383/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umsetzung der „Gender Mainstreaming"-
Anliegen, wie sie im Regierungsprogramm formuliert sind", gerichtet. Ich beantworte
die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Justizressort wurde eine Gender Mainstreaming-Beauftragte sowie für diese ein

Stellvertreter bestellt.

Den Gender Mainstreaming-Beauftragten stehen die Strukturen der Zentralstelle für
Gender Mainstreaming-Aktivitäten zur Verfügung. Im Rahmen der IMAG-Gender
Mainstreaming sind diese mit den Gender Mainstreaming-Beauftragten der anderen
Ressorts vernetzt und nehmen an den diesbezüglichen Sitzungen und Besprechun-
gen teil.

Die Gender Mainstreaming-Beauftragten im Justizressort werden - zumal Gender
Mainstreaming eine Querschnittsanforderung darstellt - in übergreifende Projekte
einbezogen und sind durch Etablierung einer genderspezifischen Erfassung der
Ressortpraxis betreffend die Handhabung des § 50a Abs. 1 BOG bereits konkret ak-
tiv geworden.

Zu 3:

Im Rahmen des hervorragend ausgebauten Personalcontrolling der Justiz können

Daten jeweils geschlechterspezifisch ausgewertet und analysiert werden.


Genderspezifische Daten für den Personalbereich des Justizressorts ergeben sich
weiters aus dem Frauenförderungsplan, der nach § 41 Bundes-Gleichbehandlungs-
gesetz zu erstellen und laufend zu aktualisieren ist. Diese Daten stehen für konkrete
Maßnahmen des Gender Mainstreaming kontinuierlich zur Verfügung.

Die geschlechtsspezifische Datenerfassung bezüglich der Opfer der Delikte nach
§§ 201 ff StGB war etwa mit ein Beweggrund, die Erweiterung der kontradiktorischen
Vernehmung gemäß § 162a StPO einzuführen.

Die Ergebnisse geschlechtsbezogener Statistiken über strafbare Handlungen haben
zur Einführung von Standards für die Prozessbegleitung von Frauen als Gewaltopfer
geführt.

Die IMAG Gender Mainstreaming hat umfangreiches statistisches Material zentral
angeschafft und ihren Mitgliedern und damit dem Ressort zur Verfügung gestellt.
Dieses Datenmaterial steht für legistische Maßnahmen ebenfalls zur Verfügung.

Zu 4:

Die Analyse der Daten erfolgt jeweils durch jene Fachabteilung im Bundes-
ministerium für Justiz, die im Rahmen ihrer Arbeiten die statistischen Daten erhebt.

Zu 5:

Die Koordination der Maßnahmen erfolgt über die interministerielle Arbeitsgruppe für

Gender Mainstreaming (IMAG-GM) und ihre Unterarbeitsgruppen sowie über die in-
terministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (IMAG) nach dem Bun-
des-Gleichbehandlungsgesetz.

Zu 6 und 7:

Die Strategie des Gender Mainstreaming, zu deren Umsetzung sich alle Ministerien

verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fai-
ren Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige Maß-
nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und ziel-
gerichtete Lösungen für spezifische Problemstellungen. Eine langfristige Beseitigung
von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichti-
gung der Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei
allen politischen Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.


Im Rahmen von Legislativprojekten wurden Gender Mainstreaming-Anliegen zuletzt
durch Einführung der Eigentümerpartnerschaft im Wohnungseigentumsrecht durch
das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (wodurch nunmehr auch Lebensgefährten der
Erwerb von Wohnungseigentum offen steht) berücksichtigt.

Zu 8 und 9:

Die Kosten für Maßnahmen, die auf die Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen ge-
richtet sind, sind konkret nicht bezifferbar.

Derartige Maßnahmen können nach Maßgabe der laufenden Budgets realisiert wer-
den.