380/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 385/J-NR/2003 betreffend weltweites totales USA-
Überwachungsprojekt  „Information Awareness Office" (IAO) -Auswirkungen auf Österreich und Euro-
pa, die der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen vom 07. Mai 2003 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2 und 3:

Ist Ihnen dieses zitierte weitweite Überwachungsprojekt der USA bekannt?
Sind Sie von der amerikanischen Administration bereits darüber informiert worden? Wenn ja, wann?
Wann ist die USA (bzw. die US-Administration wie zB die Botschaft) an Sie oder an eine nachgeord-
nete Dienststelle Ihres Bundesministeriums herangetreten, an diesem Projekt mitzuwirken?

Antwort

Das Thema ist mir aus den Medien bekannt.

Fragen 4 und 5:

Welche Haltung nimmt das Bundesministerium für Inneres bzw. die österreichische Bundesregierung
zu diesem weltweiten Überwachungsprojekt der USA ein?

Gegen welche bestehenden gültigen europäischen und nationalen Vorschriften würde bei einer Über-
nahme bzw. Teilnahme an diesem Projekt durch Österreich verstoßen werden?
Welche geltenden Bestimmungen verbieten dies?

Antwort

Ein „Überwachungsprojekt der USA" stellt grundsätzlich keinen Gegenstand der Vollziehung im Be-
reich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dar. Österreich ist in keiner
Weise involviert, weshalb Überlegungen darüber, gegen welche Rechtsnormen eine Teilnahme ver-
stoßen würde nicht angestellt werden.


Frage 6:

Welche Haltung nehmen die zuständigen Gremien der EU-Kommission bzw. das Europäische Parla-
ment zu diesem weltweiten Überwachungsprojekt der USA ein?

Antwort

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

Fragen 7 und 8:

War Ihr Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen und/oder Verhandlungen bereits dazu ein-
gebunden?
Wenn ja, was war das Ergebnis?

Antwort

Nein.

Fragen 9, 10 und 11:

Sind Ihnen Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA bezüglich IAO bekannt?

Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand?

Wenn ja, inwieweit sind die Mitgliedstaaten und konkret Ihr Ressort eingebunden?

Antwort

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.

Fragen 12 und 13:

Erhalten die USA (und andere Drittstaaten) Daten aus Ihrem Bundesministerium?

Wenn ja, welche Daten, unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Bestimmungen?

Antwort:

Die USA erhalten Datenbanken im Zuge von Frequenzkoordinierungsverfahren im Kurzwellenbe-
reich und für Satellitenfunkdienste im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion. Ein Austausch
von Daten mit ausländischen Behörden findet nur auf Grund bestehender Rechtsvorschriften statt.

Fragen 14 und 15:

Wurden bzw. werden von ihrem Bundesministerium personenbezogene Daten über
Suchmaschinen abgefragt bzw. bezogen (z.B. google)?
Wenn ja, seit wann? Welche?
Was war jeweils der Anlass dafür?

Antwort

Bei der Informationssuche im Internet ist es vielfach unvermeidlich, im Zuge einer Recherche auch
auf personenbezogene Daten zu stoßen.

Auch eine gezielte Suche nach personenbezogenen Daten kommt im Bereich der Verwaltung vor,
wie z.B. die Suche nach einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner.

Fragen 16,17,18 und 19:

Welche Datenbanken betreibt Ihr Ministerium? Welche davon werden als Informationsverbundsys-
tem geführt?
Wann wurden diese bei der Datenschutzkommission registriert?


Welche „Nichtbehörden" (z.B. Unternehmen) haben für diese Daten oder Teile davon eine

Zugriffsberechtigung?

In welchen Rechtsmaterien ist dies jeweils geregelt?

Welche Voraussetzungen müssen dafür jeweils erfüllt sein?

Welche „beliehenen Unternehmen" haben Zugriff auf Daten aus diesen Datenbanken im Rahmen

der Ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben (ersuche um Aufzählung dieser Unternehmen)?

Antwort:

Da die Liste der Datenbanken umfangreich ist und diese Informationen dem öffentlich zugängli-
chen Datenverarbeitungsregister jederzeit entnommen werden können ist die Aufzählung der be-
triebenen Datenbanken beispielhaft:

   Rechnergestützte Vergabe von Transportgenehmigungen einschließlich Verwaltung des
 elektronischen Ökopunktesystems

      Zentrale Führerscheinregister

      Bei der Ausgabe kontingentierter ausländischer Transportgenehmigungen für österreichi-
 sche Straßen-Transportunternehmer und Werkverkehrsbetreiber wird der aktuelle Stand
 
der an die einzelnen Beförderer ausgegebenen Genehmigungen sowie der aktuelle bzw.
 Jahresstand der insgesamt für ein bestimmtes Land (Vertragsstaat) ausgegebenen Ge-
 nehmigungen in einer Datenbank erfasst.

    Im Rahmen der Haushaltsverrechnung wird die Datenbank Oracle eingesetzt, diese wird
 jedoch nicht vom bmvit betrieben sondern ist in Rahmen der Haushaltsverrechnung des
 Bundes im Einsatz.

     Amateurfunkdatenbank

     Senderdatenbank

     Frequenzwidmungsplan-Datenbank

     Funk-Gebühren/Schnittstellendatenbank

Eine Regelung hängt vom Gegenstand des Verarbeitungszweckes oder auch des Übermittlungs-
zweckes ab. Die jeweiligen Voraussetzungen für einen Zugriff hängen von der gesetzlichen Rege-
lung ab, die Rechtsgrund der Übermittlung ist.

Fragen 20 und 21:

Können (sensible) Daten aus diesen öffentlichen Datenbanken ausländischen Stellen bzw. euro-
päischen Dienststellen übermittelt werden?
Wenn ja, welche Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Antwort:

Eine Übermittlung ist nur auf Grund besonderer rechtlicher Verpflichtungen, die sich aus dem Ge-
meinschaftsrecht oder aus völkerrechtlichen Verträgen ergeben, zulässig. Welche Daten übermit-
telt werden können, ist aus den Meldungen beim Datenverarbeitungsregister im Detail ersichtlich.