379/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 378/J-NR/2003 betreffend eine dritte Autobahn-
Anschlussstelle für Hall in Tirol, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
am 7. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 5:

Ist Ihnen das erwähnte Projekt einer dritten Autobahnanschlussstelle für Hall in Tirol im Osten
der Stadt bekannt?

Ist eine Umsetzung dieses Projektes realistisch, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Welche Kosten würde die Realisierung dieses Projektes verursachen?

Welche Entlastungswirkung hätte dieses Projekt für Hall in Tirol, und wie soll diese im Einzelnen
entstehen?

Welche Untersuchungen liegen Ihnen vor bzw. sind Ihnen bekannt, die die Errichtung einer
Anschlussstelle in diesem Bereich nahe legen, und welche Ergebnisse haben diese im einzelnen?

Antwort:

Die durch den Fruchtgenussvertrag einzig zur Projektsvorlage legitimierte ASFINAG hat bislang
kein Projekt einer dritten Autobahnanschlussstelle im Osten von Hall in Tirol vorgelegt. Aussagen
zu Dringlichkeit, Notwendigkeit, Investitions- und Betriebskosten, verkehrlichen Be- und
Entlastungswirkungen sowie Realisierungshorizont können daher nicht abgegeben werden.
Seitens der ASFINAG laufen aber Arbeiten zur Erstellung eines österreichweiten Anschluss-
stellenkonzeptes, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass dieser Anschlussstellen-
wunsch mit in die Überprüfung möglicher Standorte aufgenommen werden wird.

Frage 6:

Welche Schritte im Einzelnen wird der Bund bis wann setzen, um zu einem besseren Angebot
beim öffentlichen Verkehr im Raum östlich von Innsbruck und damit zur Verbesserung des Modal
Split sowie zur Reduktion der verkehrsbedingten Luft- und Klimabelastungen in dieser schwer vor-
belasteten Region beizutragen?


Antwort:

Der Bund ist derzeit dabei durch den viergleisigen Ausbau der Unterinntalbahn die wesentliche
Voraussetzung für einen verbesserten schienengebundenen Nahverkehr östlich von Innsbruck
nämlich die Erhöhung der Streckenkapazität zu realisieren. Nach der Fertigstellung dieses
Projektes voraussichtlich bis zum Jahr 2009 wird es auch die Aufgabe des Landes Tirol sowie der
betroffenen Städte und Gemeinden im Unterinntal sein, durch eine Bestellung von zusätzlichen
Zugleistungen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Unterinntal beizutragen. Diese Be-
stellungen können dann unter Umständen nach den Bestimmungen des öffentlichen Personen-
nah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 (ÖPNRV-G 1999) auch vom Bund gefördert werden.