380/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 385/J-NR/2003 betreffend weltweites totales USA-
Überwachungsprojekt „Information
Awareness Office" (IAO) -Auswirkungen auf Österreich und Euro-
pa, die der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen vom 07. Mai 2003 an
mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Ist Ihnen dieses
zitierte weitweite Überwachungsprojekt der USA bekannt?
Sind Sie von der amerikanischen Administration bereits darüber informiert
worden? Wenn ja, wann?
Wann ist die USA (bzw. die US-Administration wie zB die Botschaft) an Sie oder
an eine nachgeord-
nete Dienststelle Ihres Bundesministeriums herangetreten, an diesem Projekt
mitzuwirken?
Antwort
Das Thema ist mir aus den Medien bekannt.
Fragen 4 und 5:
Welche Haltung nimmt das Bundesministerium für Inneres bzw.
die österreichische Bundesregierung
zu diesem weltweiten Überwachungsprojekt der USA ein?
Gegen welche
bestehenden gültigen europäischen und nationalen Vorschriften würde bei einer
Über-
nahme bzw. Teilnahme an diesem Projekt
durch Österreich verstoßen werden?
Welche geltenden Bestimmungen verbieten dies?
Antwort
Ein „Überwachungsprojekt der USA" stellt grundsätzlich
keinen Gegenstand der Vollziehung im Be-
reich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dar.
Österreich ist in keiner
Weise involviert, weshalb Überlegungen darüber, gegen welche Rechtsnormen eine
Teilnahme ver-
stoßen würde nicht angestellt werden.
Frage 6:
Welche Haltung
nehmen die zuständigen Gremien der EU-Kommission bzw. das Europäische Parla-
ment zu diesem weltweiten Überwachungsprojekt der USA ein?
Antwort
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Fragen 7 und 8:
War Ihr
Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen und/oder Verhandlungen bereits
dazu ein-
gebunden?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Antwort
Nein.
Fragen 9, 10 und 11:
Sind Ihnen Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA bezüglich IAO bekannt?
Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand?
Wenn ja, inwieweit sind die Mitgliedstaaten und konkret Ihr Ressort eingebunden?
Antwort
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.
Fragen 12 und 13:
Erhalten die USA (und andere Drittstaaten) Daten aus Ihrem Bundesministerium?
Wenn ja, welche Daten, unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Bestimmungen?
Antwort:
Die USA erhalten
Datenbanken im Zuge von Frequenzkoordinierungsverfahren im Kurzwellenbe-
reich und für Satellitenfunkdienste im Rahmen der Internationalen
Fernmeldeunion. Ein Austausch
von Daten mit ausländischen Behörden findet nur auf Grund bestehender
Rechtsvorschriften statt.
Fragen 14 und 15:
Wurden bzw.
werden von ihrem Bundesministerium personenbezogene Daten über
Suchmaschinen abgefragt bzw. bezogen (z.B. google)?
Wenn ja, seit wann? Welche?
Was war jeweils der Anlass dafür?
Antwort
Bei der
Informationssuche im Internet ist es vielfach unvermeidlich, im Zuge einer
Recherche auch
auf personenbezogene Daten zu stoßen.
Auch eine
gezielte Suche nach personenbezogenen Daten kommt im Bereich der Verwaltung
vor,
wie z.B. die Suche nach einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit einem
Ansprechpartner.
Fragen 16,17,18 und 19:
Welche Datenbanken
betreibt Ihr Ministerium? Welche davon werden als Informationsverbundsys-
tem geführt?
Wann wurden diese bei der Datenschutzkommission registriert?
Welche „Nichtbehörden" (z.B. Unternehmen) haben für diese Daten oder Teile davon eine
Zugriffsberechtigung?
In welchen Rechtsmaterien ist dies jeweils geregelt?
Welche Voraussetzungen müssen dafür jeweils erfüllt sein?
Welche „beliehenen Unternehmen" haben Zugriff auf Daten aus diesen Datenbanken im Rahmen
der Ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben (ersuche um Aufzählung dieser Unternehmen)?
Antwort:
Da die Liste der
Datenbanken umfangreich ist und diese Informationen dem öffentlich zugängli-
chen Datenverarbeitungsregister jederzeit entnommen werden können ist die
Aufzählung der be-
triebenen Datenbanken beispielhaft:
•
Rechnergestützte Vergabe von Transportgenehmigungen einschließlich
Verwaltung des
elektronischen Ökopunktesystems
• Zentrale Führerscheinregister
• Bei der Ausgabe kontingentierter
ausländischer Transportgenehmigungen für österreichi-
sche Straßen-Transportunternehmer
und Werkverkehrsbetreiber wird der aktuelle Stand
der an die einzelnen Beförderer ausgegebenen Genehmigungen
sowie der aktuelle bzw.
Jahresstand der insgesamt für ein
bestimmtes Land (Vertragsstaat) ausgegebenen Ge-
nehmigungen in einer Datenbank
erfasst.
• Im Rahmen der Haushaltsverrechnung wird die
Datenbank Oracle eingesetzt, diese wird
jedoch nicht vom bmvit betrieben
sondern ist in Rahmen der Haushaltsverrechnung des
Bundes
im Einsatz.
• Amateurfunkdatenbank
• Senderdatenbank
• Frequenzwidmungsplan-Datenbank
• Funk-Gebühren/Schnittstellendatenbank
Eine Regelung
hängt vom Gegenstand des Verarbeitungszweckes oder auch des Übermittlungs-
zweckes ab. Die jeweiligen Voraussetzungen für einen Zugriff hängen von der
gesetzlichen Rege-
lung ab, die Rechtsgrund der Übermittlung ist.
Fragen 20 und 21:
Können
(sensible) Daten aus diesen öffentlichen Datenbanken ausländischen Stellen bzw.
euro-
päischen Dienststellen übermittelt werden?
Wenn ja, welche Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Antwort:
Eine Übermittlung ist nur auf Grund besonderer rechtlicher
Verpflichtungen, die sich aus dem Ge-
meinschaftsrecht oder aus völkerrechtlichen Verträgen ergeben, zulässig. Welche
Daten übermit-
telt werden können, ist aus den Meldungen beim Datenverarbeitungsregister im
Detail ersichtlich.