381/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 386/J-N R/2003 betreffend
Lärmschutzmaßnahmen an
der Westbahn im Bereich der
Gemeinde Prinzersdorf, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen
am 8. Mai 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen
Im Zusammenhang
mit dem Westbahnausbau zwischen St. Polten und Bf. Prinzersdorf bildeten
Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung
einen
integrativen Bestandteil des Projektes. Für den außerhalb des Projektbereiches
gelegenen
Westbahnabschnitt wurde vom Verkehrsressort bereits im Jahre 1995 der
Marktgemeinde
Prinzersdorf angeboten, die schalltechnische Bestandsstreckensanierung
vorzuziehen, wobei die
Gemeinde vorerst, d.h. bis zum Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung
zwischen Bund und
Land Niederösterreich, 50 % der Kosten tragen hätte müssen. Die Marktgemeinde
Prinzersdorf
konnte sich jedoch nicht entschließen, diesem Angebot näher zu treten.
In weiterer
Folge wurde zur integrativen Verwirklichung der verkehrspolitischen und
umweltpolitischen Zielsetzungen hinsichtlich des Lärmschutzes bei
Eisenbahn-Bestandsstrecken
im Land Niederösterreich zwischen der Republik Österreich und dem Land Niederösterreich
ein
Übereinkommen abgeschlossen, in welchem die grundsätzlichen Rahmenbedingungen
für die
Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an
Eisenbahn-
Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Land Niederösterreich
vereinbart
wurden. Dieses Übereinkommen trat nach Unterfertigung durch die Vertragspartner
am 16.
September 1999 in Kraft.
Unmittelbar nach
Unterzeichnung dieses Übereinkommens hat das Land Niederösterreich die
betroffenen Gemeinden - so auch die Marktgemeinde Prinzersdorf - vom Inhalt
dieses
Übereinkommens informiert und aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme am
Sanierungsprogramm schriftlich dem Land Niederösterreich mitzuteilen, um das
Gesamtprogramm
in Entsprechung einer landesweiten Prioritätenreihung abarbeiten zu können. In
diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass seitens des bmvit hinsichtlich der
Prioritätenreihung
für die
Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern von Beginn
an
betont wurde, dass diese durch das jeweilige Land zu vertreten bzw. zu
verantworten ist.
Fragen 1 bis 3:
Hat Ihr
Ministerium bereits Kenntnis von dem geforderten Projekt auf dem Ortsgebiet von
Prinzersdorf/NÖ westlich der Pielach Lärmschutzmaßnahmen gegen den Lärm der
Westbahn zu
errichten?
Ist das Land Niederösterreich wegen diesem Projekt bereits an das Ministerium herangetreten?
Ist die
Marktgemeinde Prinzersdorf wegen diesem Projekt bereits an das Ministerium
herangetreten?
Antwort:
Grundsätzlich
ist vereinbart, im Rahmen der periodisch vorgesehenen Sitzungen (nächste
Sitzung
im Sommer 2003) des Lenkungsausschusses Niederösterreich bestehend aus
Vertretern des
bmvit, des Landes Niederösterreich und der ÖBB über die beim Land neu eingegangen
Anmeldungen zur Teilnahme am Sanierungsprogramm zu beraten und die weitere
Vorgangsweise
festzulegen.
Fragen 4 und 5:
Wie können Sie
es erklären, dass an einer hochrangigen Bahnstrecke für die Umsetzung einer
einfachen Lärmschutzmaßnahme, deren hohe Priorität und Notwendigkeit bereits
allseits
anerkannt ist, eine Vorlaufzeit von 3 bis 4 Jahren notwendig ist?
Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Umsetzung dieses Projektes voranzutreiben?
Antwort:
Wie bereits erwähnt,
soll die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken im Land
Niederösterreich in Entsprechung einer landesweiten Prioritätenreihung
durchgeführt werden. Aus
Sicht des bmvit könnte die Planung der Lärmschutzmaßnahmen noch im Herbst 2003
zwischen
Bund, Land Niederösterreich und Marktgemeinde Prinzersdorf vereinbart werden.
Damit wäre eine
Realisierung der Maßnahmen ab dem Jahre 2005 möglich.
Frage 6:
Ist es aus Ihrer Sicht
sinnvoll und effizient, die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen, die
sachlich einen unmittelbaren Zusammenhang haben (d.i. die Errichtung von
Lärmschutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet von Prinzersdorf und auf dem
unmittelbar
angrenzenden Gemeindegebiet von Markersdorf a.d. Pielach) in zwei Etappen mit
einer
Zeitverschiebung von 3 bis 4 Jahren durchzuführen (doppelte Planungskosten,
doppelter
bürokratischer Aufwand)?
Antwort:
Grundsätzlich
können Gemeinden nicht gezwungen werden, am Programm für die
schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken teilzunehmen.
Die Marktgemeinde
Markersdorf-Haindorf hat sich im Gegensatz zur Marktgemeinde Prinzersdorf
schon sehr früh zur Teilnahme am Sanierungsprogramm entschlossen, sodass für
diese
Gemeinde die Planungen bereits abgeschlossen werden konnten. Der Vertrag über
die
Gemeinde die
Planungen bereits abgeschlossen werden konnten. Der Vertrag über die
Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen befindet sich derzeit bei Unterfertigung.
Ein Baubeginn
wurde noch nicht festgelegt.
Frage 7:
Welche
finanzielle Beteiligung wird bei solchen Projekten üblicherweise für die
betroffenen
Verwaltungskörper (Bund, Land, Gemeinde) vorgesehen?
Antwort:
Die Kosten für
die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken werden
österreichweit zu 50 % durch den Bund und zu 50 % durch die Länder und die
betroffenen
Gemeinden gemeinsam getragen. Die Kostenaufteilung des 50 %-Anteiles zwischen
Land
Niederösterreich und den betroffenen Gemeinden beträgt 25 % bis 35 % Land : 15
% bis 25 %
Gemeinde und ist von der Finanzkraft-Kopfquote der jeweiligen Gemeinde
abhängig.
Frage 8:
Ab wann wird die Güterzugumfahrung St. Pölten weitergebaut?
Antwort:
Für die
Entwicklung und Beurteilung von möglichen Maßnahmen im Bereich des
Eisenbahnknotens St. Pölten wurde von meinem Ressort ein externes Gutachten in
Auftrag
gegeben. In diesem wurde - einer modularen Vorgangsweise folgend -
- die
teilweise Errichtung der Knoten Rohr und Wagram unter Berücksichtigung einer
späteren
Einbindung der eigentlichen Güterzugumfahrung St. Polten,
- die
rasche Nutzbarmachung der Viergleisigkeit zwischen Pottenbrunn und der
Osteinfahrt des
Bahnhofes St. Pölten,
- der Umbau des Bahnhofes St. Pölten und
- die Errichtung der eigentlichen Güterzugumfahrung St. Pölten erst dann durchzuführen, wenn
Kapazitätsgrenzen im Abschnitt Knoten
Rohr- Bahnhof St. Pölten erkennbar werden,
empfohlen.
Die teilweise Errichtung der Knoten Rohr und Wagram sowie
die Viergleisigkeit zwischen
Pottenbrunn und St. Pölten Ost befinden sich in Realisierung. Unter
Berücksichtigung der
Empfehlungen des Gutachtens soll der Umbau des Bahnhofes St. Pölten vorgezogen
werden.