnen bekannt, die die Errichtung
einer
Anschlussstelle in diesem Bereich nahe legen, und welche Ergebnisse haben diese
im einzelnen?
Antwort:
Die durch den
Fruchtgenussvertrag einzig zur Projektsvorlage legitimierte ASFINAG hat bislang
kein Projekt einer dritten Autobahnanschlussstelle im Osten von Hall in Tirol
vorgelegt. Aussagen
zu Dringlichkeit, Notwendigkeit, Investitions- und Betriebskosten,
verkehrlichen Be- und
Entlastungswirkungen sowie Realisierungshorizont können daher nicht abgegeben
werden.
Seitens der ASFINAG laufen aber Arbeiten zur Erstellung eines österreichweiten
Anschluss-
stellenkonzeptes, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass dieser
Anschlussstellen-
wunsch mit in die Überprüfung möglicher Standorte aufgenommen werden wird.
Frage 6:
Welche Schritte
im Einzelnen wird der Bund bis wann setzen, um zu einem besseren Angebot
beim öffentlichen Verkehr im Raum östlich von Innsbruck und damit zur
Verbesserung des Modal
Split sowie zur Reduktion der verkehrsbedingten Luft- und Klimabelastungen in
dieser schwer vor-
belasteten Region beizutragen?
Antwort:
Der Bund ist derzeit
dabei durch den viergleisigen Ausbau der Unterinntalbahn die wesentliche
Voraussetzung für einen verbesserten schienengebundenen Nahverkehr östlich von
Innsbruck
nämlich die Erhöhung der Streckenkapazität zu realisieren. Nach der
Fertigstellung dieses
Projektes voraussichtlich bis zum Jahr 2009 wird es auch die Aufgabe des Landes
Tirol sowie der
betroffenen Städte und Gemeinden im Unterinntal sein, durch eine Bestellung von
zusätzlichen
Zugleistungen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Unterinntal
beizutragen. Diese Be-
stellungen können dann unter Umständen nach den Bestimmungen des öffentlichen
Personen-
nah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 (ÖPNRV-G 1999) auch vom Bund gefördert
werden.